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Welche Anhängerlast und geht das überhaupt? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

derChristian, (vor 5986 Tagen)

[image]Hallo an Euch alle. Kurz stelle ich mich vor; Bin seid einiger Zeit schon auf der Suche nach meinem wirklichen Wunschauto. Jetzt habe ich Ihn glaube ich, gefunden. Es sollte ein Kangoo sein mit verlängerter Karosserie und der LKW Zulassung. Habe Ihn gerade probegefahren und es war einfach TOLL. Das ist noch richtig schön.
Jetzt hat der Kangoo 2 Sitze, Ladfläche und Gitter wie ich es brauche, eine LKW Zulassung, jedoch keine AHK. In den Papieren ist das nicht richtig beschrieben, ob der darf oder nicht. Und, natürlich, wie hoch ist die Anhängelast gebremst - ungebremst?? Bei Rameder AHK Versand wird eine starre und abnehmbare angeboten, kann aber nicht in Erfahrung bringen, wieviel mein ( hoffentlich bald ) Kangoo ziehen darf. Vieleicht kennt sich jemand hier damit aus. Weil es etwas brennt, würde ich mich vernüftig vorstellen, wenn ich den Kangoo gekauft habe, er ist erstmal für mich bis Montag reserviert.
Anbei eine Kopie des fahrzeugschein.
Vielen Dank im Vorraus

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

Oliver -- (Moderator), (vor 5986 Tagen) @ derChristian

[image]Hallo an Euch alle. Kurz stelle ich mich vor; Bin seid einiger Zeit schon auf der Suche nach meinem wirklichen Wunschauto. Jetzt habe ich Ihn glaube ich, gefunden. Es sollte ein Kangoo sein mit verlängerter Karosserie und der LKW Zulassung. Habe Ihn gerade probegefahren und es war einfach TOLL. Das ist noch richtig schön.
Jetzt hat der Kangoo 2 Sitze, Ladfläche und Gitter wie ich es brauche, eine LKW Zulassung, jedoch keine AHK. In den Papieren ist das nicht richtig beschrieben, ob der darf oder nicht. Und, natürlich, wie hoch ist die Anhängelast gebremst - ungebremst?? Bei Rameder AHK Versand wird eine starre und abnehmbare angeboten, kann aber nicht in Erfahrung bringen, wieviel mein ( hoffentlich bald ) Kangoo ziehen darf. Vieleicht kennt sich jemand hier damit aus. Weil es etwas brennt, würde ich mich vernüftig vorstellen, wenn ich den Kangoo gekauft habe, er ist erstmal für mich bis Montag reserviert.
Anbei eine Kopie des fahrzeugschein.
Vielen Dank im Vorraus

Hallo!
Die verlängerte Maxiversion darf keine AHK haben. Diese Verlängerung ist wie ein Rucksack hintendrangeklatscht und hat unten keine Halterung für die AHK.

Gruss Oliver

--
G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss

Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

derChristian, (vor 5986 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

OK, dann bin ich ja schon weiter. Dann kommt der wahrschenlich nicht in Frage für mich.
Prinzipielle Frage: ein Kangoo mit 19 liter Diesel Motor darf wieviel Anhängelast ziehen???
Ist halt so wichtig für mich, da ich oft nach England fahre und dann ein Motorrad dabei habe.
Vielen Dank
...habe auch gerade bei mobile gesehen, es gibt auch normale / kurze mit 2 Sitzen und dem umklappbarem Beifahresitz.
Wo finde ich denn dazu Maße?

