KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]




Rücksitzbank raus -TÜV ?? (Camping / Einbauten)

Inge, Thursday, 16.11.2023, 16:31 (vor 372 Tagen)

Ich habe meine Rücksitzbank raus gebaut und bekomme jetzt einen schönen Womo-Umbau. Jetzt ist schon ein neuer Boden drin, Betteinbau steht schon an. Nun meine Frage: was sagt der TÜV dazu? Die Bank lässt sich ja nicht mehr einbauen.... Welche Erfahrungen habt ihr damit ??

Rücksitzbank raus -TÜV ??

Karnivorus, Thursday, 16.11.2023, 17:57 (vor 372 Tagen) @ Inge

Meine Gedanken dazu:
Typveränderung Fahrzeug = erlöschen BE = Nix mehr TÜV.

Also Veränderung eintragen lassen, dann gibt es auch wieder eine Plakette.

Rücksitzbank raus -TÜV ??

Mc Stender, Hamburg, Thursday, 16.11.2023, 18:48 (vor 372 Tagen) @ Karnivorus

Meine Gedanken dazu:
Typveränderung Fahrzeug = erlöschen BE = Nix mehr TÜV.

Also Veränderung eintragen lassen, dann gibt es auch wieder eine Plakette.

Eben.
2 Personen und die Gurte raus.
Früher musten die "Gewinde" unbrauchbar gemacht werden.

Damit nicht "mal eben" die Bank wieder rein und 3 Sitze mehr.

Gruß
Mc Stender

--
G1Ph2 1,2Lt./16V 75PS = D4F 730 aus 2007 KC1D sollte sein.

Avatar

Rücksitzbank raus -TÜV ??

Kangoo-Center -TML, 06618 Leislau, Thursday, 16.11.2023, 19:06 (vor 372 Tagen) @ Mc Stender

Das ist alles eine Frage des Tüvers . Ich würde da hier bei uns kein Problem drin sehen . Es steht nirgends geschrieben das du eine Sitzbank nicht raus bauen darfst .
Mein Trapo hat hinten 2 Sitzbänke , natürlich zum schnell mal raus nehmen . Die sind so gut wie nie drin . Beim TÜV natürlich auch nicht . Hat noch nie irgendwen interessiert .

--
Wer Rechtschreibfehler findet darf die gerne behalten !!! Insbesondere " abgesetzte " Punkte . .
Meine Beiträge können durchaus mit Ironie bestückt sein, also nicht alles auf die Goldwaage legen .

Rücksitzbank raus -TÜV ??

kangoofahrer, haßmersheim/neckar - jetzt 74722 buchen, Friday, 17.11.2023, 05:38 (vor 371 Tagen) @ Inge

ich hatte noch nie einen kangoo mit rücksitzen drin.
entweder waren es von haus aus lkw 2sitzer fc oder die sitze waren ausgebaut, auch bei pkw-zulassung (kc).
ob da die gurte noch drin waren weiss ich gar nich mehr, ich denke aber ja.
mein derz. kangoo ist diesel-fc, lkw-zulassung, war aber mal pkw, weil hinten fußraum vorhanden und mal gurte drin waren.
die lkw-zulassung/umschreibung macht ja nur beim diesel aus fiskalischen gründen sinn (NUTZLASTBESTEUERUNG statt hubraumbesteuerung)

mit tüv hatte ich diesbezüglich noch nie ein problem.
wenn du hinten die gurte (aus platzgründen) demontierst kann es aber sein, dass der tüv eine lkw.umschreibung verlangt, damit da niemand mehr sitze reinmachen und nutzen kann, solang die gurte fehlen.
solange die gurte drin sind und pkw-zulassung besteht kann man jederzeit wieder sitze montieren und nutzen.

--
grüsse aus dem neckar-odenwald-kreis,
alexander
g1 ez 7/2003 1461ccm diesel 60kw 82ps 2sitzer fc lkw 330tkm faltdach ahk flügeltüren, 2 schiebetüren

Rücksitzbank raus -TÜV ??

biggi, Friday, 17.11.2023, 17:03 (vor 371 Tagen) @ kangoofahrer

Die Frage ist, wie Du ihn nachher zulassen willst:

Für die Sitzigkeit ist allein gem. EU-Richtlinie das Vorhandensein von Sitz und Gurtbefestigungen in der entrechenden Stückzahl und die Möglichkeit die Sitze mit Handelsüblichen Werkzeug wieder montieren zu können, entscheident. (Du kannst also alle Sitze bis auf Fahrersitz vorübergehend ausbauen, das ist nicht TÜV-/Zulassungsrelevant)

Wohnmobil: Da geht die 5-Sitzigkeit auf Grund des Gewichtes der Einbauten in der Regel bei drauf. Und Du musst die Sitzigkeit anpassen, wenn die Sitze trotz/mit Campinausbau montierbar und nutzbar sein sollten.

Der Campingeinbau zählt so erst einmal als "Ladung". Und wenn er die Sitze/Rücksitzbank ausschließt..

Hast Du die Sitzaufnahmen und die Gurtbefestigungen zerstört, ist es kein Kombi mehr und formal mußt Du umschreiben auf LKW (wobei sich der TÜV-Prüfer formal davon überzeugen muss, daß die Grutbefestigungen etc. unwiderruflich nicht mehr nutzbar/zerstört sind (also vor Camingeinbauten..) .

Beim PKW musst Du nur drauf achten daß du beim Vollgetantken LeerfahrFahrzeug, daß der Fahrer mit 75 kf und 75 kg für jeden weiteren Passagier/(nutbaren Sitz) noch zuladen kannst.

