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Offizielle Reparatur Faltschiebedach - gerichtsverwertbar? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Nickel, (vor 6574 Tagen)

Hatt vor einem Jahr einen gebrauchten Kangoo mit Faltdach gekauft.
Dach war leider mit typischem Defekt + Dachhäute waren schon rissig und porös.

Habe dann € 500 einbehalten und schriftlich fixiert das die Reparatur anhand eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Der war ca. € 2000 wegen der Innehaut + Aussenhaut (den Rahemn hatten die sogar vergessen sonst wären es bestimmt € 3000 gewesen).
Den Kangoo hab ich dann nach 3 Monaten verkauft und mir einen neuen gekauft.

Verkäuferin will nicht zahlen. Also zum Anwalt - Rechtsschutz übernimmt.
Gerichtstermin in Hanau steht (kann ich schön aus Münster mit meiner Frau anreisen). Nun ruft mich dauernt der Anwalt an und sagt der Richter möchte aber einen ganz genaues Gutachten mit allen einzelnen Positionen haben mit entsprechender Begründung. Sehr witzig..Auto ist weg..Werkstatt die damals den Kostenvoranschlag gemacht hat ist 600km entfernt und ich war da sonst nie Kunde.

Für mich ist der Sachverhalt zwar klar und auch alles schriftlich vereinbart...aber ich sehe es schon kommen das ich zum Schluss noch die € 500 Einbehalt löhnen muss.

Hat jemand eventuell einen Tip was ich da noch machen könnte?
Die Sache ist ja recht simpel. Verkaufter Gegenstand ist defekt, beide Seiten einigen sich auf einen Einbehalt und es soll anhand eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt abgerechnet werden. Alles schriftlich festgehalten. Verkäuferin weigert sich die Differenzsumme zu zahen.

Meine letzten Erfahrungen vor Gericht waren so grausam schlecht und teuer das ich schon jetzt weiss das es recht unwahrscheinlich ist recht zu bekommen.
Beim letzten Streitfall hatte meine Anwältin fälschlicherweise (bewußt) behauptet die Rechtsschutzversicherung hätte Kostenübernahme zugesichert und wir deshalb ein Verfahren angestrebt und das verloren. Danach konnten wir auch noch die Anwältin bezahlen. Die Richterin hat in 2 Minuten befunden das wir ja irgenwie selber schuld seien.

Da wir in der Familie auch den einen oder anderen Anwalt haben bin ich ja schon vorgewarnt und nutze daher immer "externe" Anwälte. Ich muss aber sagen das ich nach den letzten Erfahrungen wenig Sympathien für unser Rechtssystem und deren Vertreter habe.....
Die hier anwesenden Juristen mögen mir bitte verzeihen. Ich möchte hier keine Stammtischreden halten aber manchmal bin ich wirklich fassungslos...

Offizielle Reparatur Faltschiebedach - gerichtsverwertbar?

Kangulan, (vor 6574 Tagen) @ Nickel

Hatt vor einem Jahr einen gebrauchten Kangoo mit Faltdach gekauft.
Dach war leider mit typischem Defekt + Dachhäute waren schon rissig und
porös.

Habe dann € 500 einbehalten und schriftlich fixiert das die Reparatur
anhand eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Der war ca. € 2000
wegen der Innehaut + Aussenhaut (den Rahemn hatten die sogar vergessen
sonst wären es bestimmt € 3000 gewesen).
Den Kangoo hab ich dann nach 3 Monaten verkauft und mir einen neuen
gekauft.

Hat die Verkäuferin den Kostenvoranschlag gesehen und abgenickt? Immerhin hätte sie ja sagen können, das wäre Ihr zu teuer und den Verkauf rückabwickeln wollen. Hast du dich bemüht, ein günstiges Angebot zu bekommen und kannst über eine detaillierte Rechnung den tatsächlichen Aufwand nachweisen?

Gruß Uwe

Offizielle Reparatur Faltschiebedach - gerichtsverwertbar?

Nickel, (vor 6573 Tagen) @ Kangulan

Hatt vor einem Jahr einen gebrauchten Kangoo mit Faltdach gekauft.
Dach war leider mit typischem Defekt + Dachhäute waren schon rissig und
porös.

