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LKW/PKW (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Andre03044, (vor 4152 Tagen)

Ich bin am überlegen, unseren bisherigen Lastesel (einen Peugeot Partner) gegen einen Kangoo G2 in der langen Version zu ersetzen. Es gibt eine rundum verglaste Ausführung mit 5 Sitzen, wo die Rücksitzbank weiter vorn eingebaut ist, so dass man Fahrräder auch einladen kann ohne die Sitzbank umzulegen (ich sitze nie hinten und auch so ist noch weit geräumiger als in den meisten "normalen" PKW´s).

Wenn ich die zugehörige HSN/TSN (3333/AXG) in die einschlägigen Versicherungsrechner eingebe, soll das ein LKW sein. Mein jetziger Kangoo hat 3333/AVG. Das hätte nach ersten Anfragen zur Folge, dass jede Versicherung deutlich teurer werden würde als für die PKW-AVG-Variante, insbeosndere die Vollkasko.
Evtl. Einsparungen bei der Steuer wiegen das nicht annähernd wieder auf.

Hat jemand eine Idee, wie man die AXG-Variante als PKW angemeldet kriegt??? Eine Anfrage bei Renault habe ich schon mal gestartet, aber viel Hoffnung hat der feundliche Mitarbeiter an der Hotline mir nicht machen können.

Schon mal schönen Dank für´s Mitdenken, A.

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LKW/PKW

JAU ⌂, 74632, (vor 4152 Tagen) @ Andre03044

Für die steuerliche Bewertung LKW/PKW ist das Verhältnis Ladefläche zu Personenfläche entscheidend. Gut möglich das die auch beim Doppelkabiner zugunsten der Ladung ausfällt.
Ganz auf der Höhe bin ich aber leider auch nimmer, die letzen Jahre kam bissl Bewegung in die Sache weil Fahrzeuge teilweise von Zulassungstellen und TÜV unterschiedlich bewertet wurden.

Versicherungtechnisch hab ich mich seinerzeit aber bewusst gegen einen Transporter mit LKW-Zulassung entschieden. Zum einen wegen meiner Versicherung, die hat keinen Tarif für LKW (auch nicht für LLKW). Bei einem Wechsel bestünde die Gefahr das die % verloren gehen weil die Schadenfreiheitsklassen völlig anders aufgeteilt waren.
Auch die Feinstaubklasse wäre stets schlechter gewesen.


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

LKW/PKW

Der Henrik, (vor 4143 Tagen) @ Andre03044

Hat jemand eine Idee, wie man die AXG-Variante als PKW angemeldet kriegt???

TÜV fragen?

LKW/PKW

Kanguruuu, (vor 4141 Tagen) @ Andre03044

Frage doch einfach mal beim TÜV und bei der Zulassungsstelle.

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Der Henrik, (vor 4141 Tagen) @ Kanguruuu

Frage doch einfach mal beim TÜV und bei der Zulassungsstelle.

Oder beim TÜV fragen. Wie ich schon sagte. Natürlich kann man auch erst den TÜV fragen....

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LKW/PKW

JAU ⌂, 74632, (vor 4141 Tagen) @ Der Henrik

Da es sich in erster Linie um eine steuerliche Betrachtung geht ist meiner Meinung das Amt der korrekte, erste Ansprechpartner.

Wie schon in meiner ersten Antwort erwähnt gab es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten bei dem Thema, daraus folgte das Fahrzeuge vom TÜV zum LKW umgeschlüsselt wurden, die Zulassungsstelle das Fahrzeug aber weiterhin als PKW betrachtete. Teilweise ging das sogar so weit das die Beamten das Fahrzeug persönlich vermessen haben. Auch weil die baulichen Vorgaben von TÜV-Prüfern durch ihren "Ermessensspielraum" aufgeweicht wurden.


mfg JAU

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No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

LKW/PKW

Der Henrik, (vor 4141 Tagen) @ JAU

Da es sich in erster Linie um eine steuerliche Betrachtung geht ist meiner Meinung das Amt der korrekte, erste Ansprechpartner.

