Tagfahrlicht (Plauderei)
Hallo,
ich habe einen neuen Kangoo bekommen ohne Tagfahrlicht. Kann man dies nachrüsten? Ich habe die werkseitigen NSW schon drin. Danke.
Thomas G, (vor 2423 Tagen)
Hallo,
ich habe einen neuen Kangoo bekommen ohne Tagfahrlicht. Kann man dies nachrüsten? Ich habe die werkseitigen NSW schon drin. Danke.
hierunddort, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Hallo
ja. Bitte
Thomas G, (vor 2423 Tagen) @ hierunddort
Was soll das für eine Antwort sein. Nützt nichts.
Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Frage: "ist das nachrüstbar?"
Antwort: "ja".
Perfekt
Welches Schweinderl hättens denn gern?
Axel
Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Willkommen im Forum voller Klugscheisser
Axel
Sergeant KANGOO, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Z.B die hier https://www.ebay.de/itm/152639938051?format=1&hlpv=1&cond=1
werden anstelle von NSW verbaut
--
G2, 2008, 1,5 dCi, DPF
Mc Stender, Hamburg, (vor 2423 Tagen) @ Sergeant KANGOO
Hallo,
nein weden die nicht.
Nur am Platz derselben.
Setzt der Tüver sich rein und schaltet die Nebel-Lampen Ein, müssen die auch angehen.
Sonst "Mangel".
Also muß der Schalter (Lenkstockschalter ?) gegen die Version mit Nebelschlußleuchte, aber ohne Nebellampen getauscht werden.
Ich hab auch da gestanden und den Kopf geschüttelt. Streite mit dem Tüv.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Der "Freudliche" könnte dem Computer auch sagen "Tagesfahrlicht", was die Verkabellung dann erheblich vereinfachen könnte. Fragen kostet ?
Sergeant KANGOO, (vor 2423 Tagen) @ Mc Stender
tut mir Leid, ich habe Schwierigkeiten dich zu verstehen.
Die Leuchten haben sowohl NSW als auch TFL drin. Wenn der Prüfer NSW einschaltet, werden sie auch angehen. Sehe da kein Problem.
Muss dazu sagen, dass ich keine praktische Erfahrung damit habe.
--
G2, 2008, 1,5 dCi, DPF
Mc Stender, Hamburg, (vor 2423 Tagen) @ Sergeant KANGOO
Hast ja recht.
Mein Fehler.
Halt nur schauen, das das Tageslicht erst mit dem Motor angeht.
Nicht mit dem Standlicht. Das muß, als Positionslicht, mindestens 25 cm über der Fahrbahn sein.
Und das hat ein "Nebelscheinwerfer" halt selten.
Sinn / Unsinn. Ich hab´s aufgegeben.
Gruß
Mc Stender
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Mc Stender
Moin
Das verlinkte Angebot ist zugelassen und mit einem E-Prüfzeichen versehen. Also darf es ohne Probleme in einen neuen G2-Kangoo eingesetzt werden!
Wo ist jetzt da das Problem?
Viele Grüße
Lothar
Mc Stender, Hamburg, (vor 2422 Tagen) @ Lotti Karotti
Wo ist jetzt da das Problem?
Hallo,
das Problem ?
Ich kenne die Nummer nicht, kannst Du mal kurz nachschauen, was in der dazugehörigen Doku / im Zertifikat steht ?
Das Prüfzeichen meint nur, das der Gegenstand zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist, wenn die dazugehörige Doku / Zertifikat eingehalten wird.
Da steht dann drinne, an welchem Modell / Version oder sonst was.
Auch (hier) Einstellungen oder Anschlüsse / Zulässige Watt / Farbe der Leuchtmittel findest Du darin.
Ein Diesel Kat unter einem Benziner macht keinen Sinn und ist mit Sicherheit auch nicht zugelassen. Prüfzeichen hin oder her. Auch wenn es passen mag.
Für mich der Blödsinn in Reinkultur.
Du hast Zertifikat / Doku einzuhalten, das findest Du in der STVO.
Andernfalls Verlust der Betriebserlaubniss.
Aber der Handel / Verkäufer ist nicht verpflichtet, Dir, als Käufer, diese Info´s auszuhändigen. Dolles Ding.
Das "Nicht mitführen müssen" heist nicht, einhalten egal.
Klar, eine Werkstatt (sollte) mal eben nachschauen können, past, oder past nicht, oder ist so passend zu machen.
Aber so ?
Gruß
Mc Stender
Lotti Karotti, (vor 2422 Tagen) @ Mc Stender
Wo ist jetzt da das Problem?
Hallo,
das Problem ?
Ich kenne die Nummer nicht, kannst Du mal kurz nachschauen, was in der dazugehörigen Doku / im Zertifikat steht ?
Die Tagfahrlicht/Nebelscheinwerferkombi werden anstatt den Nebelscheinwerfern montiert. Die Nummer besagt, dass dieses auch nur so erfolgen darf.
Das Prüfzeichen meint nur, das der Gegenstand zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist, wenn die dazugehörige Doku / Zertifikat eingehalten wird.
Und wenn alles genauso eingebaut wurde/wird, wie es die Doku sagt, dann ist der Einbau kein Problem.
Da steht dann drinne, an welchem Modell / Version oder sonst was.
Auch (hier) Einstellungen oder Anschlüsse / Zulässige Watt / Farbe der Leuchtmittel findest Du darin.
Das Modell steht in der Beschreibung des Angebots. In den Kangoos vor 2008 sind die nicht genehmigt!
Ein Diesel Kat unter einem Benziner macht keinen Sinn und ist mit Sicherheit auch nicht zugelassen. Prüfzeichen hin oder her. Auch wenn es passen mag.
Was hat der Diesel-Kat nun mit den Tagfahrlicht zu tun?
Mc Stender, Hamburg, (vor 2422 Tagen) @ Lotti Karotti
Hallo,
@ Lothar
Nochmal.
Es zählt nicht der Text der Bescheibung eines Verkäufers.
Es zählt der Text des Zertifikates / der Zulassung.
Ohne die Kenntnis vom Inhalt (der Tüv hat´s Garantiert und braucht auch die Nummer), ist es nicht mehr und nicht weniger als eine Werbeanzeige.
