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Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)

waldschrat, 21502 Geesthacht, (vor 3494 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe an meinem Kangoo Rückfahrscheinwerfer angebaut, leider nicht so weit leuchtend wie ich mir das vorgestellt habe. Die Reflecktoren sind aus chremfarbenem Kunststoff, mit der verbauten Glühbirne ( 12 V 21 W ) leuchten die Dinger nur ca. 1 m weit. Das war mir zuwenig .
Jetzt habe ich einen Arbeitsscheinwerfer ( 12 V 55 w H3 ) hinten links angebaut, und der gibt richtig gutes Licht , der rechte Rückfahrscheinwerfer wird auch noch gegen so einen Arbeitsscheinwerfer getauscht. Auf den 2 Fotos kann so in etwa die Unterschiede erkennen.
Schönes Restwochende wünscht Euch der Waldschrat[image][image]

Rückfahrscheinwerfer

Fischers, (vor 3494 Tagen) @ waldschrat

Was sagt der TÜV dazu?

Rückfahrscheinwerfer

Lotti Karotti, (vor 3494 Tagen) @ Fischers

Was sagt der TÜV dazu?

Was soll der dazu sagen, wenn es nur leuchtet, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist?

Rückfahrscheinwerfer

meinautoistkaputt, (vor 3494 Tagen) @ Lotti Karotti

Du blendest den hinter dir Stehenden. :-P
Haben die Leuchten ein E?

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3494 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von JAU,

Haben die Leuchten ein E?

Das E sagt aber noch nix über den Verwendungszweck aus. Um eine Leuchte als Rückfahrscheinwerfer einsetzen zu dürfen muss sie zusätzlich die Kennzeichnung AR tragen.
Dekra: Lichttechnische Einrichtungen (pdf S.9)


mfg JAU

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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Rückfahrscheinwerfer

Lotti Karotti, (vor 3494 Tagen) @ JAU

Haben die Leuchten ein E?

Das E sagt aber noch nix über den Verwendungszweck aus. Um eine Leuchte als Rückfahrscheinwerfer einsetzen zu dürfen muss sie zusätzlich die Kennzeichnung AR tragen.
Dekra: Lichttechnische Einrichtungen (pdf S.9)

Wo stehen diese E´s und AR´s für Rückfahrscheinwerfer? Wer behauptet denn sowas?
§52a
Solange die Fahrbahn nicht mehr wie 10 Meter beleuchtet ist und die Neigung passt, kannst du auch normale LED-Arbeitsscheinwerfer hinten anbauen.

Viele Grüße

Lothar

Rückfahrscheinwerfer

Horst, (vor 3494 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
das sind die Bedingungen um ein Prüfzeichen erhalten zu können.
In stvzo §22a ist dann geregelt, für was alles Prüfzeichen erforderlich sind.
In 22a Satz 1 ist die Liste in Satz 2 steht dann ganz klar was Sache ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

Rückfahrscheinwerfen benötigen doch die entsprechenden Prüfzeichen.
Suchscheinwerfer nicht.

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3494 Tagen) @ Lotti Karotti

Haben die Leuchten ein E?

Das E sagt aber noch nix über den Verwendungszweck aus. Um eine Leuchte als Rückfahrscheinwerfer einsetzen zu dürfen muss sie zusätzlich die Kennzeichnung AR tragen.
Dekra: Lichttechnische Einrichtungen (pdf S.9)


Wo stehen diese E´s und AR´s für Rückfahrscheinwerfer?

In der STVZO §49a.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
"An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Der Paragraph nimmt auch konkret Bezug auf 76/756/EWG
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31976L0756&from=de
"Die gemeinschaftlichen Vorschriften für den Bau der
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen werden in
anderen Einzelrichtlinien behandelt werden."

Wie konkret eine Rückfahrleuchte zu kennzeichnen ist steht in der ECE-Regelung Nr. 23 Anhang 2.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.237.01.0001.0...

Ein pdf mit Links zu allen ECE-Regelungen: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/11401/attachments/1/translations/en/renditions/n...


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

meinautoistkaputt, (vor 3494 Tagen) @ meinautoistkaputt

Oft liest man im Forum, das und das darfst du nicht, weil sonst die ABE erlischt. Im Gegenzug aber irgendeine Leuchte für eine vorgeschriebende Funktion ans Fahrzeug pappen?
Schon merkwürdig.

