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Frage zur Anhängerkupplung (Plauderei)

Hochdachracer, (vor 4703 Tagen)

Mir hat letztens Jemand erzählt, Anhängerkupplungen müßte man nicht mehr eintragen lassen - Stimmt das eigentlich ??

Muß man dann auch keine ABE für eine Anhängerkupplung mit sich führen oder was ??

Frage zur Anhängerkupplung

Eschi, (vor 4703 Tagen) @ Hochdachracer

Ganz so einfach ist das nicht:

Muss der Anbau einer Anhängerkupplung von einem Sachverständigen überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ?
Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft.
Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen.
Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Folgende Vorgaben sind notwendig:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)
Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.
Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)

Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.
Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung sofort erfolgen.

Hier noch mal im schönsten Beamtendeutsch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF

ach ja, die ABE muss mitgeführt werden

Eschi

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