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Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)

bubu12, (vor 4514 Tagen)
bearbeitet von bubu12,

Moin,

ich hätte eine steuerrechtliche Frage. Mein neuer Kangoo Maxi Extra Doppelkabine mit 5 Sitzplätzen und variabler Trennwand ist im KFZ-Schein und bei der Versicherung als LKW eingetragen. Das Finanzamt hier in der Provinz möchte ihn aber unbedingt als PKW besteuern. Es sind zwar nur ca. 30 Euro mehr pro Jahr, ist aber auch Geld und ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Zurück kam dann ein 2-seitiger Brief eines Anwalts, warum gerade mein Auto nicht als LKW besteuert werden kann.

Der Kangoo ist nicht mein erster LKW und ich hätte nie gedacht, dass mir das Finanzamt damit Probleme machen wird. Ich sehe es auch nicht ein, dass der Wagen versicherungstechnisch als LKW behandelt wird. Dadurch habe ich nur Nachteile. Steuerlich läuft er aber als PKW. Da darf ich dann auch wieder draufzahlen. Im Brief des Anwalts wird der Wagen mit cm-Angaben des Kofferraums und der Fahrgastzelle auseinandergenommen.

Wie kommt das Finanzamt überhaupt auf die Idee eine bereits in der Zulassung festgelegte Nutzung des Wagens anzuzweifeln. Und was hat dieses lächerliche Gutachten des Anwalts gekostet? Ich werde den Wagen exakt 5 Jahre nutzen. Dem Finanzamt würden also maximal 150,- Euro Steuern in der Nutzungsdauer entgehen.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Moin

Wie kommt das Finanzamt überhaupt auf die Idee eine bereits in der Zulassung festgelegte Nutzung des Wagens anzuzweifeln. Und was hat dieses lächerliche Gutachten des Anwalts gekostet? Ich werde denn Wagen exakt 5 Jahre nutzen. Dem Finanzamt würden also maximal 150,- Euro Steuern in der Nutzungsdauer entgehen.

Meine Meinung: Da will sich jemand vom Finanzamt wichtig machen. Zeig denen die Beschreibung des Fahrzeugs auf den Renault-Seiten:
http://www.renault.de/renault-modellpalette/renault-nutzfahrzeuge/kangoo/neuer-kangoo-r...
Da steht es!

"Weiteres Plus: Die Version Doppelkabine profitiert von der besonders günstigen Einstufung als Nutzfahrzeug. Das spart Kfz-Steuer."

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Die Dame beim Finanzamt ist ihrer Aussage nach erst seit ein paar Monaten dort beschäftigt und hat sich offenbar extra für mich in das Thema einlesen müssen. Meine Frage bleibt... warum? Mein KFZ-Schein sagt mir, dass ich einen LKW fahre. Will sie das in Frage stellen?

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Keine Ahnung, ein Rechtsanwalt, der für die KFZ-Zulassungsbehörde arbeitet oder so. Der arbeitet für den Kreis, nicht einmal für meine Stadt. Mein Einspruch wurde also an die nächst höhere Behörde weitergegeben.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Für die Besteuerung ist (war) das FA zuständig. Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Der wird von der entsprechenden Abteilung oder der vorgesetzten Behörde beschieden (beantwortet). Dagegen kann man dann klagen. Antworten von Rechtsanwälten der Zulassungsstelle sind nicht vorgesehen.

Das sind die Fakten. Rechtsberatung ist den entsprechenden Berufsgruppen (Anwalt, Steuerberater) vorbehalten. Mehr kann man da im Forum nicht zu sagen.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Es würde sich für mich nicht lohnen wegen 150,- Euro zu klagen. Mir geht die Staatswillkür in diesem Land auf den Sack. Man kann als Unternehmer keine verlässlichen Kostenrechnungen mehr erstellen wenn immer der Unsicherheitsfaktor Staat bleibt. Von dem Verwaltungsaufwand mal ganz zu schweigen. Kostet alles Arbeitszeit.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Mir geht die Staatswillkür in diesem Land auf den Sack.

Dann bietet es sich an auszuwandern! Kuba, Chile, Syrien, Afghanistan...

Man kann als Unternehmer keine verlässlichen Kostenrechnungen mehr erstellen wenn immer der Unsicherheitsfaktor Staat bleibt. Von dem Verwaltungsaufwand mal ganz zu schweigen. Kostet alles Arbeitszeit.

Der Steuerberater hilft Dir dabei. Das sind kosten, die jeder Betrieb eben tragen muß, insofern ist das gerecht!

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Der Steuerberater hilft Dir dabei. Das sind kosten, die jeder Betrieb eben tragen muß, insofern ist das gerecht!

