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Suche Lösung: keine Trennwand (Camping / Einbauten)

toni, Friday, 16.01.2015, 22:07 (vor 3387 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder!

Ich werde mir nächste Woche einen Renault Kangoo kaufen. Es wird Zweisitzer mit Ladefläche sein. Ich lasse die Trennwand herausnehmen, damit ich mehr Platz habe um eine Matratze hineinzulegen.

Ich suche nun nach einer Lösung, damit ich keine Probleme mit der Polizei bekomme. Hat jemand von euch damit Erfahrung gesammelt?

Zum einen habe ich mir überlegt ein einfaches Trennetz einzubauen. Hat jemand eines zu verkaufen oder eine Idee wie ich das selbst basteln kann?
Zum anderen müsste es doch möglich sein, das Auto als normales Auto (keine LKW-Nutzung) anzumelden. Dann dürfte es doch kein Problem sein.

Ich bin über jede Antwort dankbar!
Toni

Suche Lösung: keine Trennwand

Der Henrik, Friday, 16.01.2015, 22:58 (vor 3387 Tagen) @ toni

Ich suche nun nach einer Lösung, damit ich keine Probleme mit der Polizei bekomme. Hat jemand von euch damit Erfahrung gesammelt?

Am wenigsten Ärger hast Du mit der Polizei, wenn Du am Steuer auf Alkohol, Drogen und Telefonieren verzichtest.

Wie war jetzt die Frage? Ich versteh das Problem nicht?! Am besten heute Abend auch kein Auto mehr fahren!

Suche Lösung: keine Trennwand

toni, Friday, 16.01.2015, 23:04 (vor 3387 Tagen) @ Der Henrik

Ich habe Bedenken, dass ich Strafe zahlen muss, wenn ich keine Trennwand zwischen Fahrer- und Laderaum habe.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
Oder hat jemand eine Alternative zu einer festen Trennwand?
Ich hoffe meine Fragen sund nun verständlicher.

Suche Lösung: keine Trennwand

randy-andy, Friday, 16.01.2015, 23:23 (vor 3387 Tagen) @ toni

Deine Frage war schon von vornherein verständlich, die erste Antwort darauf vielleicht weniger ;-) .
Bei unserem altem Kangoo (zweisitzig mit LKW-Zulassung) ist auch kein Trenngitter eingebaut. Sofern die Ladefläche leer ist, besteht ja auch keine Gefahr. Und eine lange Matratze kann Dir bei einer starken Bremsung auch nicht um die Ohren fliegen.

Bei TÜV-Hauptuntersuchungen ist das fehlende Gitter nie bemängelt worden.

Gruß
Andy

Suche Lösung: keine Trennwand

Oliver -- (Moderator), Friday, 16.01.2015, 23:37 (vor 3387 Tagen) @ toni

Ich habe Bedenken, dass ich Strafe zahlen muss, wenn ich keine Trennwand zwischen Fahrer- und Laderaum habe.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
Oder hat jemand eine Alternative zu einer festen Trennwand?
Ich hoffe meine Fragen sund nun verständlicher.

Hallo!
Erstmal Willkommen im Forum. Ich habe noch nie davon gehört das man Strafe zahlen muss wenn man keine Trennwand in seinem Lieferwagen hat. ( Ausnahme Leichenwagen :-D )
Es gibt verschiedene Varianten zum Schutz des Fahrers vor rutschender Ladung. Feste Trennwand, vergitterte Trennwand wobei der rechte Teil schwenkbar ist oder ein Y-förmiger Bügel hinter dem Fahrersitz.
Gib einfach bei Google oder Bing "Kangoo Laderaum" als Suchbegriff ein und schau dir die Bilder an.

Gruss Oliver

--
G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss

Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

Suche Lösung: keine Trennwand

toni, Saturday, 17.01.2015, 09:28 (vor 3387 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Vielen Dank für die Antworten. Das beruhigt mich :-)

Suche Lösung: keine Trennwand

Nico, Saturday, 17.01.2015, 10:27 (vor 3387 Tagen) @ toni

Ich habe Bedenken, dass ich Strafe zahlen muss, wenn ich keine Trennwand zwischen Fahrer- und Laderaum habe.


