Für die Zulassung als LKW ist entscheidend,
1.
- dass die Ladefläche nach der Trennwand, die Du bei gewerblicher Nutzung brauchst, größer ist als der Passagierraum. (so steht es in der EG-Richtlinie 97/27 ff).
Vereinfachend gehen viele Finanzämter dazu über, einfach nur die länge der Ladefläche ins Verhältnis Verhältnis zur Länge des Passagierraumes zu setzen, weil sie davon ausgehen, das Auto immer gleich breit ist.
Aussen passt es, innen nicht immer (keine Vekleidungen im LAderaum.)
- Die ladefläche eines Nutzfahrzeuges endet zudem nicht an der Inneneite der Hecktür, sondern an der Aussenseite (steht auch so im Gesetz)
2. Ein LKW (N-Zulassung) muss mehr Nutzlast als Passagiere befördern können.
Personengewicht wird mit 68 kg angesetzt.
4 Personen kannst Du mitnehmen. 4 x 68 kg = 272 kg Personengewicht
daraus folgt: min. 273 kg frei Nutzlast.
Fahrzeug mit 90% Tank auf die Waage, addierst dazu 75 kg als Fahrer dazu, dann sollte bis zum zGG eine Lücke von mindestens 272 kg + 273 kg = 545 kg bleiben.
Ansonsten kein Nutzfahrzeug und Verstoß gegen Zulassungsgenehmigung..
3. N1-Fahrzeuge werden in der Abgasgesetzgebung anders behandelt als M1 PKW's.
M1 werden mit Minimalgewicht und nur Fahrer an Board auf die Abgasprüfung geschickt.
N1 mit 75% des zGG.
Daraus resultieren auch andere Grenzwerte (Geräusch und Abgas), für das M1 Fahrzeug in der Regel strengere als für den N1.
4. N1 Fahrzeuge unterliegen mit Hänger(ausser Hobby in einigen BL) dran dem
Sonntagsfahrverbot.
Dann kommt das Problem mit der Variablen Trennwand:
Den Laderaum, den Du damit zuätzlich Freigeben oder wieder zu Gunsten des Passagierraumes verkleinern kannst, ist damit kein ausschließlicher Laderaum, sondern Kombinationsraum. Damit geht es in Richtung Kombi. Kannst Du Ladetrennwand schnell entfernen, ist es ein Kombi bzw. verliert bei Demontierter Trennwand die Zulassung bei gewerblicher Nutzung = FrimenLKW) (Es spielt nicht die augenblichliche Verwendung eine Rolle (Wocheendausflug mit Family) , sondern Die Zulassung/Einstufung gem. Papiere und auf Gewerbebetrieb zugelassen.)
Zulassung (Papiertyp) , Versicherung und Besteuerung sind drei verschiedene Welten, die unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Ein Pickup mit Doppelkabine ohne Ladeflächenabdeckung(Plane) kann nur als N-Zugelassen werden. MIt Plane oder Hardtop als PKW, wenn Abgas+Geräusch passt und Gutachten vorliegt.
N-Zulassung: wenig Steuern, hohe Versicherung (Wenig SF + hohes Wagnis). Sonntagsfahrverbot mit Hänger.
M-Zulassung: ggf. höhere Steuern, aber günstigere Versicherung.( mehr SF ..), ..
Besteuerung ist Staats/Landes/Kreis-/Landratsamtssache (Kann schon in Nachbarkreisen oder beim Wohnortwechsel sich alles ändern) . Papiere EU.
Herstellerbescheinigungen etc. werden bei dem Thema ignoriert.
Alles klar?
Das waren jetzt so die wichtigsten Punkte, für den Streit Und zeigt so die offenen Flanken in den Ketten, auf beiden Seiten..