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

Nico, (vor 5986 Tagen) @ derChristian

Anhängelast vom Diesel kenn ich nicht, meine aber mich zu erinnern, dass als LKW zugelassene Kangoos als Gespann dem Sonntagsfahrverbot für LKWs unterliegen.
War hier mal irgendwo Thema. Falls Du also mit so einem Exemplar Wochenendtouren planen solltest, bitte vorher abklären.
Wenn dem so ist, sollte es lieber eine PKW-Zulassung sein. Notfalls halt den ganzen Kram aus dem Innenraum rausschmeissen ;-)

Gruss
Oliver

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

derChristian, (vor 5986 Tagen) @ Nico

Ja, verdammt. Stimmt ja , haste Recht. Meistens fahre ich ja Sonntags zurück, dann hab ich ein Problem. Gut, dann soll es ein 2 Sitzer sein, wo ich den Beifahrersitz umlegen kann jedoch nicht als LKW. Hat jemand die Maße für 2 Sitzige mit und ohne umgeklapptem Sitz?

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

Oliver -- (Moderator), (vor 5986 Tagen) @ Nico
bearbeitet von Oliver -- (Moderator),

Anhängelast vom Diesel kenn ich nicht, meine aber mich zu erinnern, dass als LKW zugelassene Kangoos als Gespann dem Sonntagsfahrverbot für LKWs unterliegen.
War hier mal irgendwo Thema. Falls Du also mit so einem Exemplar Wochenendtouren planen solltest, bitte vorher abklären.
Wenn dem so ist, sollte es lieber eine PKW-Zulassung sein. Notfalls halt den ganzen Kram aus dem Innenraum rausschmeissen ;-)

Gruss
Oliver

Hallo!
Ist so nicht ganz richtig. Gewerblich genutzte Kangoo Rapid LKW unterliegen natürlich dem Sonntagsfahrverbot. Privat genutzte mit einem Sportanhänger nicht.
Den komplett umlegbaren Beifahrersitz gibt es nur im LKW. Anstelle des Absperrgitters reicht auch ein Y-förmiger Schutzbügel hinter dem Fahrersitz.
Welche Maße brauchst du denn? Innenraum Ladefläche? 160/117. Mit umgelegtem Beifahrersitz 250/55 und 160/60.

Gruss Oliver

--
G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss

Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

Sonntagsfahrverbot

VEC-LOTHAR, (vor 5986 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Anhängelast vom Diesel kenn ich nicht, meine aber mich zu erinnern, dass als LKW zugelassene Kangoos als Gespann dem Sonntagsfahrverbot für LKWs unterliegen.
War hier mal irgendwo Thema. Falls Du also mit so einem Exemplar Wochenendtouren planen solltest, bitte vorher abklären.
Wenn dem so ist, sollte es lieber eine PKW-Zulassung sein. Notfalls halt den ganzen Kram aus dem Innenraum rausschmeissen ;-)

Ist so nicht ganz richtig. Gewerblich genutzte Kangoo Rapid LKW unterliegen natürlich dem Sonntagsfahrverbot. Privat genutzte mit einem Sportanhänger nicht.

Hallo zusammen,

zum Sonntagsfahrverbot bitte einmal die pdf-Broschüre des TÜV Süd lesen, denn der § 30 der StVO sagt es nicht eindeutig aus, ob nun Kleinst-LKW mit Anhänger auch dem Verbot unterliegen. Und die BAG schreibt das Gleiche, wie der TÜV Süd in der Broschüre, also unterliegt der Kangoo mit LKW-Zulassung und einem Anhänger dahinter nicht dem Sonntagsfahrverbot.

Aufklärende und nette Grüße*zwinker* [image]

Lothar

Sonntagsfahrverbot

Nico, (vor 5986 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi Lothar,

das scheint wieder so eine schwammige Auslegungssache zu sein.

schau mal Bsp. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonntagsfahrverbot-mit-Pickup-und-Hänger-__f44826.html

demnach dürfen Anhänger für Sport und Freizeitzwecke gezogen werden.

Wenn also Christian ein Motorad transportiert um irgendwo private Touren zu machen sollte es möglich sein.
Was aber ist wenn er z.B. als Händler irgendwo Motorräder kauft? Ist das dann gewerblich und darf nicht gezogen werden???
Was ist z.B. mit der Teilnahme an Rennen bei denen man Preisgelder gewinnen kann? Gewerblich oder privat?

Alleine schon um die ganzen Auslegungsmöglichkeiten irgendwelcher Polizisten zu umgehen würde ich eine PKW Zulassung wählen!