Deswegen haben die Werkstätten auch häufg das Problem mit fremden Teilen.
Wo ist das Zertifikat / die Zulassung. Darin steht, war relevant ist.
Nicht in der Werbung eines Verkäufers.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Nicht mitführen müssen, heist nicht, einhalten egal.
Lotti Karotti, (vor 2422 Tagen) @ Mc Stender
Zitat:
E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!
Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert.
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahrlicht-E-Pruefzeichen-Anbauvorschriften:_:30.html
Mc Stender, Hamburg, (vor 2422 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Mc Stender,
Hallo,
da schau mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Ich zitiere daraus.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Der Text der Genehmigung ist das Maß der Dinge. daher auch die Nummer relevant, die die Genehmigung spezifiziert.
Z.b. die Einbauposition oder die Helligkeit ist darin aufgeführt.
Gruß
Mc Stender
Ps.. Hier eine "Freie" Übersetzung der Genehmigung. Einfach geht anders.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Auszug daraus. Tagesfahrlicht.
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Tagesfahrlicht und Positionslicht / Standlichtersatz.
Abstand vom Boden: mindestens 350 mm. Also als Nebelscheinwerferersatz ... Melde ich Nachmessbedarf an. G1, past es nicht.
Lotti Karotti, (vor 2422 Tagen) @ Mc Stender
Hallo,
da schau mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichenIch zitiere daraus.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Und welchen Verwendungsbereich hat man, wenn anstelle der serienmäßigen Nebelscheinwerfer die Kombination aus Nebelscheinwerfer und Tagfahrlichter an gleicher Einbauposition mit einer genehmigten Tagfahrschaltung erfolgt?
Auszug daraus. Tagesfahrlicht.
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mmTagesfahrlicht und Positionslicht / Standlichtersatz.
Abstand vom Boden: mindestens 350 mm. Also als Nebelscheinwerferersatz ... Melde ich Nachmessbedarf an.
Die Maße zählen in dem Falle nicht, weil die NW/Tagfahrlichter als Kombination in genau dem Kangoo G2 zugelassen sind!!!
G1, past es nicht.
Waren auch meine Worte zuvor!
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Hallo,
ich habe einen neuen Kangoo bekommen ohne Tagfahrlicht. Kann man dies nachrüsten? Ich habe die werkseitigen NSW schon drin. Danke.
By the way.....wieso wird ein neuer Kangoo ohne Tagfahrlicht ausgeliefert? Ist doch jetzt Pflicht für die Hersteller
JAU , 74632, (vor 2423 Tagen) @ Lotti Karotti
War auch mir gleich durchn Kopf gegangen. Ich tippe darauf das es nicht "ein neuer" Kangoo sondern "sein neuer" Kangoo ist.
mfg JAU
--
No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002
Sergeant KANGOO, (vor 2423 Tagen) @ JAU
Wenn das nur "sein neuer" sein soll, dann stellt sich die Frage, ob das überhaupt G2 ist. Bei meinem Link bin ich mal davon ausgegangen.
--
G2, 2008, 1,5 dCi, DPF
Thomas G, (vor 2423 Tagen) @ Sergeant KANGOO
Es ist ein neuer. Baujahr 2018. Erstzulassung nächste Woche.
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Es ist ein neuer. Baujahr 2018. Erstzulassung nächste Woche.
Dann wirst du Tagfahrlicht drin haben. Ist seit 2011 Pflicht bei Neuwagen, egal ob PKW oder Transporter.
Thomas G, (vor 2423 Tagen) @ Lotti Karotti
Negativ
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
bearbeitet von Lotti Karotti,
Negativ
Was ist negativ? Du weißt aber schon, dass du in der EU bist, oder?
https://www.kfz-auskunft.de/news/4403.html
Thomas G, (vor 2423 Tagen) @ Lotti Karotti
Laut Konfiguration muss man das extra bestellen und da es keinen mehr vom Band gibt, weil nächstes Jahr Face lift ist, gibt es das bei fertigen Kangoos die es nicht bestellt hatten, nicht. Bitte auf der Renault Website nach lesen ehe ein Kommentar kommt. Danke.
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Laut Konfiguration muss man das extra bestellen und da es keinen mehr vom Band gibt, weil nächstes Jahr Face lift ist, gibt es das bei fertigen Kangoos die es nicht bestellt hatten, nicht. Bitte auf der Renault Website nach lesen ehe ein Kommentar kommt. Danke.
Nochmal zum Mitschreiben: Das Tagfahrlicht ist Pflicht bei Neufahrzeugen, man muss es nicht extra mitkonfigurieren und bestellen!!!
Hoffentlich hast du mindestens 4 Räder mitkonfiguriert.
PS. Deine Art des Verfassens deiner Beiträge ist ganz schön mies....ich fühle mich echt angepisst.
Thomas G, (vor 2423 Tagen) @ Lotti Karotti
Dann lese es nicht. Ich lösche das jetzt, da alle "klug" sind und mehr als Renault wissen.
Lotti Karotti, (vor 2423 Tagen) @ Thomas G
Dann lese es nicht. Ich lösche das jetzt, da alle "klug" sind und mehr als Renault wissen.
Wie Superaxel schon sagte: Willkommen im Forum der Klugscheißer
Thomas G, (vor 2422 Tagen) @ Lotti Karotti
Mal was für die Klugscheißer unter euch. Andere haben auch kein Tagfahrlicht bekommen. https://mykangoo.de/forum/index.php?mode=thread&id=303671
Lotti Karotti, (vor 2422 Tagen) @ Thomas G
Mal was für die Klugscheißer unter euch. Andere haben auch kein Tagfahrlicht bekommen. https://mykangoo.de/forum/index.php?mode=thread&id=303671
Verkauft hat er ihn dieses Jahr mit serienmäßigen Tagfahrlicht
Mc Stender, Hamburg, (vor 2422 Tagen) @ Thomas G
Hallo,
beim Createur ist das LED Tagesfahrlicht aufpreispflichtig.
Ohne Tagesfahrlicht darf das Fahzeug nicht erstmalig zugelassen = in den Verkehr gebracht werden.
