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ziemlich OT : Telefonleitung (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5573 Tagen) @ meinautoistkaputt

Etwas verwirrt: Du hast doch eine Antwort bekommen.

Bis zur ersten TAE darfst du nichts machen.

Da wieder die Frage: Wer sagt das? Wo steht das? In der AGB der Telekom steht es nirgendwo drin.

Egal, ob eigenes Haus oder nicht. Das ist bei Medien wie Wasser und Strom genauso. Da nichts verplombt ist und es später sowieso nicht mehr nach zu vollziehen ist, mache es einfach und halte dann den Mund. ;-)

Es wird an keinem Übergabepunkt mehr verplombt (auch Neubauanschlüsse nicht), d.h. man kann an den Abgangsanschluss mit Sachverstand herangehen. Wäre es nicht erlaubt, so würde jeder Übergabepunkt weiterhin verplombt werden. Das Erdkabel, welches bis in den Übergabepunkt (Dose, Kasten) geht, sollte man nicht anrühren. Aber die Abgangsleitung, die aus dem Übergabepunkt heraus geht, darf man neu legen, verlängern oder umlegen.
Theoretisch ist sogar ein NTBA bei ISDN ein Übergabepunkt, aber die NTBA´s werden per Postpaket zum Kunden verschickt und der muss es selbst (oder durch eine Installationsfirma) anbringen und anschließen.
Aber sicher ist eines...wenn der Abgangsanschluss am Übergabepunkt falsch oder nicht richtig angeschlossen wurde und man beauftragt die Telekom oder einen anderen Anbieter zur Fehlerbeseitigung, so muss man für den Falschanschluss, wie bei jedem anderen Falschanschluss auch, zahlen.

Viele Grüße[image]

Lothar


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