Nein, das ist nicht gerecht. Ich bin selbständig und kann mir den Steuerberater nur für die Einkommensteuererklärung leisten. Alles andere - Buchhaltung, Umsatzsteuererklärungen, ... - muss ich selber machen. Und wenn ich da irgendwo Hilfe von meinem Steuerberater brauche, dann kostet das extra. Also kostet es Bubu12 extra, wenn er einen Steuerberater braucht um gegen einen falschen Steuerbescheid vorzugehen. Das ist nicht gerecht.

Ich würde beim Finanzamt nachhaken, dass bis jetzt keinen Bescheid auf deinen Widerspruch ergangen ist (ein Anwalt kann ja keinen Bescheid erstellen). Und den Vorgang parallel an den Amtsleiter, wenn möglich.

Gruß, Schrauber

EDIT: Ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommnen, dass man einen Steuerberater für die Kfz-Steuer braucht ...

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ Schrauber

Der Steuerberater hilft Dir dabei. Das sind kosten, die jeder Betrieb eben tragen muß, insofern ist das gerecht!


Nein, das ist nicht gerecht.

Es ist insofern gerecht, als das jeder sich an diese Gesetze halten muß.

Ich würde beim Finanzamt nachhaken,

So richtig lesen kasst Du auch nicht? Zuständig für die KFZ Steuer ist der Zoll!

EDIT: Ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommnen, dass man einen Steuerberater für die Kfz-Steuer braucht ...

Das war nur ein Hinweis darauf:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/

insbesondere den §2.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Warum gleich aggressiv werden? Geht Dir das Thema zu Herzen? Schrauber hat doch nur seine Verwunderung ausgedrückt.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Meine KFZ-Steuerbescheide kommen nicht vom Zoll, sondern vom Finanzamt. Und wenn ich versuche mich konstruktiv zu beteiligen und dabei ausdrücklich zu verstehen gebe, dass ich nicht der Alleswisser bin und du mich dann anpisst, was soll das? OK, dann beantwortest du in Zukunft alle Anfragen hier im Forum. Und hast immer recht.

Herrschaftzeiten, kannst du nicht freundlich und konstruktiv antworten, auch wenn jemand anderes vielleicht unrecht hat?

Jetzt habe ich noch das Thema "Zoll und KFZ-Steuer" gegoogelt:

"Zum 1. Juli 2014 wird die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern der Länder übernehmen."

"Für diese wichtige Aufgabe benötigt der Zoll dringend neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Kannst dich ja mal bewerben.

Beleg für meine unqualifizierte Behauptung: Zoll

Gute Nacht, Schrauber

--
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Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Schrauber

Es bringt nichts sich über solche Leute aufzuregen. Die merken nicht einmal wie lächerlich sie sich machen.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Ich rege mich gerade über ganz andere Leute auf. Wenn ich hier heute Abend poste, dann ist das mein Programm zum 'runterkommen ;-)

Gruß, Schrauber

--
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Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Schrauber

Der Henrik braucht dieses Forum offensichtlich auch um sich abzureagieren :) Schon lustig hier.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Ich habe nicht von "Abreagieren" gesprochen, sondern vom Gegenteil: Runterkommen. Ich hätte genug Anlass mich abzureagieren, aber das werde ich sicher nicht da tun, wo es die Falschen trifft.

Gruß, Schrauber

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Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ Schrauber

Beleg für meine unqualifizierte Behauptung: Zoll

Ganz genau, da steht:

Bundeswehrreform: Betroffene Beschäftigte beim Zoll herzlich willkommen!

Es werden ausschließlich zivile Beamte der Wehrverwaltung übernommen. Womit Deine und Lothars Frage beantwortet sen dürfte, warum ich keine Auskunft geben kann.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Beleg für meine unqualifizierte Behauptung: Zoll


Ganz genau, da steht:

Bundeswehrreform: Betroffene Beschäftigte beim Zoll herzlich willkommen!


Es werden ausschließlich zivile Beamte der Wehrverwaltung übernommen. Womit Deine und Lothars Frage beantwortet sen dürfte, warum ich keine Auskunft geben kann.

Nicht "geben kann" sondern "geben will". Womit begründest du deine Verschwiegenheitspflicht als Beamter? Ist eigentlich nur eine allgemeine Information über eine steuerliche Festsetzung. Es werden keine Dienstgeheimnisse, keine persönlichen Informationen oder sonstige zur Geheimhaltung bestimmte Informationen preisgegeben.

Zu ersehen hier: http://www.dbb.de/themen/themenartikel/s/schweigepflicht.html

Also: Warum nicht, Henrik?

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Mit dem lesen klappts nicht so ganz, oder? Ich komme nicht von der Bundeswehr, bearbeite also auch keine KFZ Steuer.

Nachhilfe die zweite, ich darf leider keine konkreten Tips geben, also eine Rechtsberatung in einem konkreten Fall. Das liegt nicht daran daß ich Beamter bin, sondern daran, daß eventuell der Forenbetreiber schwierigkeiten bekommt, wenn hier eine konkrete Rechtsberatung stattfindet. (Was auch für "Zivilisten" gilt, Du darfst das auch nicht!).

