KangooLogo
[ Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] [ Kleinanzeigen ]
[ Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Fahrspurwechsel mit Gefärdung (Plauderei)

URPES ⌂, Baienfurt, (vor 5253 Tagen)

Hallo zusammen,

ich ärgere mich gerade über mich selber.

Fahre vom Einkaufen nach Hause. Bundesstraße ist autobahnähnlich ausgebaut. Begrenzung auf 100. Die ich auch genau einhalte (laut GPS).

Vor mir tauchen langsam aber sicher mehrere Fahrzeuge mit ca. 80 auf.

Ich schaue in die Rückspiegel und sehe zwei Fahrzeuge kommen. Das erste schon extrem nah. Da denke ich, blinke ich und lasse den noch vorbei. Der rauscht vorbei (mit 160, wie ich jetzt weiß). Ich überlege nur kurz, ob ich den zweiten auch noch vorbei lasse, oder nicht. Der Abstand schien mir groß genug.

Also bin ich raus, habe dann beschleunigt, die Kolonne überholt und bin wieder rechts rein.

Der zweite auch an mir vorbei und dem ersten hinterher. Die nehmen beide die nächste Ausfahrt, die auch ich nehmen muss. Ich denke noch "Die gehören zusammen".

Kaum von der Bundesstraße unten, halten beide und ich sehe auch den Hinweis "Stop - Polizei". Der Abstand, bei dem ich ausgeschert bin lag wohl bei 80 Metern und der Polizist musste von 160 auf 100 abbremsen.

Jetzt bekomme ich, so wie es aussieht, demnächst Post wegen Fahrspurwechsels mit Gefährdung.

Hätte ich doch den zweiten auch noch vorbei gelassen. :-(

Es gibt so viele hätte, dass ich mich so ärgere ....

Was mich jetzt aber doch interessieren würde ist, ob und wie bei so etwas berücksichtigt wird/werden muss, dass eben einerseits maximal 100 erlaubt ist und andererseits auf Autobahnen z.B. bei einem Auffahrunfall ein Auffahrender, der schneller als 130 unterwegs ist grundsätzlich wohl eine Mitschuld trägt.

Trotz allem wünsche ich Euch ein schönes Wochenende.

Peter

--
Kangoo 1.6 16V Privilège, Baujahr 2001, EZ XX.09.2002, 1598ccm, 70kW/95PS (verkauft, jetzt Dacia Dokker)

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Nico, (vor 5253 Tagen) @ URPES

Moin,

interessanter Fall, den wohl nur ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt endgültig beurteilen kann.

ich denke:

bei 80m Abstand und 60km/h Differenz kann man schon von einem Fahrspurwechsel mit Gefährdung ausgehen.

ABER:

die Frage ist jetzt: musst Du damit rechne/ davon ausgehen das auf dieser Strecke jemand so viel zu schnell unterwegs ist?

Soweit mir bekannt, dürfen sich auch Polizisten nicht über Verkehrsregeln hinweg setzen. Es sei denn sie machen sich durch Blaulicht und ggf. Martinshorn bemerkbar.
Wenn Du aber nicht erkennen konntest, daß da Polizei im Einsatz ist, muss man wohl davon ausgehen das sie nicht im Einsatz waren. D.h. für mich: klarer verstoß gegen die Stvo durch die Polizei.

ggf. führt hier eine Gegenanzeige oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu einer Art "Vergleich" und man einigt sich darauf, das beide was falsch gemacht haben und keiner was zahlen muss ;-)

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, frag einen Anwalt.

Wenn nein: es gibt spezielle Verkehrsrehctsschutzversicherungen die p.a. kleines Geld kosten und u.U. eine Menge Ärger ersparen können.


VG
Oliver

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

VEC-LOTHAR, (vor 5253 Tagen) @ Nico

Soweit mir bekannt, dürfen sich auch Polizisten nicht über Verkehrsregeln hinweg setzen. Es sei denn sie machen sich durch Blaulicht und ggf. Martinshorn bemerkbar.
Wenn Du aber nicht erkennen konntest, daß da Polizei im Einsatz ist, muss man wohl davon ausgehen das sie nicht im Einsatz waren. D.h. für mich: klarer verstoß gegen die Stvo durch die Polizei.

Doch, sie dürfen/durften so handeln...auch ohne Blaulicht. Allerdings wird zu Beweiszwecken ein Video von dem Verfolgungseinsatz existieren. Und genau dieses Video sollte nun per Anwalt angefordert werden. Dort sind nämlich alle relevanten Dinge drauf zu erkennen...mit Geschwindigkeiten und auch Abstandsberechnungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich erst dann machen, wenn die Sachlage geklärt ist und die Zivilpolizisten nur verärgert waren, weil ihr Einsatz unwissentlich behindert wurde.

