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<title>myKangoo.de - Kangoo Kämpfernatur</title>
<link>https://forum.mykangoo.de/</link>
<description></description>
<language>de</language>
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<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Naja, zum Bussfahren braucht man nicht mehr die Personenbeförderung,soweit ich weiß, sondern die Klasse D bzw. DE, die wiederum wird ja nur noch für 5Jahre erteilt und dann muß man erneut die Voraussetzungen beibringen um die verlängerung zu bekommen.</p>
</blockquote><p>Moin Jolly.</p>
<p>So ist das heute richtig, aber da ich den Busschein vor der Führerscheinreform gemacht habe, sollte ich eigentlich einen gewissen Besitzstand haben. So wie ich ja auch die 79 und die 171 automatisch mitbekommen habe beim Umschreiben des Führerscheins. Deshalb bin ich überhaupt über die ganze Sache gestolpert, denn im Grunde genommen hat man mir eine regulär erworbene Fahrerlaubnis einfach aberkannt. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" />    </p>
<p>Die Klassen D bis DE beinhalten heute die Personenbeförderung, das ist klar, aber als ich den Schein gemacht habe, war es noch nicht so. Man kann ja einen Bus auch fahren, ohne Fahrgäste zu befördern, z. B. bei Überführungsfahrten oder privat als Wohnmobil. In dem rosafarbenen Schein war das auch so zu lesen, erst durch die Umstellung auf die Scheckkarte -also mit der ersten Verlängerung der Personenbeförderung- ist da plötzlich ein &quot;Verfallsdatum&quot; aufgetaucht. Ich brauch den Lappen zwar ohnehin nicht mehr, aber es ärgert mich schon ein wenig. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" />    </p>
<p>Gruß, Katja</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 09:59:31 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Nordlicht72</dc:creator>
</item>
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<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Naja, zum Bussfahren braucht man nicht mehr die Personenbeförderung,soweit ich weiß, sondern die Klasse D bzw. DE, die wiederum wird ja nur noch für 5Jahre erteilt und dann muß man erneut die Voraussetzungen beibringen um die verlängerung zu bekommen.</p>
<p>Naja, für die CE verlängerung hätte ich ein Jahr älter sein müssen, also gab es die nicht, da ich halt nicht so alt war um so schlecht gucken zu dürfen wie ich es tue. Manchmal sind 1% nüx und manchmal, geht einem so die Möglichkeit flöten zur Not noch LKW fahren zu können um am ka..en bleiben zu können. </p>
<p>Aber da man jetzt ja innerhalb der Fünf Jahre die der Führerschein CE gültig ist sich auch noch fünf Module in verschiedenen Disziplinen(Ecotraining, Sozialvorschriften, Ladungssicherung etc.)in Schulungen vermitteln lassen muß, wird es, wann man Ihn nicht Beruflich nutzt eh ein teurer Spaß.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 17:04:46 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>jollylolly</dc:creator>
</item>
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<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Oder um Schreiben und die Ausnahme79 mit Beantragen, geht nachträglich nämlich nicht mehr...</p>
<p>Also darf ich jetzt nur bis 11,99to im Gespann fahren, dafür aber, da ja CE gemacht aber nicht verlängert, jedoch E dabei bleibt auch mit nem Drehschemelanhänger... Ich glaube bei Paulus gibt es sogar PKW-Anhänger als Drehschemel ausführung. Aber Tandemachse reicht ja eigentlich für alles und ist einfacher zu Fahren, auch wenn man nen Drehschemelanhänger besser um ne ganz enge Ecke bekommt....</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 16:54:45 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>jollylolly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Lothar.</p>
<p>Danke für den Link, jetzt bin ich schlauer. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/ay.gif" alt="*thumbsup*" />   Offenbar fallen dir die besseren Suchbegriffe ein, ich hab nur Mumpitz gefunden. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" />  </p>