Was z. B. in Foren, die sich mit Straßenverkehr befassen ein viel präsenteres Problem ist. Ein kleines Beispiel:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=346

Ich hab aber trotzdem mal für euch angefragt. Weiß aber nicht, ob das ohne Schlüsselnummern oder so klappt.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Mit einer Schlüsselnummer kann ich dienen:

Hersteller: 3333
Typ: AXG002908

Achso und danke!

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Moin

Mit dem lesen klappts nicht so ganz, oder? Ich komme nicht von der Bundeswehr, bearbeite also auch keine KFZ Steuer.

Ich habe noch etwas gefunden:
"Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert."
http://www.dbb.de/themen/themenartikel/p/pflichten-des-beschaeftigten.html

Ich hab aber trotzdem mal für euch angefragt. Weiß aber nicht, ob das ohne Schlüsselnummern oder so klappt.

Das ist doch schonmal ein guter Anfang für dich!

Viele Grüße

Lothar

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ja, Lothar, netter Versuch. Damit ist eher gemeint, daß ich nich besoffen Auto fahren soll usw. Das Heißt nicht, daß ich mir in einer Diskussion unsachliche Vorwürfe gefallen lassen muß (Staatswilkür, Entscheidung aus einer Laune heraus usw...)

. Zumal man mit Dir eh nicht diskutieren kann, Du mußt zwingend aus jeder Diskussion als "Sieger" rausgehen und willst grundsätzlich das letzte Wort haben.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Ja, Lothar, netter Versuch. Damit ist eher gemeint, daß ich nich besoffen Auto fahren soll usw. Das Heißt nicht, daß ich mir in einer Diskussion unsachliche Vorwürfe gefallen lassen muß (Staatswilkür, Entscheidung aus einer Laune heraus usw...)

. Zumal man mit Dir eh nicht diskutieren kann, Du mußt zwingend aus jeder Diskussion als "Sieger" rausgehen und willst grundsätzlich das letzte Wort haben.

Damit bist du der zweite User, den ich zukünftig nicht mehr antworten werde. Ich kann es auch im Forum ganz sein lassen....ist eh für alle besser.
Echt ey...wie man´s macht, es ist immer verkehrt :-(

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

biggi, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Für die Zulassung als LKW ist entscheidend,
1.
- dass die Ladefläche nach der Trennwand, die Du bei gewerblicher Nutzung brauchst, größer ist als der Passagierraum. (so steht es in der EG-Richtlinie 97/27 ff).
Vereinfachend gehen viele Finanzämter dazu über, einfach nur die länge der Ladefläche ins Verhältnis Verhältnis zur Länge des Passagierraumes zu setzen, weil sie davon ausgehen, das Auto immer gleich breit ist.
Aussen passt es, innen nicht immer (keine Vekleidungen im LAderaum.)

- Die ladefläche eines Nutzfahrzeuges endet zudem nicht an der Inneneite der Hecktür, sondern an der Aussenseite (steht auch so im Gesetz)

2. Ein LKW (N-Zulassung) muss mehr Nutzlast als Passagiere befördern können.
Personengewicht wird mit 68 kg angesetzt.
4 Personen kannst Du mitnehmen. 4 x 68 kg = 272 kg Personengewicht
daraus folgt: min. 273 kg frei Nutzlast.

Fahrzeug mit 90% Tank auf die Waage, addierst dazu 75 kg als Fahrer dazu, dann sollte bis zum zGG eine Lücke von mindestens 272 kg + 273 kg = 545 kg bleiben.
Ansonsten kein Nutzfahrzeug und Verstoß gegen Zulassungsgenehmigung..

3. N1-Fahrzeuge werden in der Abgasgesetzgebung anders behandelt als M1 PKW's.

M1 werden mit Minimalgewicht und nur Fahrer an Board auf die Abgasprüfung geschickt.
N1 mit 75% des zGG.

Daraus resultieren auch andere Grenzwerte (Geräusch und Abgas), für das M1 Fahrzeug in der Regel strengere als für den N1.

4. N1 Fahrzeuge unterliegen mit Hänger(ausser Hobby in einigen BL) dran dem
Sonntagsfahrverbot.


Dann kommt das Problem mit der Variablen Trennwand:

Den Laderaum, den Du damit zuätzlich Freigeben oder wieder zu Gunsten des Passagierraumes verkleinern kannst, ist damit kein ausschließlicher Laderaum, sondern Kombinationsraum. Damit geht es in Richtung Kombi. Kannst Du Ladetrennwand schnell entfernen, ist es ein Kombi bzw. verliert bei Demontierter Trennwand die Zulassung bei gewerblicher Nutzung = FrimenLKW) (Es spielt nicht die augenblichliche Verwendung eine Rolle (Wocheendausflug mit Family) , sondern Die Zulassung/Einstufung gem. Papiere und auf Gewerbebetrieb zugelassen.)

