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Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da (Plauderei)

Maeusekater, (vor 6021 Tagen)

War gestern beim Freundlichen, um nachzufragen, wann nun denn endlich mein Be Bop kommt, da ich am Freitag zwei Sattelzüge voll Be Bop in allen Farben auf der A8 gesehen habe.

Letzte Woche hieß es noch, Ende KW26 bis Anfang KW27.....Jetzt hat Renault den Liefertermin auf KW30 verschoben. Weil sie nicht nachkommen mit der Produktion (angeblich)!!!! Und der Kfz-Brief wird erst nachträglich verschickt. Dauert nochmal eine Woche.

Frage: wie lange bzw. wieviel Wochen darf ein Autohändler den Termin überziehen, bis er in Regress gezogen werden kann? Bzw. ein Entschädigungszuggerl fällig ist. (bayrisch "Zuggerl" = Bonbon)

Gruß, Horst

PS.
Habe ich jetzt auch genug Leerzeichen und Absätze eingebaut? Bzw. die Rechtschreibung beachtet und die Vorschaufunktion betätigt? Habe mich auch redlich bemüht und auch keinen einzigen Smiley benützt. Grins.

Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da

PaulLouis, (vor 6021 Tagen) @ Maeusekater

Frage: wie lange bzw. wieviel Wochen darf ein Autohändler den Termin überziehen, bis er in Regress gezogen werden kann? Bzw. ein Entschädigungszuggerl fällig ist. (bayrisch "Zuggerl" = Bonbon)

Du hast doch einen verbindlichen Kaufvertrag. Oder ist es eine verbindliche Bestellung?
Ich habe hier einen Beitrag für dich gefunden, der eigentlich alles erklärt.
Schau doch mal auf die Rückseite deines Vertages/Bestellung. Unter Punkt IV stehen die Geschäftsbedingungen für Lieferung/Lieferverzug.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, wende dich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Viel Erfolg
PaulLouis

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Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 6021 Tagen) @ Maeusekater

Das ist sone Sache mit dem Lieferverzug ...

Wenn im Kaufvertrag ein Termin aufgeführt ist, dann kommt der Händler ganz automatisch in Verzug, wenn dieser verstrichen ist. Steht KEIN Termin drin, dann musst DU den Händler anmahmen, d.h. schriftlich eine Lieferung bis zu einem bestimmten Termin verlangen. Sollte der dann verstreichen, gerät der Händler in Verzug.

Ist das soweit, kannst Du möglicherweise enstandenen Schaden (schlechterer Wiederverkauf des alten Wagens wegen mehr KM, Mietwagen, wenn der alte verkauft wurde ...) als Schadensersatz geltend machen.

Die meisten Händler haben in ihren AGB Klauseln zum Verzug. Schau da nochmal nach!

Sollte der Händler unschuldig am Verzug sein (und hier scheint der schuldige Renault zu sein und nicht der Händler) und er sich bemühen den Wagen herzubekommen, dann hast Du erstmal schlechte Karten, ein gewisser Verzug muss akzeptiert werden. Und 3-4 Wochen sind in meinen Augen nicht allzuviel ...

Im Zweifel einfach mal nen Anwalt fragen, als ADAC Mitglied ist eine erste Beratung kostenlos. Oder einer der Juristen hier im Forum korrigiert meine Aussagen entsprechend. Das wäre auch nett!

Gruß

Axel

Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da

Die Kanalratte, (vor 6021 Tagen) @ Maeusekater

Hallo Horst,
irgendetwas stimmt da nicht! Hier im Sauerland stehen die Bebobs bei den Händlern rum. Ich habe aber festgestellt, dass die alle mit irgendwelchen Sonderaus-stattungen versehen sind. So wären die mir alle zu teuer. Vielleicht versucht Renault, erst mal diese überteuerten Modelle in den Markt zu drücken.Solch eine Strategie verfolgen auch deutsche Hersteller. Erst nur viertürige, stark motorisierte Modelle und erst später die abgespeckten Versionen. Kann natürlich auch sein, dass dein Händler mit Zahlungen im Rückstand ist und nicht ehr etwas neues bekommt, ehe die Altschulden beglichen sind.
meint die Kanalratte

Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da

Maeusekater, (vor 6021 Tagen) @ Die Kanalratte

Hallo Horst,
irgendetwas stimmt da nicht! Hier im Sauerland stehen die Bebobs bei den Händlern rum. Ich habe aber festgestellt, dass die alle mit irgendwelchen Sonderaus-stattungen versehen sind. So wären die mir alle zu teuer. Vielleicht versucht Renault, erst mal diese überteuerten Modelle in den Markt zu drücken.Solch eine Strategie verfolgen auch deutsche Hersteller. Erst nur viertürige, stark motorisierte Modelle und erst später die abgespeckten Versionen. Kann natürlich auch sein, dass dein Händler mit Zahlungen im Rückstand ist und nicht ehr etwas neues bekommt, ehe die Altschulden beglichen sind.
meint die Kanalratte

Hi,

ich glaube nicht, dass das an meinem Händler liegt. Der ist super und hat einen ausgezeichneten Ruf. Bei uns in der ganzen Umgebung hat nur ein Renault-Händler mittlerweile einen dastehen. Und der hat nur die Serienausstattung mit Benzinmotor.

Ich hab auch fast alles dazu bestellt Navi-Einparkhilfe-Klimaautomatik-Tempopilot. Vielleicht liegts ja daran.

Hab auch nochmal den Kaufvertrag angeschaut und da ist die genannte KW unverbindlich und im Kleingedruckten kann Renault bis zu sechs Wochen überziehen, bevor sie in Verzug kommen. Tja, hätte ich vor dem Beitrag schreiben lesen sollen. Sorry.

Gruß, Horst

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