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Dachreling Kangoo Bj 06 (Kleinanzeigen)

Schrauber, Thursday, 11.06.2015, 22:32 (vor 3482 Tagen) @ Superaxel
bearbeitet von Schrauber, Thursday, 11.06.2015, 22:40

Tja, Leute ... das Leben wird immer komplizierter. Und selbst die Fachleute wissen nicht mehr was stimmt.

Wikipedia meint, dass man für eine Dachreling keine ABE braucht. Manche Hersteller meinen, dass man sie braucht und bekommen sie. Aber ich bekomme z.B. auch eine AU für ein Fahrzeug, bei dem sie garnicht vorgeschrieben ist.

Ich habe kürzlich ein anderes Thema gründlich recherchiert: Darf man das Zugseil des Hängers einfach als Schlaufe um die Kupplungskugel des Zugfahrzeugs legen oder nicht? Bei fester und/oder abnehmbarer Kupplung? Wahrscheinlich darf man es in D, wenn in der Btriebsanleitung der Kupplung nichts anderes steht. Aber auch das ist bei abnehmbaren Kupplungen umstritten. Damit dürfte man es per EU-Regelung aber zumindest bei feststehenden Kupplungen als Deutscher in den Niederlanden, aber dort zahlt man nach Erfahrung einiger Deutscher Strafe, weil es dort eine andere nationale Regelung gibt, die aber nach EU-Recht für EU-Ausländer nicht gelten dürfte. Die dort vorgeschriebene zusätzliche Fixierung hat aber nichts mit abnehmbar oder nicht abnehmbar zu tun, bei abnehmbarer Kupplung geht die im Zweifelsfall mit flöten, weil die direkt unter der Kupplungskugel sitzt ...

Anderes Beispiel: Ich habe kürzlich an meinem Wohnwagen einen Rahmenbruch geschweißt, nach dreifacher kleinlicher Absprache mit zwei TÜV-Prüfern. Als ich mit der fertigen Schweißarbeit vorgefahren bin, waren zwei andere Prüfer da, die mir erklärten, dass man an dieser Stelle (Zugrohr der Deichsel) NIE schweißen darf. Die anderen Prüfer haben es dann aber am übernächsten Tag doch abgenommen. Die Regelung in der STVZO, nach der diese Schweißarbeit an meinem Wohnwagen ausdrücklich (der spezielle Fall ist als Beispiel erwähnt) erlaubt ist, kannten die beiden aber auch nicht, sie haben es halt so gemacht, weil es nach menschlichem Ermessen deutlich stabiler ist als der Originalzustand ...

Und selbst bei Reifen bin ich kürzlich auf eine Regelung gestoßen, die Reifen mit geringerer Tragkraft auf meinem Kangoo erlaubt, die zwar nicht eingetragen sind, aber trotzdem zulässig, weil sie die zulässige Achslast abdecken. Die waren auf dem 1,2er eingetragen und drauf, sind aber beim 1,4er nach Eintragung nicht zulässig ...

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km


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