Vielleicht sollten wir den Themenstarter zu Wort kommen lassen. Dann haben die womöglich eine Zulassung und die ganze Aufregung wäre umsonst. Das will ich mir nicht vorstellen. :-D :-D :-D
Habt viel Spaß weiterhin.

Rückfahrscheinwerfer

Lotti Karotti, (vor 3494 Tagen) @ meinautoistkaputt

Oft liest man im Forum, das und das darfst du nicht, weil sonst die ABE erlischt. Im Gegenzug aber irgendeine Leuchte für eine vorgeschriebende Funktion ans Fahrzeug pappen?
Schon merkwürdig.

Vielleicht sollten wir den Themenstarter zu Wort kommen lassen. Dann haben die womöglich eine Zulassung und die ganze Aufregung wäre umsonst. Das will ich mir nicht vorstellen. :-D :-D :-D
Habt viel Spaß weiterhin.

Ist echt schon komisch :-)
Der gute Mann vom TÜV-Nord hat sich meine Kennzeichenleuchte auch genau angesehen und für gut befunden. Eingebaut in dieser Leuchte sind ja LED´s.
Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.
Solange sie vorschriftsmäßig leuchten und alle Kriterien, wie Ausleuchtung und Anbringungshöhe, erfüllen, sind diese auch erlaubt. Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer. Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!

Rückfahrscheinwerfer

Fischers, (vor 3494 Tagen) @ JAU

Ich kenne nicht alle Gesetze und viele die ich kenne machen nicht viel Sinn! Bei manchen umbauten schaut der TÜV selber nach und der KÜS oder Dekra winkt durch!

Rückfahrscheinwerfer

waldschrat, 21502 Geesthacht, (vor 3494 Tagen) @ meinautoistkaputt

Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen und ist in der EU hergestellt. Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.
Noch mal zu angeblichen Blendung : das stimmt so nicht ,kann man auf dem bei Tageslicht aufgenommenen Foto erkennen. Das andere Foto habe ich im Dunkeln mit dem Handy aufgenommen .
Gruß vom Waldschrat

Rückfahrscheinwerfer

waldschrat, 21502 Geesthacht, (vor 3494 Tagen) @ Lotti Karotti

Das ist richtig was Du da schreibst. Ich habe viele Jahre im Tiefbau gearbeitet und da brauchst du hinten richtig gutes Licht , und nicht nur nach hinten , sondern auch etwas zur Seite brauchst du Licht : Es ist stockdunckel und du bist auf der Kippe und sollst an einer bestimmten Stelle das Material kippen, ohne entsprechende Beleuchtung hinten fährst du da schon mal im Kreis oder kommst gar nicht dahin wo du hinsollst.
Weder bei Polizeikontrollen ( In Hamburg Harburg ist eine Wache mit für LKW Belange besonders geschulten Beamten , und denen machst du nichst vor, ebenso verhält es sich mit den " Neumünsteranern " !! )noch beim TÜV ( jedes Jahr + halbjährliche Sonderuntersuchung ) noch bei der Dekra sind diese Leuchten jemals beanstandet worden.
Mit diesen LED Leuchten war es hinter den ( zu mindest bei den in unserer Fa. vorhanden LKW ) LKW taghell.
Gruß vom Waldschrat

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3493 Tagen) @ waldschrat
bearbeitet von JAU,

Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen und ist in der EU hergestellt. Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.

Da hast du was falsch verstanden.

Um als Rückfahrscheinwerfer angebaut werden zu dürfen braucht er ein E-Zeichen und den korrekten Vermerk auf die Genehmigung als RFS. Das wäre ein AR, vielleicht auch eine 23. Quellen hab ich im anderen Beitrag glaub genug genannt.


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3493 Tagen) @ waldschrat

Ich habe viele Jahre im Tiefbau gearbeitet und da brauchst du hinten richtig gutes Licht

Das möchte ich auch gar nicht abstreiten.

Aber: http://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/Gesamtprospekt_Arbeits... S.3 (ich hoffe das genügt euch als Quelle)

"Nach STVZO § 52 (7) dürfen alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet werden. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt (auf öffentlichen Straßen) benutzt werden, sondern nur bei stehenden Fahrzeugen,"

Damit wäre klar das eine Arbeitsleuchte als RFS nicht zulässig ist. Der ist nämlich an den Rückwärtsgang gekoppelt.

"Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von allen anderen Scheinwerfern oder Leuchten eingeschaltet werden können, z.B. die elektrische Schaltung zusammen mit dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig."

Und:
"Es existieren keine besonderen Vorschriften für die Zulassung, z.B. nach ECE oder EG, da Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nur abseits von öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen."