Das Zollamt. Aber er will doch eh die PKW Steuer zahlen. Es ging um die Versicherung. Und da soll er auch als PKW laufen.


Wie schon in meiner ersten Antwort erwähnt gab es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten bei dem Thema, daraus folgte das Fahrzeuge vom TÜV zum LKW umgeschlüsselt wurden, die Zulassungsstelle das Fahrzeug aber weiterhin als PKW betrachtete. Teilweise ging das sogar so weit das die Beamten das Fahrzeug persönlich vermessen haben. Auch weil die baulichen Vorgaben von TÜV-Prüfern durch ihren "Ermessensspielraum" aufgeweicht wurden.

Du bringst da einiges durcheinander. LKW werden vom Zoll als PKW versteuert, wenn die Ladefläche im Verhältnis zum Fahrgastraum kleiner ist.

Darum gehts aber garnicht. Weder Zoll noch Zulassungsstelle ändern von sich aus die technichen Daten in den Papiere. deswegen --> TÜV!

LKW/PKW: Info

biggi, (vor 4141 Tagen) @ JAU

Man kann einen PKW immer zum LKW umschreiben lassen, wenn das Fahrzeug die erforderlichen Nutzlastreserven mitbringt.

Ein LKW muss immer mehr Nutzlast bieten, als er schon für den Personentransport benötigt.

- Beispiel Fahrer + 4 Passagiere.
(Passagier beim Nutzfahrzeug = 68 kg gem Berechnung)
= 272 kg für den Personentransport.
= min 273 kg freie Nutzlast (wenn die 4 Personen an Bord)

= min 545 kg Nutzlast(272kg + min. 273 kg)

Das Fahrzeug zudem muss gewogen werden, weil bei PKW's bisher nur das Minimalgewicht angebenen werden musste (Mehrausstattung vermindert die Nutzlast), nicht das Individuelle Gewicht.

Zur Not Sitze reduzieren (Wiedereinbau ist dabei unmöglich zu machen (Zuschweißen/Entfernen Sitzaufnahem)).


Aber LKW zum PKW geht nicht so einfach :

- LKW macht seine Abgasprüfung mit 75% Nutzlast+Fahrer. PKW nur mit Fahrer. Dementsprechend gibt es hier unterschiedliche Abgasnormen. Die PKW norm ist strenger. Der LKW bekommt auf Grund seiner erhöhten Anforderung laschere Werte. (Der Wert nur mit Fahrer wird nicht ermittelt)

- Geräuschemissionen sind genauso unterschiedlich. (Nutzfahrzeug lauter.)
- Geräsuchimmision ebenfalls: In den PKW-Passagierraum darf kein Abgas angesaugt werden/gelangen, weder über den Unterboden noch bei geöffneten Türen.. In den Laderaum schon. (Abgasanlage PKW- endet in der Regel immer am Heck. LKW häufig schon kurz nach der Fahrertür am Unterboden..

- Crashanforderung (Passagier und Füßgänger..) sind ebenfalls unterschiedlich.
- ...

Bis auf das Nutzlastkriterium erfüllt ein PKW nahezu immer die LKW-Kriterien, ggf. mit Auflagen (Sitzverankerungen verschweißen, Scheiben gegen Blech ersetzen =LKW-Laderaum..)
Umkehrung gilt aber nicht (Fehlendes Abgasgutachten. Lämgutachten ...).

Die Befugnisse der Abnahmsetellen sind auch zunehnemd eingeschränkt. Solche nationalen Zulassungen (Abweichend von der amtlichen EG-Typprüfung) sind auch nicht mehr lange möglich.

LKW/PKW: Info

Andre03044, (vor 4140 Tagen) @ biggi

Habe das Projekt aufgegeben. Trotzdem Danke fürs Mitdenken.

