<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>myKangoo.de - Rückfahrscheinwerfer</title>
<link>https://forum.mykangoo.de/</link>
<description></description>
<language>de</language>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry waldschrat!</p>
<p>Irgendwie sind meine Photos im Forum verloren gegangen.</p>
<p>Ich such sie nochmal und hoffe für einen besseren sysop.</p>
<p>Ein*55W reicht - weil der Kangoo auch nur einen Gang rückwaertz hat.</p>
<p>In Kuerze die Bilder!</p>
<p>gruesse</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300634</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300634</guid>
<pubDate>Sat, 17 Sep 2016 19:10:58 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Peter Franken</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo waldschrat!</p>
<p>So ähnlich habe ich das mal hier in Belgien bei einem Förster gesehen.</p>
<p>Ich war sofort begeistert und habe das für mich realisiert.</p>
<p>Seid 10 Jahren fahre ich so rum und komme durch den TUEV ( hier Keuring ).</p>
<p>Meine Planung war auch 2*55W H3 aber die linke Seite habe ich dann gelassen weil der Scheinwerfer die Abschleppöse blockiert hätte.</p>
<p>Ich habe die rechte Rückleuchte gegen die Rechtslenkerversion getauscht und habe jetzt Nebelschlussleuchte rechts und links und einen 55W Rückfahrscheinwerfer rechts.</p>
<p>Einer reicht!</p>
<p>Ich habe das allerdings für 110W ausgelegt und ein Relais zwischengeschaltet. Das war eigentlich nicht nötig aber sitzt in der Schaltung.</p>
<p>Es gibt noch andere Lösungen.</p>
<p>Gruesse</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300632</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300632</guid>
<pubDate>Sat, 17 Sep 2016 18:37:12 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Peter Franken</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da hast Du  vermutlich nicht Unrecht. Wobei ich denke, dass hier eher die individuelle Person und weniger die Orginasation ne größere Rolle spielt, aber das ist eher belanglos.<br />
Nur ist das Durchwinken halt leider nicht automatisch eine Freigabe.<br />
Im Zweifel ist es dann nur nicht aufgefallen. Der schwarze Peter verbleibt beim Halter.<br />
So sind die Spielregeln.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300568</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300568</guid>
<pubDate>Tue, 13 Sep 2016 05:13:12 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Horst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schau mal 11.09.16 unter Fischers nach!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300567</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300567</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 19:12:36 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Fischers</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
jeder wie er meint. Aber  nur weil irgendwer irgendwann mit irgendwas mal durchgekommen ist, auch wenns die Feuerwehr ist, ist nicht automatisch erlaubt.<br />
Sonst dürfte man auch klauen.<br />
Die Polizei hat eher ein Auge auf typische Tunergemurkse, insofern ist die Wahrscheinlichkeit mit anderen Dingen durchzukommen die nicht Tunertypisch sind durchaus recht groß.<br />
Es geht hier glaub ich gar niemand drum jemand von so was abzuhalten, aber man sollte zumimdest wissen was man tut.<br />
Es wurden ja zahlreiche §§ gennant, warum die nicht gültig sein sollen weil die einem.nicht in den Kram passen ist mir schleierhaft.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300566</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300566</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 18:06:44 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Horst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nehme ich eine Arbeitsscheinwerfer und baue den im Rahmen der Anbau- und Beschaltungsvorschriften an, so hat das Kind nur einen anderen Namen bekommen.<br />
Ebenso würde es sich mit dem seitlichen, kleinen Blinkern verhalten. Nehme ich sie weg aus dem Blinkerkreis und schalte sie als seitliche Begrenzungslichter, so sind es eben seitliche, gelbe Begrenzungslichter.</p>
</blockquote><p>
Eben nicht. Das war vielleicht mal so als das Genehmigungszeichen eine Wellenlinie war.<br />