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3493 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von JAU,

Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.

Quelle? Wenn ich mir schon die Mühe mache erwarte ich das auch von dir.

Kann auch sein das deine Aussage noch auf alten Regeln fußt. Da heute aber praktisch alle Fahrzeuge nach ECE erstgeprüft und genehmigt werden gilt das EU-Reglement auch für nachträgliche Anbauten.

Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer.
Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!

Weil die während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht an sein dürfen. Auf einem Betriebshof an der Laderampe sieht das wieder anders aus.


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

Lotti Karotti, (vor 3493 Tagen) @ JAU
bearbeitet von Lotti Karotti,

Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.

Quelle? Wenn ich mir schon die Mühe mache erwarte ich das auch von dir.

Kann auch sein das deine Aussage noch auf alten Regeln fußt. Da heute aber praktisch alle Fahrzeuge nach ECE erstgeprüft und genehmigt werden gilt das EU-Reglement auch für nachträgliche Anbauten.

Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer.
Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!

Weil die während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht an sein dürfen. Auf einem Betriebshof an der Laderampe sieht das wieder anders aus.

Schade....du warst schon auf den Seiten von Hella, hast aber nicht dort alles gelesen.
Ein PKW ist die Klasse M1 und bei Hella steht da folgendes zur ECE-Regelung:

[image]
(Quelle: http://www.hella.com/emergency/assets/media_global/1132_ECE_Regelung_48_Broschuere_HELL... )

Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2
Was ist denn dieser Paragraph? ....das kann man auch nachlesen:

[image]
(Quelle: http://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf )

Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?
Es steht nur da, dass M1-Fahrzeuge, also PKW, nur 2 Rückfahrscheinwerfer haben dürfen! Der serienmäßig eingebaute Rückfahrscheinwerfer muss ein Prüfzeichen nach der ECE-Regelung haben, nicht aber die zusätzliche, optionale Leuchte.
Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.
Lesen könnt ihr doch selber, oder?
Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf? Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?

Ich glaube, ich habe jetzt genug Quellen und Fakten genannt. Diese ewigen Diskussionen um gesetzliche Regelungen nerven.

Viel Spaß damit noch.

Viele Grüße

Lothar

PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen :-D

Rückfahrscheinwerfer

Horst, (vor 3493 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,

diese zusätzlichen Scheinwerfer werden aber halt nicht Rückfahrscheinwerfer genannt.
Und die dürfen halt auch nicht so beschaltet werden. Steht ja sogar in dem von Dir zitiertem Text.
Daher können diese auch nicht die Rückfahrscheinwerfer ersetzen.

Es sein Dir freigestellt diese dann dennoch Rückfahrscheinwerfer zu nennen im Sinne der Stvzo ists halt anders.

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3493 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von JAU,

Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2

"Der in 6.4.2.2 genannten..."

Schau mer mal.

"Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit
einer Länge über 6 000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1."

Also keine Kangoo.

Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?

Zweite Zeile. In der ECE-R23.

Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.

Ja, die gilt aber auch nur für Rückfahrscheinwerfer.

Wenn die Leuchte nicht als RFS zugelassen ist darf man sie auch nicht als solche einsetzen.

Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf?

Das ist allerdings knifflig. Ich hab nämlich keine Vorlage zu Arbeitsscheinwerfern gefunden außer dem bei Hella.
Es wird vielmehr akzeptiert das der ARSW zwar dauerhaft angebaut sein darf, die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zulässig ist weil: Keine Vorschrift und keine geprüfte Leuchte.

Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?

Alles öffentlicher Verkehrsraum. Einschalten der ARSW nicht zulässig.
Wenn man sich legal bewegen möchte ist ein ARSW fast nirgends zu gebrauchen.

Diese ewigen Diskussionen um gesetzliche Regelungen nerven.

Schon, aber hältst du es nicht für sinnvoll auf Fehler hinzuweisen wenn man meint welche entdeckt zu haben?

PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen :-D

Ich denke es ist der Punkt erreicht wo wir nicht weiter streiten brauchen. Wir haben unsere jeweiligen Positionen dargelegt und würden nur noch Argumente wiederholen. Jeder Mitleser kann sich sein eigenes Bild machen.


mg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

JAU ⌂, 74632, (vor 3493 Tagen) @ Horst

Es sein Dir freigestellt diese dann dennoch Rückfahrscheinwerfer zu nennen im Sinne der Stvzo ists halt anders.

Wäre aber sehr verwirrend.


