Kennzeichenbeleuchtung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Tja, nur leider müssen Leuchtmittel am Fahrzeug ein Zulassung haben. Ohne E-Nummer iss nich.
Also fass dich das nächste Mal an der eigene Nase bevor du wieder einen runterputzt.
Dann sag mir bitte mal, wo das in welcher Vorschrift steht, welches Leuchtmittel in der Kennzeichenbeleuchtung verbaut werden darf. Ich sehe nur die Vorschrift, dass es in 20 Metern Entfernung gut sichtbar sein muss, gleichmäßig ausgeleuchtet sein muss und die Beleuchtung nicht nach hinten abstrahlen darf. Mir ist schon klar, dass ich dort keine 21W-Autolampe verbauen darf, weil das könnte ja mal irgendwann den Hintermann blenden, wenn die Kunststoffteile von der Glühlampenhitzeentwicklung weggeschmort sind.
Also....wo steht das, welche Beleuchtung ich dort verbauen darf?
Viele Grüße
Lothar
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