LG
Oliver

Sonntagsfahrverbot

VEC-LOTHAR, (vor 5986 Tagen) @ Nico

Hi Oliver,


da aber das BAG ein Bundesamt ist und die hauptsächlich mit Gewebetransporten zu tun haben, müssten die es eigentlich wissen. Und das BAG schreibt: "Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehängenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot."
Ich wüsste nicht, dass ein Kangoo mit Anhänger über die 7,5 Tonnen kommt:-)
Ob nun gewerblich oder nicht...den Auszug von der BAG und die TÜV-Broschüre würde ich mir ausdrucken und immer mitführen...dann sollen die Blaulichter doch mal bei einer Kontrolle erklären, wie das Ganze denn nun zu handhaben ist:-D

Viele Grüße[image]

Lothar

Sonntagsfahrverbot

Nico, (vor 5986 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi Oliver,


da aber das BAG ein Bundesamt ist und die hauptsächlich mit Gewebetransporten zu tun haben, müssten die es eigentlich wissen. Und das BAG schreibt: "Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehängenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot."[/b]> Ich wüsste nicht, dass ein Kangoo mit Anhänger über die 7,5 Tonnen kommt:-)
Ob nun gewerblich oder nicht...den Auszug von der BAG und die TÜV-Broschüre würde ich mir ausdrucken und immer mitführen...dann sollen die Blaulichter doch mal bei einer Kontrolle erklären, wie das Ganze denn nun zu handhaben ist:-D

Viele Grüße[image]

Lothar

aber ist der Kangoo eine Sattel-Kfz?? Wohl eher ein Kleinlaster. Und von dem plus Anhänger steht bei der BAG nichts

siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sattelzug
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastkraftwagen

LG
Oliver

Sonntagsfahrverbot

VEC-LOTHAR, (vor 5986 Tagen) @ Nico

aber ist der Kangoo eine Sattel-Kfz?? Wohl eher ein Kleinlaster. Und von dem plus Anhänger steht bei der BAG nichts


...oooch Menno, Oliver:-)

Da steht doch alles....na denn kopiere ich es mal eben hier rein:-D

Textkopie:

Anmerkung:

Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleich zu setzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.[/b]

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:

* Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
* Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
* Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).


Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 46 StVO können in bestimmten Einzelfällen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.


Nun meine Frage: Hast du schon mal eine Sattelzugmaschine mit Anhänger unter 7.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht gesehen?....ich schon*zwinker* ein Kangoo mit Anhänger:-D

Viele Grüße[image]

Lothar

Sonntagsfahrverbot

VEC-LOTHAR, (vor 5986 Tagen) @ Nico


Nun meine Frage: Hast du schon mal eine Sattelzugmaschine mit Anhänger unter 7.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht gesehen?....


ja! :-D bitte schön: http://www.borco-hoehns.de/index.php?menu=140&fct=detail&sid=0&nav=0&ve...


...wird der von dir gewerblich oder privat benutzt?:-D :-D :-D


Solche Gefährte sind natürlich nur gewerblich unterwegs(privat eigentlich sehr selten) und die sind vom Sonntagsfahrverbot befreit...so steht es bei der BAG drin. Wieso dann ein Kangoo-LKW mit Anhänger dann nicht?...unlogisch wäre das doch, oder?*zwinker*

Schönen Sonntag dann noch[image]

Lothar

Sonntagsfahrverbot

Gallhorn, (vor 5986 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Moin Moin!
Das Fahrverbot gilt aber schon ab 3.8to. Und wenn es Gewerblich ist muß ab 3,8to auch ein Fahrtenschreiber rein. Am besten ist man fragt in der Fahrschule nach die sind ummer auf den laufenden.
Gruß aus Schneverdingen

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

lupo914, (vor 5986 Tagen) @ Nico

Hallo,

dann versuch ich mal wieder dem Fragesteller zu helfen.

