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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz) (Plauderei)

Wintergarten, (vor 4239 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich weiss nicht wie bekannt das ist, aber unsere "Geliebte Führung" in Berlin ist dabei neue Regeln zu definieren, und dieses mal sind die Kurzzeitkennzeichen dran.
Sofern noch nicht bekannt:
Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist. Rote Kennzeichen gibt es fuer Privatpersonen nicht!

Ich denke das koennte fuer uns durchaus relevant sein und bitte euch deshalb das Unterzeichen der Petiton in Betracht zu ziehen!
Petition zum Kurzzeitkennzeichen


Gruesse
Wintergarten

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

JAU ⌂, 74632, (vor 4239 Tagen) @ Wintergarten

Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist.

Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.

Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.


mfg JAU

--
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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

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ich bin gegen die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Martin Gensch, Hannover, (vor 4239 Tagen) @ JAU

Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist.

Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.

Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.


mfg JAU

Ich stimme auch gegen die Petition. Wenn man auf der Petitionsseite mal die Argumente anschaut die dort angegeben kann man nur Angst bekommen. Restaurierungsbedürfite LKW und Busse können sonst nicht, oder nur auf Tieflader, überführt werden. Ich bitte darum, dass solche Fahrzeuge nicht auf der Starße fahren.

Gruß
Martin

--
Kangoo (G1Ph2) Campus 1.2 16V 55kW, EZ 1/2010, 3333 ACV 1149 cm³ KC1D

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Martin Gensch

Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist.

Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.

Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.


Ich stimme auch gegen die Petition. Wenn man auf der Petitionsseite mal die Argumente anschaut die dort angegeben kann man nur Angst bekommen. Restaurierungsbedürfite LKW und Busse können sonst nicht, oder nur auf Tieflader, überführt werden. Ich bitte darum, dass solche Fahrzeuge nicht auf der Starße fahren.

Ich frag mich jetzt allen Ernstes, ob so manch einer verstanden hat, worum es eigentlich geht. Bisher durfte man sein gekauftes Fahrzeug mit einem Kurzkennzeichen abholen, ob nun TÜV oder nicht. Bei uns ist das so, dass ich maximal durch 2 angrenzende Landkreise mit dem Kurzkennzeichen fahren darf, also nicht von Niedersachsen bis nach Bayern.
Neuregelung wäre dann, dass für das Kurzkennzeichen das Fahrzeug noch TÜV haben muss, also mindestens die jetzt noch geregelte TÜV-Überziehungszeit. Und was ist mit der Begrenzung "max. zwei Landkreise"?

Fahrzeuge ohne TÜV sind doch sowieso durch das Kurzzeitkennzeichen versicherungstechnisch abgesichert. Fahrzeuge, die ins Ausland gehen sollen, bekommen kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Auslands-Überführungskennzeichen. Dafür brauchen die Fahrzeuge auch keinen TÜV. Das Fahrzeug muss innerhalb der angegebenen Frist das Land verlassen haben und darf im Ausland mit diesem Kennzeichen nicht mehr weiterfahren.

Bisher: Auch ohne gültigen TÜV-Stempel und auch ohne gültiges Kennzeichen durfte man die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle und/oder zum TÜV vornehmen (mit dem letzten angemeldeten Kennzeichen). Diese direkte Fahrt ist durch die letzte gültige Versicherung (bis max. 3 Monate nach Ende) des Fahrzeugs abgesichert, egal, ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug noch versichert hatte oder nicht. Treten die beiden Fahrten (TÜV und Zulassung) im direkten Anschluss auf, so sind sogar beide Fahrten versichert. Heißt also: Erst direkt zum TÜV, dann direkt danach zur Zulassungsstelle.

Neuregelung: Fahrzeug die 500 Meter zum TÜV und dann wieder zurück zur Zulassung mit einem Abschlepper bringen lassen (Umweltschädigung ersten Grades!).

Showcars und Rennwagen (Stockcars) werden hauptsächlich auf Trailern transportiert. Da wird es sowiso keine Änderungen seitens der Fahrzeugeigentümer geben.


Ist es bei euch schon einmal nachweislich zu einem Unfall gekommen mit einen Fahrzeug, dass ein Kurzkennzeichen hatte?

Ich bin gegen eine Neuregelung, es soll alles so bleiben, wie es ist!

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Lieber Lothar,

solche Dinge wie Kurzzeitkennzeichen sind bundesweit geregelt und das hat GAR nichts mit Landkreisen zu tun. Meinen neuen Dicken habe ich von Friedrichshafen am Bodensee mit Kurzzeitkennzeichen bis in Ruhrgebiet gefahren. Der Wagen ist 5 Tage ohne jedes Wenn und Aber versichert und darf in ganz Deutschland, mit grüner Karte auch in Europa bewegt werden.

Heutzutage muss kaum noch jemand seinen Wagen "zum TÜV" bringen, die allermeisten Werkstätten können Abnahmen vor Ort durchführen lassen und sich über Umweltschäden zu echauffieren weil man ein Fahrzeug auf dem Trailer zur Prüfung bringt ist einfach nur affig und Unsinn. Wenns um 500m geht dann schieb den Karren eben!

Wenn ich mir anschaue was für Wracks mit gelben Nummern unterwegs sind dann finde ich die Regelung mehr als gut. Das mag hier in Dortmund und dem Revier mehr auffallen als "auf dem Land". Hier werden regelmäßig Autos mit Kurzzeitkennzeichen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen die in mehr als abenteuerlichem Zustand sind. Mit dem Messer nachgeschnitztes Reifenprofil ist das nur die Spitze des Eisberges.

Nicht verkehrssichere Fahrzeuge sollten rigoros von der Straße gezogen werden, und das heisst eben ohne HU. Jeder der an Fahrzeugen "bastelt" oder solche überführen will sollte in erster Linie an das Leben und die Sicherheit der anderen denken. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug ist ein Risiko für Leib und Leben.

In meinen Augen ist eine Regelung mehr als sinnvoll wenn Schrottkarren nicht mehr mit Kurzzeitkennzeichen auf die Strassen dürfen. DAFÜR!!!

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Lieber Axel


solche Dinge wie Kurzzeitkennzeichen sind bundesweit geregelt und das hat GAR nichts mit Landkreisen zu tun. Meinen neuen Dicken habe ich von Friedrichshafen am Bodensee mit Kurzzeitkennzeichen bis in Ruhrgebiet gefahren. Der Wagen ist 5 Tage ohne jedes Wenn und Aber versichert und darf in ganz Deutschland, mit grüner Karte auch in Europa bewegt werden.

Dann ist unser Landkreis viel, viel weiter, als der Rest des Landes. Denn hier darf man mit Kurzzeitkennzeichen nur durch max. zwei angrenzende Landkreise fahren *zunge*

Schau mal nach, welche Fahrten mit Kurzkennzeichen erlaubt sind. Urlaubsreisen gehören wohl nicht dazu!

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Dann schick mir doch mal eben Infos dazu, damit ich mich schlau machen kann! Das würde mich interessieren.

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

"Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort" - "Probefahrten" - "Fahrten zu HU und AU"

ich lese nichts von "zwei Landkreisen". Du neigst dazu eigene Ideen als Faktum zu verkaufen.

Klar ist, dass die Kurzzeitkennzeichen nicht für Spaßfahrten gedacht sind, sondern eben den o.g. Zwecken dienen sollen.

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

"Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort" - "Probefahrten" - "Fahrten zu HU und AU"

ich lese nichts von "zwei Landkreisen". Du neigst dazu eigene Ideen als Faktum zu verkaufen.

Ich habe auch geschrieben, dass man dort anrufen kann. Lesen ist wohl nicht deine Stärke, oder?

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Der Henrik, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ich habe auch geschrieben, dass man dort anrufen kann. Lesen ist wohl nicht deine Stärke, oder?

Ich hab unten die FZV eingefügt. Ich glaube auch nicht, daß die Zulsassungsstelle mündlich am Telefon den Geltungsbereich eines Gesetzes einschränkt. Vielleicht ruf ich Montag mal an, die Rechtsgrundlage würde mich interessieren!

Denn, wer ungünstig an einer Landkreisgrenze wohnt, der dürfte dann keine 5 km damit fahren?!?!

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Der Henrik
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

Ich habe auch geschrieben, dass man dort anrufen kann. Lesen ist wohl nicht deine Stärke, oder?


Ich hab unten die FZV eingefügt. Ich glaube auch nicht, daß die Zulsassungsstelle mündlich am Telefon den Geltungsbereich eines Gesetzes einschränkt. Vielleicht ruf ich Montag mal an, die Rechtsgrundlage würde mich interessieren!

Denn, wer ungünstig an einer Landkreisgrenze wohnt, der dürfte dann keine 5 km damit fahren?!?!

Als ich damals den roten Twingo (Quatsch, war der Clio damals) aus dem Kreis Herford mit Kurzkennzeichen abholen wollte, hatte man mir gesagt, dass es nicht gehen würde, da man mehr wie 2 Landkreise durchfährt. Das wäre vom Landkreis Herford (Bruchmühlen) aus der Landkreis Herford selbst, dann den Landkreis Minden, den Landkreis Osnabrück und je nach Fahrtstrecke auch noch den Landkreis Diepholz. Hier liegt alles ziemlich eng zusammen. So hatte ich dann den Händler gefragt, ob ich sein rotes Kennzeichen dafür bekommen könnte und das Kennzeichen sofort im Anschluss wieder zurückbringe. Das waren für mich nur 2,5 Stunden Aufwand und ein bisschen Fahrerei....was soll´s. Aber eine unerlaubte Fahrt ohne Versicherunsschutz wollte ich mir nicht antun.
So sind meine Infos aus dem Straßenverkehrsamt Damme gekommen. Aus den Haaren gesaugt hab ich mir das jedenfalls nicht. Vielen Dank, Axel *devil*

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Vermutlich alles nur ein Missverständnis...

