Grundsätzlich ist das richtig, aber in meiner Erfahrung ist es so, dass offenbar bei Leihfahrzeugen drüber hinweggesehen wird.
Ich hab auch schonmal von Sixt in Berlin Tegel einen Wagen aus NL bekommen und hatte natürlich keine Originalpapiere an Bord. Wenn die Rennleitung sieht, dass der eingetragene Halter eine Verleihfirma ist, dann sind die wohl zufrieden.
Früher war das anders, aber in den letzten Jahren habe ich weder von Europcar noch Buchbinder, Sixt und anderen was anderes als ne Fotokopie bekommen.
Privat sind wir Kinder jahrelang mit Muttis Auto gefahren und hatten notariell bestätigte Kopien des Scheines dabei. Wurd nie beanstandet.
Und lieber 20€ Strafe zahlen und nochmal auf irgendein Revier fahren als dass ein Dieb unbehelligt mit meinem Fahrzeug unterwegs sein kann oder gar auf diesem Weg einen Ersatzschlüssel bekommt. In einer Polizeikontrolle ist der Originalschein erstmal Legitimation genug, dass man mit dem Wagen unterwegs sein DARF. Und ich denke nicht, dass jedes Kennzeichen sofort routinemäßig gecheckt wird.
Ein Freund ist mit einem im Suff gestohlenen Wagen (voll wie ein Eimer, Polo II-Schlüssel in der Tasche und kein Bock mehr zu laufen ... irgendwo hat er eben gepasst...) in eine Polizeikontrolle geraten. Der hat seinen eigenen Schein vorgezeigt (VW Polo - PASST), den Suff haben sie bemerkt, den Diebstahl nicht, obwohl der Wagen einem Kollegen gehörte und schon zur Fahndung ausgeschrieben war. Das muss ein Spaß am nächsten Tag auf der Wache gewesen sein ...
Aus Schaden wird man klug?
Axel