Zulassung (Papiertyp) , Versicherung und Besteuerung sind drei verschiedene Welten, die unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Ein Pickup mit Doppelkabine ohne Ladeflächenabdeckung(Plane) kann nur als N-Zugelassen werden. MIt Plane oder Hardtop als PKW, wenn Abgas+Geräusch passt und Gutachten vorliegt.


N-Zulassung: wenig Steuern, hohe Versicherung (Wenig SF + hohes Wagnis). Sonntagsfahrverbot mit Hänger.

M-Zulassung: ggf. höhere Steuern, aber günstigere Versicherung.( mehr SF ..), ..

Besteuerung ist Staats/Landes/Kreis-/Landratsamtssache (Kann schon in Nachbarkreisen oder beim Wohnortwechsel sich alles ändern) . Papiere EU.
Herstellerbescheinigungen etc. werden bei dem Thema ignoriert.

Alles klar?

Das waren jetzt so die wichtigsten Punkte, für den Streit Und zeigt so die offenen Flanken in den Ketten, auf beiden Seiten..

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ biggi

Besteuerung ist Staats/Landes/Kreis-/Landratsamtssache (Kann schon in Nachbarkreisen oder beim Wohnortwechsel sich alles ändern) . Papiere EU.
Herstellerbescheinigungen etc. werden bei dem Thema ignoriert.

Alles klar?

Nein, das war mir nicht klar. Danke. Mich würde interessieren wie größere Unternehmen kalkulieren können, wenn in diesem Fall aus einer Laune des Finanzbeamten entschieden wird. Beim Kangoo ist der Unterschied in der Steuer aufgrund des geringen Verbrauchs ja nicht besonders groß. Es gibt aber auch Autos bei denen der Unterschied des KFZ Steuerbetrages PKW-LKW mal eben 700 Euro pro Jahr beträgt.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ bubu12


Nein, das war mir nicht klar. Danke. Mich würde interessieren wie größere Unternehmen kalkulieren können,

indem sie sich VORAB informieren?!

wenn in diesem Fall aus einer Laune des Finanzbeamten entschieden wird.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, daß Beamte nicht aus einer Laune heraus entscheiden. Wir haben Durchführungsverordnungen, Gesetze usw. an die wir uns halten. Sich nicht daran zu halten bringt uns nur dienstrechtliche Konsequenzen, Verwarnungen, Diszi usw....

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Ah Danke. Jetzt habe ich verstanden warum Du Dich bei dem Thema gleich angegriffen fühlst :)

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Ich fühle mich nicht angegriffen. Du hast gefragt, Du hast antworten aus erster Hand bekommen. Die aber anscheinend eh nicht interessieren. Die Vorurteile und Stammtischparolen gegen Beamte wird man eh nie loswerden, in diesem Sinne lasse ich Dir Deine Meinung.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Supi, danke. Dann kommen ja jetzt vielleicht ein paar qualifizierte Antworten :)

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Supi, danke. Dann kommen ja jetzt vielleicht ein paar qualifizierte Antworten :)

Da hoffe ich von Dir auch noch drauf!

"Staatswilkür" und "Entscheidung aus einer Laune heraus" sind aber auch nicht gerade qualifizierte Äußerungen.

Ich hab euch den "Geschäftsgang" eines Antrages und des Widerspruchs dazu erklärt, hab darauf hingewiesen, daß der Zoll KFZ-Steuer macht. Trotzdem seid Ihr der Meinung, Durschlag an den Amtsleiter des Finantamtes und gut.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Dann wander doch aus :)

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

dsaild, Karlsruhe - Baden, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Hallo Henrik,
kannst Du mir mal bitte kurz erklären, wozu wir in diesem Gemeinwesen überhaupt Beamte brauchen?
Wird doch eh alles privatisiert.
Also wozu Beamte?
Viele Grüße von DSAILD

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Supi, danke. Dann kommen ja jetzt vielleicht ein paar qualifizierte Antworten :)


Da hoffe ich von Dir auch noch drauf!

"Staatswilkür" und "Entscheidung aus einer Laune heraus" sind aber auch nicht gerade qualifizierte Äußerungen.

Ich hab euch den "Geschäftsgang" eines Antrages und des Widerspruchs dazu erklärt, hab darauf hingewiesen, daß der Zoll KFZ-Steuer macht. Trotzdem seid Ihr der Meinung, Durschlag an den Amtsleiter des Finantamtes und gut.

Es ist Beamtenwillkür oder Renault hat in der Werbung um dieses Fahrzeug ein Fehler gemacht:

http://www.renault.de/renault-modellpalette/renault-nutzfahrzeuge/kangoo/neuer-kangoo-r...
Da steht es!