Horst, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar,

Du hast vermutlich das Kurzzeitkennzeichen nicht an deiner zuständigen Stelle sondern an der Stelle des Verkaufsorts des Autos holen wollen, richtig ?
Und genau das wurde mal eingeschränkt, genau das hatte ich auch mal in der Motorwelt gelesen.
Da geht es nicht um die Fahrstrecke sondern um die Tatsache, dass die für deinen persöhnlichen Wohnsitz nicht zuständig waren.
Früher war das mal anders da konnte man das überall holen.
Aber irgendwann haben die Ausgabestellen das unterschiedlichst eingeschränkt, das mit den zwei Kreisen ist wohl so ne Art Kullanzradius wo die sich dann doch noch zuständig fühlen.
Mit der Fahrstrecke hat das aber nur indirekt was zu tun.

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Vermutlich alles nur ein Missverständnis...

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Horst
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

Hallo Horst


Du hast vermutlich das Kurzzeitkennzeichen nicht an deiner zuständigen Stelle sondern an der Stelle des Verkaufsorts des Autos holen wollen, richtig ?

Nein, Abholung der Kennzeichen sollte in Damme stattfinden, also Zuständigkeit meines Wohnortes.

Viele Grüße

Lothar

Nachtrag: Vielleicht hat das aber zu Missverständnissen im Amt geführt und die haben mir etwas falsches erzählt? http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-3744609.html
Ist mir im nachhinein auch egal, ich hatte ja das rote Kennzeichen des Händlers leihweise bekommen.

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Vermutlich alles nur ein Missverständnis...

Horst, (vor 4237 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Das ist wohl die wahrscheinlichste Variante, sind ja auch nur Menschen.

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Rote Kennzeichen ? Ausleihen überhaupt zulässig ?

Horst, (vor 4236 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Horst,

Hallo,
ich dachte das wäre mit Einführung der Kurzzeitkennzeichen gar nicht
mehr möglich. Ich meine das darf nur für Betriebsinterne Zwecke verwendet werden
und das ausleihen an Kunden gar nucht mehr zulässig.
Hat da jemand fundiertes Wissen drüber ?

Also zumindest das zum Roten Kennzeichen gehörige Fahrtenbuch muss wohl
mitgeführt werden, ob das ausleihen legitim ist bleibt damit aber offen.

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VEC-LOTHAR, (vor 4236 Tagen) @ Horst

Hallo Horst

ich dachte das wäre mit Einführung der Kurzzeitkennzeichen gar nicht
mehr möglich. Ich meine das darf nur für Betriebsinterne Zwecke verwendet werden
und das ausleihen an Kunden gar nucht mehr zulässig.
Hat da jemand fundiertes Wissen drüber ?

Also zumindest das zum Roten Kennzeichen gehörige Fahrtenbuch muss wohl
mitgeführt werden, ob das ausleihen legitim ist bleibt damit aber offen.

Es steht alles in dem Link, den BIRDY gesetzt hat. Die Fahrt von mir mit dem ausgeliehenen roten Kennzeichen wurde als Probefahrt eingetragen. Nicht erlaubt, aber nenn mir einen Händler, der das nicht schon mal gemacht hatte.

So...nun zu einer anderen Sache. Ich hab bisher nicht gewusst, dass man in diesem Forum jede seiner Aussage schriftlich belegen muss (durch Link, Texte etc.). Eine mündliche Aussage (per Telefon oder direkt am Tresen) des Amtes kann ich hier nicht nachweisen und ich werd ein Teufel tun, die netten Damen aus Damme mit deren Aussage von damals festzunageln. Mir ist es echt zuwider, hier zum zweiten Mal in diesem Jahr als Buhmann hingestellt zu werden. Auch eine Mail an den Admin hat nichts gebracht, denn er ist auch der Meinung, dass ich keinen Nachweis erbringen konnte und ich zurecht darauf "angeklagt" werde. Tolle Einstellung für ein Admin eines Forums!

Mir reicht es hier und ich hatte ja schon geschrieben, dass ich mir das nicht mehr gefallen lasse.
Darum ist für mich nun Schluss mit lustig. Der Admin Kaj soll (!!!) nun unwiderruflich meinen Account löschen. Damit er es nicht überlesen tut, hab ich es mal in den Betreff geschrieben.

Wie sagt man so schön: Wir bitten von Beileidsbekundungen am Grab abzusehen. Also haltet euch daran....weder positive Bekundungen noch negative. Behaltet euer Kommentar dazu im stillen Kämmerlein.

Lothar

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Horst, (vor 4236 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar,
jetzt mal ohne Bewertung des Ablaufs, das ganze war einfach so
unglaublich, dass es keiner ohne Beleg glauben kann.
Zwingen kann Dich da niemand zu das wär auch der Hammer, aber nieman kann jemand zwingen
es dann dennoch zu glauben, und die Einforderung des Beleges zielte doch wohl nur darauf, dass ohne Beleg
es eher die meisten nicht glauben.
Die wahrscheinlichste Variante bleibt, dass Du eine Fehlauskunft
bekommen hast. Ist das so wild ? Hätten es deshalb alle anderen einfach so fressen sollen?
Wär wohl quatsch gewesen zumindest nicht sinnvoll.

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Schrauber, (vor 4236 Tagen) @ Horst

Jetzt ist Lothars Account aber gelöscht, er wird dir nicht mehr antworten. Und "sein letzter Wille" war, dass es keine Kommentare dazu gibt. Also lass' gut sein ...

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Den Stiefel solltest Du Dir anziehen. Entweder Du verbreitest (in dem Falle ziemlich ungefährliches) Halbwissen oder Du bist wirklich "gutgläubig" und hast Dich falsch informieren lassen.

Wenn ich danach frage, ob Du mir einen Nachweis zu Deiner Aussage geben kannst, und Du mir eine Seite verlinkst, die Deine eigenen Aussage nicht nur nicht belegt, sondern ihr indirekt widerspricht, bist Du derjenige, der lesen sollte, und zwar den eigenen Link.

Henrik hat den Gesetzestext verlinkt, denselben Text hatte ich VOR meinem Post an andere Stelle gelesen und auch dort ist von keiner Beschränkung zu lesen.

Ich bleib dabei: du posaunst Halbwissen in die Gegend. Und das ohne nachzudenken. Lesen bildet.

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Den Stiefel solltest Du Dir anziehen. Entweder Du verbreitest (in dem Falle ziemlich ungefährliches) Halbwissen oder Du bist wirklich "gutgläubig" und hast Dich falsch informieren lassen.

Wenn ich danach frage, ob Du mir einen Nachweis zu Deiner Aussage geben kannst, und Du mir eine Seite verlinkst, die Deine eigenen Aussage nicht nur nicht belegt, sondern ihr indirekt widerspricht, bist Du derjenige, der lesen sollte, und zwar den eigenen Link.

Henrik hat den Gesetzestext verlinkt, denselben Text hatte ich VOR meinem Post an andere Stelle gelesen und auch dort ist von keiner Beschränkung zu lesen.

Ich bleib dabei: du posaunst Halbwissen in die Gegend. Und das ohne nachzudenken. Lesen bildet.

Aha...und wenn ich hier wieder Gesetzestexte verlinke, bin ich auch wieder der gearschte, denn so war es bisher immer. Ihr seid echt nicht mehr zu retten!

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Nur wenn Du andere Dinge behauptest als es im Gesetz steht. Und die "Lothar ist immer der Arsch" Nummer zieht nicht. Das ist nicht so, viele Deiner Tips sind echt gut, aber es gibt immer wieder Halbgares, dass Du mit voller Inbrunst, gegen jedweden Nachweis verteidigst.

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Nur wenn Du andere Dinge behauptest als es im Gesetz steht. Und die "Lothar ist immer der Arsch" Nummer zieht nicht. Das ist nicht so, viele Deiner Tips sind echt gut, aber es gibt immer wieder Halbgares, dass Du mit voller Inbrunst, gegen jedweden Nachweis verteidigst.

Geh kalt duschen!

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Kommste mit?

Axel

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Nochmals und letztmals zum Thema

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Nur wenn Du andere Dinge behauptest als es im Gesetz steht. Und die "Lothar ist immer der Arsch" Nummer zieht nicht. Das ist nicht so, viele Deiner Tips sind echt gut, aber es gibt immer wieder Halbgares, dass Du mit voller Inbrunst, gegen jedweden Nachweis verteidigst.

Mir hatte man es damals so auf Anfrage beim Straßenverkehrsamt erzählt. Vielleicht hatten die ja zu dem Zeitpunkt viele Missbrauchsfälle von Kurzzeitkennzeichen und meinten, bei mir wäre so etwas auch möglich.
Fälle davon hat es aber schon gegeben, sonst hätte man sich nicht damit beschäftigt:
http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm
Punkt 3 der Zusammenfassung solltest du dir mal durchlesen..ist die Kurzform, damit man es auch versteht.

So...und ab jetzt bekommst du keinerlei Antworten mehr von mir, denn dieses unmögliche Verhalten von dir dulde ich nicht mehr.

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Nochmals und letztmals zum Thema

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Lothar, WAS bitte duldest Du nicht?!?

DU wirfst mit Behauptungen um Dich, die DU nicht belegen kannst. Zur Tarnung wirfst Du Nebelbomben wie den verlinkten juristischen Text den DU offenbar selber nicht verstehst.

Zu Deinen Behauptungen steht WIEDER nichts drin. Im Gegenteil steht in dem Artikel "Unter einer Überführungsfahrt versteht man die Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort". Nichts von einer Beschränkung von Landkreisen, Verwaltungsbezirken oder Distanzen. Immerhin ziehst Du es inzwischen in Betracht unter Umständen falsch informiert worden zu sein. Das ist doch schonmal was.