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Schrauber, (vor 5253 Tagen) @ URPES

Nur mal eben zum Verständnis: Waren das jetzt zwei Polizeiautos oder ein Raser (1. Auto), der von einem Polizeiauto verfolgt wurde? Und: Du wurdest gestoppt und sie haben dir ein Video gezeigt? Oder haben sie den "Sachverhalt" nur "in Worte gefasst"? Oder woher hast du die Zahlen 80 und 160?

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

URPES ⌂, Baienfurt, (vor 5253 Tagen) @ Schrauber

Nur mal eben zum Verständnis: Waren das jetzt zwei Polizeiautos oder ein Raser (1. Auto), der von einem Polizeiauto verfolgt wurde? Und: Du wurdest gestoppt und sie haben dir ein Video gezeigt? Oder haben sie den "Sachverhalt" nur "in Worte gefasst"? Oder woher hast du die Zahlen 80 und 160?

Hi Schrauber,

das erste war ein Raser, der auch alles gleich zugegeben hat, das zweite ein Polizeiauto, die ein schönes Video haben.

Mich irritiert halt, dass auf BAB ein Auffahrender, der über 130 fährt automatisch eine Mitschuld hat und hier ja eigentlich sogar nur 100 erlaubt ist. Ich denke, selbst mit 30 zuviel (also eben 130), währe hier keiner auf die Idee gekommen, dass ich hier irgendjemanden gefährde.

Na ja, ich werde jetzt mal abwarten, was überhaupt kommt.

--
Kangoo 1.6 16V Privilège, Baujahr 2001, EZ XX.09.2002, 1598ccm, 70kW/95PS (verkauft, jetzt Dacia Dokker)

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Schrauber, (vor 5253 Tagen) @ URPES

Eigentlich hast du ja nichts Schlimmes gemacht, nur nicht damit gerechnet, dass sich jemand anderes sehr schlimm verhält. Und wenn tatsächlich eine Gefährdung vorlag, dann ja (auch) dadurch, dass die Polizei so schnell gefahren ist, warum auch immer; es kann ja nicht sein, dass die bewusst Tote in Kauf nehmen um einen Raser zu stellen. Und als du den Blinker gesetzt hast, hätten die ja auch vom Gas gehen können, um eben diese Gefährdung zu vermeiden. Von der Polizei sollte man ja eine besonders umsichtige Fahrweise erwarten ;-) .

Aber ich wurde auch schon mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten, weil ich von einem Radweg, der zugeparkt war, auf die Straße ausgewichen bin, gleich danach auf den Radweg zurück. Dazu haben sie auf dem Radweg angehalten und sind danach, ohne sich um den Falschparker zu kümmern, über zwei Fahrspuren nach links abgebogen ohne zu blinken ...

Ich wünsche dir, dass die Herren nach Abklingen ihres Jagdfiebers den Ball flach halten. (Wie oft habe ich mir schon gewünscht, dass solche Herren eingreifen, wenn mir Raser zusetzen ...)

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Amigo, (vor 5252 Tagen) @ Schrauber

Ich habe mit der Polizei im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht.:-)

Einen groben Ausreißer nach unten gab es aber doch. Mir wurde mit dem Motorroller ein Rotlichtverstoß ANGEHÄNGT, von zwei Jungen Polizei-"Bengels".

Man hat keine Chance.

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

froschkoenig @, (vor 5249 Tagen) @ Schrauber

Was für eine unglaubliche Geschichte!
Schlimm genug, dass polizeiliche Zivilfahrzeuge ständig versuche, irgendwelche Spinner dazu zu bewegen, sich mit ihnen ein kleines Rennen zu liefern. Mit derartigen Dumme-Jungen-Spiele gefährden sie das Leben der Spinner und das der vernünftig Fahrenden. Dass die aber jetzt die Verantwortung für die Gefährdung den vernünftig Fahrenden zuschieben wollen - das zeigt doch mal wieder, dass es uns in Deutschland an einer Kontrollinstanz für die Polizei fehlt und es deshalb bei einigen Polizisten zu Unfehlbarkeitswahnvorstellungen kommt.

Ich meine, wenn ich mit 160 km/h (also Tacho 175) in einer 100er Zone fahren würde, dann würde ich mich auch permanent durch die anderen gefährdet fühlen. Kann ich die dann auch anzeigen? Gilt gleiches Recht für alle oder ist es einfach Pech, wenn man auf Rambo-Rüpel mit Staatsgewalt trifft?

