Ein Riesen-Skandal! (Plauderei)
Alle Diesel behalten die Betriebserlaubnis, auch wenn der DPF nicht funktioniert. Auch die "Steuerbefreiung" bleibt erhalten.
Wichtig ist nur, das die ABE des DPF zum Zeitpunkt der Eintragung/Einbaus noch gültig war.
In der Kette habe alle Dreck am Stecken:
- Das KBA hat nicht geprüft.
- Die zuständigen Prüforganisationen ....
- Die Hersteller der betroffenen DPF ...
Vertragspartner ist der Verkäufer/Händler und nicht der Hersteller, wie viele Händler glauben machen wollen.
Zugesicherte Produkteigenschaft fehlt..., wenn da nur nicht der "gute Glaube" wäre.