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer

Der Henrik, (vor 3493 Tagen) @ JAU

Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2

"Der in 6.4.2.2 genannten..."

Schau mer mal.

"Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit
einer Länge über 6 000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1."

Also keine Kangoo.

Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?

Zweite Zeile. In der ECE-R23.

Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.

Ja, die gilt aber auch nur für Rückfahrscheinwerfer.

Wenn die Leuchte nicht als RFS zugelassen ist darf man sie auch nicht als solche einsetzen.

Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf?

Das ist allerdings knifflig. Ich hab nämlich keine Vorlage zu Arbeitsscheinwerfern gefunden außer dem bei Hella.
Es wird vielmehr akzeptiert das der ARSW zwar dauerhaft angebaut sein darf, die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zulässig ist weil: Keine Vorschrift und keine geprüfte Leuchte.

Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?

Alles öffentlicher Verkehrsraum. Einschalten der ARSW nicht zulässig.
Wenn man sich also legal bewegen möchte ist der ARSW fast nirgends zu gebrauchen.

PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen :-D

Ich denke es ist der Punkt erreicht wo wir nicht weiter streiten brauchen. Wir haben unsere jeweiligen Positionen dargelegt und würden nur noch Argumente wiederholen. Jeder Mitleser kann sich sein eigene Bild machen.


mg JAU

Geil, das bau ich mir auch dran! Endlich Licht beim Einparken....:-D

Rückfahrscheinwerfer

Horst, (vor 3493 Tagen) @ Der Henrik

Genau een Gedanken hatte ich auch :-)

Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

Lotti Karotti, (vor 3492 Tagen) @ Der Henrik


Geil, das bau ich mir auch dran! Endlich Licht beim Einparken....:-D

Na dann bau ´se doch an...am besten gleich zwei und die dritte, serienmäßige schmeißt du raus (weil 3 Rückfahrleuchten sind ja nicht erlaubt) und holst dir eine Leuchteneinheit vom Rechtslenker. Dann hast noch den Effekt, dass du zwei Nebelrückleuchten hast :-D
https://www.rz-handel.de/led-beleuchtung/arbeitsscheinwerfer/eckig/3396/led-arbeitssche...
1600 Lumen!!!!! Mehr, als beide Scheinwerfer vorne zusammen :-D :-D :-D

....ich versteh diese Diskussion echt nicht. Ein Arbeitsscheinwerfer ist ein Scheinwerfer, der mit einem zusätzlichen Schalter eingeschaltet werden kann. Eine Rückfahrleuchte wird nur (!!!) durch den Rückwärtsgang eingeschaltet und darf nur (!!!) in einem bestimmten Abstrahlwinkel und eine bestimmte Entfernung (10 m) leuchten. Nehme ich eine Arbeitsscheinwerfer und baue den im Rahmen der Anbau- und Beschaltungsvorschriften an, so hat das Kind nur einen anderen Namen bekommen. Ebenso würde es sich mit dem seitlichen, kleinen Blinkern verhalten. Nehme ich sie weg aus dem Blinkerkreis und schalte sie als seitliche Begrenzungslichter, so sind es eben seitliche, gelbe Begrenzungslichter.

Ein früherer Kollege hat seinen Firmenwagen eines Elektro-Handwerksbetriebes mit einer Rückfahrkamera am hinteren Dachrand ausgerüstet und zwei kleinen Scheinwerfer aus dem Elektro-Katalog jeweils rechts und links an den Dachkanten. Die Kamera ist auf die AHK gerichtet und die beiden Scheinwerfer auch und alle drei Teile gehen an, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird. Zweck des ganzen war es, den Anhänger der freiwilligen Feuerwehr mit Gefahrenabsicherungsgerätschaften (Warnpoller, Warnbaken etc.) so schnell es geht, anzuhängen. Er war immer der erste am Unfallort und hat die Gefahrenstelle für seine Kameraden abgesichert. Niemand, aber wirklich gar niemand, hat nach irgendwelchen ECE-Regelungen gefragt oder es moniert. Wieso wird das hier immer wieder im Forum so hochgepuscht!!! Wenn man doch niemanden blendet, die allgemeinen Vorschriften für Anbringung, Beschaltung und Ausleuchtung einhält, dann sollte man es dabei belassen und diese sinnlosen Diskussionen einstellen.

Ich bin ab jetzt dafür nicht mehr aufnahmefähig. Für mich ist in diesem Thread nun Schluss.

Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

waldschrat, 21502 Geesthacht, (vor 3492 Tagen) @ Lotti Karotti

Na, da habe ich ja was losgetreten ! Das es zu solchen Diskusionen kommt habe ich nicht erwartet:-( ! Hätte ich das ansatzweise geahnt , ja dann hätte ich gar nichts geschrieben.Aber es ist zu dem Thema alles gesagt und geschrieben, und ich kann mich dem Schlußwort von Lothar nur anschließen.

Es grüßt der Waldschrat

Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

Fischers, (vor 3492 Tagen) @ Lotti Karotti

Ich finde sowas super! Es zeigt doch das viele Interesse haben an Lösungen! Es darf sich jeder eine Meinung bilden und für sich entscheiden ob und wie er es so oder so macht! Danke an alle die sich Zeit nehmen und Tipps geben!!!!!

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Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

JAU ⌂, 74632, (vor 3492 Tagen) @ Lotti Karotti

Nehme ich eine Arbeitsscheinwerfer und baue den im Rahmen der Anbau- und Beschaltungsvorschriften an, so hat das Kind nur einen anderen Namen bekommen.
Ebenso würde es sich mit dem seitlichen, kleinen Blinkern verhalten. Nehme ich sie weg aus dem Blinkerkreis und schalte sie als seitliche Begrenzungslichter, so sind es eben seitliche, gelbe Begrenzungslichter.

Eben nicht. Das war vielleicht mal so als das Genehmigungszeichen eine Wellenlinie war.
Aber ich kenn das aus der Anhängerecke: Es gibt Schlussleuchten und Begrenzungsleuchen. Die haben die gleiche Farbe und werden sogar gemeinsam geschalten. Man darf sie aber nicht vertauschen.


mfg JAU

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Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

Horst, (vor 3492 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
jeder wie er meint. Aber nur weil irgendwer irgendwann mit irgendwas mal durchgekommen ist, auch wenns die Feuerwehr ist, ist nicht automatisch erlaubt.
Sonst dürfte man auch klauen.
Die Polizei hat eher ein Auge auf typische Tunergemurkse, insofern ist die Wahrscheinlichkeit mit anderen Dingen durchzukommen die nicht Tunertypisch sind durchaus recht groß.
Es geht hier glaub ich gar niemand drum jemand von so was abzuhalten, aber man sollte zumimdest wissen was man tut.
Es wurden ja zahlreiche §§ gennant, warum die nicht gültig sein sollen weil die einem.nicht in den Kram passen ist mir schleierhaft.

Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten

Fischers, (vor 3492 Tagen) @ Horst

Schau mal 11.09.16 unter Fischers nach!

Rückfahrscheinwerfer

Horst, (vor 3492 Tagen) @ Fischers

Da hast Du vermutlich nicht Unrecht. Wobei ich denke, dass hier eher die individuelle Person und weniger die Orginasation ne größere Rolle spielt, aber das ist eher belanglos.
Nur ist das Durchwinken halt leider nicht automatisch eine Freigabe.
Im Zweifel ist es dann nur nicht aufgefallen. Der schwarze Peter verbleibt beim Halter.
So sind die Spielregeln.

Rückfahrscheinwerfer

Peter Franken, (vor 3487 Tagen) @ waldschrat

Hallo waldschrat!

So ähnlich habe ich das mal hier in Belgien bei einem Förster gesehen.

Ich war sofort begeistert und habe das für mich realisiert.

Seid 10 Jahren fahre ich so rum und komme durch den TUEV ( hier Keuring ).

Meine Planung war auch 2*55W H3 aber die linke Seite habe ich dann gelassen weil der Scheinwerfer die Abschleppöse blockiert hätte.

Ich habe die rechte Rückleuchte gegen die Rechtslenkerversion getauscht und habe jetzt Nebelschlussleuchte rechts und links und einen 55W Rückfahrscheinwerfer rechts.

Einer reicht!

Ich habe das allerdings für 110W ausgelegt und ein Relais zwischengeschaltet. Das war eigentlich nicht nötig aber sitzt in der Schaltung.

Es gibt noch andere Lösungen.

Gruesse

Rückfahrscheinwerfer

Peter Franken, (vor 3487 Tagen) @ waldschrat

Sorry waldschrat!

Irgendwie sind meine Photos im Forum verloren gegangen.

Ich such sie nochmal und hoffe für einen besseren sysop.

Ein*55W reicht - weil der Kangoo auch nur einen Gang rückwaertz hat.

In Kuerze die Bilder!

gruesse

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