In dem von Dir herrangezerrten Artikel geht es um die Problematik der Weitergabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte zu wirtschaftlichen Zwecken und somit deren möglicherweisen Mißbrauch. Soweit klar? Es geht darum, ob der Antragsteller und damit Inhaber eines Kurzzeitkennzeichens dieses weitervermarkten darf, und welche Konflikte mit Gesetzen und Verordnungen unter Umständen in Frage kämen. Aber Du scheinst den Artikel nichtmal gelesen, geschweige denn verstanden zu haben.

Das DU von Duldungen sprichst, zeigt wes' Geistes Kind Du bist. DU hast hier nichts zu dulden, weil DU hier keine "disziplinarische Gewalt" ausübst.

Das Forum soll hinnehmen, dass Du hier Halbweisheiten von Dir gibst, die Du auch auf mehrfache Nachfrage NICHT in der Lage warst zu belegen. Immerhin hat noch keiner "Masseband" gebrüllt!

Arbeite mal an Deinem Ego. Mit Kritik kannst Du offenbar gar nicht umgehen, dann wird die "Lothar ist ja immer der Arsch" Karte gezogen, mit der Du offenbar sonst auch Erfolg hast. Sonst würde das ja nicht immer wieder auftauchen.

Ich habe bisher höflich und freundlich Dich gebeten Deinen Aussagen ein Fundament zu geben ausser "das ist aber so!". Dazu warst Du bisher nicht in der Lage. Stattdessen wirst DU pamping und kommst mir mit "dulden"?!?

Ich glaub Du verkennst mal wieder die Tatsachen. Und komm mir nicht mit "den zeig ich an", das hatten wir auch schon zur Genüge.

Gute Nacht. In mehrerer Hinsicht.

Axel

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Nochmals und letztmals zum Thema

VEC-LOTHAR, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Lothar, WAS bitte duldest Du nicht?!?

DU wirfst mit Behauptungen um Dich, die DU nicht belegen kannst. Zur Tarnung wirfst Du Nebelbomben wie den verlinkten juristischen Text den DU offenbar selber nicht verstehst.

Guck an, da isses wieder. Hat man mal wieder was verlinkt, kommt genau das, was ich vorher gemeint hatte.


Zu Deinen Behauptungen steht WIEDER nichts drin. Im Gegenteil steht in dem Artikel "Unter einer Überführungsfahrt versteht man die Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort". Nichts von einer Beschränkung von Landkreisen, Verwaltungsbezirken oder Distanzen. Immerhin ziehst Du es inzwischen in Betracht unter Umständen falsch informiert worden zu sein. Das ist doch schonmal was.

Das die Infos, die ich bekommen hatte, aus dem Straßenverkehrsamt Damme kamen, hatte ich vorher schon geschrieben. Hast DU aber wieder mal nicht gelesen.


In dem von Dir herrangezerrten Artikel geht es um die Problematik der Weitergabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte zu wirtschaftlichen Zwecken und somit deren möglicherweisen Mißbrauch. Soweit klar? Es geht darum, ob der Antragsteller und damit Inhaber eines Kurzzeitkennzeichens dieses weitervermarkten darf, und welche Konflikte mit Gesetzen und Verordnungen unter Umständen in Frage kämen. Aber Du scheinst den Artikel nichtmal gelesen, geschweige denn verstanden zu haben.

Ich schon, denn sonst hätte ich es nicht verlinkt. Wie kannst DU denn überhaupt wissen, wieso die im Straßenverkehrsamt Damme mir diese telefonische Auskunft gegeben haben? War es vielleicht der Grund, dass möglicherweise bei mir ein Missbrauchsfall vorliegen könnte und die mir das mit den 2 Landkreisen als Ablehnungsgrund/Ausrede gesagt hatten?


Das DU von Duldungen sprichst, zeigt wes' Geistes Kind Du bist. DU hast hier nichts zu dulden, weil DU hier keine "disziplinarische Gewalt" ausübst.

Bist DU etwa eine disziplinarische Gewalt?????


Das Forum soll hinnehmen, dass Du hier Halbweisheiten von Dir gibst, die Du auch auf mehrfache Nachfrage NICHT in der Lage warst zu belegen. Immerhin hat noch keiner "Masseband" gebrüllt!

Bist DU das Forum????


Arbeite mal an Deinem Ego.

Das sehe ich eher in deiner Person!!!! Ich nehme an, du hast Komplexe, weil du es nicht ertragen kannst, dass ein anderer Mensch auch mal mehr weiß, wie du.

Und sollte das hier so weitergehen und die Forenleitung greift da nicht mal durch, dann bin ich echt aus diesem Forum endgültig verschwunden, denn ich lasse mir sowas nicht mehr gefallen!

Schönen Sonntag!

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Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4237 Tagen) @ VEC-LOTHAR

HURRA! DIE "LOTHAR IST IMMER DER ARSCH" KARTE WURDE GEZOGEN!

Lothar,

in DIESEM Fall weisst DU mehr als ich. Aber DU kannst es mir nicht belegen. KEIN anderes Forumsmitglied glaubt an Deine Aussage, alle zweifeln an der Stichhaltigkeit der 2 Landkreise-Theorie. Soviel dazu!

Nur bin ich der einzige, der Dich darum bat Deine Aussagen zu untermauern, was Dir nicht gelingt. Schade. Und klar dass ich meckere wenn Du Links herstellst, die nur heisse Luft sind und mit der eigentlichen Frage nicht zu tun haben.

ICH bin nicht das Forum, sondern wie Du ein Teil davon. ICH will auch keinen disziplinieren, ich möchte Fakten, weil ich morgen mal wieder einen Wagen mit Kurzzeitkennzeichen, diesmal von Neuss nach Dortmund, bewegen werde. Durch wahrscheinlich ein halbes Dutzend Stadt- und Landkreise auf grade mal 70km. Wenn Du mir beweisen könntest, dass das ein Problem sein könnte, dann würde ich eine Sonnenbrille aufsetzen, damit man mich nicht erkennt.

Ganz offenbar hat man Dir am Telefon (was ja als sichere Informationsquelle gilt) Unfug erzählt und Du hast den (weils ja von "offizieller" Seite kam) für bare Münze genommen. Die Stadt Düsseldorf übrigens verbreitet auf Ihren Internetseiten zum Thema Kurzzeitkennzeichen, dass man die Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges bei Beantragung der Kennzeichen vorlegen muss. Stimmt auch nicht.

Es ist wie es bleibt.

Axel

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JAU ⌂, 74632, (vor 4237 Tagen) @ Superaxel

in DIESEM Fall weisst DU mehr als ich. Aber DU kannst es mir nicht belegen. KEIN anderes Forumsmitglied glaubt an Deine Aussage, alle zweifeln an der Stichhaltigkeit der 2 Landkreise-Theorie. Soviel dazu!

*zustimm*

Eine mögliche Erklärung woher die Falschinforation kommen kann: Für grüne Kennzeichen an LOF gibts es tatsächlich Einschränkungen im Verkehrsbereich.


mfg JAU

--
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Nochmals und letztmals zum Thema

BIRDY3, (vor 4236 Tagen) @ Superaxel

Lothar,

in DIESEM Fall weisst DU mehr als ich. Aber DU kannst es mir nicht belegen. KEIN anderes Forumsmitglied glaubt an Deine Aussage, alle zweifeln an der Stichhaltigkeit der 2 Landkreise-Theorie. Soviel dazu!

Wer Glauben will, soll in die Kirche gehen. Für die Kennzeichen gibt es Gesetzestexte. Nur was dort steht gilt. Nicht mehr und auf keinen Fall weniger. Diese entscheiden im Schadensfall darüber ob man selbst zahlen muss oder nicht. Und Lothar, leider werden dort die 2 Landkreise nicht erwähnt.

Ganz offenbar hat man Dir am Telefon (was ja als sichere Informationsquelle gilt) Unfug erzählt und Du hast den (weils ja von "offizieller" Seite kam) für bare Münze genommen.

Es ist leider traurige Realität, dass man auf den Ämtern immer häufiger falsche Informationen bekommt. Ich bin dazu übergegeangen mir die Gesetzestexte geben zu lassen, wenn ich mit einer Information nicht zufrieden war bzw. gegensätzlicher Meinung. Die Texte sind zwar immer schwer verständlich, aber man hat dann eine Argumentationsgrundlage.

Paragraph 16 der STVO zum Kurzzeitkennzeichen

Die Stadt Düsseldorf übrigens verbreitet auf Ihren Internetseiten zum Thema Kurzzeitkennzeichen, dass man die Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges bei Beantragung der Kennzeichen vorlegen muss. Stimmt auch nicht.

Das kann auf keinen Fall stimmen. Gerade bei einem Fahrzeugkauf hat sich dann der Sinn des Kurzzeitkennzeichens erledigt.

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Der Henrik, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Aha...und wenn ich hier wieder Gesetzestexte verlinke, bin ich auch wieder der gearschte, denn so war es bisher immer. Ihr seid echt nicht mehr zu retten!


Wo?

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Der Kindergarten wird 16 Uhr geschlossen!

meinautoistkaputt, (vor 4238 Tagen) @ Der Henrik

Also alle raus hier!

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Wieso zwei Landkreise?

Nordlicht72, Schleswig, (vor 4238 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Moin Lothar.

Ähh... und wo steht da jetzt was von zwei Landkreisen? Ich lese "Überführung vom Kauf- zum Wohnort" und da können schnell hunderte Kilometer dazwischen liegen.