Nach DEKRA und TÜV ist es fast unmöglich, einen LKW zum PKW zu machen. Es geht nur nach EU-Typengenehmigung. Für die Versicherer gilt das, Punkt!
Andererseits hält sich die Steuerbehörde nicht unbedingt an diese Typengenhmigung, sondern stuft nach eigenem Ermessen ein. Dabei ist ein vollverglastes Auto mit 5 Sitzen für die Steuer ein PKW (möglicherweise lässt sich der Fiskus im Einzelfall mal umstimmen, wenn man ein Transportgewerbe hat).
Das heißt, ohne Gewerbenutzung läuft es darauf hinaus, dass man die teuere LKW-Versicherung und die teure PKW-Steuer bezahlt.

Na ja, was den Transport von 3 Fahrrädern und einem Kind angeht, macht es auch eine geteilte Rücksitzbank der PKW-Versionen.

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meinautoistkaputt, (vor 4139 Tagen) @ Andre03044

Dabei ist ein vollverglastes Auto mit 5 Sitzen für die Steuer ein PKW (möglicherweise lässt sich der Fiskus im Einzelfall mal umstimmen, wenn man ein Transportgewerbe hat).

Woher wissen die von der Verglasung? Du mußt das Auto doch nicht vorführen.

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Der Henrik, (vor 4139 Tagen) @ meinautoistkaputt

Dabei ist ein vollverglastes Auto mit 5 Sitzen für die Steuer ein PKW (möglicherweise lässt sich der Fiskus im Einzelfall mal umstimmen, wenn man ein Transportgewerbe hat).

Woher wissen die von der Verglasung? Du mußt das Auto doch nicht vorführen.

Weil Das KFZ im Zweifel vorgeführt werden muß. Hab auch schon Autos vermessen. Umstimmen kann man uns nicht, auch im Einzelfall nicht, da gibts genaue Vorgaben.

Wer sich genauer einlesen möchte: www.zoll.de

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Horst, (vor 4139 Tagen) @ Der Henrik

Hahaha,
Im zweifel müssten das Gerichte tun, die dürfen das.
Gruß
Horst

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Andre03044, (vor 4139 Tagen) @ Horst

Ich nehme an, die genaue Ausführung (Glas oder Blech und Anzahl der Sitze) ergibt sich aus der Schlüsselnummer AXG, welche wohl aus der EU-Typgenehmigung ist.

Klar könnte man sich wegen der Steuer bis zum Gericht streiten. Aber ein finanzgerichtliches Verfahren dauert in Brandenburg schon mal 5 Jahre. Selbst wenn man gewinnt, geht es um jährlich ca. 100 € Differenz zwischen PKW- und LKW-Steuer. Die machen den Kohl nicht fett, wenn man für einen LKW fast 500 € jährlich mehr an Versicherung bezahlt. Ach so, und während man einen LKW versichert, verliert man bei manchen Versicherern seinen PKW-Schadensfeiheitsrabatt.

Sinnlos!

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Der Henrik, (vor 4139 Tagen) @ Horst

Hahaha,
Im zweifel müssten das Gerichte tun, die dürfen das.
Gruß
Horst

Und der Zoll nicht? Im Zweifel zahlst Du dann für Deinen Pickup die PKW Steuer. Hahaha. Wenn Du nicht alle steuerlich relevanten Tatsachen offenlegen willst.....

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Horst, (vor 4139 Tagen) @ Der Henrik

?
Ich meinte nur, dass Gerichte auch mal den Zoll Umstimmen dürfen.
Du hast ja behauptet der Zoll lässt sich grundsätzlich nicht umstimmen.
Für den konkreten Fall ist das vermutlich nicht hilfreich bzw. erfolgsversprechend.

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Der Henrik, (vor 4139 Tagen) @ Lotti Karotti

Der Zoll darf auch ohne Gerichte, denn der Zoll hat Vorschriften, die einmal von Gerichten erlassen wurden.

