<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>myKangoo.de - Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung</title>
<link>https://forum.mykangoo.de/</link>
<description></description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also es ist wohl in der Tat so, dass die Polizei selbst bei 1KG überladen die Weiterfahrt untersagen kann. Ob und ab wann die es tuen, ist wahrscheinlich Personabhängig...<br />
Im Falle eines Unfalls kann im schlimmsten Fall der komplette Versicherungssschutz drauf gehen.</p>
<p>Ich weiß, das mein Kangoo die Anhängerkupllung höchstens noch bekommt, um den hoffentlich kommenden Anhänger höchstens rangieren zu können. Für den Transport mit gefüllten Anhänger muss ein anderes Zugfahrzeug her.</p>
<p>MfG<br />
Kaj</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267898</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267898</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 11:10:33 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>KST -- (Admin)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Link! Wobei das geringe Bußgeld wenig tröstet, wenn man auf dem Weg in den Urlaub Ausladen muss oder gar ein Unfall passiert ... und dann ist ja auch noch die Frage, wie das im Ausland aussieht.</p>
<p>Gruß, Schrauber</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267897</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267897</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 10:51:34 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.neelix.de/tabelle7.html">http://www.neelix.de/tabelle7.html</a></p>
<p>mehr als 5% bis 10%: 10,-<br />
mehr als 10% bis 15%: 30,-<br />
mehr als 15% bis 20%: 35,-<br />
mehr als 20% bis 25%: 50,- 3Punkte<br />
mehr als 25% bis 30%: 75,- 3Punkte<br />
mehr als 30%: 125,- 3Punkte</p>
<p>Überladung (für Kfz. bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 2 t)</p>
<p>Und wenn der Beifahrer das ganze Anordnet und der Fahrer nur &quot;fährt&quot;, kostet es für den Beifahrer 5€ und für den Fahrer gilt die obige Tabelle.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267895</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267895</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 10:07:09 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>KST -- (Admin)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Gesamtzugmasse bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Zuges.</p>
</blockquote><p>
King wird&#039;s dir nicht glauben, wenn er nicht mal für Belege aus StVZO und Wikipedia zugänglich ist ...</p>
<blockquote><p>Überladen bis 10% ist Owi, also bezahlbar.</p>
</blockquote><p>
Woher hast du die Info? Heißt das, dass man dann auch weiter fahren darf ohne Ballast abzuwerfen?</p>
<p><br />
Gruß, Schrauber</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267894</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267894</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 08:58:54 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesamtzugmasse bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Zuges.<br />
Es ist eben möglich die Gewichte etwas variabel zu verteilen, Die Anhängelast und das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sind ebenfalls begrenzt.<br />
Überladen bis 10% ist Owi, also bezahlbar.</p>
<p>Achso und: Der Kangoo ist ein Kleinwagen (Clio) mit großem Kofferraum und der Möglichkeit aufrecht zu sitzen. Mehr nicht aber das reicht mir schon.<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Grüße, Ingolf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267892</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267892</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 07:17:20 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>ingolf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau darum geht es .<br />
Ein einfacher Blick in die Papiere und jeder der die zulässige Gesammtmassen<br />
zusammenzählen kann weiß ob der Anhänger gezogen werden darf. <br />
Beladen oder leer ist dann unwichtig.<br />
Wie beim Sprinter und Führeschein B.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267890</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267890</guid>
<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 01:00:06 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>King</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn das Tatsächliche gewicht des Anhängers ausschlagebend währe müsste<br />
er mit dir auf eine geeichte Wage fahren um zu überprüfen das du nicht <br />
überladen hast</p>
</blockquote><p>Bei entsprechenden Kontrollen wird jede einzelne Achse vermessen.<br />
Ein Fahrzeug, wa nicht überladen ist, ist nicht überladen. Also kann es keine Strafe geben, nur weil der Hänger theoretisch mehr wiegen könnte. Bei Anhängern zählt das tatsächliche Gewicht, ich bin mir nur nicht sicher, was beim PKW zählt. Denn einen Sprinter mit unter 3,5t aber zulässigem Gewicht von über 3,5t darf ich mit Klasse B nicht fahren.<br />