Vor ein paar Jahren brauchte ich nach einem Motorschaden dringend ein neues Auto, dummerweise war ich gerade in NRW. Ersatz für's Auto war schnell gefunden und beim Straßenverkehrsamt hat man mir die Kurzzeitkennzeichen auf's Auge gedrückt, die ich dann munter durch fünf Bundesländer transportiert habe. :-D

Also in meinen Augen wäre es absoluter Quark, solche Kennzeichen räumlich zu begrenzen, eben wegen solcher Situationen wie der Beschriebenen. Kann ja auch einem Flensburger in Sonthofen passieren... ;-)

Gruß, Katja

PS.: Ich persönlich hätte auch nichts dagegen, wenn die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an jede Schrottkarre vergeben werden dürften...

--
Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
G1Ph2 1,2 16V 75 PS EZ 05/2003 180.000 km petrolblau

G1Ph2 1,6 16V 95 PS Automatik EZ 11/2007 171.000 km kirschrot metallic

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Wieso zwei Landkreise?

Der Henrik, (vor 4238 Tagen) @ Nordlicht72

PS.: Ich persönlich hätte auch nichts dagegen, wenn die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an jede Schrottkarre vergeben werden dürften...

Warum? Hast Du Erkenntnisse, wie oft diese Kennzeichen an "Schrottkarren" vergeben werden? Wie oft kommt es dann zum Unfall? Oder ist das mehr ein Bauchgefühl?

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Wieso zwei Landkreise?

Nordlicht72, Schleswig, (vor 4237 Tagen) @ Der Henrik

Moin Henrik.

Warum? Hast Du Erkenntnisse, wie oft diese Kennzeichen an "Schrottkarren" vergeben werden? Wie oft kommt es dann zum Unfall? Oder ist das mehr ein Bauchgefühl?

Ich habe nicht behauptet, irgendetwas zu wissen, sondern nur meine Meinung geäußert. Woher ich die habe kann ich dir sagen.

Es ist zwar ewig lange her, aber ich war mal vom Fach. Ich maße mir nicht im geringsten an, von Autos noch irgendeine Ahnung zu haben, aber eine Schrottkarre erkenne ich meistens noch. ;-)

Beispiele habe ich auch: Mir wurde vor einigen Jahren ein Auto vom TÜV stillgelegt, ich musste ihn vor Ort stehenlassen und mit dem Trailer abholen. Hätte ich ihn damals einfach abgemeldet und mir Kurzzeitkennzeichen besorgt, hätte ich ihn trotzdem noch fahren können. Wo ist denn da bitte die Logik? *what*

Beispiel 2: Ein (völlig ahnungsloser) Bekannter hat einen alten Bulli gekauft, den er eigentlich wieder aufbauen (lassen) wollte. Die Kiste bestand nur noch aus Rost und Spachtelmasse, war definitiv nicht mehr zu retten und ist am Ende doch auf dem Schrott gelandet, wurde aber noch im Straßenverkehr bewegt, dank Kurzzeitkennzeichen.

Die Dinger sind eine feine Sache und sehr praktisch, immerhin habe ich sie ja auch schon gebraucht, dass aber nicht im Geringsten hinterfragt wird, in welchem Zustand das entsprechende Fahrzeug ist, finde ich schon etwas bedenklich. Wobei es natürlich nicht einfach sein dürfte, da einen akzeptablen Kompromiss zu finden.

Gruß, Katja

--
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Wieso zwei Landkreise?

JAU ⌂, 74632, (vor 4237 Tagen) @ Nordlicht72

Beispiele habe ich auch: Mir wurde vor einigen Jahren ein Auto vom TÜV stillgelegt, ich musste ihn vor Ort stehenlassen und mit dem Trailer abholen. Hätte ich ihn damals einfach abgemeldet und mir Kurzzeitkennzeichen besorgt, hätte ich ihn trotzdem noch fahren können. Wo ist denn da bitte die Logik? *what*

Hättest du nicht dürfen. Um ein Fahrzeug mit Kurzkennzeichen bewegen zu dürfen muss es Verkehrssicher sein, dass es das nicht ist hat der TÜV ja schon klar gestellt.
Nur wird das von der Zulassungsstelle bei Ausgabe des Kurzeitkennzeichens nicht geprüft, da ist jeder selbst für verantwortlich.

Beispiel 2: Ein (völlig ahnungsloser) Bekannter hat einen alten Bulli gekauft, den er eigentlich wieder aufbauen (lassen) wollte. Die Kiste bestand nur noch aus Rost und Spachtelmasse, war definitiv nicht mehr zu retten und ist am Ende doch auf dem Schrott gelandet, wurde aber noch im Straßenverkehr bewegt, dank Kurzzeitkennzeichen.

Eben solcher Missbrauch soll unterbunden werden.
Ich hab da dann auch kein Verständnis wenn jemand gegen den Gesetzgeber wettert. Beschwert euch über die die es Missbräuchlich verwendet haben!


mfg JAU

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Wieso zwei Landkreise?

Nordlicht72, Schleswig, (vor 4236 Tagen) @ JAU

Moin JAU.

Hättest du nicht dürfen.

Hab ich ja auch nicht, aber es wäre möglich gewesen, verboten oder nicht. :-)

Ich hab da dann auch kein Verständnis wenn jemand gegen den Gesetzgeber wettert. Beschwert euch über die die es Missbräuchlich verwendet haben!

Wenn ein Missbrauch so einfach ist, wird es immer Gestalten geben, die diese Tatsache gnadenlos ausnutzen.

Meiner Meinung nach sollte die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen lediglich ein wenig erschwert werden, sodass eben nicht jeder Müll auf eigenen Rädern unterwegs sein darf. Wer ernsthaft Oldtimer restaurieren möchte, findet schon einen Weg.

Meine Meinung: Kurzzeitkennzeichen ja, aber nur mit Nachweis über die Verkehrstauglichkeit, mit der Ausnahme für die Fahrt zum TÜV bzw. in die Werkstatt.

Gruß, Katja

--
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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Der Henrik, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel


Nicht verkehrssichere Fahrzeuge sollten rigoros von der Straße gezogen werden, und das heisst eben ohne HU.

HU heißt nich unbedingt immer Verkehrssicher, 2 Jahre sind lang, da kann viel "verschleißen".

Also bleib mal locker, man kann sich auch totregulieren! Fahr mal, z. B. nach Schweden, da hast Du ganz oft freien Einblick in die Autos durch Rostlöcher......

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4238 Tagen) @ Der Henrik

Ja, ABER in Schweden ist die Verkehrsdichte eine ganz andere. Je dichter der Verkehr ist, desto besser muss das einzelne Fahrzeug funktionieren um Sicherheit für Dich und andere zu gewährleisten.

Zur Überprüfung und Vorraussetzung der Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeuges haben wir nunmal den TÜV bzw. die HU. Das würde ich immer als Maßstab nehmen, da wir wahrscheinlich eine der hochwertigsten Prüfungsinstanzen europaweit besitzen.

Axel

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ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen

JojoonTour, (vor 4238 Tagen) @ Superaxel

Ja, ABER in Schweden ist die Verkehrsdichte eine ganz andere.

Aha, nehme ich mal Stockholm & und irgendein Popellandkreis irgendwo im nirgendwo von Sachsen-Anhalt. => Pauschalierung is einfach nur Quatsch.

Schließe mich im übrigen Henrik an - dieses alles und jeden zu tode regulieren wollen alles und jeden im Leben von oben durchbestimmen zu wollen finde ich bedenklich. 100% Sicherheit gibts eh nicht und dummerweise sterben wir alle noch.
Denke im Übrigen, daß man auch heute mit einem gelben Schild dran ist, wenn man
einen Schaden anrichtet mit einem Auto, daß offensichtlich fahruntüchtig ist.

Zur Überprüfung und Vorraussetzung der Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeuges haben wir nunmal den TÜV bzw. die HU. Das würde ich immer als Maßstab nehmen, da wir wahrscheinlich eine der hochwertigsten Prüfungsinstanzen europaweit besitzen.

LOL, also ist ein Auto mit TÜV automatisch 2 Jahre sicher und eines ohne automatisch unsicher? Oder was willst du uns sagen? Ein Auto kann bereits 50m nach Verlassen der Prüfstelle schon wieder unsicher sein, egal wie "hochwertig" unsere "Prüfinstanzen" sind. (Sag nur mal 1 Vollbremsung + Profiltiefe)

Also bleibt bei bsp. kleine Durchrostung - die ja kaum von heute auf morgen passiert und mit der alte Besitzer noch kurz davor mit TÜV durch die Gegend gefahren ist - keine echte Möglichkeit das Auto noch sinnvoll(günstig) bsp. in die Hobbywerksatt zu bringen, wo man es für wenig Aufwand hätte schweissen können. Nicht jeder Verkäufer hat hat/kann/will erst 'ne Menge Geld ins Auto stecken, daß er verkauft und nicht jeder Käufer hat einen Riesengeländewagen mit ausreichender Anhängelast daheim rumstehen. Derweilen kann der Schwede mit seiner Rostbeule selbstverständlich und kreuz und querdurch die deutsche Lande fahren. Etwas mehr Gelassenheit schadet nicht...

PS: Würde mich ja mal interessieren, wie viele schwere Unfälle mit gelber Nr. tatsächlich wegen fahruntüchtigem Fahrzeug verursacht werden. Oder ob es doch nur ein Hirnfürzchen ist.

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4236 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ich habe wie der Betreff schon verrät, das Lotharsche 2 Landkreise Rätsel gelöst:

Offenbar wurden da zwei Sachverhalte vermischt:

Man darf mit seinem Wagen zum Straßenverkehrsamt fahren und dort den Wagen abmelden. NACHDEM das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen entsiegelt sind, gestatten die VERSICHERUNGEN die Fahrt maximal bis in einen angrenzenden Kreis um das Fahrzeug dort ausser Betrieb zu nehmen oder umzumelden. Das ganze ist aber offenbar KEINE Sache der Zulassungsstelle oder des Kurzzeitkennzeichens sondern der üblichen Versicherungskonditionen.

