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<title>myKangoo.de - Frage zur Anhängerkupplung</title>
<link>https://forum.mykangoo.de/</link>
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<language>de</language>
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<title>Frage zur Anhängerkupplung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz so einfach ist das nicht: </p>
<p>Muss der Anbau einer Anhängerkupplung von einem Sachverständigen überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ?<br />
 Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft.<br />
 Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen.<br />
 Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.<br />
 Folgende Vorgaben sind notwendig:</p>
<p>Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)<br />
Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.<br />
Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.) </p>
<p> Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.<br />
 Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.<br />
 Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung sofort erfolgen.</p>
<p>Hier noch mal im schönsten Beamtendeutsch: <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF">http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF</a></p>
<p>ach ja, die ABE muss mitgeführt werden</p>
<p>Eschi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=277408</link>
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<pubDate>Tue, 10 Sep 2013 19:45:06 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Eschi</dc:creator>
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<title>Frage zur Anhängerkupplung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mir hat letztens Jemand erzählt, Anhängerkupplungen müßte man nicht mehr eintragen lassen - Stimmt das eigentlich ?? </p>
<p>Muß man dann auch keine ABE für eine Anhängerkupplung mit sich führen oder was ??</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=277405</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=277405</guid>
<pubDate>Tue, 10 Sep 2013 17:55:19 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Hochdachracer</dc:creator>
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