Außerdem gibt es noch die Achenanzahlbeschränkung, wobei ich gerade nicht weiß ob die für den alten 3er oder neuen B Schein zählt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267851</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267851</guid>
<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 06:17:48 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>KST -- (Admin)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz einfach .<br />
Wenn in den Papieren steht das die gesammt Zulässige Masse des Zuges nicht mehr <br />
als 2500 Kg haben darf.Dann kann das auch einer von der Rennleitung innerhalb<br />
weniger Stunden und nach nachfragen sich ausrechnen lassen das Gespann <br />
überladen sein könnte. <br />
Wenn das Tatsächliche gewicht des Anhängers ausschlagebend währe müsste<br />
er mit dir auf eine geeichte Wage fahren um zu überprüfen das du nicht <br />
überladen hast.<br />
Da das nicht gewünscht und umstädlich und deshalb ist wird jetzt alles <br />
auf das mögliche Gewicht begrenzt.<br />
In meinen Papieren steht nicht &quot; Max Gesammtmasses des Zuges 2500 Kg&quot;<br />
Sondern &quot;Zulässige Gesammtmassen des Zuges 2500 Kg &quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267847</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267847</guid>
<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 02:38:29 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>King</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Relevant für die STVO:</p>
<p>Das Gesamtzuggewicht setzt sich zusammen aus dem <span style="color:#f00;">zulässigen Gesamtgewicht</span> des Zugfahrzeugs und dem <span style="color:#f00;">tatsächlichen Gewicht</span> des Anhängers!</p>
</blockquote><p>
Worauf stützt du diese Behauptung? Warum ist dann die zulässige Anhängelast nicht einfach die Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges? Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ist, wenn es angegeben ist, immer geringer als die Summe von zul. Ges.-Gew. des Zugfahrzeugs und zul. Anhängelast, damit man die Möglichkeit hat, mehr hinten dran zu hängen, wenn man das zul. Ges.-Gew. des Zugfahrzeugs nicht ausschöpft. Wenn deine Behauptung richtig wäre, könnte man doch die zulässige Anhängelast NIE ausnutzen, wenn ein zul. Gesamtgewicht des Zuges gilt, das geringer als die Summe ...</p>
<p>Meint Schrauber.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267778</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267778</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 19:50:12 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Relevant für das Führerscheinrecht:</p>
<p>Für das Führerscheinrecht gilt <span style="color:#f00;">zulässiges Gesamtgewicht</span> des Zugfahrzeugs und <span style="color:#f00;">zulässiges Gesamtgewicht</span> des Anhängers!</p>
</blockquote><p>Und: <span style="color:#f00;">Zulässiges Gesamtzuggewicht</span>, denn ich darf mit der alten Klasse 3 (grauer Lappen) ein zulässiges Gesamtzuggewicht von <strong>18,5</strong> Tonnen fahren (7,5-Tonnen-LKW und Tandemanhänger 11 Tonnen).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267772</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267772</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 17:45:44 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>VEC-LOTHAR</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Obwohl bei meinem Anhänger (Vorder und Hinterboardwand klappbar) Kastenmass 2,05m + 1 m Deichsel +2,5m Überhang kann ich dann 5,20m lange Deckenpaneele locker transportieren.</p>
</blockquote><p>Bei Montage eines Dachgepäckträgers auf dem Kastenaufbau vom Anhänger gehen da bestimmt noch ein paar Meter mehr (wenn es über dem Kangoodach herüber ragt) <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<blockquote><p>Ich bin überzeugt die Blau-Weissen würden mich anhalten.<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/bp.gif" alt="*freu*" /> </p>
</blockquote><p>Dann aber mit Sicherheit <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267771</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267771</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 17:39:51 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>VEC-LOTHAR</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Relevant für die STVO:</p>
<p>Das Gesamtzuggewicht setzt sich zusammen aus dem <span style="color:#f00;">zulässigen Gesamtgewicht</span> des Zugfahrzeugs und dem <span style="color:#f00;">tatsächlichen Gewicht</span> des Anhängers!</p>
<p>Relevant für das Führerscheinrecht:</p>
<p>Für das Führerscheinrecht gilt <span style="color:#f00;">zulässiges Gesamtgewicht</span> des Zugfahrzeugs und <span style="color:#f00;">zulässiges Gesamtgewicht</span> des Anhängers!</p>
<p><br />