Naja, im großen und ganzen schon. Wir setzen den Kram nur um. Wir denken uns das nicht aus. Um das mal vereinfacht zu sagen. Deswegen sind Diskussionen mit uns auch sinnlos. Nicht, weil wir solche Spaßbremsen sind, sondern weil der Gesetzgeber eben dafür verantwortlich ist, was wir machen. Ausdiskutieren kann man den Sinn oder Unsinn von Gesetzen mit seinem örtlichen Bundestagsabgeordneten. Wenn man mag.....:-D

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Lotti Karotti, (vor 4139 Tagen) @ Der Henrik

Der Zoll darf auch ohne Gerichte, denn der Zoll hat Vorschriften, die einmal von Gerichten erlassen wurden.


Naja, im großen und ganzen schon. Wir setzen den Kram nur um. Wir denken uns das nicht aus. Um das mal vereinfacht zu sagen. Deswegen sind Diskussionen mit uns auch sinnlos. Nicht, weil wir solche Spaßbremsen sind, sondern weil der Gesetzgeber eben dafür verantwortlich ist, was wir machen.

Da wir grad beim Thema sind: Wie sieht es eigentlich mit dem Amarok aus? Das Ding ist ja eigentlich PKW und LKW in eins. Da hab ich doch letzte Woche einen mit diesem Hardtop gesehen: http://www.beltop.de/pickup-hardtop-hardtops-und-zubehoer/vw-volkswagen-amarok/vw-hardt...
Und hinten saßen tatsächlich Personen drin, die das Schiebefenster geöffnet hatten. Im Prinzip doch umgebaut zu reinen PKW, oder? Hat das Teil nun LKW- oder PKW-Zulassung?

Viele Grüße

Lothar

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Der Henrik, (vor 4138 Tagen) @ Lotti Karotti

Da wir grad beim Thema sind: Wie sieht es eigentlich mit dem Amarok aus? Das Ding ist ja eigentlich PKW und LKW in eins. Da hab ich doch letzte Woche einen mit diesem Hardtop gesehen: http://www.beltop.de/pickup-hardtop-hardtops-und-zubehoer/vw-volkswagen-amarok/vw-hardt...
Und hinten saßen tatsächlich Personen drin, die das Schiebefenster geöffnet hatten. Im Prinzip doch umgebaut zu reinen PKW, oder? Hat das Teil nun LKW- oder PKW-Zulassung?

Das hier trifft es ganz gut, auch wenn noch vom Finanzamt die Rede ist:

http://trucksblog.autoscout24.de/transporter/pick-zulassung-besteuerung-und-versicherun...

Entscheidend ist nicht die Zulassung sondern die Größe der Ladefläche. Als Faustregel kann man sagen, daß die Doka Pickups (4 Türen) fast immer eine kleinere Ladefläche als Fahrgastraum haben. Bei "Kingcab" mit den Notsitzen reichts meist für die LKW Steuer. Im Zweifel muß man den Wagen eben vorführen.
Daß aber jedes Hauptzollamt die Steuer anders festsetzt, möchte ich mal ausschließen. Wir sind eine Bundesbehörde. Man redet auch mal miteinander. Sollte bundesweit einheitlich sein. Es sei denn, ein Gericht entscheidet anders....

Siehe auch § 18 (12) KraftStG.

Eine andere Sache ist naturlich der "Rückbau" der hinteren Sitze, bei LKW Steuer. Wenns Dir auf der Seele brennt, scheiß ihn beim nächsten Hauptzollamt an. :-D

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biggi, (vor 4138 Tagen) @ Lotti Karotti

Im Hardtop dürfen keine Personen sitzen.

Ansonsten bleibt der Passagierraum unangetastet.

Um einen Amarok auf PKW in D umzuschlüsselen bedarf es etwas Dämmpappe unter Motorhaube im Motorraum und einer Laderaumabdeckung ( Plane reicht..) (wird damit zum Kofferraum). Gibt es entsprechendes Gutachten vom TÜV drüber.


