Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, daß man zwar reinfahren kann, wie´s einem gefällt, man im Schadensfall aber dran ist, weil man der Parkhausordnung zuwider gehandelt hat - ob sie nun gesetzlich verankert ist oder nicht ?
Das akzeptiere ich in soweit, wenn sich jeder selbst mal die Gedanken dazu macht, dass jeder Fahrzeugführer/Halter aus dem Parkhaus/Tiefgarage entfernt werden kann, sobald gegen die allgemeinen Vorschriften verstoßen wird. Das betrifft insbesondere öltropfende Fahrzeuge (diese sind in der Anzahl gegenüber LPG-Fahrzeugen viel, viel größer vertreten). Man schaue sich nur die vielen Ölflecken in den Parkhäusern an
Das jetzt auf ein Parkhaus übertragen, bedeutet, daß Dein Kangoo, sobald als Gasauto identifiziert, aus dem 5. Stock geschoben wird !
Sollte das mal jemand mit meinem Fahrzeug machen wollen, dann sollte er doch ganz genau überlegen, ob er nicht gegen die jeweils gültige Garagenverordnung verstößt...ich würde auf jeden Fall die Bauaufsichtsbehörde informieren, denn ich weiß, dass in den meisten Parkhäusern/Tiefgaragen nicht alle Vorschriften auch eingehalten werden.
Als Beispiel mal die CO-Warnanlagen....oder Sprinkleranlagen, Lüftungen, Notausgänge, Beleuchtung etc.
Da wird teilweise mit dem Leben der Parkkunden gespielt.
Achtet mal darauf, ob alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und auch die Notausgänge richtig beschriftet/beleuchtet sind.
( mal eine pdf vom Hochsauerlandkreis als Beispiel ).
Für die LPG-Gasanlagen in Fahrzeugen gibt es eine sehr strenge TÜV-Überprüfung (alle 2 Jahre)...sollte dort auch nur die kleinste Undichtigkeit festgestellt werden, so gibt es den TÜV-Stempel nicht. Oftmals wird ja ein TÜV-Prüfer "geschmiert", aber bei solchen Dingen muss der Prüfer richtig überprüfen, denn das hat er dann zu verantworten, wenn die Anlage nicht in Ordnung ist und in der heimischen Garage kommt es in der folgenden Nacht zur Explosion.
Nun noch zum Schluss etwas zur Sicherheit von LPG-Fahrzeugen...ist zwar nicht ganz das, was hier im Thread das Thema war (möglicher Gasaustritt/Undichtigkeit, aber doch interessant:
http://www.youtube.com/watch?v=KYwERH1PpOk
Freundliche Gasfahrergrüße ![[image]](images/uploaded/201203161833134f638769140b6.gif)
Lothar
PS. Das Auto zu Hause auf der Einfahrt oder in der Garage reparieren darf man auch nicht, macht trotzdem jeder 