"Weiteres Plus: Die Version Doppelkabine profitiert von der besonders günstigen Einstufung als Nutzfahrzeug. Das spart Kfz-Steuer."

Und Eintragung in den Fahrzeugpapieren als LKW, aber Besteuerung nach PKW. Wo ist da der Sinn?

Also entweder Beamtenwillkür oder ein Renault-Fehler. Und das gilt es jetzt zu klären.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4514 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Tja Lothar, für das Umsetzten der bestehenden Gesetze ist eben nicht Renault zuständig. Genausowenig wie der ebay Verkäufer, der Dir sagt: "alles zollfrei". Kommt oft vor, leider, aber erkundigt euch doch einfach beim ZOLL. Finanzamt gibt bis max. mitte diesen Jahres AUSKÜNFTE, mehr nicht.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

VEC-LOTHAR, (vor 4514 Tagen) @ Der Henrik

Tja Lothar, für das Umsetzten der bestehenden Gesetze ist eben nicht Renault zuständig.

Tja, Henrik....nur das Renault ein Fahrzeughersteller ist und wenn er mit so einer Aussage eben wirbt, ist da etwas gewaltig schief gelaufen. Eine Produkteigenschaft bewerben, wenn sie gar nicht vorhanden ist, ist völlig daneben.

Und wenn du schon beim Zoll bist, warum gibst du uns nicht die entsprechende Auskunft über die Besteuerung des Kangoo Rapid Maxi Doppelkabine? Wäre doch viel einfacher, oder?

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Falls ich es schaffe, fahre ich morgen mit dem Brief mal zum nächsten Renault-Händler. Mal sehen was der dazu sagt. Wahrscheinlich bekomme ich dann wieder so ein Totschlagargument wie "tja, wenn sie den Wagen bei uns gekauft hätten wäre das nicht passiert" oder "es steht ihnen frei auszuwandern" an den Kopf geworfen :)

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ bubu12

Falls ich es schaffe, fahre ich morgen mit dem Brief mal zum nächsten Renault-Händler. Mal sehen was der dazu sagt.

Laß mich raten, der sagt " ich hab den Prospekt nicht entworfen."

Zeitverschwendung da hnzufahren.

Wenn die Broschüre was verspricht, was in wirklichkeit nicht stimmt würde ich mich an die Brühler wenden. An die kaufmännische Kundenbetreuung.

Ooooder natürlich an Dein Hauptzollamt, HAHA....

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Horst, (vor 4513 Tagen) @ bubu12

Hallo,
über einen anderen Händler zu gehen find ich ungeschickt.
Schreib doch ein Brief an Renault Nissan Deutschland.
Mit nen Audruck der Website und dem Steuerbescheid und Anwaltsschreiben.
Und frag an warum die das so bewerben, und ob die bereit sind
dich angemessen Kullanz zeigen und ob Sie wissentlich weiterhin die
problematische Behauptung im Internet lassen wollen, da so unzufriedene Kunden
erzeugt werden
Ich würde die aber nicht angreifen, den das wird wohl eher nicht bewusst
gemacht worden sein.

Ist wenig Aufwand und ich schätze die Wahrscheinlichkeit hoch ein, dass die Dir ne Kullanz ohne
anerkennumg usw. zukommen lassen.


Oder aber falls die Entscheidung vom Finanzamt angreifbar ist,
kann dass die durchaus intressieren, immerhin werden die Kunden
ja unzufrieden gemacht.

Wirklich rechtliche Schritte ? Ich glaub bei so nem bagatelluntersvhied gibts
wichtigeres im Leben.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ Horst

..... und ob Sie wissentlich weiterhin die
problematische Behauptung im Internet lassen wollen, da so unzufriedene Kunden
erzeugt werden


Nach meinen Erfahrungen mit Brühl stehen zufriedene Kunden nicht an erster Stelle.....

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Das Argument mit der Steuerersparnis ist doch auch Quatsch, wenn im Gegenzug die Versicherung teurer ist? Oder habe ich bubu da falsch verstanden? Mal abgesehen davon, dass 30 Euro im Jahr in Relation zu den sonstigen Fahrzeugkosten ein Pups sind ...

Gruß, Schrauber

--
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2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ Schrauber

Der Hauptgrund für Selbstständige sich für dieses Modell zu entscheiden dürfte nicht die KFZ-Steuer, sondern die Vorzugssteuerabzugsfähigkeit und problemlose Abschreibung sein. Ich nutze dieses Fahrzeug ausschließlich für meine Firma. Für private Fahrten ein anderes Auto. Wahrscheinlich kommt dann nächste Woche die nächste Überraschung wenn ich versuche mir die Mehrwertsteuer für den Kangoo wiederzuholen. Sorry, geht nicht. Ist ein PKW :)

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4513 Tagen) @ bubu12

Wenn du das Auto ausschließlich beruflich nutzt, sollte für die Mehrwertsteuer egal sein ob das ein PKW oder ein LKW ist. Tückisch ist da eher, ob eine gleichzeitig private Nutzung unterstellt wird, aber wenn du tatsächlich ein weiteres privates Auto hast und ggf. auch die rein berufliche Nutzung über ein Fahrtenbuch nachweisen kannst, sollte das klappen.