Beim Nutzfahrzeug gelten für jeden weiteren Sitzplatz 136 kg +1 kg.

Avatar

Rücksitzbank raus -TÜV ??

JAU ⌂, 74632, Sunday, 26.11.2023, 14:30 (vor 362 Tagen) @ Inge

Lang her und nicht Kangoo, aber eine Erfahrung:
Ich durfte nochmal vorführen weil der Prüfer die Gurtschlösser (hingen an der Sitzbank dran welche bei HU in der Garage lag) nicht kontrollieren konnte.

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Rücksitzbank raus -TÜV ??

Moni @, Neuenhaus, Sunday, 03.12.2023, 17:20 (vor 355 Tagen) @ Inge

ich bin nur ausnahmsweise durchgekommen. Ich habe einen ungeklärten Wassereinbruch und deswegen innen vieles ausgebaut. Die TÜV Prüfung erfolgte in einer Werkstatt. Ich musste schon argumentieren! Wie oben schon gesagt: Die Rückbank muss bei der Prüfung vorhanden sein, weil die Gurtschlösser(an der Rückbank!) geprüft werden müssen. Ich würde beim nächten Mal die Rückbank wenigstens hinten reinlegen, denn ein temporärer Ausbau ist beim Kangoo doch erlaubt. Ansonsten habe ich zu Ausbauten viel über Ärger mit dem TÜV gehört. Hat sich inzwischen etwas ergeben?

Rücksitzbank raus -TÜV ??

Schrauber, Sunday, 03.12.2023, 23:07 (vor 354 Tagen) @ Moni

Da gibt es wohl wirklich große Unterschiede bei den Prüfungen: Ich habe seit schätzungsweise 20 Jahren in anfangs meinem Kangoo/später Dokker Campingausbauten drin und jeweils ein Drittel der Rückbank ausgebaut, beim Kangoo musste ich dafür sogar die Befestigung für die restliche Bank ändern. Da hat sich nie ein Prüfer drum geschert. OK, das Gurtschloss für den ausgebauten Sitz war jeweils am Rest der Sitzbank noch vorhanden – aber ich habe auch noch nie erlebt, dass Gurtschlösser geprüft werden, dass ein Prüfer sich überhaupt im Innenraum umschaut!

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Rücksitzbank,TÜV, Sicherheitsgurte, Vorschrift, Checkliste

Lotti Karotti, Monday, 04.12.2023, 12:11 (vor 354 Tagen) @ Schrauber

Moin

Wenn man im Internet nach der eindeutigen Vorschrift für das Vorhandensein der hinteren Sicherheitsgurte sucht, findet man hauptsächlich irgendwelche Forenbeiträge...jeder sagt etwas anderes.
Um das mal etwas deutlicher darzustellen, was der Gesetzgeber dazu sagt, hab ich auch mal gesucht und das hier gefunden:
Zitat:
"Seit 1979 müssen bis auf wenige Ausnahmen an allen im Fahrzeugschein dokumentierten Sitzplätzen auch entsprechende Sicherheitsgurte vorhanden sein. Sie müssen einwandfrei funktionsfähig sein (z.B. der Aufrollmechanismus von Automatikgurten) und dürfen äußerlich keine Schäden aufweisen, damit die Insassen optimal gesichert sind."
Quelle: https://www.dekra.de/de/checkliste-hauptuntersuchung/#accordion_Sicherheitsgurte

Man kann also sein Glück probieren, aber eigentlich....*zwinker*

Freundlicher Gruß

Lothar

Rücksitzbank,TÜV, Sicherheitsgurte, Vorschrift, Checkliste

Mc Stender, Hamburg, Monday, 04.12.2023, 13:33 (vor 354 Tagen) @ Lotti Karotti

Man kann also sein Glück probieren, aber eigentlich....*zwinker*

Ist das ein Punkt auf der "HakenListe" vom Tüver.
Wieviel Sitzplätze, jeder "Vorhanden" und mit Gurt (muß ja kein 3 Punkt-Gurt sein).

Selbst in Wohnmobilen muß, wenn als Sitzplatz eingetragen, jeweils ein Gurt sein.
Ohne Gurt, darf ne Kompanie platz nehmen.
Nur Fahren, das darf denn net sein.

Und, wenn der Einbau der "Einrichtung" das einsetzen der Rückbank incl. Gurten verhindert ...
Ganz einfach.
Sitzplätze streichen lassen. Dann zumeist mit "Unbrauchbarmachung" der Gewinde der Gurte.

Dann hat der PKW eben nur 2 Sitzplätze und gut ist es.

Gruß
Mc Stender

--
G1Ph2 1,2Lt./16V 75PS = D4F 730 aus 2007 KC1D sollte sein.

Avatar

Rücksitzbank raus -TÜV ??

JAU ⌂, 74632, Wednesday, 06.12.2023, 15:12 (vor 352 Tagen) @ Schrauber

aber ich habe auch noch nie erlebt, dass Gurtschlösser geprüft werden, dass ein Prüfer sich überhaupt im Innenraum umschaut!

Das tatsächlich alle Gutschlösser geprüft werden hatte ich auch noch nicht. Aber das es am Fahrer- oder Beifahrersitz kontrolliert wurde schon.
Der Gurtaufroller wird bei uns sehr gern geprüft. Ist meist ein kurzer Griff über die linke Schulter den man leicht verpasst wenn man nicht genau aufpasst.

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

RSS-Feed dieser Diskussion