Das "Standlicht" vorne übernimmt zuweilen die Aufgabe (früher). Heute sind das seperate Leuchtmittel, die gerne mal ... Ausgetauscht werden wollen.
Und beim Neuwagen an den LED´s zu sparen ....
Gruß
Mc Stender
Bali , (vor 2422 Tagen) @ Lotti Karotti
Hallo ins Forum,
in dem Link (https://www.kfz-auskunft.de/news/4403.html) heißt es Neufahrzeuge.
Ich habe aber auch Quellen gefunden, die von „neu typisierten Fahrzeugen" sprechen.
Dann wäre ein Kangoo ohne Tagfahrlicht eventuell denkbar.
Ich muss aber gestehen, dass ich der festen Überzeugung war, dass Neufahrzeuge heute verpflichtend Tagfahrlicht aufweisen müssen. Wie es bei unseren letzten drei Neuwagen auch war. Darunter ein Clio 4. Also grundsätzlich „kann" Renault Tagfahrlicht
Viele Grüße
Klaus
Schrauber, (vor 2422 Tagen) @ Bali
Vielleicht besteht die Zusatzausstattung ja nicht darin, dass es überhaupt ein Tagfahrlicht gibt (das kann doch auch der Scheinwerfer sein, oder nicht?), sondern darin, dass das Tagfahrlicht (separate) LED-Leuchten sind?
--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen
Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km
Bali , (vor 2422 Tagen) @ Schrauber
Hallo Schrauber,
auch möglich.
Wird oft so angeboten: Serienmäßig mit Tagfahrlicht (klassische Lampe), als Option in – optisch ansprechenderer – LED-Ausführung.
Viele Grüße
Klaus
Lotti Karotti, (vor 2422 Tagen) @ Bali
Hallo Klaus
auch möglich.
Wird oft so angeboten: Serienmäßig mit Tagfahrlicht (klassische Lampe), als Option in – optisch ansprechenderer – LED-Ausführung.
Kann ja vielleicht sein, dass Renault die LED´s gestrichen hat und gegen eine normale Ausführung ausgetauscht hat, aber es besteht Tagfahrlichtpflicht für alle Neufahrzeuge. Und da der Kangoo in 2018 erstmals zugelassen wird, gibt es auch keine Ausnahmen davon.
Von daher muss der neue Kangoo das Tagfahrlicht serienmäßig haben. Auch Renault kann sich von dieser Pflicht nicht befreien.
Viele Grüße
Lothar
rgruener, Mittelfranken, (vor 2414 Tagen) @ Schrauber
Hallo zusammen
Da will ich als ersten Beitrag mal meinen Klugschiss dazu geben.
Ja genau so ist es. Tagfahrlicht ist serienmässig vorhanden, aber es ist eben die trübe Glühfadenfunzel im Hauptscheinwerfer.
Aber man kann für ~ 300€ die hellen, schicken LED Balken kaufen, was ich denn auch getan habe.
Grüße
Robert
Jeff, (vor 2414 Tagen) @ rgruener
Einspruch: Mein Kangoo DCI mit EZ 07/17 hat kein Tagfahrlich.
Ist auch nicht in der Preisliste aufgeführt.
Vielleicht liegts daran da meiner eine LKW Zulassung hat.
rgruener, Mittelfranken, (vor 2414 Tagen) @ Jeff
Möglich, ich kann da nur für den Grand PKW sprechen.
--
Grüsse und allzeit knitterfreie Fahrt
Robert
Andreas-ESW, (vor 2414 Tagen) @ rgruener
Guten Abend.
Ich fahre zum Beispiel einen 2016er Kangoo.
Das Tagfahrlicht ist nicht serienmäßig aber ist bestellbar für 300€.
Wären Led Leisten in dem Zwischenraum über dem Kennzeichen.
Horst, (vor 2414 Tagen) @ Andreas-ESW
Das entscheidende ist das Datum der Typzulassung.
Nicht jedes Update an einem Modell ist eine neue Typzulassung.
Wenn das Modell noch auf einer Typzulassung vor Februar 2011 basiert ist das Tagfahrlich nicht zwingend.
Möglicherweise basieren die G2 alle noch auf einer Typzulassung davor.
So hatte Daimler auch die Einführung von des Klimaschonendem Kältemittel rausgezögert.
Sebst Modelle die üblicherweise mit ner neuen Typzulassumg kommen, hatte man nicht so eingereicht. Da gibts eine Grauzone.
Mc Stender, Hamburg, (vor 2414 Tagen) @ Thomas G
Öhm.
Ohne Tageslicht, keine Zulassung (in Verkehrbringung) seit 2011.
Allerdings.
Das Tagesfahrlicht darf (und muß sogar, da in einigen EU-Ländern verboten ist) abschaltbar sein.
Die Bedienungsanleitung einmal drehen ?
Wo sich der Schaltmechanismus findet ?
Auch Glühbirnen können (oft genug) durchbrennen.
Gruß
Mc Stender
Horst, (vor 2414 Tagen) @ Mc Stender
bearbeitet von Horst,
Mit Zulassung ist nicht die des einzelnen Fahrzeugs gemeint.
Da geht es um die Typzulassung, des Modells.
Ein Kangoo der Heute gebaut wird könnte seine Typzulassung vor vielen Jahren erhalten haben.
Und beim Tagfahrlicht gibt es keinen weiteren Stichtag,
Bei Abgasvorschriften gibt es in der Regel zwei Stichtage:
Den ersten der betrifft die Typzulassung.
Und ein zweiten ( Jahre später) der betrifft die Erstzulassung eines konkreten Fahrzeugs.
Mc Stender, Hamburg, (vor 2414 Tagen) @ Horst
Hallo,
also Du kannst einen Käfer mit Abgasklasse 0,0 heute nicht mehr erstmalig in den Verkehr bringen.
Er wird nicht "erstmalig in den Verkehr gebracht" = Zugelassen. Kannst Du mir glauben.
Trotz deiner Typenzulassung.
War das Teil nur einen einzigen Tag zugelassen (Händlerzulassung) ist alles kein Problem. Aber dann ist auch das Datum der "Erstzulassung" nicht mehr "Heute".
