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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001 (Camping / Einbauten)

edefault, Monday, 11.09.2023, 13:17 (vor 439 Tagen)

Hallo & schönen guten Tag,

mir hat der TÜV jetzt an meinem FC01 Zweisitzer (LKW, 1,9 dTi Bj. 2001) eine fehlende Laderaumabtrennung beanstandet.

Die haben mir ein längliches gescantes Dokument am Bildschirm gezeigt, wonach da "wahlweise" eingebaut sein können (und dann kamen sechs Alternativen bis hin zu einem Fangnetz). Heisst "wahlweise", dass man zwingend eines davon haben muss?

Im Netz finde ich Bilder von Gestellen - Monströsitäten zum Teil - ausschließlich der neueren Modelle. Im ganz alten Ur-Kangoo nur so einen Rohrbogen hinter dem Fahrersitz.

So lange ich das Auto kenne - Erbstück von meinem Vater - war da nix. Es kann natürlich sein dass da was war was er gleich ausgebaut hat, weil es ihm im Weg war.

Weiss hier jemand Rat?
Danke.

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

Mc Stender, Hamburg, Monday, 11.09.2023, 14:08 (vor 439 Tagen) @ edefault

So lange ich das Auto kenne - Erbstück von meinem Vater - war da nix. Es kann natürlich sein dass da was war was er gleich ausgebaut hat, weil es ihm im Weg war.

Hallo,
das kenn ich.
Mir wurde das so erklärt, es muß verhindert werden, das "Ladung" z.b. den Fahrer köpft. Oder vorne auf der Motorhaube landet (noch schlimmer, dort einen Fahrradfahrer / Motorradfahrer / Fußgänger köpft).

Da die Ladung verschieden sein kann, sind es die "Verhinderer" auch.

Viele wurden in der Vergangenheit demontiert und absolut niemand hatte damit ein Problem.

Heute ist es ein "Punkt" auf der Prüfliste vom Tüv.
Genauso, wie der Sicherheitsgurt.
Und damit ....

Gruß
Mc Stender

--
G1Ph2 1,2Lt./16V 75PS = D4F 730 aus 2007 KC1D sollte sein.

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

biggi, Monday, 11.09.2023, 15:07 (vor 439 Tagen) @ edefault

Bei Nutzfahrzeugen/LKW (Kangoo Kasten hat N1 Zulassung) ist gesetzlich eine Klare Trennung vom Fahrgastraum incl. Fahrer von der Ladung/Nutzlast vorgesehen. Das Durchbrechen der Ladung oder Ausdünstungen der Ladung in die Fahrerkabine ist durch "bauliche" Maßahmen enstprechend (auch beim Standartcrash) zu verhindern und im Rahmen der Typgenehmigung nachzuweisen.

Da spielt auch noch erschwerend mit rein, daß bei Nutzfahrzeugen (gewerblicher Einsatz ist der Standartfall) der Fahrerplatz und ggf. Beifahrerplätze ja Arbeitsplatz ist und damit auch dem Arbeitsschutz unterliegt.

Bei einem PKW Kombi hast Du das Problem nicht, weil der eher privat und zum Personentransport genutzt wird, und auch das Nutzfahrzeugkriterium: Laderaum (m²)nach der letzten Sitzreihe größer als Passagierraum "selten" erfüllt.

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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

sewa, Sondershausen, Monday, 11.09.2023, 16:56 (vor 439 Tagen) @ biggi

Das müsste dann aber ganz neu sein, da unsere Kangoo`s 1 max. 2 senkrecht verbaute Rohre(ich bezeichne es mal so) hinter dem Fahrersitz hatten. Beifahrerseite war nie etwas verbaut auch nicht halbhoch. Beifahrersitz konnte man sogar nach vorn umklappen um lang durchzuladen.
Es gibt da sicher noch ander Kangooversionen, bei dem es anders gelöst ist/ war, ich spreche hier von den Fahrzeugen die wir hatten. Meist waren diese sogar ohne seitliche Schiebetüren, später dann mit.