Aber ich kenn das aus der Anhängerecke: Es gibt Schlussleuchten und Begrenzungsleuchen. Die haben die gleiche Farbe und werden sogar gemeinsam geschalten. Man darf sie aber nicht vertauschen.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300563</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300563</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 17:52:50 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde sowas super! Es zeigt doch das viele Interesse haben an Lösungen! Es darf sich jeder eine Meinung bilden und für sich entscheiden ob und wie er es so oder so macht! Danke an alle die sich Zeit nehmen und Tipps geben!!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300562</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300562</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 17:41:23 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Fischers</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Na, da habe ich ja was losgetreten ! Das es zu solchen Diskusionen kommt habe ich nicht erwartet<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> ! Hätte ich das  ansatzweise geahnt , ja dann hätte ich gar nichts geschrieben.Aber es ist zu dem Thema alles gesagt und geschrieben, und ich kann mich dem Schlußwort von Lothar nur anschließen.</p>
<p>Es grüßt der Waldschrat</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300561</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300561</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 17:23:37 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>waldschrat</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer-- Zum Letzten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Geil, das bau ich mir auch dran! Endlich Licht beim Einparken....<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
</blockquote><p>Na dann bau ´se doch an...am besten gleich zwei und die dritte, serienmäßige schmeißt du raus (weil 3 Rückfahrleuchten sind ja nicht erlaubt) und holst dir eine Leuchteneinheit vom Rechtslenker. Dann hast noch den Effekt, dass du zwei Nebelrückleuchten hast <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /><br />
<a href="https://www.rz-handel.de/led-beleuchtung/arbeitsscheinwerfer/eckig/3396/led-arbeitsscheinwerfer-1600lm-ece-r23-zulassung-als-rueckfahrscheinwerfer-4-led">https://www.rz-handel.de/led-beleuchtung/arbeitsscheinwerfer/eckig/3396/led-arbeitssche...</a><br />
<strong>1600 Lumen!!!!! Mehr, als beide Scheinwerfer vorne zusammen <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
</strong><br />
....ich versteh diese Diskussion echt nicht. Ein Arbeitsscheinwerfer ist ein Scheinwerfer, der mit einem zusätzlichen Schalter eingeschaltet werden kann. Eine Rückfahrleuchte wird <strong>nur (!!!)</strong> durch den Rückwärtsgang eingeschaltet und darf <strong>nur (!!!)</strong> in einem bestimmten Abstrahlwinkel und eine bestimmte Entfernung (10 m) leuchten. Nehme ich eine Arbeitsscheinwerfer und baue den im Rahmen der Anbau- und Beschaltungsvorschriften an, so hat das Kind nur einen anderen Namen bekommen. Ebenso würde es sich mit dem seitlichen, kleinen Blinkern verhalten. Nehme ich sie weg aus dem Blinkerkreis und schalte sie als seitliche Begrenzungslichter, so sind es eben seitliche, gelbe Begrenzungslichter. </p>
<p>Ein früherer Kollege hat seinen Firmenwagen eines Elektro-Handwerksbetriebes mit einer Rückfahrkamera am hinteren Dachrand ausgerüstet und zwei kleinen Scheinwerfer aus dem Elektro-Katalog jeweils rechts und links an den Dachkanten. Die Kamera ist auf die AHK gerichtet und die beiden Scheinwerfer auch und alle drei Teile gehen an, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird. Zweck des ganzen war es, den Anhänger der freiwilligen Feuerwehr mit Gefahrenabsicherungsgerätschaften (Warnpoller, Warnbaken etc.) so schnell es geht, anzuhängen. Er war immer der erste am Unfallort und hat die Gefahrenstelle für seine Kameraden abgesichert. Niemand, aber wirklich gar niemand, hat nach irgendwelchen ECE-Regelungen gefragt oder es moniert. Wieso wird das hier immer wieder im Forum so hochgepuscht!!! Wenn man doch niemanden blendet, die allgemeinen Vorschriften für Anbringung, Beschaltung und Ausleuchtung einhält, dann sollte man es dabei belassen und diese sinnlosen Diskussionen einstellen. </p>
