Kennt jemand den Hersteller vom Frontschutzbügel ? (Plauderei)
Starre Bügel sind verboten, es sei denn sie hatten mal eine ABE für das Fahrzeug/Typ.
Dann können sie auch weiterhin an Fahrzeugen für die die ABE gilt nachgerüstet werden.
Ausnahme die superbreiten (über die Ganze Breite gehenden). Die dürfen seit Mai 2007 nur noch aufgefahren werden, können am Fahrzeug verbleiben. ein Umbau auf ein anderes Fahrzeug gleichen Typs ist tabu.
• Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG (also Nachgiebig sind) erfüllen, sind i.O. Da sieht ggf. vieles Metallener aus, als es ist.
Hilfe und Infos
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