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Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben? (Plauderei)

ThomasE., (vor 1515 Tagen) @ kangoonanu

Die "gesetzliche Gewährleistung" beträgt bei Gebrauchtwaren 12 Monate, ab dem 7 Monat tritt die "Beweislastumkehr" ein,heißt, man muss Nachweisen das der Mangel schon zu Anfang bestand. Wenn Fahrzeug nicht Scheckheftgepflegt ist, und es treten Verschleissmängel auf fallen diese nicht unter die "Gewährleistung". Dies wäre dann über den Preis VOR Vertragsabschluss auszuhandeln, wenn z.b. Verschleissteile fällig sind.Wenn der Händler "Garantie" gibt ist dies eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Verschwiegene/versteckte Mängel sind hiervon ausgenommen.

Man kann das Fahrzeug einem Gutachter ADAC, GTÜ etc. vorführen VOR Kauf für eine technische/preisliche Beurteilung auf eigene Kosten, dann ist man bei technischer unkenntnis auch der sicheren Seite.

Also grundlegend "Augen auf beim Gebrauchtwarenkauf" und jemanden mit Sachkenntnis zu Rate ziehen.

vg


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