Ein Bekannter hat das Heulen bekommen. Euro 2 Moped (125er), nie Angemeldet gewesen und nun ein Ersatzteillager. Zulassen + Fahren no Way.
Das 2. Exemplar war Zugelassen und darf fahren.
Ersatzteile kein Problem.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Schau Dir z.b. einen (Heutigen) Fiat Qubo an.
Gebaut seit Euro 4 (2006) und heute mit Euro 6b und klar, Tageslicht.
Und einen "alten, Euro 4" neu in Verkehr ..... Unmöglich.
Horst, (vor 2413 Tagen) @ Mc Stender
Genau das hatte ich doch in Sachen Abgas geschrieben?
Nur das trifft beim Tagfahrlich genau nicht zu.
Horst, (vor 2411 Tagen) @ Horst
bearbeitet von Horst,
Beim ADAC gibt es eine nette Liste die sauber zwischen Frist bei Typzulassung und Frist für das einzele Fahrzeug sauber unterscheidet.
Beim Tagfahrlicht gibt es laut der Liste die zweite Frist nicht, für mich nicht überraschend, da ich es ja damals etwas mitverfolgt hatte.
Man sieht auch, dass es jedesmal sehr individuell geregelt ist und nicht so einheitlich wie sich das einige wünschen.
https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/fahrerassistenzsysteme/fakten_fuer...
Bei Fehlern in der Liste bitte an den Autor wenden.
Hier auch explit, dass es nicht alle Neuwagen betrifft sondern nur mit neuer Typzulassung, also die Info nicht etwa vergessen wurde:
https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/techniklexikon/default.aspx?prevpa...
Man muss bei T noch Tagfahrlicht anklicken. Geht per Link leider nicht.
JAU , 74632, (vor 2411 Tagen) @ Horst
Da schau her, ich wusste gar nicht das ABS bei PKW noch immer nicht vorgeschrieben ist...
mfg JAU
--
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Horst, (vor 2411 Tagen) @ JAU
Ich nehme an das ist in der Gesetzgebung zur Fahrdynamikregelung (ESC) implizit enthalten, im Grunde ist ESC ja eine Weiterentwicklung von ABS. Ohne ABS wäre ESC undenkbar bzw eher zusätzliche Gefahr.
Aber ABS für sich alleine wurde beim PKW im Grunde nie Pflicht.
meinautoistkaputt, (vor 2414 Tagen) @ Mc Stender
Ohne Tageslicht, keine Zulassung (in Verkehrbringung) seit 2011.
Ich habe gelesen, alle neu typisierten ...; nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.
Und bitte nicht andere Sachen hier reinbringen. Wir sind hier nur beim Tagfahrlicht!
Lotti Karotti, (vor 2414 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von Lotti Karotti,
Ohne Tageslicht, keine Zulassung (in Verkehrbringung) seit 2011.
Ich habe gelesen, alle neu typisierten ...; nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.Und bitte nicht andere Sachen hier reinbringen. Wir sind hier nur beim Tagfahrlicht!
Und auch hier noch einmal zum Mitschreiben:
"Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle anderen neuen Fahrzeugmodelle.[3][4]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Wer jetzt noch Lust hat, ganz genau die EU-Regelung herauszusuchen, der darf dieses gerne noch tun!
Und um es jetzt noch eindeutiger zu haben: Vergleicht mal die Typgenehmigungsnummer im Fahrzeugbrief von einem Kangoo 2008 und eines von 2016 - 2018.....Freiwillige vor, die eben mal die Typennummern posten.
JAU , 74632, (vor 2414 Tagen) @ Lotti Karotti
müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen ... mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um ... eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen.
Wenn die Homologation des Typs Kangoo vor 2011 erfolgte ist Tagfahrlicht also nicht zwingend.
Und um es jetzt noch eindeutiger zu haben: Vergleicht mal die Typgenehmigungsnummer im Fahrzeugbrief von einem Kangoo 2008 und eines von 2016 - 2018.....
Da kann ich leider nicht weiterhelfen
mfg JAU
--
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Lotti Karotti, (vor 2414 Tagen) @ JAU
müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen ... mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um ... eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen.
Wenn die Homologation des Typs Kangoo vor 2011 erfolgte ist Tagfahrlicht also nicht zwingend.
Du hast etwas entscheidenes einfach weggelassen:
"......müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen...."
JAU , 74632, (vor 2413 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von JAU,
Dann eben doch die echte Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0089&from=DE
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
Daraus ist ersichtlich das die Formulierung in Wikipedia fehlerhaft ist. Das was du so deutlich hervorgehoben hast wird hier als "Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung" gehandhabt. Die Richtlinie schließt damit Neuzulassung nach StVO §21 mit ein. Das sind in der Regel Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt.
mfg JAU
--
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Horst, (vor 2413 Tagen) @ JAU
Genau das ist der Punkt.
DER Streat Scouter der ja ohne Typgenehmigung zugelassen wird muss daher Tagfahrlicht haben.
Spannend bleibt ob die Phase 2 G2 Kangoos noch auf Typzulassung vom Anfang des G2 basieren.
Vermutlich ja. Möglicherweise hängt es aber von der Motorisierung ab.
Der 1.6 16V noch alt und der tce ne neue ( daher Tagfahrlicht) wäre denkbar.
JAU , 74632, (vor 2413 Tagen) @ Horst
Möglicherweise hängt es aber von der Motorisierung ab.
Der 1.6 16V noch alt und der tce ne neue ( daher Tagfahrlicht) wäre denkbar.
Der Gedanke kam mir auch schon.
mfg JAU
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Lotti Karotti, (vor 2413 Tagen) @ JAU
bearbeitet von Lotti Karotti,
Dann eben doch die echte Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0089&from=DE
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
hm...für mich bedeutet der erste Teil des Artikels 2 mit dem letzten Teil des Satzes (alles fettgedruckt), dass alle Typgenehmigungen der Fahrzeugklassen M1 und N1 ab dem 7.Februar 2011 erloschen sind, wenn sie nicht den neuen Vorschriften entsprechen und eine neue Typgenehmigung eingeholt werden muss, die dann besagt, dass die Beleuchtungseinrichtung mit ausgeführt wird.
