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Ein Riesen-Skandal! (Plauderei)

biggi, Thursday, 22.11.2007, 19:37 (vor 6245 Tagen) @ Rüdiger2

Alle Diesel behalten die Betriebserlaubnis, auch wenn der DPF nicht funktioniert. Auch die "Steuerbefreiung" bleibt erhalten.

Wichtig ist nur, das die ABE des DPF zum Zeitpunkt der Eintragung/Einbaus noch gültig war.

In der Kette habe alle Dreck am Stecken:

- Das KBA hat nicht geprüft.
- Die zuständigen Prüforganisationen ....
- Die Hersteller der betroffenen DPF ...

Vertragspartner ist der Verkäufer/Händler und nicht der Hersteller, wie viele Händler glauben machen wollen.

Zugesicherte Produkteigenschaft fehlt..., wenn da nur nicht der "gute Glaube" wäre.


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