--
Renault Kangoo Durisotti (Pick up)- orange
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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

raptor, ilvesheim, Monday, 11.09.2023, 18:35 (vor 439 Tagen) @ sewa

Hallo, hatte damals einer der ersten Kangoos
auf meiner Arbeit !
Da waren wirklich nur ein paar Rohre,aber auch für den Beifahrer.
Mehr zum Schutz von grösseren Gegenständen.
Glaub es war ca:2004 ,da waren es auch schön geformte Rohre
mit einen stabielen Drahtgeflecht und Beifaherseite,
konnte man immer schön nach vorn aufmachen für
längere Teile.
Grüsse von Bernd

--
grüsse von Bernd

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

kangoofahrer, haßmersheim/neckar - jetzt 74722 buchen, Monday, 11.09.2023, 20:31 (vor 439 Tagen) @ raptor
bearbeitet von kangoofahrer, Monday, 11.09.2023, 20:40

also dass der tüv ein gitter verlangt ist mir neu.
ich hatte bislang 4 kangoos, waren alle defacto im 2sitzer-zustand, und bis auf einen kc-benziner alle diesel m lkw-zulassung, also fc.
da ich auch in den letzten drei jahren mehrfach nach derartigen gebrauchten intensiv gesucht habe sind mir fotos von verschiedenen versionen zu gesicht gekommen.

mein erster fc bj 98 hatt die bekannte vario-trennwand in verbindung mit dem klappsitz/beifahrer.
das feinmaschige gitter war optimaler schutz, rechte seite klappbar nach vorn oder hinten, so dass bis zur windschutzscheibe durchgeladen werden konnte, bei offener rechter kleiner heckflügeltüre waren gegenstände v 4 meter kein problem, was sonst nur auf dem dach möglich wäre.

andere versionen kenn ich aus dem www, teilweise nur 2 stangen/bügel hinter dem fahrersitz.
oder eine vollmassive dichte trennwand, teils mit sichtfenster.

mein letzer, der rote, den ich nur 4 wochen hatte sah etwas verbastelt aus:
[image]

[image]
der blaue ist mein derz. , hat gerade im juni neuen tüv bekommen und ist ganz ohne alles, nur sitzlehnen.

--
grüsse aus dem neckar-odenwald-kreis,
alexander
g1 ez 7/2003 1461ccm diesel 60kw 82ps 2sitzer fc lkw 330tkm faltdach ahk flügeltüren, 2 schiebetüren

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

kangoofahrer, haßmersheim/neckar - jetzt 74722 buchen, Monday, 11.09.2023, 21:54 (vor 439 Tagen) @ kangoofahrer

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grüsse aus dem neckar-odenwald-kreis,
alexander
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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

biggi, Tuesday, 12.09.2023, 07:50 (vor 438 Tagen) @ sewa

So neu ist das nicht.

Liegt zum Teil einfach daran, daß die Prüfkriterien anders gewichtet werden.
Früher waren fehlerhafte Leuchtweitenregulierung Bagatelle, heute gravierender Mangel=keine Plakette, analog beim Thema fehlende "Trennwand-gitter": lag mal in der "Selbstverantwortung des Fahrers" ....

Die Ausführung an sich ist/war so nicht vorgeschrieben, wichtig war zuerst einmal überhaupt etwas, quasi den guten Willen zeigen, damit nicht "Heile" Europaletten frei durchmaschieren konnte. Heute sieht es etwas anders aus...

Dann hängt es auch neben den gesetzlichen Vorgaben etwas vom Hersteller und seiner Philosophie ab:

Der eine sagt: "Meine Trennwand muss in der Lage sein, die gesamte Nutzlast in "ungesicherten" Zustand, beim Norm-Crash aufzuhalten, ohne Durchschlag". Der andere sagt: "Ich unterstelle erst einmal korrekte Ladungssicherung mit den Zurrösen/Netzen/Gummimatten und setze entsprechend viele stabile deutlich sichtbare Zurrösenpunkte. Falls dann doch noch etwas schief geht, montiere ich bodennah einen massiven "Doppel-T Träger", der rutschende Verbände aufhält, für den evtl. Kleinkran, der sich aus dem gesicherten Blöcken lösen könnte, ziehe ich oberhalb eine 0.8mm Alu-Trennwand ein."

