Als Antwort auf: Wohnwagen-Gespann richtig gerechnet? von Frank am 06. Juni 2004 14:27:
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Eine Frage an die Mathematiker: Ich habe einen Kangoo mit dem 1.2 16V, 75 PS und erhöhter Bodenfreiheit. Leergewicht 1157 kg, dazu kommt noch Gedöns wie Klima, Faltdach, Kleinkram - also sagen wir 1250 kg. Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2400 kg. Das heißt, ich kann
a) einen 800 kg Wohnwagen (mit Stoßdämpfern etc.) dranhängen und die 100 km/h-Zulassung beantragen
b) Zuladung: Wohnwagen-Leergewicht ca. 600 kg. Also maximal 200 kg im Wohnwagen. Im Kangoo: 2400 kg Gesamtzuggewicht minus 800 kg Wohnwagen minus 1250 kg Kangoo minus 150 kg für 2 Personen = 200 kg.
Stimmt das so? Reicht das für einen normalen Urlaub?
Hallo!
Ob 200 kg für das gesamte Urlaubsgepäck reichen, hängt vor allem davon ab, mit wieviel Komfort man unterwegs ist. Die Mikrowelle, elektrische Kaffeemaschine, Satanlage, etc. würde ich dann nicht mitnehmen (habe ich sowieso nie dabei
). Beim Campingzubehör musst du dann noch zusätzlich darauf achten, möglichst Leichtgewichte zu haben, das gilt für evtl. zusätzliche Möbel und z. B. für's Geschirr (kein Porzellan, kein Glas, am besten billiges Bistro-Besteck mit leichtem Kunststoffgriff), Gasflasche aus Alu und dergleichen mehr. Machbar ist das Ganze auf jeden Fall. Problematisch wird es, wenn du zu deinem Wohnwagen auch noch ein Vorzelt oder gar einen Vorzeltboden mitnehmen willst. Diese beiden Teile bringen je nach Größe schon alleine 60-80 kg auf die Waage!
Hast du denn schon einen Wohnwagen? Könntest du dich vielleicht auch für einen Faltcaravan (Zeltcaravan) oder Klappcaravan (mit festen Wänden) erwärmen? Die heutigen Modelle bieten meist bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 650 kg (Leergewicht ca. 340 kg) viel Platz (aufgebaut 20 m2 und mehr!) und viel Stauraum zu zuladen.
Viele Grüße
Stephan mit Jamet Canyon Faltcaravan am Kangoo 1.9 dTi
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