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Grundstück an zwei Straßen, Zufahrt ändern möglich? (Plauderei)

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 4756 Tagen)

Moin,


Weiß zufällig jemand ob es rechtliche Bestimmungen zu folgender Situation gibt?

Wenn ein Grundstück an zwei völlig unterschiedlichen Straßen liegt, kann ich dann meine Zufahrt zum Grundstück auch am die Straße legen, welche nicht die Adresse beschreibt? Die alte Zufahrt würde trotz allem noch bleiben.
Vom Bordstein her dürfte es keine Probleme geben, der ist überall niedrig.

MfG
kaj

--
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Grundstück an zwei Straßen, Zufahrt ändern möglich?

Nico, (vor 4756 Tagen) @ KST -- (Admin)

Moin Kaj,

das kann Dir wohl nur das örtliche Bauamt beantworten.
Es gibt Strassen da ist eine Einfahrt nicht erlaubt/erwünscht/gestattet.


VG
Oliver

Bundesstraße?

Die Kanalratte, (vor 4755 Tagen) @ Nico

Wenn es sich um zwei gleichartige innerstädtische Straßen handelt, sollte es kein Problem sein, eine zweite Zufahrt von der anderen Straße zu bauen. Wenn es sich aber bei der anderen Straße um eine Bundesstraße außerhalb einer Ortsdurchfahrt handelt, sind da keine Zufahrten erlaubt. Eine Auskunft zu dieser Frage erhältst du im zuständigen Tiefbauamt deiner Stadt.
meint die Kanalratte

Grundstück an zwei Straßen, Zufahrt ändern möglich?

URPES ⌂, Baienfurt, (vor 4756 Tagen) @ KST -- (Admin)

Also Definitives weiß ich nicht.

Aber bei beiden meiner Schwestern ist es prinzipiell so, dass die Straße, in der sie offiziell wohnen die Querstraße zu der ist, wo Hauseingang bzw. Hofzufahrt sind.

Schönes Wochenende.

Peter

--
Kangoo 1.6 16V Privilège, Baujahr 2001, EZ XX.09.2002, 1598ccm, 70kW/95PS (verkauft, jetzt Dacia Dokker)

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Grundstück an zwei Straßen, Zufahrt ändern möglich?

JAU ⌂, 74632, (vor 4755 Tagen) @ KST -- (Admin)

Wenn ein Grundstück an zwei völlig unterschiedlichen Straßen liegt, kann ich dann meine Zufahrt zum Grundstück auch am die Straße legen, welche nicht die Adresse beschreibt? Die alte Zufahrt würde trotz allem noch bleiben.

In der BauO (in manchen Bundesländern auch LBO) und BauGB hab ich jetzt nix finden können. Am ehesten dürften solche Einschränkungen im Baulastenverzeichnis deiner Gemeinde stehen.

Du Zufahrt selbst ist in Sachsen genehmigungsfrei.

Quelle:
http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/bauen/baurecht/04074.shtml
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html


mfg JAU

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