Im Link ist eines falsch:
Sonntagsfahrverbort für N1 gilt unabhängig von privater oder gewerblicher Nutzung.
Selbst die Hobbyhängerausnahme bei privater Nutzung gilt nicht Bundeseinheitlich, das so zumindest mein Stand. Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht nur Hobbyhänger sein muss, sondern er auch so genutzt werden muss. (Pferdeanhänger, grünes Kennzeichen, für Umzug ist nicht; gibt richtig Ärger).

Besteuerung gem. PKW und LKW wird bundeseinheitlich nicht gleich umgesetzt. Und daran entzündet sich die Kritik. Mein Nachbar /Bekannter hat aber. Und viele kaufen sich die Dinger ohne sich um die Details zu kümmern oder probieren bauernschlau zu sein, und werden dann pampig, wenn Rechnung nicht aufgeht.

Unter der Woche der Baulaster und am Wochenende Luxusbus und dann maulen wenn dabei am Ende die ungünstige Paarung rauskommt: Steuerlich ein PKW. Versicherungsmäßig ein Laster.

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Der Henrik, (vor 4138 Tagen) @ biggi

Besteuerung gem. PKW und LKW wird bundeseinheitlich nicht gleich umgesetzt.

Doch, sollte schon.

Und daran entzündet sich die Kritik. Mein Nachbar /Bekannter hat aber.

...dasselbe Auto und zahlt weniger, Daß er einen Kaltlaufregler nachgerüstet hat, weiß natürlich niemand. Daher die Stammtischparolen.

Und viele kaufen sich die Dinger ohne sich um die Details zu kümmern oder probieren bauernschlau zu sein, und werden dann pampig, wenn Rechnung nicht aufgeht.

Stimmt leider. "Is das mein Problem, daß ich die Gesetze nicht kenne?!" Durfte ich mir schon anhören. Was willste darauf antworten.....

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biggi, (vor 4137 Tagen) @ Der Henrik

Hendrik,

ist leider so.

Es ist nun einmal so, daß es gleich sein sollte, ist es aber nicht.

Das gleiche hast Du bei dem Thema LOF bzw. grünes Kennzeichen am Traktor.

Der eine Bezirk erteilt Dir nur ein grünes Kennzeichen wenn Du Vollererwebslandwirt bist. Beim anderen Kreis geht es runter bis auf die Streuobstwiese mit drei Bäumen. Der dritte sagt: Trecker: immer grün. Oder schwarze Wiederholkennzeichen am Trecker mit schwarzen Kennzeichen... Das Theam ABE für den Hänger, ...Das kannst Du dann noch beliebig mit dem erforderlichen Führerschein kombinieren. Und dann kannst Du in jedem Feld ein X-machen: Gibt es. Weil es auch genau so viele Antworten gibt, die als richtig dargestellt werden bzw. sich jemand den Ermessenspielraum anmaßt.

Das Gesetz ist das gleiche, aber die Umsetzung/Auslegung.

Bitte nicht Gleichheitsanspruch mit umgesetzer Gleichbehandlung versetzen.

Das alte Sprichtwort: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. gilt immer noch.

LKW/PKW: Info

Horst, (vor 4137 Tagen) @ biggi

Hallo biggi,
vorzüglich formuliert.

Gruß
Horst

Wie wird gemessen?

Horst, (vor 4136 Tagen) @ Der Henrik
bearbeitet von Horst,

Hallo,
mal ne saudumme Frage. Wie misst man das in Grezfällen?
So ein Auto ist ja nicht grad ne triviale Form. Länge mal breite von was auch immer.
Und in welcher Höhe, wird versucht die Fläche zu bestimmen?
Fußraum liefert ja was anderes als weiter oben.
Ich denk nur an die Volumenbestimmung mit Normkörpern, da kommt auch jeder zu nem andrem Resultat.


Frei nach dem Motto:"Wer mißt, mißt Mist"

Wie wird gemessen?

Der Henrik, (vor 4136 Tagen) @ Horst

Womit mißt der Zöllner? Mit dem Zollstock!*grins*

Wie wird gemessen?

biggi, (vor 4136 Tagen) @ Der Henrik

Also formal heißt das Ding: Gliedermessstab.

