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Erhebliche Mängel beim TÜV - was kann man selber machen? (Plauderei)

Horst, (vor 4033 Tagen) @ JAU
bearbeitet von Horst, ,

Halle Jau,
das geht nicht pauschal nach Baujahr, sondern nach der konkreten Typzulassung, hängt daher auch vom konkretem Motor ab. Man kann das auch im Fahrzeugschein entziffern, bei den neuen Zulassungsbescheinigungen ist es komplexer, da es nicht meht im Klartext drimsteht, bei den alten steht da G-Kat oder OBD drin entsprechend muss dann
geprüft werden.

Das mit festem Bestandteil stimmt nur bedingt, man kann auch eine aktuelle Bescheinigung der Abgasunterduchung vorlegen, die muss im Rahmen der HU anerkannt werden. Das wird teilweise immer noch arbeitsteilig gemacht, daher die Werkstatt die ne entsprevhemde Zulassumg hat macht vorab fie Abgasuntersuchung, der dann eintrudelnte Sachverständige hakt dann nur noch ab.


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