Wenn es bei dem Überholvorgang eine Gefährdung gegeben hat, dann ist ja wohl in erster Linie die hohe Geschwindigkeit der Zivilstreife verantwortlich: Also anzeigen!

Gruß, froschkoenig

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 5249 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Doch, sie dürfen/durften so handeln...auch ohne Blaulicht. Allerdings wird zu Beweiszwecken ein Video von dem Verfolgungseinsatz existieren. Und genau dieses Video sollte nun per Anwalt angefordert werden. Dort sind nämlich alle relevanten Dinge drauf zu erkennen...mit Geschwindigkeiten und auch Abstandsberechnungen.

Nein. Für Polizei und andere gilt, dass diese Sonderfahrten mit Wegerecht (heißt andere müssen Platz machen) nur und ausschließlich mit Martinshorn UND Blaulicht fahren dürfen.

Sofern keine sichtbare Einsatzfahrt statt gefunden hat, hat definitiv die Polizei die Schuld auf ihrer Seite.
Und wenn der Abstand zur Polizei hinter dir ok war und du nach bisschen Beobachtung von jenem der Meinung warst, er wäre langsam genug (wovon aufgrund der erlaubten Geschwindigkeit auszugehen wäre), hätte nichts gegen einen Überholvorgang gesprochen.

Ich bin kein Anwalt und mache meine Aussagen an geltenden Gesetzen fest. Und mit Fahrt mit Blaulicht/Sonderrechte, kenne ich mich aus.

MfG
Kaj

--
[image]

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Der Henrik, (vor 5249 Tagen) @ KST -- (Admin)

Doch, sie dürfen/durften so handeln...auch ohne Blaulicht. Allerdings wird zu Beweiszwecken ein Video von dem Verfolgungseinsatz existieren. Und genau dieses Video sollte nun per Anwalt angefordert werden. Dort sind nämlich alle relevanten Dinge drauf zu erkennen...mit Geschwindigkeiten und auch Abstandsberechnungen.


Nein. Für Polizei und andere gilt, dass diese Sonderfahrten mit Wegerecht (heißt andere müssen Platz machen) nur und ausschließlich mit Martinshorn UND Blaulicht fahren dürfen.

Sonderrechte haben Sie auch ohne Blaulicht! § 35 StVO

Sofern keine sichtbare Einsatzfahrt statt gefunden hat, hat definitiv die Polizei die Schuld auf ihrer Seite.

Es gibt, siehe oben, genug Gründe für die Polizei den § 35 auch ohne Blaulicht und Horn in Anspruch zu nehmen!

Und wenn der Abstand zur Polizei hinter dir ok war und du nach bisschen Beobachtung von jenem der Meinung warst, er wäre langsam genug (wovon aufgrund der erlaubten Geschwindigkeit auszugehen wäre)

§ 1 StVO, Du mußt mit den Fehlern anderer rechnen, kannst NICHT davon ausgehen, das andere immer alles richtig machen....

, hätte nichts gegen einen Überholvorgang gesprochen.


Ich bin kein Anwalt und mache meine Aussagen an geltenden Gesetzen fest.

Nenne bitte mal die entsprechenden Fundstellen!

Und mit Fahrt mit Blaulicht/Sonderrechte, kenne ich mich aus.

Nein


MfG
Kaj

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Nico, (vor 5249 Tagen) @ Der Henrik


Sonderrechte haben Sie auch ohne Blaulicht! § 35 StVO


da heisst es aber auch:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

jemand der nach außen nicht als Polizei erkennbatr mit 160km/h auf einer 100km/h Strecke fährt berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ornung überhaupt nicht.

VG
Oliver

Sonderrechte

VEC-LOTHAR, (vor 5249 Tagen) @ Nico

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte

Also...die Zivilpolizisten durften so handeln. Aber: Die Behinderung des Einsatzes war für URPES nicht erkennbar, demzufolge muss er auch nicht mit einer Strafe rechnen...auch nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Ratschlag: Sollte doch ein Bußgeldbescheid kommen, dann unbedingt über einem Anwalt den Bescheid anfechten.

Noch etwas zur Aufgabe der Polizei:
http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html
Und sie dürfen sogar noch mehr:
http://dejure.org/gesetze/PolG/2.html
http://dejure.org/gesetze/PolG/4.html

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Horst, (vor 5249 Tagen) @ URPES

Hallo,
ich schätze mal wenn es zum Unfall gekommen wär, dann hätten die zumindest Mitschuld gehab
denn wenn die zu schnell fahren müssen die ja besonders aufmerksam sein, und wenn Du geblinkt hast dann hätten die die Möglichkeit gehabt abzubrechen der Sicherheit wegen, und die 80 Meter reichen ja auch noch um den Unfall abzuwenden. Ich denk die haben sich durchaus im Rahmen ihrer Sonderrechte bewegt.