Moin,

wenn wird das allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit. Rechnet man dann noch die Wahrscheinlichkeit hinzu in eine Polizeikontrolle zu kommen... ich fahre seit 13 Jahren ca. 70-90.000km pro Jahr und mind. genauso lange ist es her das ich einen Polizisten im Dienst neben meinem Auto hatte.

Abgesehen davon, könntest Du auch mit Trennwand zahlen müssen. Lt. StVo bist Du als Fahrer verpflichtet Deine Ladung zu sichern. Irgendwas in den Laderaum geworfen weil eine Trennwand da ist, ist keine Ladungssicherung.
Etwas ordentlich verzurrtes dagegen ist auch ohne Trennwand sicher gem. Stvo

VG

Suche Lösung: keine Trennwand

Diesellok, Saturday, 17.01.2015, 11:08 (vor 3387 Tagen) @ Nico

Hallo, zusammen.

Melde mich auch nach langer Zeit mal wieder.

Zu der Geschichte mit der Trennwand : Für eine LKW-Zulassung ist die Trennwand vorgeschrieben, mindestens halbhoch.

Ist der Wagen als PKW zugelassen, interessiert´s tatsächlich Keinen.

Als LKW zugelassen und versteuert, könnte es Ärger geben, wenn er die LKW-Zulassungskrierien nicht erfüllt. Das könnte als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

In Deinem Fall würde ich eine halbhohe Trennwand empfehlen, auf deren Oberkante man auch schön eine Heia über die Vordersitze hinweg auflegen könnte.

Bis die Tage, Ralph

Suche Lösung: keine Trennwand

Horst, Saturday, 17.01.2015, 14:11 (vor 3387 Tagen) @ Diesellok

Hallo,
genau das dachte ich auch, wenn dann macht der Zoll ärger wegen Steuerhinterziehung.
Ich hab aber rein gar keine Ahnung ob das in Praxis wirklich ein Thema ist.
Das grosse Thema war ja eher Jahrelang das caos bei Lkw Zulassung, das teilweise dennoch
der Steuerbescheid auf Pkw lief weil die Kriterien für Zulassung und Versteuerung nicht identisch
in Sachen Festlegung Lkw/Pkw waren.

OT: LKW - Tempolimit?

Nico, Saturday, 17.01.2015, 14:20 (vor 3387 Tagen) @ Diesellok

wie ist das eigentlich mit dem Tempolimit? Kollege fährt einen Amarok der als LKW zugelassen ist und musste schon zahlen weil er das LKW-Limit überschritten hatte.

kann/könnte das den LKW-Kangoo auch treffen?

OT: LKW - Tempolimit?

Oliver -- (Moderator), Saturday, 17.01.2015, 16:06 (vor 3386 Tagen) @ Nico

wie ist das eigentlich mit dem Tempolimit? Kollege fährt einen Amarok der als LKW zugelassen ist und musste schon zahlen weil er das LKW-Limit überschritten hatte.

kann/könnte das den LKW-Kangoo auch treffen?

Hallo!
Für einen privat genutzten Kleinlieferwagen mit LKW-Zulassung gelten diese ganzen Lastwagenvorschriften nicht.
Ich darf auf Autobahnen ohne Tempolimit 180kmh fahren und das auch Sonntags. :-D

Gruss Oliver

--
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Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

OT: LKW - Tempolimit?

meinautoistkaputt, Saturday, 17.01.2015, 17:11 (vor 3386 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Für einen privat genutzten Kleinlieferwagen mit LKW-Zulassung gelten diese ganzen Lastwagenvorschriften nicht.

Du schreibst 'privat'.
Der Umkehrschluß: Ich darf mit dem Firmensprinter sonntags nicht auf die Autobahn???

OT: LKW - Tempolimit?

Lotti Karotti, Saturday, 17.01.2015, 17:20 (vor 3386 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von Lotti Karotti, Saturday, 17.01.2015, 17:27

Moin

Für einen privat genutzten Kleinlieferwagen mit LKW-Zulassung gelten diese ganzen Lastwagenvorschriften nicht.

Du schreibst 'privat'.
Der Umkehrschluß: Ich darf mit dem Firmensprinter sonntags nicht auf die Autobahn???

