Es geht um das Zeichen 264 der STVO, Anlage 2, Abschnitt 6 "Verkehrsverbote", laufende Nr. 38.
Dieses wird fast immer bei Baustellen aufgestellt, und verbietet die Benutzung der linken Spur, wenn die tatsächliche Breite des Fahrzeugs größer als 2m ist.
Es ist definitiv nicht die im Fahrzeugschein eingetragene Breite gemeint. Auch gibt es keine Ausnahmen, oder anderweitigen Interpretationen gemäß der Meinung einzelner hier oder in anderen Foren.
Der Kangoo ist durch seine großen Außenspiegel tatsächlich einige cm breiter als 2m, trotz der nur 1663mm Breite gemäß Fz-Schein - haltet mal einen 2m Zollstock durch die geöffneten Seitenfenster.
Einklappen des rechten Außenspiegels, wenn der Innenspiegel benutzbar ist (dh nicht durch Ladung verdeckt), sollte beim alten Kangoo (Ph I+II) aber reichen, dann sind es ca. 192cm.
In NRW ist die Polizei wohl systematisch gegen diese Verstöße vorgegangen. Sie haben einfach die Fahrzeuge in Baustellen photographiert, und gemäß der bekannten Fahrzeug-Daten massenhaft Anzeigen verteilt. (Siehe Berichterstattung zB auch in der Blind-Zeitung, oder auch hier).
Eine interessante, umfassende Diskussion des Themas findet sich hier.
Dieser Umstand ist auch relevant für den Versicherungsschutz, sollte man links fahrend in einer Baustelle in einen Unfall verwickelt werden, auch wenn der rechts Fahrende den Unfall verursacht hat.
Es gibt heutzutage nur noch ganz wenige Fahrzeuge, die schmaler als 2m über alles sind; die linke Spur in Baustellen dürfte also fast gar nicht mehr benutzt werden.
Mag sein, daß dieses Verkehrszeichen aus den 70ern stammt, ebenso sind aber auch die Bauvorschriften und -Normen der Straßen seither nicht wesentlich verändert worden, d.h. auch die Spuren in Baustellen sind einfach zu eng, gemessen an modernen Fahrzeugen.
Damals kannte man auch noch nicht den zweiten, rechten Außenspiegel.
Bei den Fahrern von "dicken" Firmenwagen hilft meistens auch keine Beschilderung mit 2,10m: Die meisten haben eh' so viel Angst, richtig dicht links an der Begrenzung zur Gegenfahrbahn zu fahren, daß die so oder so mit den rechten Rädern auf der rechten Spur fahren, und die Rechtsfahrer noch zusätzlich in Bedrägnis bringen.
Die Fahrer dicker Transporter können zwar wesentlich besser die Fahrzeugbreite einschätzen, aber deren Überholvorgänge mit jeweils wenigen Zentimetern Platz zwischen Leitplanke (links), oder Lkw (rechts), mit zugleich deutlich überhöhter Geschwindigkeit, treibt mir (auf der rechten Spur), jedesmal den Angstschweiß auf die Stirn.