Als Antwort auf: 6. Sitz? von Jürgen Tümmler am 30. April 2001 08:51:34:
Hallo Jürgen,
es sieht schlecht für einen 6. Sitz beim Kangoo aus.
Die von dir beschriebene 3. Sitzreihe entgegen der Fahrtrichtung gibt es für ein paar deutsche Kombis (Passat, E-Klasse,...) und gelten als Notsitze (dürften also nach StVZO eigentlich nur benutzt werden, wenn die 2. Reihe komplett belegt ist). Der ADAC warnt aber eindringlich vor dem Gebrauch dieser 3. Sitzreihen, weil die Knautschzone bei einem Heckaufprall die Beine deiner Kinder sind...
Für den Peugeot Partner und Citroen Berlingo gibt es wohl eine Transporterausführung, die 2 Sitzreihen längs zur Fahrtrichtung haben - man sitzt sich also als Fondspassagier gegenüber - ich weiß nicht ob diese Versionen in Deutschland vertrieben werden...
Ähnliches gibt es auch für den Fiorino von Fiat (einem Uno mit Kastenaufbau), dem Defender von Rover und andere Hardcore Geländewagen (z. B Transporterausführung der G-Klasse).
Mir ist nicht bekannt, das es für den Kangoo eine zugelassene (geschweige denn TüV geprüfte) Variante für einen 6. und 7. Sitz gibt. Ich glaube auch nicht, das Renault so etwas für den deutschen Markt einführen wird, da man sich ansonsten den Markt für den Espace kaputt machen würde...
Den Citroen XM (wie auch der Vorgänger CX) als auch den Renault 21 gab es in der Kombiversion mit einer vollwertigen 3. Sitzreihe als Sonderausstattung und waren dann auch als 7 Sitzer im KFZ Schein eingetragen. Solche Lösungen gibt es heute noch von Mitsubishi (der Space Wagon als 7 Sitzer) und natürlich jedem beliebigen Van...
Mir scheint, du wirst um den zweiten Kangoo nicht rumkommen
Viel Freude am Nachwuchs!
Marc