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Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)

JAU ⌂, 74632, Sunday, 11.09.2016, 13:25 (vor 2756 Tagen) @ Lotti Karotti

Haben die Leuchten ein E?

Das E sagt aber noch nix über den Verwendungszweck aus. Um eine Leuchte als Rückfahrscheinwerfer einsetzen zu dürfen muss sie zusätzlich die Kennzeichnung AR tragen.
Dekra: Lichttechnische Einrichtungen (pdf S.9)


Wo stehen diese E´s und AR´s für Rückfahrscheinwerfer?

In der STVZO §49a.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
"An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Der Paragraph nimmt auch konkret Bezug auf 76/756/EWG
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31976L0756&from=de
"Die gemeinschaftlichen Vorschriften für den Bau der
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen werden in
anderen Einzelrichtlinien behandelt werden."

Wie konkret eine Rückfahrleuchte zu kennzeichnen ist steht in der ECE-Regelung Nr. 23 Anhang 2.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.237.01.0001.0...

Ein pdf mit Links zu allen ECE-Regelungen: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/11401/attachments/1/translations/en/renditions/n...


mfg JAU

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