<p>Ich bin ab jetzt dafür nicht mehr aufnahmefähig. Für mich ist in diesem Thread nun Schluss.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300558</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300558</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 16:12:45 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Lotti Karotti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau een Gedanken hatte ich auch <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300555</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300555</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 06:58:57 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Horst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>&quot;Der in 6.4.2.2 genannten...&quot;</p>
<p>Schau mer mal.</p>
<p>&quot;Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit<br />
einer Länge über 6 000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1.&quot;</p>
<p>Also keine Kangoo. </p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Zweite Zeile. In der ECE-R23.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Ja, die gilt aber auch <em>nur</em> für Rückfahrscheinwerfer.</p>
<p>Wenn die Leuchte nicht als RFS zugelassen ist darf man sie auch nicht als solche einsetzen.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Das ist allerdings knifflig. Ich hab nämlich keine Vorlage zu Arbeitsscheinwerfern gefunden außer dem bei Hella.<br />
Es wird vielmehr akzeptiert das der ARSW zwar dauerhaft angebaut sein darf, die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zulässig ist weil: Keine Vorschrift und keine geprüfte Leuchte.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Alles öffentlicher Verkehrsraum. Einschalten der ARSW nicht zulässig.<br />
Wenn man sich also legal bewegen möchte ist der ARSW fast nirgends zu gebrauchen.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Ich denke es ist der Punkt erreicht wo wir nicht weiter streiten brauchen. Wir haben unsere jeweiligen Positionen dargelegt und würden nur noch Argumente wiederholen. Jeder Mitleser kann sich sein eigene Bild machen.</p>
<p><br />
mg JAU</p>
</blockquote><p>Geil, das bau ich mir auch dran! Endlich Licht beim Einparken....<img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300553</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300553</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 06:29:19 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Der Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es sein Dir freigestellt diese dann dennoch Rückfahrscheinwerfer zu nennen im Sinne der Stvzo ists halt anders.</p>
</blockquote><p>
Wäre aber sehr verwirrend.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300552</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300552</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 06:22:17 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2</p>
</blockquote><p>
&quot;Der in 6.4.2.2 genannten...&quot;</p>
<p>Schau mer mal.</p>
<p>&quot;Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit<br />
einer Länge über 6 000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1.&quot;</p>
<p>Also keine Kangoo. </p>
<blockquote><p>Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?</p>
</blockquote><p>
Zweite Zeile. In der ECE-R23.</p>
<blockquote><p>Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.</p>
</blockquote><p>
Ja, die gilt aber auch <em>nur</em> für Rückfahrscheinwerfer.</p>
<p>Wenn die Leuchte nicht als RFS zugelassen ist darf man sie auch nicht als solche einsetzen.</p>
<blockquote><p>Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf?</p>
</blockquote><p>
Das ist allerdings knifflig. Ich hab nämlich keine Vorlage zu Arbeitsscheinwerfern gefunden außer dem bei Hella.<br />
Es wird vielmehr akzeptiert das der ARSW zwar dauerhaft angebaut sein darf, die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zulässig ist weil: Keine Vorschrift und keine geprüfte Leuchte.</p>
<blockquote><p>Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?</p>
</blockquote><p>
Alles öffentlicher Verkehrsraum. Einschalten der ARSW nicht zulässig.<br />
Wenn man sich legal bewegen möchte ist ein ARSW fast nirgends zu gebrauchen.</p>
<blockquote><p>Diese ewigen Diskussionen um gesetzliche Regelungen nerven.</p>
</blockquote><p>
Schon, aber hältst du es nicht für sinnvoll auf Fehler hinzuweisen wenn man meint welche entdeckt zu haben?</p>
<blockquote><p>PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
</blockquote><p>
Ich denke es ist der Punkt erreicht wo wir nicht weiter streiten brauchen. Wir haben unsere jeweiligen Positionen dargelegt und würden nur noch Argumente wiederholen. Jeder Mitleser kann sich sein eigenes Bild machen.</p>
<p><br />