So einfach kann die Lösung sein, hier sind offenbar zwei Sachverhalte einfach zusammengeworfen worden.

Axel

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

BIRDY3, (vor 4234 Tagen) @ Superaxel

Ich habe wie der Betreff schon verrät, das Lotharsche 2 Landkreise Rätsel gelöst:

Offenbar wurden da zwei Sachverhalte vermischt:

Man darf mit seinem Wagen zum Straßenverkehrsamt fahren und dort den Wagen abmelden. NACHDEM das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen entsiegelt sind, gestatten die VERSICHERUNGEN die Fahrt maximal bis in einen angrenzenden Kreis um das Fahrzeug dort ausser Betrieb zu nehmen oder umzumelden. Das ganze ist aber offenbar KEINE Sache der Zulassungsstelle oder des Kurzzeitkennzeichens sondern der üblichen Versicherungskonditionen.

So einfach kann die Lösung sein, hier sind offenbar zwei Sachverhalte einfach zusammengeworfen worden.

Axel

Kannst du uns bitte deine Quellen nennen?
Ich habe bisher nur Foreneinträge gefunden, die besagen, dass bei Abmeldung eines Fahrzeugs der Versicherungsschutz noch bis 23:59 Uhr besteht. Mir fehlt die gesetzliche Regelung. Solange dort nicht steht, dass man mit einem abgemeldeten Auto noch nach Hause fahren darf, begeht man eine Straftat und bleibt im Schadensfall evtl. auf den Kosten sitzen.

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4234 Tagen) @ BIRDY3

Auch ich hab meine Info zunächst telefonisch von meiner Versicherung bekommen. Ich werd mich mal dahinter klemmen und sehen, ob ich dort etwas schriftliches bekommen kann!

Axel

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4234 Tagen) @ BIRDY3

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php

Hier sind ein paar Daten dazu. Auf die Schnelle kann ich aber nicht sagen, ob es sich um eine generelle gesetzliche Regelung handelt oder eine übliche Klausel in den AGB der KFZ Versicherer.

Axel

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

meinautoistkaputt, (vor 4234 Tagen) @ Superaxel

Im genannten § geht es nur um die Versicherung! Das hat mit der eigentlichen Zulassung doch nichts zu tun.
Und dort geht es wiederum nur um die Zulassungsfahrten. Punkt.

Bitte immer genau lesen und nicht verschiedene Sachen vermischen. Auch wenn sie irgendwie zusammen gehören.

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4234 Tagen) @ meinautoistkaputt

Ja, das ist völlig klar. Da es aber auch gesetzliche Grundlagen gibt zu den Konditionen der KFZ Versicherungen, was zum Beispiel Deckungshöhen usw. angeht, weiss ich nicht, ob diese Regelung auf einer gesetzlichen Vorgabe fußt, oder aber lediglich ein üblicher Bestandteil der AGB einer Versicherung ist.

Komm grad von einem Treffen und werd mich morgen oder die Tage drum kümmern das zu recherchieren.

Meine Intention war es lediglich zu erklären, woher die Verwechslung herrührt, der Lothar aufgesessen ist. Vielleicht liest er ja mit.

Axel

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2 Landkreise Rätsel: Hier der Gesetzestext

BIRDY3, (vor 4232 Tagen) @ Superaxel

Aus der Fahzeugzulassungsverordnung:

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ich wusste nicht mal, dass es eine Fahzeugszulassungsverodnung gibt.

Der ADAC formuliert das so:

Wann darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV). Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/zulassungsfragen/defa...


Damit dürfte das Rätsel gelöst sein.

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4233 Tagen) @ Superaxel

So, nach allem was ich rausbekommen habe, ist der zunächst verlinkte Text Teil der Allgemeine Bedingungenen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008), einer Art freiwilliger Richtlinie des Versicherungsgewerbes.

In den AGB meiner Versicherung (AXA) findet sich der gleiche Passus auch wieder.

Interessant ist die Anmerkung:

"Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt)."

Maßgeblich sind also die AGB der Versicherung, es gibt hierzu offenbar keine gesetzliche Regelung die einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit begründen würde. Privatrechtlich wirds allerdings schwierig, wenn man gegen die AGB der Versicherung verstößt. Im Schadensfalle ausserhalb dieses definierten Radius ("2 Landkreise" ) würde die HP Versicherung zunächst wohl zahlen, könnte aber wegen vertragswidrigem Verhalten die Kosten evtl. rückfordern und würde evtl. eine Weiterversicherung im Hause ablehnen. Und DANN hast Du den Punkt erreicht, dass andere Gesellschaften nach der Kündigung durch den Versicherer hellhörig werden und erhöhte Beiträge verlangen könnten.

Alles in allem kann ich mir vorstellen, dass Lothar eine Fehlinformation von seinem Amt bekommen hat genauso wie eine falsche Fragestellung oder in der zeitlichen Distanz einer Info eine Vermengung verschiedener Sachverhalte.

Axel

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

ColdPlay, (vor 4233 Tagen) @ Superaxel

So, nach allem was ich rausbekommen habe, ist der zunächst verlinkte Text Teil der Allgemeine Bedingungenen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008), einer Art freiwilliger Richtlinie des Versicherungsgewerbes.

In den AGB meiner Versicherung (AXA) findet sich der gleiche Passus auch wieder.

Interessant ist die Anmerkung:

"Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt)."

Maßgeblich sind also die AGB der Versicherung, es gibt hierzu offenbar keine gesetzliche Regelung die einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit begründen würde. Privatrechtlich wirds allerdings schwierig, wenn man gegen die AGB der Versicherung verstößt. Im Schadensfalle ausserhalb dieses definierten Radius ("2 Landkreise" ) würde die HP Versicherung zunächst wohl zahlen, könnte aber wegen vertragswidrigem Verhalten die Kosten evtl. rückfordern und würde evtl. eine Weiterversicherung im Hause ablehnen. Und DANN hast Du den Punkt erreicht, dass andere Gesellschaften nach der Kündigung durch den Versicherer hellhörig werden und erhöhte Beiträge verlangen könnten.

Alles in allem kann ich mir vorstellen, dass Lothar eine Fehlinformation von seinem Amt bekommen hat genauso wie eine falsche Fragestellung oder in der zeitlichen Distanz einer Info eine Vermengung verschiedener Sachverhalte.

Axel

Dann sollte zumindest eine Entschuldigung von Dir kommen.Ob Vec-Lothar das lesen tut,ist eine andere sache.

ColdPlay

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4233 Tagen) @ ColdPlay

Mal ehrlich... ich sehe keinen Grund mich zu entschuldigen.

Lothars Aussage ist und bleibt, so wie er sie getätigt hat, schlichtweg falsch. Das ist Fakt. Ich habe stets vermutet und nachgefragt ob da irgendwo ein Fehler welcher Art auch immer vorliegt. Dazu hat Lothar nichts produktives beigebracht.

Am Ende kam mir der Zufall zur Hilfe, als ich meinen alten Wagen, den 1,4er an die Käuferin überbracht habe und mich bei der Versicherung nachfragte, wie weit ich mit entsiegelten, also ungestempelten Kennzeichen fahren darf: "maximal in den angrenzenden Verwaltungskreis".

Wäre Lothar hier weiterhin aktiv, wäre es an ihm, zuzugeben, dass seine steif und fest immer wieder vorgetragene Meinung so falsch war und auf einem Mißverständnis (wessen Seite auch immer) fusst.

Ich habe mich in meinen Augen korrekt verhalten, habe mehrfach um Aufklärung bzw. Nachweise gebeten, dazu kamen nichts anderes als Nebelkerzen.

Ich fänds schön wenn Lothar die Größe beweisen würde, seine Fehlaussage einzugestehen und dem Forum erhalten zu bleiben. Wenn er sich anders überlegt: bitte sehr! Mehr muss dazu nicht gesagt werden.

Axel

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Oliver -- (Moderator), (vor 4233 Tagen) @ ColdPlay

Dann sollte zumindest eine Entschuldigung von Dir kommen.Ob Vec-Lothar das lesen tut,ist eine andere sache.

ColdPlay

Hallo!
Lothar, lass den Quatsch. Ich finde es unfair hier mit grossem Trara seinen Abschied zu verkünden und am nächsten Tag mit einem anderen Namen weiterzustänkern.
Entweder lässt du es ganz oder du nimmst deinen richtigen Namen!

Gruss Oliver

P.S. Und komm morgen nicht mit Strassenkreuzer.

--
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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Der Henrik, (vor 4233 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Kannst Du den scheiß nicht per mail mit Coldplay regeln? Muß man jetzt hier Angst haben, daß zum Pseudonym auch der jeweilige Klarname genannt wird? Entweder Du greifst eher ein oder Du läßt es ganz bleiben!

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Oliver -- (Moderator), (vor 4233 Tagen) @ Der Henrik

Kannst Du den scheiß nicht per mail mit Coldplay regeln? Muß man jetzt hier Angst haben, daß zum Pseudonym auch der jeweilige Klarname genannt wird? Entweder Du greifst eher ein oder Du läßt es ganz bleiben!

Hallo!
Auf welchem Planeten lebst du? Findest du es normal, sich mit einem Pseudonym zu verabschieden, am selben Tag einen neuen Usernamen zu erstellen und damit fröhlich weiterzumachen?
Ich habe das geschrieben damit alle wissen mit wem sie es zu tun haben.
Und warum sollte ich früher eingreifen wenn hier alles noch oberhalb der Gürtellinie war?
Da mich das Thema Kurzzeitkennzeichen nicht interessiert habe ich mich rausgehalten und nur nachverfolgt wie die Diskussion verläuft.

