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GAP-Versicherung notwendig? (Plauderei)

Horst, (vor 3847 Tagen) @ Lotti Karotti

Moin


vor allem Verrsicherungsnehmer=Ersteigentümer könnte ein Problem beim Leasing sein.
Wer ist denn der Eigentümer und wer der Versicherungsnehmer?


(Erst-)Eigentümer und Versicherungsnehmer ist immer der Fahrzeughalter, auch bei Leasing-Verträgen.

Im Brief ( nennt sich ja auch gar nicht mehr Brief) steht nur der Halter der muß ja nicht automatisch der Eigentümer sein.
Der Halter mag im Besitz des Wagens sein, aber doch nicht der Eigentümer oder hab ich da was falsch verstanden?


Zumindest steht genau das Beispiel mit Leasing in Wikipedia:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter


Zumindest steht das bei der Renault-GAP so beschrieben drin, dass sie in jedem Falle zahlt. Anderslautende Klauseln im Vertrag wären eine Verbrauchertäuschung und somit anfechtbar ;-)

Mag sein aber 20% Festbetrag ist irgendwie auch gar keine typische GAP.
Der echte GAP kann ja weit drüber liegen. Typische GAP Versicherungen zielen auf das Zahlen des echten GAPs.


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