Gruß, Schrauber

--
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Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ Schrauber

Keine Ahnung. Mein Steuerberater hat mir dazu geraten einen Wagen mit LKW-Zulassung zu kaufen weil es dann einfacher sei. Das habe ich gemacht. Mal schauen was noch kommt.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Schrauber, (vor 4514 Tagen) @ biggi

Vielleicht liege ich jetzt falsch, aber meines Erachtens sind alle Kriterien, die du nennst, entscheidend für die Eintragung als LKW. Das macht nicht das Finanzamt. Das Finanzamt besteuert nach Eintragung. Ich habe mal einen LKW zum PKW geändert, da musste ich beim TÜV nachweisen, dass der Laderaum kleiner ist als der "Passagierbereich" und mit dem "Zettel" bin ich zur Zulassungsstelle und alles war klar.

Gruß, Schrauber

--
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Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

bubu12, (vor 4514 Tagen) @ Schrauber

Vielleicht liege ich jetzt falsch, aber meines Erachtens sind alle Kriterien, die du nennst, entscheidend für die Eintragung als LKW. Das macht nicht das Finanzamt. Das Finanzamt besteuert nach Eintragung. Ich habe mal einen LKW zum PKW geändert, da musste ich beim TÜV nachweisen, dass der Laderaum kleiner ist als der "Passagierbereich" und mit dem "Zettel" bin ich zur Zulassungsstelle und alles war klar.

Eben. Der Wagen ist doch schon längst als LKW zugelassen und über die Schlüsselnummer ist eine PKW-Zulassung auch gar nicht möglich. Was will das Finanzamt denn da noch groß rumrechnen? Sind die nicht genug ausgelastet? Nicht, dass das falsch verstanden wird. Ich würde den Wagen gerne als PKW zulassen. Würde dadurch viel Geld bei der Versicherung sparen. Es ist aber nicht möglich.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Horst, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

Hallo,
ganz so einfach ist es halt leider nicht.
Der Gesetzgeber hat da sozusagen Mist gebaut.
Das Steuerrecht ist halt anders als das was bei der Zulassung
gilt.
Und das wurde irgendwann mal bemerkt und seit dem
sind da einige Finanzämter bzw Zollämter etwas genauer.
Und es ist durchaus kein Widerspruch.


Es ist halt Definitionssache was dein bewegtes etwas ist, und Zulassungsstelle
Finanzamt und Versicherung können das nunmal mit verschiedener
Brille betrachten, es gibt halt keine gemeinsame scharfe Grundlage.

Nur weil man gewohnt ist, dass es in der Regel identisch ist
muss es nicht immer so sein.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

DirkW, (vor 4514 Tagen) @ bubu12

da würde ich mir einen Spass machen und mit dem Schreiben vom Finanzamt und der Zulassung zum FA zu gehen und nachfragen wie das funktionieren soll.

Aber nicht bei der wo du schon warst, sondern bei jemanden anderen.....

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Horst, (vor 4513 Tagen) @ DirkW

In gewisser Weise hat man
mit so einem Mischtyp P/LKW einfach Arschkarte.
Es gibt Fahrzeuge die alleine schon wegen der Schadstoffnorm
nur als LKW in der Zulassung durchgehen, aber Steuerrechtlich
dennoch als PKW gelten.
Das blöde ist halt, dass die Begriffe im Zulassungsrecht und Steuerrecht
verschiedene Bedeutung haben.
Der gesunde Menschenverstand ist anders, der gilt da halt leider nix.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Peter Franken, (vor 4514 Tagen) @ biggi

Hallo biggi!

Da hast Du ja mal eben die Büchse der Pandora geöffnet.

Bei soviel Vorschriften würde ich dann ein Backfiets nehmen.

Sonntagsfahrverbot für den Kangoo mit LKW - Zulassung?

Der Kangoo müsste dann über 7.49t wiegen oder einen Anhänger ziehen!

Ich bin vor langer Zeit mit einem VW - Bully Doppelkabine unterwegs gewesen: Sitzbank vorn und hinten = 6 Sitzplätze mit Pritsche hinten ( Plane & Spriegel ).

Der hatte sogar grüne Nummernschilder weil `selbstfahrende Arbeitsmaschine`.

