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Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)

JAU ⌂, 74632, Sunday, 11.09.2016, 18:48 (vor 2776 Tagen) @ waldschrat

Ich habe viele Jahre im Tiefbau gearbeitet und da brauchst du hinten richtig gutes Licht

Das möchte ich auch gar nicht abstreiten.

Aber: http://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/Gesamtprospekt_Arbeits... S.3 (ich hoffe das genügt euch als Quelle)

"Nach STVZO § 52 (7) dürfen alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet werden. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt (auf öffentlichen Straßen) benutzt werden, sondern nur bei stehenden Fahrzeugen,"

Damit wäre klar das eine Arbeitsleuchte als RFS nicht zulässig ist. Der ist nämlich an den Rückwärtsgang gekoppelt.

"Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von allen anderen Scheinwerfern oder Leuchten eingeschaltet werden können, z.B. die elektrische Schaltung zusammen mit dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig."

Und:
"Es existieren keine besonderen Vorschriften für die Zulassung, z.B. nach ECE oder EG, da Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nur abseits von öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen."


mfg JAU

--
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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002


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