<p>Ich finde diese ganze Neuregelung ein wenig übertrieben. Wollte ich jetzt wieder Busse durch die Gegend schubsen, müsste ich ja ohnehin die Personenbeförderung neu machen (ist seit 2004 abgelaufen), wieso da gleich meine Fahrerlaubnis ungültig wird, verstehe ich irgendwie nicht. Aber gut, wenn die das so haben wollen... <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" />  </p>
<p>Gruß, Katja</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 15:22:58 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Nordlicht72</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hier <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis</a> steht alles wesentliche.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Moin zusammen.</p>
<p>Ich habe mich wegen dem Link von Peter mal genauer mit meinem Führerschein befasst. Dabei ist mir etwas aufgefallen: Ich habe 1996 den Führerschein der Klasse 2B gemacht (heute D bis DE), also den für Linienbusse. Ursprünglich hatte ich mal den rosafarbenen Lappen, da wurde mir der Führerschein Klasse 2 mit Beschränkungen aber ohne zeitliche Begrenzung eingetragen und ich hatte eine zusätzliche Bescheinigung für die Personenbeförderung. Die Personenbeförderung musste 1999 verlängert werden, und ich  habe dann wegen der Neuregelung den Schein im Scheckkartenformat bekommen, habe also nur noch <strong>ein </strong>Dokument.</p>
<p>Ursprünglich durfte ich also Omnibusse mit Automatikgetriebe <strong>ohne </strong>Gewichtsbeschränkung fahren und hatte <strong>zusätzlich </strong>die Personenbeförderung. Wenn ich mir jetzt aber die Eintragungen auf der Scheckkarte anschaue, sieht das so aus, als wäre mit dem Ablauf der Beförderung auch der eigentliche Führerschein ungültig geworden. Lediglich die mit dem alten 3er einhergehende Erlaubnis Omnibusse bis 7,5 t mit höchstens einem Beifahrer zu fahren, hat noch Gültigkeit. Den &quot;echten&quot; 2er hatte ich nie.</p>
<p>Leider habe ich zu dem Thema im Internet nicht viel gefunden, da die Klasse 2B den meisten Leuten weitgehend unbekannt war. </p>
<p>Weiß jemand, wie das jetzt geregelt ist? Das ich keine Fahrgäste befördern darf, ist mir klar, aber darf ich denn jetzt noch Busse über 7,5 t fahren oder nicht? Das würde mich mal sehr interessieren. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />  </p>
</blockquote><p><br />
Moin Katja</p>
<p><a href="http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm">Hier</a> kannst du es direkt nachlesen. Wenn du etwas weiter herunterscrollst, kommst du zu den Busklassen und dort ist eine Laufschrift &quot;Wichtig&quot;. Das dort aufgeführte pdf-Dokument verschafft dir Klarheit. Demnach darfst du nicht mehr einen Bus fahren, es sei denn, du hast §4 Abs.1 Nr. 2 erfüllt.<br />
Um 100%ige Klarheit zu bekommen, könntest du auch beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) oder beim TÜV nachfragen.<br />
Ist schon alles übel mit den neuen Bestimmungen, aber es soll ja der Sicherheit dienen. Mein Cousin hat schon seit eh und jeh die Klasse 2 und den Busschein...er war mal in ganz Europa und teils in Asien unterwegs. Heute darf er nur noch auf dem Bock sitzen, wenn der Motor aus ist...gesundheitlich schafft er es nicht mehr und kann die Gesundheitsprüfungen nicht mehr bestehen. </p>
<p>Viele Grüße<img src="https://forum.mykangoo.de/images/uploaded/201009281856194ca23a53f13ed.gif" loading="lazy" alt="[image]" width="31" height="31" /></p>
<p>Lothar</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 12:34:12 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>VEC-LOTHAR</dc:creator>
</item>
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<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hier <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis</a> steht alles wesentliche.</p>
</blockquote><p>Moin zusammen.</p>
<p>Ich habe mich wegen dem Link von Peter mal genauer mit meinem Führerschein befasst. Dabei ist mir etwas aufgefallen: Ich habe 1996 den Führerschein der Klasse 2B gemacht (heute D bis DE), also den für Linienbusse. Ursprünglich hatte ich mal den rosafarbenen Lappen, da wurde mir der Führerschein Klasse 2 mit Beschränkungen aber ohne zeitliche Begrenzung eingetragen und ich hatte eine zusätzliche Bescheinigung für die Personenbeförderung. Die Personenbeförderung musste 1999 verlängert werden, und ich  habe dann wegen der Neuregelung den Schein im Scheckkartenformat bekommen, habe also nur noch <strong>ein </strong>Dokument.</p>