mg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300551</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300551</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 06:20:25 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>diese zusätzlichen Scheinwerfer werden aber halt nicht Rückfahrscheinwerfer genannt.<br />
Und die dürfen halt auch nicht so beschaltet werden. Steht ja sogar in dem von Dir zitiertem Text.<br />
Daher können diese auch nicht die Rückfahrscheinwerfer ersetzen.</p>
<p>Es sein Dir freigestellt diese dann dennoch Rückfahrscheinwerfer zu nennen im Sinne der Stvzo ists halt anders.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300550</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300550</guid>
<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 04:10:22 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Horst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Quelle? Wenn ich mir schon die Mühe mache erwarte ich das auch von dir.</p>
<p>Kann auch sein das deine Aussage noch auf alten Regeln fußt. Da heute aber praktisch alle Fahrzeuge nach ECE erstgeprüft und genehmigt werden gilt das EU-Reglement auch für nachträgliche Anbauten.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer.<br />
Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Weil die während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht an sein dürfen. Auf einem Betriebshof an der Laderampe sieht das wieder anders aus.</p>
</blockquote><p>Schade....du warst schon auf den Seiten von Hella, hast aber nicht dort alles gelesen.<br />
Ein PKW ist die Klasse M1 und bei Hella steht da folgendes zur ECE-Regelung:</p>
<p><img src="https://forum.mykangoo.de/images/uploaded/2016091119090257d5abce36d68.jpg" loading="lazy" alt="[image]" width="800" height="419" /><br />
(Quelle: <a href="http://www.hella.com/emergency/assets/media_global/1132_ECE_Regelung_48_Broschuere_HELLA_DE.pdf">http://www.hella.com/emergency/assets/media_global/1132_ECE_Regelung_48_Broschuere_HELL...</a> )</p>
<p>Da steht auch die gesonderten Bedingungen nach § 6.4.7.2<br />
Was ist denn dieser Paragraph? ....das kann man auch nachlesen:</p>
<p><img src="https://forum.mykangoo.de/images/uploaded/2016091119125357d5acb58f93b.jpg" loading="lazy" alt="[image]" width="800" height="455" /><br />
(Quelle: <a href="http://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf">http://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf</a> )</p>
<p>Und wo steht jetzt, dass diese Leuchten ein E-Zeichen haben müssen?<br />
Es steht nur da, dass M1-Fahrzeuge, also PKW, nur 2 Rückfahrscheinwerfer haben dürfen! Der serienmäßig eingebaute Rückfahrscheinwerfer muss ein Prüfzeichen nach der ECE-Regelung haben, nicht aber die zusätzliche, optionale Leuchte.<br />
Die Beschaltung der Rückfahrscheinwerfer steht unter 6.4.7.1 in der kfztech-pdf.<br />
Lesen könnt ihr doch selber, oder?<br />
Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer nur auf Privatgelände/Betriebsgelände benutzt werden darf? Ist eine Zufahrt von der Straße zur Laderampe eines Supermarktes (wie Aldi) kein öffentlicher Verkehrsraum? Und wie ist es auf Autobahnraststätten? Wendemanöver auf breiten Straßen? Rückwärtiges Einfahren zu Baustellen?</p>
<p>Ich glaube, ich habe jetzt genug Quellen und Fakten genannt. Diese ewigen Diskussionen um gesetzliche Regelungen nerven. </p>
<p>Viel Spaß damit noch.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Lothar</p>
<p>PS. Selbst Nebelscheinwerfer kann man als Rückfahrscheinwerfer einsetzen, solange man die Ausleuchtungsvorschriften beachtet. So sind auch Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer kein Problem. Man kann auch eine Fahrradlampe an die Stoßstange hängen <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300549</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300549</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 19:27:38 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>Lotti Karotti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.</p>
</blockquote><p>
Quelle? Wenn ich mir schon die Mühe mache erwarte ich das auch von dir.</p>
<p>Kann auch sein das deine Aussage noch auf alten Regeln fußt. Da heute aber praktisch alle Fahrzeuge nach ECE erstgeprüft und genehmigt werden gilt das EU-Reglement auch für nachträgliche Anbauten.</p>
<blockquote><p>Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer.<br />
Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!</p>
