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Denksportaufgabe für die Juristen hier (FZV) (Plauderei)

dieseladdiction, (vor 6198 Tagen)
bearbeitet von dieseladdiction,

Hallo,
ich hab ein difficiles (jawoll mit C! zur Steigerung des Problems) Problem mit der Fahrzeugzulassungsverordnung, namentlich dreht es sich um die Mitführung eines lof Anhängers hinter einer lof Zugmaschine, die auf eine SCHWARZE Nummer zugelassen ist.
Eigentlich ganz einfach, dachte ich bisher, und dann las ich §10.

Da ich nicht weiß, ob es erwünscht ist, das hier öffentlich zu diskutieren, möchte ich diejenigen, die Jura studiert haben, zu einem Meinungsaustausch per PM animieren.
Natürlich gern auch öffentlich hier- falls der Admin sein ok gibt.
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung. MFG

Denksportaufgabe für die Juristen hier (FZV)

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 6198 Tagen) @ dieseladdiction

Natürlich gern auch öffentlich hier- falls der Admin sein ok gibt.
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung. MFG


So lange es keine Rechtsberatung ist und auch nicht so klingt, kann ich dazu nichts sagen.
JEDER HANDELT IMMER AUF EIGENE VERANTWORTUNG!!!

So sehe ich das zumindest. Also spricht von meiner Seite nichts gegen eine öffentliche Diskussion.

MfG
Kaj

--
[image]

Denksportaufgabe für die Juristen hier (FZV)

BIRDY3, (vor 6197 Tagen) @ dieseladdiction

Hallo,
ich hab ein difficiles (jawoll mit C! zur Steigerung des Problems) Problem mit der Fahrzeugzulassungsverordnung, namentlich dreht es sich um die Mitführung eines lof Anhängers hinter einer lof Zugmaschine, die auf eine SCHWARZE Nummer zugelassen ist.
Eigentlich ganz einfach, dachte ich bisher, und dann las ich §10.

Ich bin kein Jurist, aber:
Meinst du dieses Dokument?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv/gesamt.pdf
Paragraph 10, Absatz 6, Unterpunkt 3?
Koenntest du bitte deine Situation und das Problem naeher beschreiben?

Denksportaufgabe für die Juristen hier (FZV)

Jörn, (vor 6196 Tagen) @ BIRDY3

Hallo,
würde mich als Unimogfahrer (Der bis vor kurzem noch grüne Kennzeichen und jetzt H-kennzeichen hat) auch mal interessieren. Ich hab mal FZV §10 gegoogelt und so überflogen. Wieso kein Lof-Hänger mit Lof-Zugmaschine ziehen? Egal ob grün oder schwarz oder Folgekennzeichen? Oder geht´s um 40 km/h?
Grüße
Jörn

LOF-Zweckbindung ist der Schlüssel

biggi, (vor 6196 Tagen) @ dieseladdiction

Knackpunkt=Schlüssel ist die LOF-Zweckbindung.

Hier die Kurzform und die wichtigsten Fallstricke.

Ein schwarzes Kennzeichen sagt nur, dass für die Zugmaschine "ganzjährig" KFZ-Steuern bezahlt werden und somit auch für nicht LOF-Zwecke genutzt werden kann.

Fahrzeug bleibt aber "Zugmaschine."

Führerscheinmäßig sind das aber dann schon wieder zwei Welten.

Bei LOF-zweckgebundenen Einsatz gelten die dortigen Führerscheinregeln (4, S, T .., C...), die zum eingesetzen Fahrzeug passen müssen.
Die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine muß genau den Kriterien entsprechen!
Bei nicht LOF-Betrieb gelten die normalen Führerscheine (3,2, B, C, E)
Unimog mit 80 km/h Zulassung geht nur dann als LOF-Zugmaschine, wenn Du entsprechenden "schwarzen" Führerschein hast, oder die entsprechenden Gänge "irreversiebel" blockiert und vom TÜV abgenommen (dann steht aber auch keine 80 km/h mehr in Papieren)

Der Anhänger mit grünen Kennzeichen darf nur dann mitgeführt werden, wenn Du LOF-mäßig unterwegs bist.
- Also für Dich selbst (wenn Du anerkannten LOF-Betrieb hast...)
- FÜr einem Kumpel mit LOF-Anerkennung, dem Du mit Deiner Zugmaschine .. bei
der LOF-Tätigkeit für seinen Betrieb hilfst)

Eigenwerber-Brennholzholen aus fremden Wald ist nicht zwingend LOF-Tätigkeit (Ausser mal will damit seinen LOF-Betrieb heizen..) genausowenig wie dem Kumpel eben mal sein Brennholz, Kieß BAumaterial, vorbeibringen, nur weil man Trecker ... hat! Und die Fahrt von Junior zur Berufsschule Regelfall auch nicht, ausser die Schule lag auf dem Weg um das "Spritzmittel" zu holen.

Führst Du einen "grünen" Hänger mit und bist nicht für LOF-unterwegs, ist das Steuerhinterziehung, ggf. Fahren ohne Füherschein (Merhachshänger ist dann schon KLasse 2 erforderlich oder wenn die Tonage der Zugmaschine und/oder des Hängers zu hoch , ggf. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Zulassung..., ggf. Betrieb eines nicht angemeldeten Speditionsunternehmens...)

Ist ein ziemlich einfaches Thema, wenn man sich an der LOF-Zweckbingung entlang hangelt. Alles was da nicht drunterfällt, ... .

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