Offizielle Reparatur Faltschiebedach - gerichtsverwertbar? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Irgendwie komm ich bei der Sache wohl nicht ganz mit.
Du hast vor 1 Jahr ein Kangoo gekauft. Schon beim Kauf hast du festgestellt, dass die üblichen Faltdachprobleme aufgetreten sind. Daraufhin hast du mit der Verkäuferin ausgemacht, dass du den Wagen reparieren lässt und sie die Kosten übernimmt?
Warum hast du nicht gleich die Sache durch die Verkäuferin erledigen lassen? Wär doch einfacher gewesen. Ich hab bei meinem auch erst noch eine komplette Inspektion durchführen lassen, die der Verkäufer gezahlt hat.
Aber weiter im Text. Du hast von dem Kaufpreis 500 zurückbehalten, wegen der offenen Reparatur. Dann hast du den Wagen weiterverkauft. Ich geh mal davon aus, das die Reparatur wohl nicht tatsächlich gemacht wurde?
Hmm... also ich würde das dann so sehen:
1. Fahrzeug war zwar in deinem Besitz, da du vom Kaufpreis die 500 aber nicht bezahlt hast, so gesehen wohl nicht wirklich dein Eigentum (Eigentum geht mit Bezahlung des Kaufpreises über usw.). Wenn's dumm läuft, könntest du den Bumerang wegen Hehlerei zurückkriegen.
2. Es ist zwar schriftlich fixiert, dass die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, aber wenn du nicht nachweisen kannst, das dir die Kosten auch tatsächlich entstanden sind, glaub ich nicht, das du damit auch wirklich durchkommst. Würd ich mal als kniffligen Fall sehen. Die MwSt des Gutachtens muss auf keinen Fall übernommen werden, wenn die Arbeit nicht wirklich durchgeführt wurde. Und das machen ja auch schonmal 300 aus (bei veranschlagten 2000). Dann gehen noch die 500 Einbehalt zzgl. Zins ab, bleiben am Ende noch so 1.100 Streitwert übrig. Und das bei einer Sache, die nicht sicher zu gewinnen ist.
Wenn die Dame dann noch wirklich knapp bei Kasse ist, wie du vermutest, und dir wird Recht gegeben, kannst du mit dem Urteil einen Titel erwirken und die Summe eintreiben lassen. Ob dann aber der 1000er dabei rausspringt ist wieder eine andere Sache, genau wie die Frage, wer die Kosten der Eintreibung bezahlt.
Die einfachste Lösung wäre halt doch gewesen, die Sache gleich reparieren zu lassen und den Wagen so zu übernehmen.
Zu meinen rechtlichen Überlegungen wird der Thomas aber sicher auch noch seinen Senf dazugeben. Ich glaub der ist doch Richter oder sowas?
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