Gruss Oliver

--
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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Der Henrik, (vor 4233 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Auf welchem Planeten lebst du?

Erde

Findest du es normal,

Mir doch egal!

sich mit einem Pseudonym zu verabschieden, am selben Tag einen neuen Usernamen zu erstellen und damit fröhlich weiterzumachen?

Haben wir heute den 24.4.14?

Ich habe das geschrieben damit alle wissen mit wem sie es zu tun haben.

Datenschutz? Darfst Du Registrierungsdetails hier veröffentlichen? Schreib doch noch die Telefonummer rein, damit alle wissen, an wen sie sich wenden können....

Klär das mit LotharColdPlaysonstwem unter 4 Augen!

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

Oliver -- (Moderator), (vor 4233 Tagen) @ Der Henrik

Auf welchem Planeten lebst du?


Erde

Findest du es normal,


Mir doch egal!

sich mit einem Pseudonym zu verabschieden, am selben Tag einen neuen Usernamen zu erstellen und damit fröhlich weiterzumachen?


Haben wir heute den 24.4.14?

Ich habe das geschrieben damit alle wissen mit wem sie es zu tun haben.


Datenschutz? Darfst Du Registrierungsdetails hier veröffentlichen? Schreib doch noch die Telefonummer rein, damit alle wissen, an wen sie sich wenden können....

Klär das mit LotharColdPlaysonstwem unter 4 Augen!

Hallo!
Am 22.4.14 hat sich VEC-Lothar mit grossem Getöse zum ersten Mal verabschiedet. Am nächsten Tag taucht Coldplay auf und macht genau da weiter. Zufälle gibts...

Gruss Oliver

--
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Coldplay / Lothar

Martin Gensch, Hannover, (vor 4233 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Hallo Oliver,

Am 22.4.14 hat sich VEC-Lothar mit grossem Getöse zum ersten Mal verabschiedet. Am nächsten Tag taucht Coldplay auf und macht genau da weiter. Zufälle gibts...

der Verdacht liegt nahe, auch wenn man mal die Themen verfolgt in den Coldplay sondt noch so geschrieben hat. Aber belegen wird schwer werden und ist auch unnötig.

Falls Lothar tatsächlich als Coldplay hier auftaucht ist das eher amüsant...

Gruß

Martin

P.S.: um den technischen Sachverstand (i.d.R.) und um die Hilfsbereitschaft von Lothar ist es schade wenn er nicht mehr da ist.

--
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ColdPlay, (vor 4233 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Auf welchem Planeten lebst du?


Erde

Findest du es normal,


Mir doch egal!

sich mit einem Pseudonym zu verabschieden, am selben Tag einen neuen Usernamen zu erstellen und damit fröhlich weiterzumachen?


Haben wir heute den 24.4.14?

Ich habe das geschrieben damit alle wissen mit wem sie es zu tun haben.


Datenschutz? Darfst Du Registrierungsdetails hier veröffentlichen? Schreib doch noch die Telefonummer rein, damit alle wissen, an wen sie sich wenden können....

Klär das mit LotharColdPlaysonstwem unter 4 Augen!


Hallo!
Am 22.4.14 hat sich VEC-Lothar mit grossem Getöse zum ersten Mal verabschiedet. Am nächsten Tag taucht Coldplay auf und macht genau da weiter. Zufälle gibts...

Gruss Oliver

Noch alles gesund?

1.) heiße ich Gerd
2.) Honecker und die Stasi sind schon lange weg von der Bildfläche
3.) hat bisher nur der Moderator Oliver etwas gegen unliebsame Fragen gehabt
4.) hab ich hier nicht rumgestänkert, weder heute noch damals
5.) kann auch meine Anmeldung hier storniert werden

Also weg mit dem Mist

ColdPlay (nach meiner Lieblingsband benannt)

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Der Henrik, (vor 4232 Tagen) @ ColdPlay

1.) heiße ich Gerd

Das hat Rumpelstielzchen auch behauptet. Dann hält er Dich eben für den Bruder von Lothar. Oder die Schwester.*what* Egal. Mich würde noch interessieren, ob er als Moderator diese Registrierungsdetails einsehen kann oder ob er nur fantasiert.....
Selbst wenn Du Lothars Nachbar bist, ich schmeiß mich weg!*grins*

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 4232 Tagen) @ Der Henrik

Das hat Rumpelstielzchen auch behauptet. Dann hält er Dich eben für den Bruder von Lothar. Oder die Schwester.*what* Egal. Mich würde noch interessieren, ob er als Moderator diese Registrierungsdetails einsehen kann oder ob er nur fantasiert.....

Hallo, die Infos auf welche er als Moderator zugreifen kann, sind die SELBEN Infos wie jeder andere auch. Bis auf die E-Mail die aber nur ich einsehen kann, sind alle Infos "öffentlich". Wir sind hier ein Forum und nicht die NSA. Jeder kann nach deren Beider Beiträgen suchen und sieht, das ColdPlay im Zuge Lothars ersten " Gehen" auftaucht und nach Lothars Rückkehr wieder inaktiv geht. Jetzt ist Lothar wieder weg und plötzlich ist der inaktive ColdPlay zurück. Der Verdacht, auch wenn es nur ein Verdacht ist und bleibt, liegt leider sehr nah...

Hier im Forum ist eine gültige E-Mail Adresse Pflicht und ein Usernamen, der Rest ist "willkür". IP Adressen werden nicht geloggt und schon gar nicht " ausgewertet ".

Ich schließe mich dem Verdacht ebenfalls an, das hier mal ganz öffentlich...wie ich mit dem Verdacht verfahre weiß ich selbst nicht. Beweise gibt es nicht. Daher hab ich mich dazu nicht geäußert, wobei es interessant ist, dass ich nicht der einzige bin. Auch wenn es nun aus den " eigenen " Reihen kommt (Mod)...

Lothar hat darum gebeten hier nicht weiter darüber zu diskutieren. Dies möchte Ich nun auch bitte.

Zurück zum Thema bitte. Und wie bisher bitte sachlich bleiben und nicht noch persönlich werden...

--
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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4232 Tagen) @ KST -- (Admin)

Bis auf die E-Mail die aber nur ich einsehen kann, sind alle Infos "öffentlich".

Welche E-Mail? Die welche User über das Forum verschicken?

Gruß,
ghopper

--
1,2 16V Expression Wüstenbeige-Metallic, D4F 730 Motor (KC1D), EZ 02/2005, 301000km in 05/2019
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Teilnehmer Kangootreffen
2013 Winsen/Aller
2016/ 2017/ 2018 Edersee

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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 4232 Tagen) @ ghopper

Nein, die E-Mail mit der sich jemand registriert bzw eben im Profil einträgt.

--
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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst.

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4232 Tagen) @ KST -- (Admin)

Nein, die E-Mail mit der sich jemand registriert bzw eben im Profil einträgt.

Alles klar, danke.

Gruß,
ghopper

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LOTHARS Welt

marvel, (vor 4232 Tagen) @ KST -- (Admin)

ich finde wir entschuldigen uns alle bei Lothar, der hat nämlich immer recht. Sollte er wieder kommen, wäre es vielleicht nicht schlecht, eine neue Kategorie (Lothars Welt, Rindviehforum oder so)zu erstellen.:-D

Bin froh, dass der Knaller weg ist.

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LOTHARS Welt

Oliver -- (Moderator), (vor 4232 Tagen) @ marvel

ich finde wir entschuldigen uns alle bei Lothar, der hat nämlich immer recht. Sollte er wieder kommen, wäre es vielleicht nicht schlecht, eine neue Kategorie (Lothars Welt, Rindviehforum oder so)zu erstellen.:-D

Bin froh, dass der Knaller weg ist.

Gelbe Karte!

Hallo!
Also das war jetzt etwas unterhalb der Gürtellinie.
Ihr hattet eure Differenzen über LPG aber nun ist gut!

Gruss Oliver

--
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Lothar/Coldplay weiteres Vorgehen

Martin Gensch, Hannover, (vor 4232 Tagen) @ KST -- (Admin)

Ich schließe mich dem Verdacht ebenfalls an, das hier mal ganz öffentlich...wie ich mit dem Verdacht verfahre weiß ich selbst nicht.

Solange sich "Coldplay" nicht daneben benimmt, würde ich gar nichts machen. Ist doch eher amüsant.

Gruß
Martin

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Lothar/Coldplay weiteres Vorgehen

JAU ⌂, 74632, (vor 4232 Tagen) @ Martin Gensch

Solange sich "Coldplay" nicht daneben benimmt, würde ich gar nichts machen.

Würd ich auch sagen. Sollte es sich um Lothars Zweitaccount handeln wird das früher oder später auffallen.

In dem Sinne: Coldplay, willkommen im Irrenhaus. :-D


mfg JAU

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Lothar/Coldplay weiteres Vorgehen

Lodda, (vor 4232 Tagen) @ JAU

Sagt mal, könnt ihr es nicht akzeptieren, dass ich am Forengeschehen nicht mehr teilnehmen möchte? Muss da noch alles breitgetreten werden? Ich habe doch klar und deutlich geschrieben, dass weder positiv noch negativ ein Kommentar dazu abgegeben werden soll! Ich werde mich schwer hüten, hier nochmals aufzutreten...also lasst diese unmögliche Spekulationen um meine Person!

So kenne ich das Forum...völlig durchgedreht.
@ Admin: Den Lodda bitte gleich wieder löschen!

Lothar alias Ex VEC-LOTHAR

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Lothar/Coldplay weiteres Vorgehen

JAU ⌂, 74632, (vor 4232 Tagen) @ Lodda

Sagt mal, könnt ihr es nicht akzeptieren, dass ich am Forengeschehen nicht mehr teilnehmen möchte?