Im Prinzip haben wir hier die gleiche Situation, wie mit den Reifendruckventilen. Es darf auch kein Neufahrzeug mehr zugelassen werden, wenn die Reifendruckkontrolle, sprich Ventile und die Erkennungselektronik, nicht vorhanden ist.
Auch bei den Ganzjahresreifen hat sich etwas geändert. Da dürfen auch keine Reifen mehr verkauft werden, die das Schneeflockensymbol nicht drauf haben. M+S reicht nicht mehr als Bezeichnung der Ganzjahresreifen. Auch die Reifen unterliegen den EU-Bestimmungen und müssen Typgenehmigungen haben. Die alten Reifen hatten auch eine Typgenehmigung, die ist aber erloschen. Daher auch der Verkauf untersagt.
Aber wir sind ja in einem Klugscheißerforum ....klugscheißen wir weiter
Viele Grüße
Lothar
Horst, (vor 2413 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Horst,
Hallo,
In deiner Interpretation macht die Formulierung "neue Fahrzeugtypen" überhaupt kein Sinn, genau die kommt nun mal aber vor.
Wenn man das Wort versagen, als "nicht neu erteilen" und nicht als "erloschen" interpretiert macht die Formulierung "neue Fahrzeugtypen" eben auch Sinn.
Und es ist nicht zulässig, das ganze mit anderen Dingen zu vergleichen, bei denen die Gesetzgebung das ganze anders geregelt hat. Es wird eben nicht bei allen neuen Dingen die Einführung gleich geregelt. Man könnte das zwar so erwarten so wirds aber einfach nicht gemacht. Die haben immer neue Ideen.
Reifendruckkontrollsysten war bei der erlangung der Typzulassung irgendwann ab 2012 erforderlich, man konnte die Fahrzeuge ohne jedoch nch bis 2014 erstmalig im Straßenverkehr zulassen.
Bei den Dingen mit der "zweiten Frist" wo irgendwann auch bei vorhandener Typzulassung ein Fahrzeug nicht mehr das erste mal im Straßenverkehr zulassbar ist gibt es in der Regel dann auch sehr viel Presseberichte zu dem Thema zum Zeitraum wo diese "zweite" Frist abläuft.
Und die gabs beim Reifendruckkontrollsystem im Jahr 2014 zuhauf.
Auch wenn es nur Indiez ist, beim Tagfahrlicht gabs das Thema mit der Nichtzulassbarkeit nicht in der Presse.
Lotti Karotti, (vor 2413 Tagen) @ Horst
bearbeitet von Lotti Karotti,
Moin
Genau bei diese Frage gibt es wohl Meinungsverschiedenheiten. Ich habe mal so einiges nachgelesen, was überhaupt ein neuer Fahrzeugtyp ist. Der Kangoo G2 als solches ist es nicht, denn es gab Herstellerseits Veränderungen am Fahrzeug (z.B. neue Front beim G2), die in regelmäßigen Abständen auf deren Tygenehmigung gepüft werden. Nach der Typgenehmigungsnummer von rgruener hat diese erneute Prüfung am 14.09.2017 stattgefunden.
Ein neuer Fahrzeugtyp bedeutet nicht "Name vergeben, Typ auf ewig genehmigt". Das sieht man sehr genau am Twingo....ich glaube, beim Smart war das sogar mehrfach.
Hier mal ein kleiner Teil zum EU-Typgenehmigungsverfahren: https://www.vdtuev.de/news/fragen-antworten-typgenehmigung
Noch etwas dazu: http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180411IPR01522/kfz-zulassungen-neue-...
Zitat daraus:
"Die „Typgenehmigung“ ist das Verfahren, bei dem die nationalen Behörden bescheinigen, dass ein Fahrzeugmodell alle Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsanforderungen der EU erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht werden kann."
Viele Grüße
Lothar
JAU , 74632, (vor 2413 Tagen) @ Lotti Karotti
Genau bei diese Frage gibt es wohl Meinungsverschiedenheiten.
Und ich bin da ganz bei Horst. Es ist eindeutig die Rede von neuen Fahrzeugtypen. Keine Pflicht zur Nachprüfung, Verfall bestehender Genehmigungen oder gar Nachrüstung.
Alles andere wäre in den Text reininterpretiert (aus welchen Gründen auch immer).
Und wie Horst schon erwähnt hat kann man nicht von anderen Regeln auf diese hier schließen. Sonst könnte man ja auch eine Nachrüstpflicht herleiten weil das bei den elektrischen Blinkern auch mal so war...
mfg JAU
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Mc Stender, Hamburg, (vor 2413 Tagen) @ JAU
Hallo,
Leute, warum vermischt Ihr "Neu" und "Alt".
Soll ein Fahrzeug "Neu" in den Verkehr gebracht werden, so muß es den geltenden Regeln entsprechen. Punkt in Fett.
Das war schon immer so und wird sich auch nicht ändern.
Also muß das Fahrzeug, ab 2011 (ein Jahr übergang ist üblich) Tagesfahrlicht haben.
Das kann abgeschaltet sein, die "Birnen" können durch sein.....
Heute ist es soweit, das die Hersteller jede !! Kombination der Getriebe oder Motoren seperat Zulassen müssen. Gerade VW hat riesige (BER...) Parkplätze gemietet, weil die Fahrzeuge gebaut, aber eben die Zulassung (noch) fehlt.
Früher, z.b. der G1, gab es die Betriebserlaubnis (Fahrzeugmodell) und dann g.g. einen Anhang.
Welcher Motor / Getriebe war Sache des Herstellers / Anhang, nicht der Zulassung.
Einfach für den Hersteller.
Manchmal treibt es dann auch auswückse. VW z.b. Reifendruckkontrollsystem mit Drehzahldifferenz. Einfach, billig und im Gelände ..... Würg ... Nur am piepen.
Aber Zulassungsvorschrift erfüllt, Schalter gespart.
Um es auf den Punkt zu bringen.
Nur wenig Nachrüstungen müssen an "alten" Fahrzeugen vorgenommen werden.
Die STVO will es so.
Warndreieck, Verbandskasten, Warnblinker, Winker deaktiviert und Gurte zumindestens vorne.