Habe dann € 500 einbehalten und schriftlich fixiert das die Reparatur
anhand eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Der war ca. € 2000
wegen der Innehaut + Aussenhaut (den Rahemn hatten die sogar vergessen
sonst wären es bestimmt € 3000 gewesen).
Den Kangoo hab ich dann nach 3 Monaten verkauft und mir einen neuen
gekauft.


Hat die Verkäuferin den Kostenvoranschlag gesehen und abgenickt? Immerhin
hätte sie ja sagen können, das wäre Ihr zu teuer und den Verkauf
rückabwickeln wollen. Hast du dich bemüht, ein günstiges Angebot zu
bekommen und kannst über eine detaillierte Rechnung den tatsächlichen
Aufwand nachweisen?

Gruß Uwe

Ich hab Ihr eine Rückabwicklung angeboten und danach hat sie sich nie wieder gemeldet.
Ich glaub einfach die ist vollkommen pleite...den Eindruck hatte ich schon bei der Abholung.
Mir war das alles viel zu nervig - deshalb hab ich das Auto schnell wieder verkauft. Natürlich mit heilem Schiebedach und noch Zahnriemenwechsel.
Ich hatte mir bei dem Sachverhalt nicht vorstellen können das das so kompliziert wird.
Ich war gerade aus dem Krankenhaus gekommen weil ich immer mal wieder mit diesem kleinen Krustentier zu tun ab und da verlagern sich die Schwerpunkte im Leben...

Offizielle Reparatur Faltschiebedach - gerichtsverwertbar?

Elton, (vor 6570 Tagen) @ Nickel

Irgendwie komm ich bei der Sache wohl nicht ganz mit.

Du hast vor 1 Jahr ein Kangoo gekauft. Schon beim Kauf hast du festgestellt, dass die üblichen Faltdachprobleme aufgetreten sind. Daraufhin hast du mit der Verkäuferin ausgemacht, dass du den Wagen reparieren lässt und sie die Kosten übernimmt?

Warum hast du nicht gleich die Sache durch die Verkäuferin erledigen lassen? Wär doch einfacher gewesen. Ich hab bei meinem auch erst noch eine komplette Inspektion durchführen lassen, die der Verkäufer gezahlt hat.

Aber weiter im Text. Du hast von dem Kaufpreis 500€ zurückbehalten, wegen der offenen Reparatur. Dann hast du den Wagen weiterverkauft. Ich geh mal davon aus, das die Reparatur wohl nicht tatsächlich gemacht wurde?

Hmm... also ich würde das dann so sehen:
1. Fahrzeug war zwar in deinem Besitz, da du vom Kaufpreis die 500€ aber nicht bezahlt hast, so gesehen wohl nicht wirklich dein Eigentum (Eigentum geht mit Bezahlung des Kaufpreises über usw.). Wenn's dumm läuft, könntest du den Bumerang wegen Hehlerei zurückkriegen.
2. Es ist zwar schriftlich fixiert, dass die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, aber wenn du nicht nachweisen kannst, das dir die Kosten auch tatsächlich entstanden sind, glaub ich nicht, das du damit auch wirklich durchkommst. Würd ich mal als kniffligen Fall sehen. Die MwSt des Gutachtens muss auf keinen Fall übernommen werden, wenn die Arbeit nicht wirklich durchgeführt wurde. Und das machen ja auch schonmal 300€ aus (bei veranschlagten 2000€). Dann gehen noch die 500€ Einbehalt zzgl. Zins ab, bleiben am Ende noch so 1.100€ Streitwert übrig. Und das bei einer Sache, die nicht sicher zu gewinnen ist.

Wenn die Dame dann noch wirklich knapp bei Kasse ist, wie du vermutest, und dir wird Recht gegeben, kannst du mit dem Urteil einen Titel erwirken und die Summe eintreiben lassen. Ob dann aber der 1000er dabei rausspringt ist wieder eine andere Sache, genau wie die Frage, wer die Kosten der Eintreibung bezahlt.

Die einfachste Lösung wäre halt doch gewesen, die Sache gleich reparieren zu lassen und den Wagen so zu übernehmen.

Zu meinen rechtlichen Überlegungen wird der Thomas aber sicher auch noch seinen Senf dazugeben. Ich glaub der ist doch Richter oder sowas?

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