Wie wird gemessen?

biggi, (vor 4136 Tagen) @ Horst

Gemssen werden soll die Fläche des Laderaumes im Verhältnis zur Fläche des Passagierraumes.

Messbasis ist bei Fahrzeugen mit Trennwand zum Laderaum der Fußpunkt der Trennwand.

Bei Fahrzeugen ohne Trennwand: Lotpunkt von der Rückenlehne der letzten Sitzreihe nach unten und von da nach hinten.

Und dann kommt da noch die Gemeinheit, dass der Laderaum bei Nutzfahrzeugen nicht an der Innenseite der Tür endet, sondern an der Aussenseite (Türdicke gehört mit zum Laderaum).

Das wissen aber viele nicht. Und dann wird wild gemessen/gerechnet:

Nur die Länge, obwohl Laderaum breiter als Passagierraum. Nur die Innenlänge. Nur vom lezten Punkt des Sitzgestells, anstelle vom Lotpunkt....

Ist aber alles eigentlich in der Eg-Zulassungsrichtline nachzulesen.

Das Problem hat ja dann der Bürger. Man muss ja heute gegen fehlerhaften Bescheid klagen. Also der Bürger muss beweisen, daß die Behörde irrt und nicht die Behörde, dass sie recht hat.

Und die Kosten für eine Klage sind nicht erstattungsfähig, wenn die Behörde in letzter Sekunde nach Klageeinreichung einen Rückzieher macht, um nicht zu verlieren und sie das Pokerspiel verloren hat. Begründung: Weil "Klagen" ja der normale und regulär vorgesehene Weg des Verwaltungsverfahrens ist,... .

Man höre und lerne.

Wie wird gemessen?

Der Henrik, (vor 4136 Tagen) @ biggi

Und die Kosten für eine Klage sind nicht erstattungsfähig, wenn die Behörde in letzter Sekunde nach Klageeinreichung einen Rückzieher macht, um nicht zu verlieren und sie das Pokerspiel verloren hat. Begründung: Weil "Klagen" ja der normale und regulär vorgesehene Weg des Verwaltungsverfahrens ist,... .

Man höre und lerne.

??? Der Halter is doch beim messen dabei. Kann man doch miteiander reden? Falls man mit dem vermessenden Beamten aber nicht reden wollte, kann man sich gleich anschließend an die Sachbearbeiter wenden, und auf eventuelle Fehler hinweisen.
Falls man aber mit den Sachbearbeitern nicht reden wollte, kann man den Bescheid abwarten und Widerspruch einlegen.*prost*

Wie wird gemessen?

Horst, (vor 4135 Tagen) @ Der Henrik

Hallo,

ganz ehrlich, wenn der Bearbeiter mir auch so ne Antwort geben würde... "mit dem Zollstock" hätte mir das nicht viel weiter geholfen. Biggi hat dagegen ja genauer erklärt... aber was solls, ich hab das Problem ja nicht.

Wie wird gemessen?

biggi, (vor 4130 Tagen) @ Der Henrik

Mangelnde Kommunikationsfähigkeit ist nicht zwingend das Problem des Bürgers/Kunden, sondern kommt auch gar nicht so selten bei Menschen auf der anderen Seite vor.
Denn die nimmt für sich sehr häufig die Wissenshoheit in Anspruch bzw. beharrt sturr auf ihrem Standpunkt (genau so wie Du mit der Dauerphrase "redet miteinander";), auch wenn im Unrecht.

Da macht eine vertiefende Diskussion nicht wirklich Sinn. (Du konntest/wolltest ja nicht erklären, wie gemessen wird. Die Art der Antwort spricht in meinen Augen für sich. Da frage ich maximal noch einmal nach den Entsprechenden Vorschriften/Rechtsgrundlage nach. )

Da wartet man dann auf den Bescheid und dann kann sich der Kollege anschließend mit Dienstaufsichtbeschwerde, Erklärung bei seinem Chef und anderen Nettigkeiten rumschlagen. Das macht der auch nicht ewig mit.