Mein Kangoo 1,5dci (Details siehe in der Signatur), kann 1380kg ziehen. Vielleicht findet sich ja noch ein 1,9l Diesel Fahrer mit AHK.

Grüße

Wolf

--
Kangoo 1.5dci Privilege, erhöhte Bodenfreiheit und Zuladung, Faltschiebedach, EZ 03.02.2004, 3004 193, 1461ccm, 60KW, KCR8, nachgerüsteter DPF
Durchschnittsverbrauch 5,5 L

Sonntagsfahrverbot

Jens, (vor 5986 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Jens,

Ich wüsste nicht, dass ein Kangoo mit Anhänger über die 7,5 Tonnen kommt :-)

VORSICHT LAWINENGEFAHR. Kommt natürlich auch auf die Dachlast an ;-) da passt ja ne Menge drauf ...

Gruß
Jens

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

jollylolly, (vor 5986 Tagen) @ lupo914

Mein 1,5dci darf 1.200kg ziehen, können tut er auch 2tonnen... Da es ja aber mittlerweile auch noch eine zulässige Zuggesamtmasse gibt, die für meinen bei 2.500kg liegt, hängt die Anhängelast die möglich ist, dann auch noch von der Ausstattung und Beladung des Zugfahrzeugs ab.

Heist wenn der Kangoo voll ist mit 1.640kg bleiben noch 860kg die an den Haken dürfen inkl. Anhänger und Ladung natürlich.

Ist das Kangooro nur mit dem Fahrer beladen 1.190-1.300kg lt. Fahrzeugschein) dürfen zwischen 1.200kg und 1.310kg hinten angehängt werden.

Wenn ich das so lese, kann ja fast nicht mehr mit vier Leuten und nem Wohnwagen von 1.000kg schon gar nicht mehr verreisen, und das nicht weil der Kangoo sich nicht mehr bewegen würde, sonder weil er dann nicht mehr bewegt werden darf....

Sonntagsfahrverbot

VEC-LOTHAR, (vor 5985 Tagen) @ Gallhorn

Moin Moin!
Das Fahrverbot gilt aber schon ab 3.8to. Und wenn es Gewerblich ist muß ab 3,8to auch ein Fahrtenschreiber rein. Am besten ist man fragt in der Fahrschule nach die sind ummer auf den laufenden.


Moin Moin!

oder man fragt bei den Highwaycops mal nach....die müssten es eigentlich auch wissen.*zwinker*

Grüße aus den Dammer Bergen[image]

Lothar

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Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

Helvetier -- (Moderator), Basel/ Schweiz, (vor 5985 Tagen) @ lupo914

Hallo zusammen
also meiner zieht 1380kg laut Papier (Schweizer Zulassung) und die ist nicht immer mit der Deutschen / Europäischen identisch, habe isch schon mehrfach festgestellt.
Grüsse aus Basel Helvetier / Guido

--
Teilnehmer Kangootreffen Schneverdingen 2009
Teilnehmer Kangootreffen Altenau / Harz 2010
Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
Teilnehmer Kangootreffen Lörrach / Basel 2012

Welche Anhängerlast und geht das überhaupt?

jollylolly, (vor 5985 Tagen) @ Helvetier -- (Moderator)

Laut dem Hersteller der Anhängerkupplung(Westfalia abnehmbar) dürfen dort auch 1.380kg angehängt werden, technisch ist auch etwas mehr möglich.

Aber siehe voriges Posting, ist in der EU manchmal eher komplizierter als einfacher. Wenn es einmal nen nationales Gesetz gibt das meistens mehr erlauben würde, jedoch anderes beschränkt und dann noch EU-Gesetze, die weniger erlauben, andere Dinge jedoch aussen vorlassen.

Wie das Beispiel mit der Zuggesamtmasse, der ZUG(Kangoo+Anhänger) darf max. 2.500kg wiegen; dabei ist aber das Zulässige Gesamtgewicht egal, also der Anhänger darf die Anhängelast voll ausnützen, nur darf man nichts mehr auf den Anhänger laden...

