Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)
Ich habe gelernt, dass man zunächst die Unfallstelle sichert und dann sich um die Verletzten kümmert. Keinem ist geholfen, wenn ein weiteres Fahrzeug in eine ungesicherte Unfallstelle rasselt und noch mehr Schaden anrichtet.
Andererseits steht man grad bei Unfällen mit Kindern unter starkem Stress und wird wohl eher zunächst helfen und dann sichern.
Wenn das beschädigte Fahrzeug stand und "normal" sichtbar war, also am Tage auch unbeleuchtet, im Dunkeln mit normalem Fahrlicht beleuchtet, dann sollte das zur Erkennbarkeit doch reichen.
Ich würde vermuten, dass der Fahrer, der den stehenden Wagen erwischt hat, wohl so abgelenkt war durch das Geschehen, dass er die Situation falsch eingeschätzt hat.
Eine Freundin die Krankenschwester ist, hat bei einem Frontalzusammenstoß auf einer Landstrasse einen Verletzten aus seinem Fahrzeug geborgen, reanimiert und so das Leben gerettet ... am Ende bekam sie ne Knolle, weil sie keinen eigenen Erste-Hilfe-Kasten im Wagen hatte. Konnte durch meine Beschwerde bei der Polizeistelle geklärt werden ...
Nachdem ich im Sommer Ersthelfer bei einem Autobahnunfall war (nix schlimmes, Gott sei Dank!) hab ich mich an den ersten Rettungsgrundsatz erinnert: "Selbstschutz geht vor Fremdrettung!". Bei der Unfallhilfe also immer alle Risiken für einen selber soweit wie möglich ausräumen und BEVOR man sich in Gefahr begibt die Unfallstelle unbedingt absichern. Da passt der Unfallausrüstungsfred. Ich werd mir auch mal so eine Blinklampe zulegen.
Axel
Hilfe und Infos
]