Gruß Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267770</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267770</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 17:02:53 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Kangoo_Rookie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>so ist es bei mir.</p>
<p>Anhänger gebremst zul. Gesamtgewicht 1300 Kg</p>
<p>Wenn ich mit dem Kangoo und Anhänger alleine zum Sand holen fahre:</p>
<p>200kg Leergewicht + 1000kg Ladung = 1200kg max. Zuglast.</p>
<p>Ich hoffe das der Kangoo und ich nicht mehr als 1300 Kg wiegen (an mir liegt es nicht<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> ), dann komm ich mit dem Gesamtzuggewicht auch hin.<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Aber wo wir schon bei Anhängern sind.<br />
Ich habe mal bei der &quot;Rennleitung&quot; angefragt, wieviel die Ladung MAXIMAL hinten am Anhänger überstehen darf.  Anwort: Äh, ja kann ich ihnen garnicht sagen.<br />
Meine Antwort: Aber ihre Kollegen werden mich deswegen dann schon rauswinken...<br />
Seine Antwort: Glaub ich nicht, die wissen das auch nicht....</p>
<p>Übrigens die Lösung:<br />
max 1,50 m, bei mehr als 1m Kennzeichung wie beim PKW<br />
auf Kurzstrecken ( 100km !!!!) max. 2,50m.</p>
<p>Ich würde mich nicht trauen mit 2,50m Brettüberhang hinter dem Hänger durch die Innenstadt zufahren, ich würde bei abbiegen wohl die Radwege freiräumen.</p>
<p>Obwohl bei meinem Anhänger (Vorder und Hinterboardwand klappbar) Kastenmass 2,05m + 1 m Deichsel +2,5m Überhang kann ich dann 5,20m lange Deckenpaneele locker transportieren.<br />
Ich bin überzeugt die Blau-Weissen würden mich anhalten.<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/bp.gif" alt="*freu*" /> </p>
<p>Gruß</p>
<p>Ralph</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267766</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267766</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 15:52:08 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>RalphG</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht. Aber das klingt doch gut..<br />
Da ich BE Klasse habe, ist theoretisch ein Zuggewicht bis 8,75t möglich.</p>
<p>Aber ok, dann darf ich den Hänger ja auch mit dem Kangoo bewegen.</p>
</blockquote><p><br />
Aber nur wenn das Gewicht des Hänger einschl. Ladung nicht über der max. Anhängelast liegt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267764</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267764</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 15:26:48 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Gerhard</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhängelast und Zuladung. ein Renault Witz... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Moin,</p>
<p>der Kangoo hat nun mal nicht unbedingt die Wohnwagenjunkies als Zielgruppe.</p>
<p>VG<br />
Oliver</p>
</blockquote><p>Japp, eher den Bäckermeister, oder den Gourmet Koch, der zum Markt fährt....und mich, für den Wocheneinkauf, oder Baumarktartikel, Flughafentransfer etc.<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/az.gif" alt="*prost*" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267763</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267763</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 14:57:09 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>ronko</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>#</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Nicht das Tatsächliche Gewicht ist ausschlaggebend sondern das <br />
Mögliche Gesammtgewicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist schlichtweg falsch, wird und wurde in diversen Foren schon oft durchgekaut. Leider gibt es hier bei der Rennleitung und auch bei den Zulassungsbehörden in dieser Sache Wissenslücken/Fehlinterpretationen. Manchmal auch gut, so bekam mein neuer Wowa mit 1000kg  3Jahre TÜV obwohl Anhänger über 750kg eigentlich nur 2 Jahre bekommen</p>
<p>Ich darf sehr wohl einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von z.B. 2to anhängen, maßgebend ist das tatsächliche Gewicht. Was ich nicht überschreiten darf ist die max. Anhängelast.</p>
<p>Gruß Gerd</p>
</blockquote><p>Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht. Aber das klingt doch gut..<br />
Da ich BE Klasse habe, ist theoretisch ein Zuggewicht bis 8,75t möglich.</p>
<p>Aber ok, dann darf ich den Hänger ja auch mit dem Kangoo bewegen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267759</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267759</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 14:26:50 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>KST -- (Admin)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>#</p>
<blockquote><p>Nicht das Tatsächliche Gewicht ist ausschlaggebend sondern das <br />
Mögliche Gesammtgewicht.</p>
</blockquote><p>Das ist schlichtweg falsch, wird und wurde in diversen Foren schon oft durchgekaut. Leider gibt es hier bei der Rennleitung und auch bei den Zulassungsbehörden in dieser Sache Wissenslücken/Fehlinterpretationen. Manchmal auch gut, so bekam mein neuer Wowa mit 1000kg  3Jahre TÜV obwohl Anhänger über 750kg eigentlich nur 2 Jahre bekommen</p>