Egal wann in den Verkehr gebracht.
Gruß
Mc Stender
JAU , 74632, (vor 2413 Tagen) @ Mc Stender
Leute, warum vermischt Ihr "Neu" und "Alt".
Ich fühle mich da jetzt nicht angesprochen weil ich den Punkt nicht als erster vorgebracht hatte sondern nur dagegen argumentiere.
Soll ein Fahrzeug "Neu" in den Verkehr gebracht werden, so muß es den geltenden Regeln entsprechen.
Nein. Fahrzeugtyp.
Beispiel: Lada Niva wurden noch 2013/14 ohne Tagfahrlicht neu verkauft.
Zum restlichen Beitrag kann ich nix sagen, wegen deinem komischen Satzbau versteh ich nur die Hälfte...
mfg JAU
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Lotti Karotti, (vor 2413 Tagen) @ JAU
Genau bei diese Frage gibt es wohl Meinungsverschiedenheiten.
Und ich bin da ganz bei Horst.
Dann hat die Presse damals wohl ganz viel Scheiße geschrieben und das Klugscheißerforum hat wohl Recht.
Nur einer von vielen, vielen Pressemeldungen damals:
"Welche Fahrzeuge müssen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein?
Alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Zunächst gilt diese Regelung für Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen. Ab August 2012 greift sie auch bei Nutzfahrzeugen wie Lastwagen."
http://www.news.de/auto/855125036/tagfahrlicht-ist-ab-sofort-pflicht/1/
Aber jetzt ist mir das wirklich wurscht. Ihr habt Recht und ich meine Ruhe
JAU , 74632, (vor 2413 Tagen) @ Lotti Karotti
Dann hat die Presse damals wohl ganz viel Scheiße geschrieben und das Klugscheißerforum hat wohl Recht.
Der zitierte Pressetext bestätigt meine Aussage. Weil du dick und rot so gerne hast hier so das auch du es erkennst:
Alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
Nicht Fahrzeuge, sondern Fahrzeugmodelle. Im Beamtendeutsch als Fahrzeugtyp bezeichnet.
mfg JAU
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Lotti Karotti, (vor 2413 Tagen) @ JAU
Dann hat die Presse damals wohl ganz viel Scheiße geschrieben und das Klugscheißerforum hat wohl Recht.
Der zitierte Pressetext ist korrekt. Weil du dick und rot so gerne hast hier so das auch du es erkennst:
Alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
Genau das ist es doch hier, was Verwirrung stiftet! Was ist ein Fahrzeugtyp und was ist ein Fahrzeugmodell? Renault hat ab 2011 viele verschiedene Modelle herausgebracht und alle sind nicht gleich. Es geht hier nicht um die Innenausstattung, sondern um die gesetzlichen Anforderungen an diesem neuen Fahrzeugmodell bzw. Typs. Da der Kangoo G2 an der Fahrzeugfront eine Veränderung bekommen hatte (ich glaube 2013 war der Wechsel), so gilt automatisch die neue EU-Regelung im Punkt Tagfahrlicht. Es ist also Pflicht für den Hersteller, das Tagfahrlicht in neuen Kangoos einzubauen.
Warum kapiert das hier keiner?
Mc Stender, Hamburg, (vor 2413 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Mc Stender,
Aha.
Dann kann man also einen Nagelneuen G1 aus Argentinien Importieren (alter Fahrzeugtyp) und dann hier in Europa Zulassen (neu in Verkehr) bringen ?
Gruß
Mc Stender
Ps.: Wäre schön, wenn das ginge. Die Typenzulassung entspricht nicht dem heutigen Maß der Dinge (Euro 6b oder d), Reifendruckkontrolle, Tagfahrlicht.... ) und damit war´s das mit Neuzulassung. Teurer Ersatzteilspender.
meinautoistkaputt, (vor 2413 Tagen) @ Mc Stender
..., konstruktive Antworten sehen aber anders aus.
Dagegen 50 Antworten am Thema völlig vorbei.
PS: Jetzt kommt aber nicht mit 'wir plaudern hier'.
Es war eine technische Frage und sollte auch so behandelt/beantwortet werden.
JAU , 74632, (vor 2412 Tagen) @ meinautoistkaputt
Die Ausgangsfrage wurde in meinen Augen bereits hinreichend beantwortet. Ich sehe keinen Grund nicht weiter zu diskutieren über Themen die sich daraus ergeben.
Dafür sind Diskussionsforen doch da, oder?
mfg JAU
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JAU , 74632, (vor 2412 Tagen) @ Mc Stender
Dann kann man also einen Nagelneuen G1 aus Argentinien Importieren (alter Fahrzeugtyp) und dann hier in Europa Zulassen (neu in Verkehr) bringen ?
Nein. Wurde in diesem Faden auch schon erläutert warum.
mfg JAU
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JAU , 74632, (vor 2412 Tagen) @ Lotti Karotti
Genau das ist es doch hier, was Verwirrung stiftet! Was ist ein Fahrzeugtyp und was ist ein Fahrzeugmodell?
Hm. Ich bin mir nicht sicher ob das wirklich die Ursache ist, sehe aber den Punkt den du zur Sprachen bringen möchtest.
Da der Kangoo G2 an der Fahrzeugfront eine Veränderung bekommen hatte (ich glaube 2013 war der Wechsel), so gilt automatisch die neue EU-Regelung im Punkt Tagfahrlicht.
Das ist eben die Frage. Ist eine kosmetische Veränderung automatisch ein neuer Fahrzeugtyp?
Ist Renault ein Fehler unterlaufen und es ist bisher nur noch keinem aufgefallen?
Ich sehe da noch eine kleine Lücke durch die Renault durchschlüpfen konnte legal ein Neufahrzeug ohne Tagfahrlicht auszuliefern.
mfg JAU
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Horst, (vor 2412 Tagen) @ JAU
Genau das ist die relevante Frage.
Welche Änderungen sind ohne neue Typzulassumg möglich.
Kann ein Facelift mit alter Tyzulassung weiter laufen?
Hier Artverwandes Thema, auch dort geht es drum das bei alten Tyzulassumgen noch was erlaubt ist aber bei neuen nicht mehr.