Früher konnte man unter mehreren Trennwandvarianten als Sonderausstattung wählen oder abbestellen. Heute kann man maximal noch Trennwand mit oder ohne Fenster und ggf. klappbar im Bereich Beifahrer (dann kann der aber auch nicht mehr mitfahren, und Fahrer sitzt abgeschirmt, auch zur Seite...) anwählen.

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

Mc Stender, Hamburg, Tuesday, 12.09.2023, 09:22 (vor 438 Tagen) @ biggi

Hallo,
Fakt ist, eine Art muß sein.
Sonst ist das (heute) ein Mangel.
Ich denke, da kommt´s auch ein bischen auf das Baujahr an.
Die "Post-Bomber" hatten nur die 2 Rohre hinterm Fahrer-Sitz.
Und "Nachrüsten / Ergänzen" war und ist nicht vorgesehen ?
Oder ?

Gruß
Mc Stender

--
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biggi, Tuesday, 12.09.2023, 12:05 (vor 438 Tagen) @ Mc Stender

Nachrüsten/Ertüchtigen/Upgrade auf den aktuellen Stand muss man meines Wissens nicht.
Es gilt der Stand der jeweiligen Typgenehmigung und Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Zulassung.
(ich kenne da als Ausnahme nur Wanrblinkanlage.)

Wenn man also etwas ausgebaut hat, was montiert sein musste, sollte man das auch bei der Fahrt zur Plakette wieder montieren, und sei es eine improvisierte /"historisch" gerechte Variante. Ist alles besser als nichts. Wenn aber etwas fehlt, gibt es auch kein "Ermessensspielraum".

Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001

Mc Stender, Hamburg, Tuesday, 12.09.2023, 14:31 (vor 438 Tagen) @ biggi

Nachrüsten/Ertüchtigen/Upgrade auf den aktuellen Stand muss man meines Wissens nicht.
Es gilt der Stand der jeweiligen Typgenehmigung und Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Zulassung.
(ich kenne da als Ausnahme nur Wanrblinkanlage.)

Hallo,
und Gurte am Sitz, Stillegen von "Winkern". Den Vorläufern vom Blinker.
Aber die Winker sind seit den 50er out.
Die Gurte seit den 80er Pflicht.
Wie die Warnblinker.

Interesant ?
Früher reichte es, beim Blaulicht, die Birne rauszunehmen.
Dann muste ein "Überzieher" her.
Heute muß ein "Draht" gezwickt werden (Dauerhafte Außerbetriebsetzung).

Gruß
Mc Stender

--
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edefault, Tuesday, 12.09.2023, 16:36 (vor 438 Tagen) @ sewa

Genau, die beiden Rohre hinter dem Fahrersitz - ein durchgehender Rohrbogen, eigentlich - das scheint die Original-Sicherung gewesen zu sein. Jedenfalls ist oben in der Ecke so ein Befestigungsteil, das mich schon immer gewundert hat.

Bei eBay Kleinanzeigen hatte tatsächlich jemand *genau* diesen Rohrbogen für 20€ :-)
Warum man *nie* etwas wegwerfen soll.

Noch ist er nicht da, ich habe mir jetzt aus MDF Platte was improvisiert und fahre mal damit zum TÜV. Der Prüfer meinte wörtlich, "ein Brett würde mir reichen".

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kangoofahrer, haßmersheim/neckar - jetzt 74722 buchen, Tuesday, 12.09.2023, 18:57 (vor 438 Tagen) @ edefault

ja, ne spanplatte ranspaxen, fertig ..... wenn die türen danach noch auf u zu gehen passt es ;-)
oder ein paar dachlatten.
bei dem bj lohnt es sich nicht noch 80 euro o mehr auszugeben für originalteile, denke es könnte der letzte tüv termin sein, alles andere wäre glücksfall.

--
grüsse aus dem neckar-odenwald-kreis,
alexander
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