Handy Freisprecheinrichtung: darf man telefonieren? (Plauderei)
Hallo,
habe mal eine Frage bzgl. Handyverbot beim Fahren. Mit Freisprecheinrichtung darf man ja. Aber: Irgendwann muss ich doch auch da einen Knopf drücken, selbst mit Sprachwahl (was mein altes ME45 ja kann) muss ich das gute Stück erst mal in Bereitschaft bringen.
Und zum Anruf annehmen muss ich auch drücken.
Wie schaut das denn rechtlich aus? Weiß da jemand was dazu (nur rein interessehalber)
Grüße Klaus
P.S. bin kein Vieltelfonierer, eher im Gegenteil, so 5-10 min/Woche, das wenigste davon im Auto
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seit 2002: Kangoo 1.4 RXE, EZL 01/00, 3004 554, 1390ccm, 55kw/75PS, KC0H, (G1 Ph1), monacoblau; akt. 229'km
seit 2014: Kangoo 1.6 Campus, EZL 01/06, 3333 156, 1598ccm, 70kW/95PS, KC0S (G1 Ph2), rubinrot; akt. 174'km