<p>Ursprünglich durfte ich also Omnibusse mit Automatikgetriebe <strong>ohne </strong>Gewichtsbeschränkung fahren und hatte <strong>zusätzlich </strong>die Personenbeförderung. Wenn ich mir jetzt aber die Eintragungen auf der Scheckkarte anschaue, sieht das so aus, als wäre mit dem Ablauf der Beförderung auch der eigentliche Führerschein ungültig geworden. Lediglich die mit dem alten 3er einhergehende Erlaubnis Omnibusse bis 7,5 t mit höchstens einem Beifahrer zu fahren, hat noch Gültigkeit. Den &quot;echten&quot; 2er hatte ich nie.</p>
<p>Leider habe ich zu dem Thema im Internet nicht viel gefunden, da die Klasse 2B den meisten Leuten weitgehend unbekannt war. </p>
<p>Weiß jemand, wie das jetzt geregelt ist? Das ich keine Fahrgäste befördern darf, ist mir klar, aber darf ich denn jetzt noch Busse über 7,5 t fahren oder nicht? Das würde mich mal sehr interessieren. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />  </p>
<p>Gruß, Katja</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 11:55:09 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Nordlicht72</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p><br />
Ich hoffe du hattest eine gültige Fahrerkaubnis fürs Gespann? PKW reicht da nicht!</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hier <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis</a> steht alles wesentliche.</p>
<p>Danach durfte ich.</p>
</blockquote><p>Jepp...und sogar noch mehr <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Ich zitiere mal aus dem Wikipedia-Link:</p>
<p><span style="color:#f00;"><em>&quot;Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ≤ 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten. Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Führerscheinklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,50 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 Tonnen zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse).&quot;</em></span></p>
<p>Den alten, grauen Lappen hab ich auch noch...also darf ich auch <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 17:58:55 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>VEC-LOTHAR</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Ich hoffe du hattest eine gültige Fahrerkaubnis fürs Gespann? PKW reicht da nicht!</p>
<p>LG Xyrx</p>
</blockquote><p>Hier <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis</a> steht alles wesentliche.</p>
<p>Danach durfte ich.</p>
<p>mit nettem Gruß</p>
<p><br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240542</link>
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<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 17:50:32 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>6 mal Kangoo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Doch, reicht. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />  Zumindest mit dem &quot;alten&quot; 3er-Lappen. Tandemachse ist kein Problem, 2-Achs-Anhänger bis 1 m Randstand ist erlaubt. Erst bei mehr als 1 m ist der Klasse 2 Führerschein nötig. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" />  </p>
<p>Gruß, Katja</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240537</link>
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<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 15:56:11 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Nordlicht72</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich hoffe du hattest eine gültige Fahrerkaubnis fürs Gespann? PKW reicht da nicht!</p>
</blockquote><p>Xyrx, klär mich mal auf.<br />
Mein Führerschein Klasse 3 aus 1984 <em>darf aber </em>so einiges <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>mit nettem Gruß</p>
<p><br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240536</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240536</guid>
<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 15:09:13 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>6 mal Kangoo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das Wippen ist bei diesen &quot;kleinen&quot; Anhängern und auf vielen unseren Autobahnen normal. Das sind ganz seichte Wellen auf der Fahrbahn, besonders bei der rechten Spur. Da schaukelt sich das Gespann hoch, allein im Auto ohne Anhänger unmerkbar. Da ich sehr oft mit Anhänger fahre, kenne ich im meinem Einzugsgebiet diese Straßen.</p>