</blockquote><p>
Weil die während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht an sein dürfen. Auf einem Betriebshof an der Laderampe sieht das wieder anders aus.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300548</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300548</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 16:55:15 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich habe viele Jahre im Tiefbau gearbeitet und da brauchst du hinten richtig gutes Licht </p>
</blockquote><p>
Das möchte ich auch gar nicht abstreiten.</p>
<p>Aber: <a href="http://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/Gesamtprospekt_Arbeitsscheinwerfer_2009_2010.pdf">http://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/Gesamtprospekt_Arbeits...</a> S.3 (ich hoffe das genügt euch als Quelle)</p>
<p>&quot;Nach STVZO § 52 (7) dürfen alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet werden. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt (auf öffentlichen Straßen) benutzt werden, sondern nur bei stehenden Fahrzeugen,&quot;</p>
<p>Damit wäre klar das eine Arbeitsleuchte als RFS nicht zulässig ist. Der ist nämlich an den Rückwärtsgang gekoppelt.</p>
<p>&quot;Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von allen anderen Scheinwerfern oder Leuchten eingeschaltet werden können, z.B. die elektrische Schaltung zusammen mit dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig.&quot;</p>
<p>Und:<br />
&quot;Es existieren keine besonderen Vorschriften für die Zulassung, z.B. nach ECE oder EG, da Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nur abseits von öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen.&quot;</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300547</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300547</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 16:48:12 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen  und ist in der EU hergestellt.  Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.</p>
</blockquote><p>
Da hast du was falsch verstanden.</p>
<p>Um als Rückfahrscheinwerfer angebaut werden zu dürfen braucht er ein E-Zeichen und den korrekten Vermerk auf die Genehmigung als RFS. Das wäre ein AR, vielleicht auch eine 23. Quellen hab ich im anderen Beitrag glaub genug genannt.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300546</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300546</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 16:41:44 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist richtig was Du da schreibst. Ich habe viele Jahre im Tiefbau gearbeitet und da brauchst du hinten richtig gutes Licht , und nicht nur nach hinten , sondern auch etwas zur Seite brauchst du Licht : Es ist stockdunckel und du bist auf der Kippe und sollst an einer bestimmten Stelle das Material kippen, ohne entsprechende Beleuchtung hinten fährst du da schon mal im Kreis oder kommst gar nicht dahin wo du hinsollst.<br />
Weder bei Polizeikontrollen ( In Hamburg Harburg ist eine Wache mit für LKW Belange besonders geschulten Beamten , und denen machst du nichst vor, ebenso verhält es sich mit den &quot; Neumünsteranern &quot; !! )noch beim TÜV ( jedes Jahr + halbjährliche Sonderuntersuchung ) noch bei der Dekra sind diese Leuchten jemals beanstandet worden.<br />
Mit diesen LED Leuchten war es hinter den ( zu mindest bei den in unserer Fa. vorhanden LKW ) LKW taghell.<br />
Gruß vom Waldschrat</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300545</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300545</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 12:09:53 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>waldschrat</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückfahrscheinwerfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen  und ist in der EU hergestellt.  Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.<br />
Noch mal zu angeblichen Blendung : das stimmt so nicht ,kann man auf dem bei Tageslicht aufgenommenen Foto erkennen. Das andere Foto habe ich im Dunkeln mit dem Handy aufgenommen .<br />
Gruß vom Waldschrat</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300544</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=300544</guid>
<pubDate>Sun, 11 Sep 2016 11:56:01 +0000</pubDate>
<category>Plauderei</category><dc:creator>waldschrat</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
