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Leise Ganzjahresreifen (Plauderei)

Lotti Karotti, Friday, 04.12.2020, 21:10 (vor 1232 Tagen) @ Horst

Hi

es gibt offenbar nix was nicht geregelt ist, damit hätte ich jetzt wirklich nicht gerechnet.

Ich auch nicht, aber nach der lebhaften Diskussion zwischen der Polizei und dem betreffenden Autofahrer musste ich zu Hause selbst mal recherchieren, was denn eigentlich so erlaubt ist und was nicht. Die Feuerwehr durfte im Einsatz bei starker Behinderung des Einsatzes "Gewalt an Sachgegenständen" ausüben. Das ist auch der Fall, wenn ein Fahrzeug in Feuerwehrzufahrten steht. Da wird ohne Rücksicht der Gegenstand entfernt. Der betreffende Autofahrer hatte wohl im Fahrzeug mit Kopfhörer laute Musik gehört und auch sonst nicht mehr am Verkehr teilgenommen. Im Stau ist selbst das ein richtiges Vergehen, was Punkte und ein hohes Bußgeld mit sich bringt.
Und ob im Kangoo eine Lautstärke im Innern beim Fahren so enorm ist, dass man Gehörschutz tragen muss, bezweifel ich. Also ist das alleine schon sehr gefährlich für die Sicherheit. Ein Hupsignal wird man mit Sicherheit mit den Ohrstöpseln nicht hören.
Wer das nicht einsieht, darf eigentlich am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen.

Freundlicher Gruß

Lothar

--
1.6 16V Bj.2007 KC1N mit BRC-Gasanlage
Roter Roadrunner mit 395.000km auf der Uhr verkauft
Nachfolger Clio 5 Tce100 LPG, 32.000km gelaufen und nach kl. Unfall getauscht gegen Volvo V40 T2 (2017)


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