Unbeleuchteter Traktoranhänger (Plauderei)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
Auch Fußgänger, insbesondere Kinder (!!!) sind unbeleuchtet!
Denk mal drüber nach!
Hallo,
da hast du natürlich völlig Recht, aber ebenso trifft es den Treckerfahrer, denn der hat § 17, Absatz 1 missachtet.
Nette Grüße
Lothar