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/technik/166961/index.html
Lotti Karotti, (vor 2412 Tagen) @ Horst
Genau das ist die relevante Frage.
Welche Änderungen sind ohne neue Typzulassumg möglich.
Kann ein Facelift mit alter Tyzulassung weiter laufen?
Es steht in keiner EU-Richtlinie, wie der Hersteller das geforderte Tagfahrlicht umsetzen muss. Hab es nicht gefunden. Es können daher Extraleuchten mit LED sein oder eine zusätzliche Schaltung des Abblendlichts oder oder oder.....
Es kann auch ganz einfach bei "Zündung an" das komplette Fahrlicht inkl. Rückleuchten eingeschaltet werden, was man nicht mehr ohne weiteres abgeschaltet bekommt. Nur "Zündung aus" beendet diesen Vorgang. Das würde auch unter Tagfahrlicht laufen. So eine mögliche Schaltung hat unser Kangoo G1 Ph2 aus 2007 (produziert Monate April/Mai 2007) mit Typzulassunggsdatum aus 2006.
Einfach einprogrammiert und das Tagfahrlicht wäre nach EU-Vorgaben umgesetzt.
Das macht natürlich kaum ein Hersteller...extra Lampen sehen schicker aus und lassen sich besser verkaufen. Es ist aber an jedem neu zugelassenen Kangoo (Neuwagen) ein Tagfahrlicht vorhanden, egal in welcher Form.
Viele Grüße
Lothar
JAU , 74632, (vor 2412 Tagen) @ Lotti Karotti
Es steht in keiner EU-Richtlinie, wie der Hersteller das geforderte Tagfahrlicht umsetzen muss. Hab es nicht gefunden.
ECE Regelung Nr. 87.
Es kann auch ganz einfach bei "Zündung an" das komplette Fahrlicht inkl. Rückleuchten eingeschaltet werden, was man nicht mehr ohne weiteres abgeschaltet bekommt.
Mein erste Reflex war dir zuzustimmen. In der genannten ECE ist Tagfahrlicht allerdings auf 400-1200cd beschränkt. Da sind Abblendleuchten deutlich drüber.
Das macht natürlich kaum ein Hersteller...extra Lampen sehen schicker aus und lassen sich besser verkaufen.
Das wäre Billiger als eine zusätzliche Lampe. Meiner Erwartung müssten also viel mehr Fahrzeuge ohne zusätzliche Leuchte rumfahren.
Der bereits genante Lada ist da ganz groß, weil die wirklich nur das umsetzen was sie unbedingt müssen (ABS bekam das Auto erst als es zwingend wurde). Aber selbst da wurde ein zusätzliches Leuchtmittel (Zweifadenlampe) verbaut.
Leider bin ich da mit belastbaren Quellen etwas dünn, kann auch gut sein das ich im Punkt "Abblendlicht ist kein Tagfahrlicht" falsch liege. Ich stimme dir aber in jedem Fall zu das die Abblendleuchte in anderen europäischen Ländern schon früher als Tagfahrlicht genutzt und zwangsgeschalten wurden.
mfg JAU
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Lotti Karotti, (vor 2412 Tagen) @ JAU
Moin
Es steht in keiner EU-Richtlinie, wie der Hersteller das geforderte Tagfahrlicht umsetzen muss. Hab es nicht gefunden.
ECE Regelung Nr. 87.
In der genannten ECE ist Tagfahrlicht allerdings auf 400-1200cd beschränkt. Da sind Abblendleuchten deutlich drüber.
Gute Stichwörter
Leider bin ich da mit belastbaren Quellen etwas dünn, kann auch gut sein das ich im Punkt "Abblendlicht ist kein Tagfahrlicht" falsch liege. Ich stimme dir aber in jedem Fall zu das die Abblendleuchte in anderen europäischen Ländern schon früher als Tagfahrlicht genutzt und zwangsgeschalten wurden.
Dann könnten wir doch einfach mal in die Runde der G2-Fahrer fragen, wie Renault bei ihnen das Tagfahrlicht umgesetzt hat. Also Baujahr 2012 bis 2018....schaut doch einfach mal nach, wie bei euch das Tagfahrlicht funktioniert und postet es hier mal rein.
Viele Grüße
Lothar
Dr.Izzy, (vor 2412 Tagen) @ Lotti Karotti
Hmm, ich hab 2011er Baujahr. Wurde das im Zuge des Facelifts umgesetzt?
Lotti Karotti, (vor 2411 Tagen) @ Dr.Izzy
Hmm, ich hab 2011er Baujahr. Wurde das im Zuge des Facelifts umgesetzt?
Oh sorry, hab wohl mit meiner Hand gezittert, als ich geschrieben hatte "Bj. 2012 bis 2018".
Dr.Izzy, (vor 2411 Tagen) @ Lotti Karotti
ich sehe gerade, das Facelift gibts seit 2013. Eine einheitliche Modellpflege mit/ohne Tagfahrlicht zwischen 2008 und 2012 erscheint unwahrscheinlich.
Die "Glubschaugen" in den unteren Backen sind seit 2008 enthalten, aber AFAIK sind sie nur "Standlicht".
JAU , 74632, (vor 2411 Tagen) @ Dr.Izzy
bearbeitet von JAU,
Soweit ich das auf Fotos erkennen kann haben die meisten Rapid, selbst EZ 2018, an der Stelle gar keine Leuchten verbaut.
mfg JAU
Nachtrag: E-Handbuch sagt das sind (wie bei den älteren Modellen) Nebelscheinwerfer. Standlicht ist im Hauptscheinwerfer integriert.
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Bali , (vor 2411 Tagen) @ JAU
Nachtrag: E-Handbuch sagt das sind (wie bei den älteren Modellen) Nebelscheinwerfer. Standlicht ist im Hauptscheinwerfer integriert.
Hallo Jau,
genau so ist es.
Viele Grüße
Klaus
Horst, (vor 2411 Tagen) @ Bali
Ich nehme an Du hast ein Kango G2.
Kannst Du mal schreiben was in den Feldern B K und 6 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht?
Lotti Karotti, (vor 2409 Tagen) @ Horst
Ich nehme an Du hast ein Kango G2.