Mit dem Auto ( LKW ) haben wir Baugrunduntersuchungen für das Autobahnkreuz Bottrop gemacht - immer mit Vollgas in die Birkenwälder soweit es geht und sich dann vom Bauern rausziehen lassen.

gruese

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

biggi, (vor 4513 Tagen) @ Peter Franken

Wieso?

Sontagsfahrverbot gilt

für Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,49 to

und

Nutzfahrzeuge (ohne irgendein Mindestgewicht = alle) mit Anhänger (so stehst im Gesetz).

Ausnahme sind Hobbyanhänger, sofern für Hobby gentutz, in einigen wenigen Bundesländern.

Was glaubst Du wohl warum so viele ihren Pickup als PKW zulassen und sich dies schon beim Kauf bestätigen lassen und umschreiben wollen? Andere sind da völlig arglos. Und dazwischen hast Du alles.

Warum viele einen einen Transporter ohne Trennwand aber mit reichlich Sitzbefestigung im Laderaum ohne Trennwand als LKW ordern? (unter der woche Firmenlaster und am Wocheende Sitze rein und Edelkombi für die Famile.) Das da die Finazämter dann hohl drehen und aus den N's wieder Kombis=PKW machen ist doch logisch. Was glaubst Du was die Versicherungen machen, wenn ein 6 Sitzer LKW mit 9 Sitzen am Wochenende..


Was glaubt Du wohl, was erst los ist, wenn das auch die "Trachtengruppen" geschnallt haben und konsquent durchziehen.


Hier liegt Geld an Fahrverboten und Gespannen-:

erst mal jeden Pickup und Transporter (auch die ganz verglasten) rausziehen ?
N- Zulassung: gewonnen
Pferdeahänger dran: Umzugsgut und anderes drin? Gewonnen.

Zur Besteuerung: Da handelt wirklich jede behörde nach der individuellen Dienstanweisung. egal wie zustandegekommen. Das kannst du Gutachten vom TÜV und/oder hersteller bringen, das wird z.T. völlig am Thema vorbei neu entschieden, z.T. aber auch mit recht, weil Kombinutzen möglich.

Vorher schlau machen. Unkenntnis schützt vor den Folgen nicht.

Einen PKW als LKW umschreiben geht nach Erfüllung der Auflagen ohne Probleme, weil der PKW immer die strengere Abagsnorm erfüllt, die leisere Abgasanlage, die Crashrelevanten Innenverkleidung an Board hatte, ... . Umgekehrt ist es schwerer hiefür die Freigabe zu bekommen, weil man upgraden muss und nicht downgraden (Ziele übererfüllt) kann.

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ biggi

Was glaubt Du wohl, was erst los ist, wenn das auch die "Trachtengruppen" geschnallt haben und konsquent durchziehen.

Die haben schon seit Jahren mehr "geschnallt", als Ihr euch so vorstellen könnt.....

Vorher schlau machen. Unkenntnis schützt vor den Folgen nicht.

Sag ich doch. Und das Problem ist lange bekannt, kann man auch nach googeln, ein Beispiel:

http://www.autobild.de/artikel/zulassung-pkw-oder-lkw-2791322.html

Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW

franek, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

leute seid nett zu ein ander hir ist alles nur erfahrungs wert ausser dem sind wir alle nur menschen und menschen machen fehler sonst wären wir robotter

Zoll sagt:

Der Henrik, (vor 4513 Tagen) @ bubu12

Das KraftStG beinhaltet keine ausdrückliche Definition des Begriffs „PKW“. Es verweist in § 2 Abs. 2 Satz1 KraftStG lediglich auf die „jeweils geltenden Vorschriften, wenn nichts anderes bestimmt ist“. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten keine ausdrücklichen Bestimmungen des Begriffs PKW oder des LKW.
Lediglich §4 Abs.4 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes besagt
Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung > von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind,“
Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich demnach > ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, > > > Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit > > der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu > > würdigen. Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an. Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörde und die Fahrzeugklassifikation des Herstellers ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend.
Die steuerrechtliche Einstufung erfolgt zukünftig durch das für Sie örtlich zuständige
Hauptzollamt.
Einzelne, zu beurteilende Beschaffenheitskriterien:
Erreichbare Höchstgeschwindigkeit
Äußeres Erscheinungsbild
Fondsausstattung mit Sitzen und Sicherheitsgurten
Fahrgestell
Motorisierung
Laderaumabtrennung / Ladeverschiebeschutz
Verblechung der hinteren Seitenfenster
Größe der Ladefläche
Herstellerkonzeption
Karosseriegestaltung
Zahl der Sitzplätze
Zulässige Zuladung

Zoll sagt:

Schrauber, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Das ist doch mal was! Jetzt haben wir alle dazu gelernt :-)

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Zoll sagt:

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ Der Henrik

Ok, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat das Finanzamt das Recht das Fahrzeug nach ihren eigenen Kriterien unabhängig von der Zulassung einzustufen. Meine Frage bleibt aber: Warum? Welchen Vorteil hat der Staat dadurch? Es geht doch mit Sicherheit um mehr als nur die 30,- Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr. Diese ganzen Gutachten kosten doch auch Geld. Würde es da nicht Sinn machen und auch Kosten sparen irgendwie mit den Zulassungsbehörden zusammenzuarbeiten? Irgendeine deutsche Behörde hat ja ursprünglich auch entschieden, dass der Kangoo eine LKW-Zulassung bekommt. Haben die andere Kriterien? Sorry, geht nicht in meinen Kopf rein. Bin wohl zu blöd.