Wie gesagt, man muss wissen, wann es sich wo und wie und mit wem auf welcher Ebene es sich zu kämpfen lohnt. Das ist der einzig effektive Weg. Der Rest bringt nichts.

Provokationen einfach ignorieren, nur die Sachinfos rausfiltern und nur Sachfragen stellen. Und von der Basis aus kann man vortrefflich operieren.

P.S.:

Der Zoll treibt primär die Kfz-Steuern nur ein. Die Festsetzung erfolgt durch andere Behörden. Die Entscheidungsfreiheit/-hoheit ist da doch etwas eingeschränkt

Wie wird gemessen?

Der Henrik, (vor 4130 Tagen) @ biggi

Der Zoll treibt primär die Kfz-Steuern nur ein. Die Festsetzung erfolgt durch andere Behörden. Die Entscheidungsfreiheit/-hoheit ist da doch etwas eingeschränkt

Welche Behörde setzt denn die KFZ Steuer Deiner Meinung nach fest?

Wie wird gemessen?

biggi, (vor 4130 Tagen) @ Der Henrik

Gewaltenteilung.

Eine Behörde setzt um.

Nochmal ganz kurz...

Der Henrik, (vor 4130 Tagen) @ biggi

...das hier ist natürlich ein ganz heißer Tip:

Da wartet man dann auf den Bescheid und dann kann sich der Kollege anschließend mit Dienstaufsichtbeschwerde, Erklärung bei seinem Chef und anderen Nettigkeiten rumschlagen. Das macht der auch nicht ewig mit.

Einziges Rechtsmittel gegen einen erlassenen Bescheid ist der Widerspruch. Da ich nicht vorsätzlich falsch entscheide, kostet mich das max einen Dreizeiler und die Sache ist erledigt. Da brauche ich auch meinem Chef nichts groß erklären, der weiß eh, was ich mache. Keine Ahnung, was Du mit "anderen Nettigkeiten" sonst noch so meinst. *)

Leider halten sich diese Weisheiten aber hartnäckig in der Bevölkerung, auch dank Internet.


*) Mir hat mal einer auf dem Parkplatz aufgelauert und mich dann beschimpft und meinen Wagen zugeparkt? Meinst Du sowas?:-D

Nochmal ganz kurz...

biggi, (vor 4130 Tagen) @ Der Henrik

Fühlt sich hier einer auf den Schlipps getreten?

Warum Straftaten begehen oder dazu auffordern oder billigen(Nötigung, Beleidigung, Bedrohung..)? Immer schön sauber bleiben, das ärgert am meisten.

P.S.:

War Dein Kommunikationsverhalten im Vorfeld des Parkplatzereignisses doch nicht so, wie im Vorfeld propagiert? Da bin ich dann schon etwas überrascht.

LKW/PKW

bubu12, (vor 4129 Tagen) @ Andre03044

Mein Fazit nach über einem Jahr Kangoo Maxi LKW vollverglast...

Umschlüsselung LKW->PKW: So gut wie unmöglich.
Steuer: Im Zweifelsfall zu Gunsten des Staates. Eine steuerliche LKW-Zulassung wurde abgelehnt.
Rückbank: Katastrophe. Viel zu wenig Beinfreiheit und nicht teilbar. Da können höchstens Kinder bequem sitzen.
Wendekreis: Katastrophe :)
Motor: 90 DCI gut.
Getriebe: Katastrophe. Viel zu kurz übersetzt, 6. Gang fehlt. Unbedingt den 110 DCI mit 6-Gang nehmen.

Positiv: Preis. Gute Federung. Relativ komfortabel Dank des hohen Gewichts. Auf der Autobahn natürlich viel zu laut. Gute Rundumsicht. Durch den langen Radstand Bodenwellenunempfindlich :)

Man munkelt, dass Mercedes in der PKW-Version des Maxi eine teilbare Rückbank anbietet. Vielleicht dort mal umgucken. Oder halt den NV200, bzw. Grand Tourneo Connect nehmen.

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