Neue Bussen in der Schweiz (Plauderei)
Seit 1.1.2013 gibt es neue Bussen in der Schweiz die für eiligere Verkehrsteilnehmer sehr empfindlich sein können. Aus dem Katalog:
2. Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz
“Bei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet.”
3. Massnahmen gegen Raser
“Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.”
4. Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
“Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.”
Dass nur so als Info, ein Aussendienstmitarbeiter eines Deutschen Lieferanten von uns musste mit der Bahn nach Hause und sein 6er BMW steht in Kanton Aargau bei der Polizei..... über die Geschwindigkeit hat er uns nichts gesagt.
Grüsse Guido
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1.9dci 4x4 2002 mit 241000km mit neuer Wischwasserpumpe
Teilnehmer Kangootreffen Schneverdingen 2009
Teilnehmer Kangootreffen Altenau / Harz 2010
Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
Teilnehmer Kangootreffen Lörrach / Basel 2012
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