Aber in deinem Fall geht es ja wohl eher darun ob Du was falsch gemacht hast, und
das wird sich kaum abstreiten lassen, wobei die 80 Meter halt auch ne Menge sind.
Kann sein, dass die auch noch mal wegen dem Abstand drüber nachdenken, und doch nichts kommt.
Wenn es keine Punkte gibt leg es in die Schublade Erfahrung,
ein Raudi hätte vielleicht nicht gebremst und Deine Nachlässigkeit hätte schlimmere Folgen gehabt, da hilft einem dann auch die Mitschuld des Raudis rein gar nichts.

Update Fahrspurwechsel mit Gefärdung

URPES ⌂, Baienfurt, (vor 5181 Tagen) @ URPES

Hallo zusammen,

für alle, die es interessiert, wie es weiterging hier ein kleines Update.
Tatsächlich kam ein Bußgeldbescheid über 80€+20€Verwaltungskosten und 3,50€ Auslagen.

Ich habe dann ein (kostenloses) Telefonat mit einem Anwalt geführt. Dieser mag den Gefährdungstatbestand gar nicht, da sich da viel interpretieren lässt. Auch mag er eigentlich keine Rechtschutzversicherung, aber für Verkehr und Beruf empfiehlt er es doch.

Er gab mir den Tipp, Einspruch einzulegen. Als Grund wäre der Vertrauensgrundsatz zu nennen, der sich ebenfalls aus §1 der Straßenverkehrsordnung ergibt. Danach kann man eigentlich erwarten, dass sich die anderen Verkerhsteilnehmer halbwegs an die Verkehrsregeln halten. Ich musste also nicht mit zwei solchen Fahrern rechnen.

Das habe ich dann auch gemacht.

Heute kam die Antwort darauf. Einspruch sei zwar zulässig, aber der Bußgelbescheid würde nach erneuter Überprüfung aufrecht erhalten. Das Verfahren ist jetzt an die Staatsanwaltschaft gegangen.

Nun ist mir das Risiko zu hoch, dass das Verfahren weder eingestellt wird, noch der Richter mir wohlgesonnen wird. Laut Anwalt können da nun Kosten von 400 bis 500 Euro auf mich zukommen (Auswertung des Videos etc.). Deswegen werde ich meinen Einspruch zurückziehen, so sehr mich das ganze auch ärgert.

Viele Grüße und eine schöne Woche (bei mir die letzte vor drei Wochen Urlaub).

Peter

--
Kangoo 1.6 16V Privilège, Baujahr 2001, EZ XX.09.2002, 1598ccm, 70kW/95PS (verkauft, jetzt Dacia Dokker)

Update Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Schrauber, (vor 5181 Tagen) @ URPES

Ist ja schon ärgerlich. Aber versuche es so zu sehen: Du hast bestimmt schon das eine oder andere Mal absichtlich oder aus Versehen was gemacht, das zurecht gekostet hätte, bist aber nicht erwischt worden - buche es innerlich dafür und empfinde die Strafe als gerecht ;-)

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Update Fahrspurwechsel mit Gefärdung

ronko, (vor 5181 Tagen) @ URPES

...was mich bei der Sache ärgert ist, dass andere, die richtig Knete haben, die Staatsanwaltschaft samt Richter aussitzen, auch wenn diese Leute den größten Bockmist veranstaltet haben und eigentlich den Führerschein eingezogen bekommen müssten, aber der Anwalt macht das ja schon!*devil*

Manchmal sollte man auf sein Recht bestehen und auch Anwälte und Richter daran erinnern, dass wir eigentlich in einem Rechtstaat leben.

Rechtschutz ist ein absolutes Muss heutzutage.

Fakt ist : Reiche sind rechtlich besser angesehen, denn Rechtsansprüche fangen mit dicker Brieftasche an und das kann es nicht sein!

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

kadajawi, (vor 5173 Tagen) @ Nico

Vergiss sowas ganz schnell. Anzeige gegen Polizisten enden oftmals böse. Für den der Anzeige stellt. Da kennen die nix, da verschwinden dann plötzlich Beweise und man überlegt sich wie der Störenfried zur Ruhe gebracht wird.

Fahrspurwechsel mit Gefärdung

kadajawi, (vor 5173 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Videos gehen leicht verloren. Ich würde es erst gar nicht versuchen, bringt einem nur Ärger.

RSS-Feed dieser Diskussion