Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute? (Plauderei)
Veto.
Bei Bäumen, die eine Gefahr darstellen, bedarf es keiner Genehmigung. Hat unser Baumbeauftragter der 'Unteren Naturschutzbehörde' gesagt.
Und bitte nochmal nachlesen, welche Bäume überhaupt geschützt sind. Bei uns z.B. sind gerade mal 5 Laubbäume geschützt. Gibt es keine Satzung im Ort, gilt die des Landes.
Deine Eiche bedarf also keiner weiteren Nachfrage.
Hilfe und Infos
]