<p>Ich hoffe du hattest eine gültige Fahrerkaubnis fürs Gespann? PKW reicht da nicht!</p>
<p>LG Xyrx</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 12:01:50 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Xyrx</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stützlast ist ein wichtiger Hinweis. Auch bei Tandemanhängern muss was auf die AHK drücken.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240466</link>
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<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 20:07:43 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>ths</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,</p>
<p>hast du mal die Stützlast gemessen?<br />
Die sollte bei Anhängern zugunsten der besten Fahreigenschaften immer an der Obergrenze der Zulässigkeit (abhängig von Zugfahrzeug, AHK, Anhänger) liegen. Und zwar gilt der niedrigste der 3 Werte für das gesamte Gespann.<br />
Beispiel: Zugfahrzeug darf max. 50 kg Stützlast haben, AHK max. 75 kg, Anhänger max. 75 kg. Dann dürfen nur max. 50 kg da sein. 25 kg sollen zwar angeblich auch reichen, fördern aber einen unruhigen Fahrbetrieb.</p>
<p>Gruß, Stephan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240464</link>
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<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 20:02:14 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>stephan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Tandemachser laufen normalerweise sehr ruhig hinter dem Zugfahrzeug her.<br />
Da wird was am Anhänger nicht in Ordnung gewesen sein.<br />
Wenn die Fuhre anfängt aufzuschaukeln, Fuß vom Gas! Wenn das nicht reicht, Bremsen.<br />
Das Geschaukel ist die Resonanzfrequenz des Pendels Anhänger-Auto.<br />
Resonanzfrequenzen können alles zerlegen.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240461</link>
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<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 19:47:42 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>ths</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kangoo Kämpfernatur</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leute</p>
<p>Ich mußte letztens mal einen Doppelpferdeanhänger mit Doppelachse, mit meinem kleinen G1 dci70 bewegen.<br />
Der mußte leer von mir 140 km umgesetzt werden. Ich sage Euch, das war für mich Premiere mit dem Kangoo G1 einen Hänger zu ziehen. Dieses Biest, 800 kg schwer und 2,40 Meter hoch und locker so lang wie mein kleiner. Aber, der ist losgedüst, als ob das nichts wär. Die A4 rauf von Köln nach Aachen, locker leicht im 5-ten Gang. Ganz easy! Hätt ich nie gedacht. Ich hätte gewettet, dass der da nur im 4-ten Gang hochkommt. Nur auf der Bahn, mit 85 km/h, da hatte ich so ein rythmisches Wippen. Ich kam mir vor, wie auf einem Schaukelstuhl. Die Fuhre schaukelte sich immer wieder auf. Man mußte entweder langsamer fahren, dann war es sofort weg, oder etwas schneller fahren, dann fing der Hänger aber an so hin und her zu schaukeln, dass ich Angst bekam. Ich dürfte ja 1200 kg ziehen. Ich fand aber die 800 kg schon extrem wippelig. Ist das normal? Sind die hinteren Dämpfer unterdimensioniert, um so eine Anhängelast ruhig zu halten? Oder ist der alte Doppelachser von meinem Nachbarn einfach nur sehr unruhig? (Reifen auswuchten, Dämpfer des Hänger ausgelutscht...). Also das Gewippe war schon hammerhart. Man wurde, wenn sich die Fuhre aufgeschaukelt hatte, auf dem Fahrersitz locker rauf und runter geschleudert. Sowas hab ich noch nie erlebt. Das war echt Rodeo light.</p>
<p>mit nettem Gruß</p>
<p><br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240459</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=240459</guid>
<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 19:03:05 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>6 mal Kangoo</dc:creator>
</item>
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