War ja klar...


mfg JAU

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Lothar/Coldplay weiteres Vorgehen

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4232 Tagen) @ Lodda

Alter: hörst Du Dir selber manchmal zu?!? Liest Du was Du schreibst?!? Erträgst Du die Stille nicht?

Axel

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Der Ton hier ist unterstes Niveau

meinautoistkaputt, (vor 4232 Tagen) @ Superaxel

Und wenn der Admin möchte, daß das Forum weiter im Sinkflug ist:
Dann nur weiter so!

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Der Ton hier ist unterstes Niveau

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4232 Tagen) @ meinautoistkaputt

Und wenn der Admin möchte, daß das Forum weiter im Sinkflug ist:
Dann nur weiter so!

Volle Zustimmung von mir!
Viel Spaß noch den Nachtretern und den großzügig pfeiffenden Schiris mit den gelben Karten. Aber bitte das Freistoß-Spray hier nicht verwenden, da nicht vom Tüv zugelassen.
Ich bin erstmal wech...[image]

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Der Ton hier ist unterstes Niveau

delassi ⌂, Aschaffenburg, (vor 4232 Tagen) @ meinautoistkaputt

*thumbsup*

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Unsere Beuteltiere

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Variable Gürtellinie...

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4233 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Und warum sollte ich früher eingreifen wenn hier alles noch oberhalb der Gürtellinie war?

[image]

Die Gürtelinie sollte nicht so variabel sein.
http://forum.mykangoo.de/index.php?id=287424
Wenn das in Ordnung geht, dann regt euch heute nicht so auf.

Gruß,
ghopper

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

BIRDY3, (vor 4239 Tagen) @ JAU

Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.

Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.

Um zu verhindern, dass ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug auf der Straße landet ist die Änderung OK.

Leider hat mal wieder jemand die Deutschland Scheuklappen aufgesetzt und HU und AU als Voraussetzung festgelegt, was den Import von Fahrzeugen mit einem Überführungskennzeichen unmöglich macht. Da sieht man mal, das selbst die Politiker noch nicht mal EU Weit denken können. Zum Glück kommt mein Import noch vor der Änderung. :-D
Mehr Infos folgen, wenn es soweit ist.

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

Schrauber, (vor 4239 Tagen) @ Wintergarten

Es wird zwar noch lange dauern, aber ich restauriere einen alten Bulli (T1). Das Ende der Restauration habe ich mir so vorgestellt: Wenn alles zusammengebaut ist, hole ich mir ein Kurzzeitkennzeichen. Damit fahre ich vorsichtig vom Hof, um eine Probefahrt zu machen und die neuen Bremsen einzubremsen, ggf. danach nochmal einzustellen (erfahrungsgemäß unabdinglich vor der Fahrt auf den Bremsenprüfstand). Mal alle Gänge durchschalten, Fehrgeräusche überprüfen, ...
Nach den erforderlichen Nachbesserungen dann zur Vollabnahme.

Wie soll das ohne Kurzzeitkennzeichen gehen? Ich müsste mir ein großes Zugfahrzeug und einen Hänger mieten, mit dem ich den Bulli transportieren darf. Dann mit dem Geraffel auf ein großes, abgesperrtes, asphaltiertes, privates Gelände fahren für das Einfahren der Bremsen etc. Das ganze ggf. mehrfach hin und her ... wo soll das gehen? Nürburgring? Daimler-Teststrecke?

Die Idee finde ich so überzeugend wie die PKW-Maut auf Landstraßen ...

Gruß, Schrauber

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Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

das Pü, (vor 4238 Tagen) @ Schrauber

Und genau das würde mir auch sauer aufstoßen, wenn das KZK derart geändert würde.

Aber mal davon ab - was würde denn passieren, wenn das tatsächlich so beschlossen werden würde?
Offensichtlich ist es ja derzeit nicht möglich seitens der Behörden einen "Mißbrauch" zu kontrollieren und somit auch zu ahnden. Was bitteschön soll also eine Änderung bringen? Dann schrauben die "bösen Buben" eben wieder Kennzeichen ganz normal zugelassener Fahrzeuge an die Lauben und es passiert ja eh nichts... Wenn schon ein augenscheinlich nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug mit dann auch noch auffälliger Nummer mit gelbem Randstreifen keine Sorge vor einer Kontrolle haben muß, was soll sich dann der Führer eines ebensolchen Fahrzeug mit ganz normalen Kennzeichen noch für Sorgen machen???


Es ist wie mit den Streckensperrungen für Motorräder oder den verschärften Bestimmungen beim 07er Kennzeichen - wegen ein paar Ärschen trifft es in gigantischem Umfang drauf Angewiesene - und das heiße ich nicht gut!

UNTERZEICHNET!

Grüßle
Jens

PS: Meinen 4x4 hätte ich ohne das Kurzzeitkennzeichen übrigends auch nicht, der hatte leider keinen TÜV mehr bei Kauf...

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

JAU ⌂, 74632, (vor 4237 Tagen) @ Schrauber

Es wird zwar noch lange dauern, aber ich restauriere einen alten Bulli (T1). Das Ende der Restauration habe ich mir so vorgestellt: Wenn alles zusammengebaut ist, hole ich mir ein Kurzzeitkennzeichen. Damit fahre ich vorsichtig vom Hof, um eine Probefahrt zu machen und die neuen Bremsen einzubremsen, ggf. danach nochmal einzustellen (erfahrungsgemäß unabdinglich vor der Fahrt auf den Bremsenprüfstand). Mal alle Gänge durchschalten, Fehrgeräusche überprüfen, ...
Nach den erforderlichen Nachbesserungen dann zur Vollabnahme.

Alternativvorschlag: Lass den Prüfer zu dir kommen.
Ich weiß zwar nicht was das kostet, kenne den Fall aber von einem Schrauber in der Nähe der Rally fährt. Da möchte der TÜV auch gerne zwischendurch einen Blick aufs Fahrzeug werfen (z.B. bevor der Lack drauf kommt). D.h. für den Bastler normal dass er das Auto auf Räder stellt, von der Bühne holt und auf Anhänger zur Prüfstelle karrt. Oder man lässt den Ing. zu Besuch kommen und der schaut sich das Auto direkt auf der Bühne an...


mfg JAU

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

Schrauber, (vor 4237 Tagen) @ JAU

Da ich weder Bühne/Grube noch Bremsenprüfstand habe, wird wohl kein Prüfer hier eine HU oder Vollabnahme machen ...

Gruß, Schrauber

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

JAU ⌂, 74632, (vor 4237 Tagen) @ Schrauber

Da ich weder Bühne/Grube noch Bremsenprüfstand habe, wird wohl kein Prüfer hier eine HU oder Vollabnahme machen ...

Kann ich nix zu sagen, außer halt das Fragen nix kostet (wenn es denn soweit kommt).

Nur soviel: Trecker, Motorräder und meinen Allrader kann der nächste TÜV auf seinem Bremsenprüfstand nicht testen. Dementsprechend muss die Bremse im Fahrversuch geprüft werden.


mfg JAU

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

Der Henrik, (vor 4237 Tagen) @ Schrauber

Da ich weder Bühne/Grube noch Bremsenprüfstand habe, wird wohl kein Prüfer hier eine HU oder Vollabnahme machen ...

Wenn ich mit dem 4x4 zur Abnahme fahre, packt der Prüfer ein schreibendes Bremsenbrüfgerät auf den Beifahrersitz und macht Probebremsungen. Das Teil druckt dann die Verzögerungswerte aus. Der 4x4 darf nämlich nicht auf den Bremsenprüfstand.

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@ JAU und Henrik

Schrauber, (vor 4237 Tagen) @ Der Henrik

Vor der Abnahme muss ich aber doch selber mindestens eine Probefahrt machen und die neuen Bremsen "einbremsen" ...
(und auch der Prüfer muss für Bremsversuche mit dem Auto auf die Straße ... bringt der dann ein rotes Kennzeichen mit?)

Gruß, Schrauber

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Für alle mal

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4237 Tagen) @ VEC-LOTHAR

So! DA sind wir einer Meinung! Wundervoll! Ein Konsens ;-)

Axel

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Für alle mal

VEC-LOTHAR, (vor 4237 Tagen) @ Superaxel

So! DA sind wir einer Meinung! Wundervoll! Ein Konsens ;-)

Axel

Du weißt auch nicht, wie du dich entscheiden sollst, oder? Dafür oder dagegen?
http://forum.mykangoo.de/index.php?id=287857

Ich sag ja...geh mal kalt duschen!

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Für alle mal

Schrauber, (vor 4237 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Um jetzt noch mehr Verwirrung zu stiften folgende Klarstellung:

für die Petition = gegen die Gesetzesänderung


Gruß, Schrauber

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

Markus (RO), Inzell, (vor 4236 Tagen) @ Wintergarten

Hi Leute,

ich bin gegen das neue Gesetz.

Damit ist dann nämlich auch die Möglichkeit gestorben, ein Auto an Jemanden irgendwo aus Deutschland zu verkaufen! Ich übergebe nämlich meine Autos grundsätzlich nicht (!) mit meinen Kennzeichen an einen Käufer!! Wer weiß, ob der Gute die Kiste auch wirklich ab- oder ummeldet...

Ohne Überführungskennzeichen werden dann eben weniger Kaufinteressenten aufschlagen! Klasse *devil*

Ich vermute, dass mit der Neuregelung eher der Händler- und Werkstättenlobby geholfen wird.

Thema Verkehrssicherheit: --> die muss im Übrigen jetzt schon gewährleistet sein! Dies bestätigt der Halter des Kurzzeitkennzeichens mit seiner Unterschrifft. Wenn es dann Ärger bezüglich der Verkehrssicherheit geben sollte, ist der Halter drann!