Zoll sagt:

VEC-LOTHAR, (vor 4513 Tagen) @ bubu12

Ok, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat das Finanzamt das Recht das Fahrzeug nach ihren eigenen Kriterien unabhängig von der Zulassung einzustufen. Meine Frage bleibt aber: Warum? Welchen Vorteil hat der Staat dadurch? Es geht doch mit Sicherheit um mehr als nur die 30,- Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr. Diese ganzen Gutachten kosten doch auch Geld. Würde es da nicht Sinn machen und auch Kosten sparen irgendwie mit den Zulassungsbehörden zusammenzuarbeiten? Irgendeine deutsche Behörde hat ja ursprünglich auch entschieden, dass der Kangoo eine LKW-Zulassung bekommt. Haben die andere Kriterien? Sorry, geht nicht in meinen Kopf rein. Bin wohl zu blöd.

Und ich lach mich kaputt :-D
Das Auto http://autoline.de/sf/LKW-Pritsche-VOLKSWAGEN-Crafter-35-TDI-G1-DoppelkabinePritsche--1... bekommt eine PKW-Zulassung
[image]


und


der muss Bettensteuer zahlen :-D
[image]
http://www.topsleeper.ro/page.php?lang=de

Mich laust der Affe *biggrins*

Zoll sagt:

DU-DA1000, (vor 4513 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ich hatte erst einen Trafic L2 als Doka (Trennwand hinter der 2. Sitzreihe) geordert.
Da hatte ich schon arg Bedenken, dass der tatsächlich als LKW durchs Finanzamt geht (Lade- deutlich kleiner als der Personenraum).
Nu ist es gottlob ein PKW geworden, da kann ich am Sonntag auch einen Anhänger ziehen.

Zoll sagt:

kutscher-uli, (vor 4513 Tagen) @ DU-DA1000

Ich hatte erst einen Trafic L2 als Doka (Trennwand hinter der 2. Sitzreihe) geordert.
Da hatte ich schon arg Bedenken, dass der tatsächlich als LKW durchs Finanzamt geht (Lade- deutlich kleiner als der Personenraum).
Nu ist es gottlob ein PKW geworden, da kann ich am Sonntag auch einen Anhänger ziehen.

Kommt drauf an, zu Hobbyzweckeen darfst du es ja mittlerweile:

http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

Zoll sagt:

bubu12, (vor 4513 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Was ist denn bitte eine Bettensteuer? Sind da Kurabgaben zu entrichten, wenn man in dem Ding in einem Kurgebiet übernachtet? :)

Zoll sagt:

VEC-LOTHAR, (vor 4512 Tagen) @ bubu12

Was ist denn bitte eine Bettensteuer? Sind da Kurabgaben zu entrichten, wenn man in dem Ding in einem Kurgebiet übernachtet? :)

So ungefähr :-)
Das Gefährt ist zwar kein Hotel, aber das FA (oder der Zoll) kann sich das ja zurechtlegen, wie er/es will :-D
Und wenn man nicht aufpasst, wird das Gefährt als Hotel eingetragen :-D
http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-bettensteuer-hotels-beklagen-probleme-mit-de...

Zoll sagt:

Schrauber, (vor 4512 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Dann beträgt die Mehrwertsteuer beim Kauf aber nur 7% ;-)

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Zoll sagt:

VEC-LOTHAR, (vor 4512 Tagen) @ Schrauber

Dann beträgt die Mehrwertsteuer beim Kauf aber nur 7% ;-)

Ne, weil der Kauf ja nix mit der Nutzung zu tun hat :-)
Unter Umständen fallen sogar noch Vergnügungssteuern an....eben je nach Nutzung :-D

Zoll sagt:

bubu12, (vor 4512 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Loriot sollte sich unser aktuelles Steuersystem mal vornehmen. Ohne Humor ist es nicht mehr zu ertragen. Wenn auf Pferde 7% Mwst. und auf Windeln 19% Mwst. ausgewiesen werden, sind es dann 13% Mwst auf Pferdewindeln?

Zoll sagt:

Der Henrik, (vor 4512 Tagen) @ bubu12

Loriot sollte sich unser aktuelles Steuersystem mal vornehmen.

Der is seit über 2 Jahren nicht mehr unter uns....

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