Nun als Ergänzung dazu, dass es unter der Flagge LPG - Flüssiggas sozusagen zwei "Fraktionen" gibt, die sich auch nach DIN Norm und Besteuerung aufteilen.
DIN 51522 beschreibt die Nutzung als Heiz- und Brenngas und hat immer ein Mischverhältnis von 95/5. Niedrige Besteuerung.
DIN 489 beschreibt die Nutzung als Kraftstoff und nennt als Mindestmischverhältnis 95/5 oder besser. Nur Gas nach DIN 489 darf als Kraftstoff an Endverbraucher abgegeben werden. Besteuerung als Kraftstoff, (derzeit ermässigt).
Zur Information: Propan ist etwas billiger als Butan.
Und nun kommt eigentlich der spannende Teil der Geschichte.
An jeder Gastanke müsste also eigentlich über das DIN 489 dran hängen, was aber über die Gasmischung nichts aussagt, sondern nur über die Mindestmischung, die identisch der von DIN 51622 ist. Alles weitere ergibt sich dann über den/die Lieferanten und deren Bezugsquellen und Liefermuster.
Gerade kleinere Händler werden einen Teufel tun und sich zwei oder gar drei Behälter für die unterschiedlich vermischten Gassorten hinstellen, sondern aus einem Behälter den Tankwagen füllen und damit sowohl Hausbrand beliefern, Gasflaschen befüllen und auch AutoGas-Tankstellen beliefern (immer mit 95/5 Mischung) - aber zu steuerlich anders bewerteten Preisen (die alleine im Bereich Hausbrand quer durch Deutschland Preisdifferenzen von rund 12 Ct. aufweisen).
Siehe auch hier: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1101&
Wo also auch CampingGas-Flaschen abgefüllt werden, dürfte immer 95/5 Mischung auch an der AutoGas-Tanke zu erwarten sein.
Nur wirklich grosse überregionale Lieferanten können es sich überhaupt leisten, unterschiedliche Mischqualitäten anzubieten neben der Standard Hausbrandqualität mit 95/5.
Vielfach werden die Säulen von Gastanken nicht direkt vom Besitzer oder Pächter der Tankstelle betrieben, sondern direkt von einem Gaslieferanten (wie z.B. bei den meisten Sprint-Tankstellen - ProGas der Lieferant und Betreiber ist mit unterschiedlichen Preisen je nach Lage der Tanke in der gleichen Region).
Was einem also über die Gasqualität bzw. das Mischungsverhältnis erzählt wird, wäre also immer kritisch zu beäugen und anhand des Lieferscheines zu beäugen - den die meisten aber nicht herausrücken werden.
Viele merken halt die getankte Mischung nur an mehr/weniger Kilometerleistung bei meist trotzdem vergleichbarem Preis - was aber eigentlich der Warenauszeichnungspflicht generell widerspricht.
Nun alle Klarheiten beseitigt? 
Nette Grüße![[image]](images/uploaded/20090208144446498ee1cec0eb0.gif)
Lothar
PS. Lass deine Gasanlage mal etwas anders einstellen, 13 Liter/100km sind viel zu viel bei der 1.2er-Maschine...max. 10 Liter sind es bei mir...die 1.6er 