Naja, zu allem überfluss gibt es dann auch noch eine weitere Richtlinie der EU, wonach die Anhängelast max. das 1,5fache des Gewichts des Zugfahrzeugs sein darf, was wiederum dann mit der oben erwähnten Richtlinie kollidieren kann.

Aber zur Klärung aller unklarheiten hier der Gesetzestext aus D:

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Sonntagsfahrverbot

Peter Franken, (vor 5985 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Hallo Oliver!

Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7.5 Tonnen zuzüglich 5.5 Tonnen Anhänger. Sportfahrzeuge sind davon ausgenommen.

Der lange Kangoo ist wohl nicht mit einer Anhängerkupplung nachzurüsten aber der kurze kann doch genug ziehen.

Falls das für ein Sport oder Freizeitvergnügen ist kann man sogar ein grünes Nummernschild anschrauben ( gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Generatoren ) und ist steuerbefreit.

Die 7.5 Tonnen - Regelung beruht auf den Nachkriegsjahren. Ich hatte selber so ein Ding.

In der restlichen EU war die Grenze 3.5 Tonnen und das ist in Deutschland seit einiger Zeit auch so.

Mittlerweile habe ich das nach praktischer Prüfung gegen die ´C´- Klasse getauscht ( 44 Tonnen ).

Falls jemand mal in eine solche Situation kommen sollte mus man den Leuten gut klarmachen was man an Prüfungen hat: In Deutschland wurde gestempelt und in Belgien gelocht ( da hatte ich vier belgische Fahrlehrer über eine Stunde drübersitzen bis sie verstanden hatten das es einfach andersrum war ). Ich habe vermutlich nun einen der kompliziertesten belgischen Führerscheine die sie jeh ausgestellt haben ( die alte deutsche 7.5 Regelung + Hänger, Motorrad ( alle Klassen ), Traktoren ( alle Klassen ) und LKW bis 44 Tonnen ( ohne Auflieger oder Hänger ).

Jedenfalls darf man mit 7.5 Tonnen Sonntags auf die Autobahn ( den Hänger muss man wohl stehenlassen falls er kein grünes Nummernschild hat ).

Das betrifft ja auch alle grösseren Wohnmobile - mit denen darf man durchaus bis 7.5 Tonnen spazierenfahren.

Ein normaler Kangoo ist von alledem nicht betroffen - der ist schlichtweg zu leicht.

Kangoo ist bestimmt nicht schlecht als Zugmaschine - speziell die Diesel.

Meistens braucht man ihn ja nicht als Zugfahrzeug und da spielt da geringe Gewicht eine grosse Rolle.

Man kann das Ding bei vernünftigem Verbrauch auch solo bewegen.

Es gibt nicht viel mehr Autos in dieser Klasse die sowas können - das Auto ist aber nicht schlecht.

grüsse

Sonntagsfahrverbot

motogrammi, (vor 5979 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Lasst es, einen Kangoo mit LKW-Zulassung und Anhänger am Sonntag zu bewegen! Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht! Mir hat ein (trotzdem netter) Uniformierter wörtlich gesagt, ich dürfte am Sonntag nicht einmal einen Brühwürfel anhängen! Da ich den Anhänger gerade gekauft hatte und bei der Überführung an einem Sonntag noch nicht als Eigentümer eingetragen war, brauchte ich nur 40€ als Fahrer zahlen (obwohl das Zugfahrzeug meins war), als Eigentümer löhnt man 200€! Ich bekam noch eine Sondergenehmigung, um bis zur nächsten Raststätte zu fahren und durfte dort bis 22.00 Uhr warten.
motogrammi

Sonntagsfahrverbot

lupo914, (vor 5979 Tagen) @ motogrammi

Deckt sich mit meinen Erfahrungen.

--
Kangoo 1.5dci Privilege, erhöhte Bodenfreiheit und Zuladung, Faltschiebedach, EZ 03.02.2004, 3004 193, 1461ccm, 60KW, KCR8, nachgerüsteter DPF
Durchschnittsverbrauch 5,5 L

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