Kannst Du mal schreiben was in den Feldern B K und 6 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht?
Ich weiß, worauf du hinaus willst, aber es scheint niemand bereit zu sein, mal die Nummern und Daten zu posten oder das serienmäßige Tagfahrlicht zu beschreiben.
Also bringe ich mal ein wenig Licht ins Dunkle.
Hier meine EG-Übereinstimmungsbescheinigung....unterschrieben Anfang Mai 2007 und Typzulassungsdatum Dezember 2006. Ich nehme mal an, den G1 Ph2 gibt es schon länger, als Dezember 2006
.
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.
.
Dann ein Fahrzeugschein von einem Bekannten:
.
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.
.
Mc Stender, Hamburg, (vor 2409 Tagen) @ Lotti Karotti
@ Lothar
So löblich dein Ansinnen. Komplette Fahrgestellnummer ?
Und Euro 2 kannte ganz gewiss, wie die komplette G1 Serie, kein Tagfahrlicht.
Oder ?
Gruß
Mc Stender
Lotti Karotti, (vor 2409 Tagen) @ Mc Stender
@ Lothar
So löblich dein Ansinnen. Komplette Fahrgestellnummer ?
Und Euro 2 kannte ganz gewiss, wie die komplette G1 Serie, kein Tagfahrlicht.
Oder ?Gruß
Mc Stender
MC Stender....lesen, was geschrieben wurde!!!! Du liest dir nicht richtig durch, was im Beitrag steht.
Horst, (vor 2409 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Horst,
Danke
Es zeichnet sich ab, dass es möglicherweise noch komplizierter ist.
Es gibt Typgnehmigungen, und Erweiterungen zu einer bestehenden Typgenehmigung.
Wofür das Datum steht, kann ich nicht sagen, ob für die Ursprüngliche Typgenehmigung oder die der letzten Erweiterung . Ich han dazu auch keine Info gefunden. Eben nur das es auch Erweiterungen zu bestehenden Typgenehigungem gibt.
https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Functions/faq_table....
Ich habe nur in Erinnerung, dass Daimler damals die Einführung von neuen Typen vermieden hatte um noch nicht das neue umstrittene Kältemittel einzusetzen. Die haben dann wohl mit Erweiterungen gearbeitet, wo man sonst eher ne neue Typgenehmigung geholt hätte, so hatte ich das zumindest verstanden.
Nicht zu verwechseln mit dem späteren nicht zulassungskonvormen einfüllen von altem Kältemittel in Fahrzeuge mit neuerer Typzulassung, wos dann ein Rückruf gab.
Es könnte daher durchaus spannend bleiben welche G2Ph2 Tagfahrlicht haben.
Ich denke ohne Beispiele von G2Ph2 mit Fakten kommen wir da nicht weiter.
Zumindest nehme ich an, dass die Sache nicht so trivial ist.
Lotti Karotti, (vor 2409 Tagen) @ Horst
Danke
Auch von mir ein Danke!
Es zeichnet sich ab, dass es möglicherweise noch komplizierter ist.
Es gibt Typgnehmigungen, und Erweiterungen zu einer bestehenden Typgenehmigung.
Wofür das Datum steht, kann ich nicht sagen, ob für die Ursprüngliche Typgenehmigung oder die der letzten Erweiterung . Ich han dazu auch keine Info gefunden. Eben nur das es auch Erweiterungen zu bestehenden Typgenehigungem gibt.
https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Functions/faq_table....
Ich habe nur in Erinnerung, dass Daimler damals die Einführung von neuen Typen vermieden hatte um noch nicht das neue umstrittene Kältemittel einzusetzen. Die haben dann wohl mit Erweiterungen gearbeitet, wo man sonst eher ne neue Typgenehmigung geholt hätte, so hatte ich das zumindest verstanden.
Nicht zu verwechseln mit dem späteren nicht zulassungskonvormen einfüllen von altem Kältemittel in Fahrzeuge mit neuerer Typzulassung, wos dann ein Rückruf gab.
Es könnte daher durchaus spannend bleiben welche G2Ph2 Tagfahrlicht haben.
Ich denke ohne Beispiele von G2Ph2 mit Fakten kommen wir da nicht weiter.
Zumindest nehme ich an, dass die Sache nicht so trivial ist.
Also dann nochmal der Aufruf an alle G2-Fahrer Bj. 2012 bis 2018....sagt uns doch mal bitte, wie Renault bei euch das serienmäßige Tagfahrlicht umgesetzt hat und wie die Typennummer und das Datum der Typennummer lautet (Frage von Horst https://forum.mykangoo.de/index.php?id=310070 )
KST -- (Admin) , Rethwisch, (vor 2408 Tagen) @ Lotti Karotti
Die haben kein Tagfahrlicht sondern eine Lichtautomatik.
Sprich, Motor an, Licht an. Und zwar ganz normales Abblendlicht.
--
Scenic 3 verkauf 2019
Scenic 4 Tot 2024
JAU , 74632, (vor 2408 Tagen) @ KST -- (Admin)
Wobei ich an der Stelle anmerken möchte das mir im E-Handbuch was aufgefallen war: Die Lichtautomatik kann man nämlich abstellen!
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002
Andreas-ESW, (vor 2407 Tagen) @ Lotti Karotti
Hallo Lothar,
nun melde Ich mich auch Mal zu Wort.
Unser 2014er Kangoo hat die:
e2*2001/116*0364*30
18.11.2013
Unser 2016er Kangoo hat die:
e2*2001/116*0364*38
27.11.2015
Schönen Gruß,
Andreas
ingolf, B, (vor 2408 Tagen) @ Horst
Kangoo G 2 ohne Tagfahrlicht
B 30.09.2015
K e2*2007/46*006*32
6 12.05.15
3333 AXP
VF1FWG7B453........
Grüße, Ingolf
--
Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
3x G2 1,5 dci, 1x G2 1,6; 2x G1 1,5 dci
Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2
rgruener, Mittelfranken, (vor 2414 Tagen) @ Lotti Karotti
K: e2*2001/116*0364*43
6: 14.09.2017
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Grüsse und allzeit knitterfreie Fahrt
Robert