Gruß

Markus

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

Wintergarten, (vor 4235 Tagen) @ Wintergarten

Hallo "Restkangoonauten"!

Ich bin ein bißchen erschrocken, was hier, in dem von mir losgetretenen Thread, so passiert ist.

1. zur Sache:
Ich halte Gesetzesänderungen für unnötig, wenn sie ohne besondere Notwendigkeit eingeleitet werden. (Es riecht dann immer nach Lobby Aktivitäten)
Es wurde hier z.B. vorgebracht, dass es ja gar nicht angeht, dass schrottreife Auto's mit der bestehenden Lösung legal quer durch das Land gefahren werden dürfen. Abgesehen davon, dass das nicht stimmt, ist mir auch nicht bekannt, dass die Unfallstatistiken das in irgend einer Weise wiederspiegeln.
Warum muss dann so heftig gegen die Petition argumentiert werden? Wer sich gerne reglementieren lässt ignoriert die Petition einfach. Wer den Nutzen erkennt und würdigt, unterschreibt einfach. Ich frage mich ob es Neid oder Geltungssucht ist das die Wogen hier so hoch schlagen läßt. Denn direkt geschädigt wurde hier bisher offensichtlich niemand. Dagegen kenne ich Leute denen das Kurzzeitkennzeichen geholfen hat.

2. Das Lothar sich abgemeldet hat ist schade!
Das er das mit so viel Lärm macht ( " ... Admin bitte lösche mich entgültig ...";) zeigt mir, dass er das nicht macht um sich nur abzuwenden, sondern er will bei uns Zurückgebliebenen etwas erreichen. Ich kann mir die Absicht ungefähr vorstellen, aber es entäuscht mich, dass er sich so hinreissen lässt.

So und jetzt zurück zum Tagesgeschehen. Ich wünsche mir hier (im Forum, nicht diesen Thread) wieder sachlichen Austausch und ein angenehmes Klima.

Grüsse
Wintergarten

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Wer eine Petition aufmacht muss auch mit Gegenargumenten...

Martin Gensch, Hannover, (vor 4235 Tagen) @ Wintergarten

rechnen.


Hallo Wintergarten,

Ich bin ein bißchen erschrocken, was hier, in dem von mir losgetretenen Thread, so passiert ist.

Warum? Ist doch Plauderei... halt wie am Stammtisch.

1. zur Sache:

...

Warum muss dann so heftig gegen die Petition argumentiert werden?

Ich habe mir die Petitionsseite durchgelesen und da wird auch heftig dafür argumentiert, dann darf man auch heftig dagegen argumentieren.

Wer sich gerne reglementieren lässt ignoriert die Petition einfach.

Warum sprichst du solche Unterstellungen aus?

Wer den Nutzen erkennt und würdigt, unterschreibt einfach.

Jetzt argumentierst du nicht mehr sondern unterstellst schon wieder etwas.

Ich frage mich ob es Neid oder Geltungssucht ist das die Wogen hier so hoch schlagen läßt. Denn direkt geschädigt wurde hier bisher offensichtlich niemand. Dagegen kenne ich Leute denen das Kurzzeitkennzeichen geholfen hat.

Wie oben gesagt wer in die eine Richtung argumentiert muss auch mit Gegenargumenten rechnen.

2. Das Lothar sich abgemeldet hat ist schade!
Das er das mit so viel Lärm macht ( " ... Admin bitte lösche mich entgültig ...";) zeigt mir, dass er das nicht macht um sich nur abzuwenden, sondern er will bei uns Zurückgebliebenen etwas erreichen. Ich kann mir die Absicht ungefähr vorstellen, aber es entäuscht mich, dass er sich so hinreissen lässt.

Lothar ist ein Mensch mit großem Technikverstand und handwerklichen Geschick. Das hat er mit seinen Tipps hier im Forum des öfteren unter Beweis gestellt. Womit Lothar nicht umgehen kann ist wenn jemand anderer Meinung ist als er und dann in der Diskussion die Wogen mal höher schlagen, dann ruft Lothar nach dem regulatorischem Eingreifen des Admins. Wenn dieser dem Ruf nicht in der Art und Weise wie Lothar das möchte folgt ist Lothar eingeschnappt. Das konnten wir hier jetzt mehrfach beobachten.

So und jetzt zurück zum Tagesgeschehen. Ich wünsche mir hier (im Forum, nicht diesen Thread) wieder sachlichen Austausch und ein angenehmes Klima.

In diesem Forum geht es doch meistens sehr nett zu. Und auch diesen Thread fand ich jetzt nicht wirklich schlimm.

Gruß

Martin

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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz)

JAU ⌂, 74632, (vor 4235 Tagen) @ Wintergarten

Es wurde hier z.B. vorgebracht, dass es ja gar nicht angeht, dass schrottreife Auto's mit der bestehenden Lösung legal quer durch das Land gefahren werden dürfen.

Ich kann mich nicht entsinnen das es im Thread so behautet wurde. Wiederhole mich da auch gerne: es war auch seither schon nicht erlaubt. Aber die Hürden sehr niedrig.

Warum muss dann so heftig gegen die Petition argumentiert werden?

Es geht auch darum Argumente aufzuzeigen die dem Gegenüber vielleicht nicht in Sinn gekommen sind.

Wer sich gerne reglementieren lässt ignoriert die Petition einfach.

Wegen mir müsste da auch kein neues Gesetz her, aber ich nutze Kurzeitkennzeichen auch nicht missbräuchlich.

Denn direkt geschädigt wurde hier bisher offensichtlich niemand.

Und wenns passiert ist das gejammer da warum daran nicht schon vorher gedacht wurde. Wie mans macht ist es verkehrt.

Dagegen kenne ich Leute denen das Kurzzeitkennzeichen geholfen hat.

Das suggeriert wieder es würde abgeschafft, was auch nicht stimmt.

2. Das Lothar [...]

Er bat darum das negative und positive Bekundungen unterbleiben.


mfg JAU

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Was mich jetzt mal vor allem stört ...

Schrauber, (vor 4235 Tagen) @ JAU

... und da muss ich mir auch an die eigene Nase fassen, weil ich auch schon argumentiert habe:

Offensichtlich weiß hier keiner, wie das Gesetz geändert werden soll. Auch auf der Petitionsseite gibt es dazu keine Informationen. Es wird nur eine Gegenposition formuliert.

Und auch sonst konnte ich im Internet keinen Gestzesentwurf finden. Trotzdem habe ich zwar mit diskutiert, aber nichts unterschrieben. Als Oldtimer-Besitzer hätte ich auch schon längst eine oder mehrere Mails zum Thema vom DEUVET bekommen müssen, da kam aber noch nichts.

Bleibt also die Frage: Ist die Gesetzesänderung wirklich geplant? Und wie sieht der Entwurf aus?

Gruß, Schrauber

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Was mich jetzt mal vor allem stört ...

JAU ⌂, 74632, (vor 4235 Tagen) @ Schrauber
bearbeitet von JAU,

Bleibt also die Frage: Ist die Gesetzesänderung wirklich geplant? Und wie sieht der Entwurf aus?

Hmmm.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0301-0400/0335-14.html

Bin nur zu müde mir das noch anzusehen...


In verständlich: Juris: Bundesrat steht Verordnung gegen Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen kritisch gegenüber
"Kurzzeitkennzeichen [...] dürfen nach der Neuregelung nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein."

Wo genau liegt jetzt das Problem?


mfg JAU

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Was mich jetzt mal vor allem stört ...

Schrauber, (vor 4234 Tagen) @ JAU
bearbeitet von Schrauber,

Danke für die Links! Ich lese:

"... soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die
Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden
können. Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das
Fahrzeug, das damit gefahren werden soll bekannt ist, eine
gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das
Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige
HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur
Erlangung der HU erlaubt sein."

Also kein KZK mehr "auf Vorrat", wenn man z.B. noch gar nicht weiß, welches Auto man kaufen will, dafür dann aber auch am Ort des Fahrzeugkaufs, sofern nicht im Ausland.
"Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU" decken ja dann eigentlich alles Erforderliche ab, denn m.E. fallen darunter nicht nur Fahrten zur Prüfstelle sondern auch Fahrten zur Werkstatt bzw. Probefahrten.

Gruß, Schrauber

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Was mich jetzt mal vor allem stört ...

Markus (RO), Inzell, (vor 4234 Tagen) @ Schrauber

Hi Schrauber,

ich zitiere mal:

***
Also kein KZK mehr "auf Vorrat", wenn man z.B. noch gar nicht weiß, welches Auto man kaufen will, dafür dann aber auch am Ort des Fahrzeugkaufs, sofern nicht im Ausland.
"Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU" decken ja dann eigentlich alles Erforderliche ab, denn m.E. fallen darunter nicht nur Fahrten zur Prüfstelle sondern auch Fahrten zur Werkstatt bzw. Probefahrten.

***

Sei da mal nicht so optimistisch!
Bei solchen Fahrten kannst Du dann der Polizei erklären wohin Du gerade fährst! Ob die es Dir dann glauben sei mal dahingestellt! Die werden nur den direkten Weg akzeptieren...

Damit sind Probefahrten (weil dies ja keine Fahrt zur Erlangung einer HU ist) erledigt!
Überführungsfahrten ohne HU auch!!! *devil*
"Am Ort des Fahrzeugkaufs kann ich ein KZK bekommen"... toll, ich kaufe Fahrzeuge oft am Wochenende, seit wann haben da die Behörden offen?? *devil*

ich bleibe dabei ==> die neuregelung töten den privaten Fahrzeugkauf bei Fahrzeugen ohne HU!

Gruß

Markus

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