Ohne Sonderrechte keine Rundumleuchte (STVO §38)
Ohne Folie keine Sonderrechte STVO §35
Sicherlich r(w)ichtig zu erwähnen, jedoch wahrscheinlich auch uninteressant für Der Henrik:
Das war nich die Frage! Außerdem wirds gelb. Der Kangoo muß bei uns auch mal zur Waldarbeit ausrücken. Aktuell werden wieder die Straßenränder freigeschnitten. Da kann so ein gelbes Licht nicht schaden....
Wälder sind oftmals "privat" Grundstück. Wenn auch nur theoretisch, aber dadurch für die STVO uninteressant.
Jetzt kommt es natürlich auch bisschen darauf an, was/warum/wo er mit der gelben Rundumleuchte unterwegs ist, bin aber sicher, dass er sich über die rechtliche Seite bewusst ist.
Gibt ja auch welche, die nutzen Blau/Gelb/Rot im Wissen um die Paragraphen und trotzdem ohne erlaubnis... Ich kenne soo viele, die auf dem Weg zur "Wache" (von was auch immer FF, RD, KatS, usw, etc...) irgendein Blaulicht auf ihr eigenes Fahrzeug pappen. Alle davon bekommen regelmäßig eine Einweisung auf Fahrten mit Blaulicht, zu denen auch das Wissen der Paragraphen dazu gehört.
MfG
Kaj