<p>Ich darf sehr wohl einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von z.B. 2to anhängen, maßgebend ist das tatsächliche Gewicht. Was ich nicht überschreiten darf ist die max. Anhängelast.</p>
<p>Gruß Gerd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267758</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267758</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 14:15:34 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Gerhard</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im Internet findet man zu dem Thema unterschiedliche Meinungen, es überwiegt aber die Meinung, dass bei der Anhängelast ausschließlich die tatsächlich gezogene Masse relevant ist. </p>
<p>So steht es auch bei <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast">Wikipedia</a> gleich im ersten Satz. Allerdings hat der Artikel leider keine Einzelnachweise.</p>
<p>Also habe ich mal in der StVZO nachgeschaut: Dort heißt es in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html">§ 42</a>:</p>
<p>&quot;§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht<br />
(1) Die <span style="color:#c00;">gezogene Anhängelast</span> darf bei … Personenkraftwagen … weder das zulässige Gesamtgewicht … des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.&quot;</p>
<p>Die Formulierung &quot;gezogene Anhängelast&quot; (also nicht &quot;zulässige Gesamtmasse des Anhängers&quot; ) ist doch eindeutig - oder? </p>
<p>Entsprechend sollte es doch auch mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges sein, sonst müsste es ja &quot;höchstzulässige Summe der zuässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger&quot; heißen.</p>
<p>Gruß, Schrauber</p>
<p><br />
P.S.: Bei der Frage, was man mit seinem Führerschein fahren und ziehen darf, ist natürlich das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267757</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267757</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 14:06:55 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bei dem &quot;heiligen Gewicht&quot; ist es so, dass dieses weder tatsächlich noch theoretisch überschritten werden darf.</p>
</blockquote><p>Das wäre ja noch schlimmer als meine Zahlen.<br />
Ich dachte immer es geht auch bei dem Gewicht um das tatsächliche Gewicht.<br />
Aber wenn es sich dabei um ein theoretisches Gewicht handelt, dann ist das Problem ja noch größer, der Anhänger wiegt allein 510kg und darf 1500kg zuladen. Mir geht es dabei zwar nicht um das Gewicht sondern um die Größe, aber dann darf ich den Hånger mit dem Kangoo überhaupt nicht bewegen...</p>
<p>Da ich mir sicher keinen Neuwagen kaufen werde (auch wenn zB Dacia gute Preise hat), bekomme ich für meinen auch keine tolle Prämie und somit wird der Kangoo nicht verkauft <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/wink.png" alt=";)" /> dann bleibt der lieber irgendwo Wetter geschützt stehen.</p>
<p>Aber für WoWa Betrieb hat sich der Kangoo erledigt. Der aktuelle WoWa kann mit dem Scenic noch bewegt werden, aber da bei denen bald Neukauf ansteht, wird der nächste gute 200kg mehr haben und dann hat sich auch der Scenic als Zugfahrzeug erledigt.<br />
Mir persönlich gefällt der Espace sehr aber für den täglichen Gebrauch ist der eigentlich zu groß...<br />
Naja, mal schauen was kommt. Noch reicht der Scenic und der Kangoo funktioniert.</p>
<p>MfG<br />
Kaj</p>
<p>PS: wollt auch nur mal meine Meinung zu den ganzen Zahlen abgeben, denn eigentlich ist der Kangoo von der Bauform das perfekte Zugfahrzeug.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267756</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267756</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 13:30:55 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>KST -- (Admin)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bitte<br />
Lese nochmal nach ich habe den eintrag in meiner Zulassung Teil 1<br />
Original abgeschrieben. #<br />
Nicht das Tatsächliche Gewicht ist ausschlaggebend sondern das <br />
Mögliche Gesammtgewicht.</p>
</blockquote><p>Das Thema hatten wir vor kurzem schon einmal:<br />
<a href="http://forum.mykangoo.de/index.php?id=266863">http://forum.mykangoo.de/index.php?id=266863</a><br />
und der gute Eintrag von biggi:<br />
<a href="http://forum.mykangoo.de/index.php?id=266929">http://forum.mykangoo.de/index.php?id=266929</a></p>
<p>Bei dem &quot;heiligen Gewicht&quot; ist es so, dass dieses weder tatsächlich noch theoretisch überschritten werden darf.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267752</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=267752</guid>
<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 08:51:34 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>VEC-LOTHAR</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