Hier steht alles weitere. Nur dürfen keine Anhänger mitgeführt werden http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=33503

Viele Grüße

Lothar

--
1.6 16V Bj.2007 KC1N mit BRC-Gasanlage
Roter Roadrunner mit 395.000km auf der Uhr verkauft
Nachfolger Clio 5 Tce100 LPG, 32.000km gelaufen und nach kl. Unfall getauscht gegen Volvo V40 T2 (2017)

Suche Lösung: keine Trennwand

Oliver -- (Moderator), Saturday, 17.01.2015, 16:01 (vor 3386 Tagen) @ Diesellok

Hallo, zusammen.

Melde mich auch nach langer Zeit mal wieder.

Zu der Geschichte mit der Trennwand : Für eine LKW-Zulassung ist die Trennwand vorgeschrieben, mindestens halbhoch.

Ist der Wagen als PKW zugelassen, interessiert´s tatsächlich Keinen.

Als LKW zugelassen und versteuert, könnte es Ärger geben, wenn er die LKW-Zulassungskrierien nicht erfüllt. Das könnte als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

In Deinem Fall würde ich eine halbhohe Trennwand empfehlen, auf deren Oberkante man auch schön eine Heia über die Vordersitze hinweg auflegen könnte.

Bis die Tage, Ralph

Hallo!
Das mit der gesetzlich vorgeschriebenen, halbhohen Trennwand halte ich für ein Gerücht.
Den Gesetzestext würde ich gerne mal lesen.
Ich fahre seit 11 Jahren meinen Rapid mit den Rohren hinter dem Fahrersitz wie Brigitte
und habe noch nie Ärger in einer Kontrolle oder beim TÜV gehabt.
Es gibt Vorschriften zur Ladungssicherung ansonsten kann man IMHO im Innenraum machen
was man will.

Gruss Oliver

--
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Suche Lösung: keine Trennwand

Kangoo-Oma, Saturday, 17.01.2015, 11:38 (vor 3387 Tagen) @ toni

Hallo toni,

in meinem Kangoo,war noch nie eine Trennwand drin,ab Werk.

Hinter dem Fahrersitz befinden sich 2 Stangen und das war,s.

Ist ein 98ziger.

Ich habe immer einen Duschvorhang angebracht,damit die Hunde es hinten gemütlich haben.

Bemängelt hat noch nie jemand die fehlende Trennwand.

Ist trotzdem ein LKW / 2 Sitzer

[image]

Suche Lösung: keine Trennwand

Diesellok, Sunday, 18.01.2015, 11:02 (vor 3386 Tagen) @ Kangoo-Oma

Die Rohre hinter dem Sitz sind die Trennwand.

Ich denke mal, da hat Renault die Mindestanforderung großzügig ausgelegt.

Übrigens, daß Hunde den Kangoo alle ganz toll finden, habe ich anhand eines Fundhundes, den ich im Ort spazierengefahren habe, um seinen Besitzer zu finden, kürzlich erst wieder gemerkt.

Rein - hingelegt - Meiner ! :-)

Bis die Tage, Ralph

Suche Lösung: keine Trennwand

Nebel-Jonny, Sunday, 18.01.2015, 11:38 (vor 3386 Tagen) @ toni

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.
Günstige Steuerklasse 2 Sitze.ca.100€/Jahr
Trennwand nur vorgeschrieben wenn überhaupt mit belegter Lädeflache.
Gruß
Nebel-Jonny

--
DCI 1.5 Diesel 57PS Ex-Post Bj.2003 alles Banane G1Ph2 45000km 07.14 Euro4

Suche Lösung: keine Trennwand

Diesellok, Sunday, 18.01.2015, 14:45 (vor 3386 Tagen) @ Nebel-Jonny

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Auch kein Sonntags-Anhängerverbot ?

Günstige Steuerklasse 2 Sitze.ca.100€/Jahr

Stimmt - aber aufgepasst mit der Versicherung.

Trennwand nur vorgeschrieben wenn überhaupt mit belegter Lädeflache.

Wo nachzulesen ? Wohlgemerkt : Zuverlässig nachzulesen ! Da wird nämlich unheimlich viel drüber geschrieben, Hieb- und Stichfestes habe ich bis jetzt aber nicht gefunden. Ich habe gerade nochmal die Zulassungsordnung durchforstet, aber nachdem ich einen Krampf in der Hand vom Scrollen gekriegt habe, aufgegeben.

Bis die Tage, Ralph

Suche Lösung: keine Trennwand

Nebel-Jonny, Sunday, 18.01.2015, 16:12 (vor 3385 Tagen) @ Diesellok

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Auch kein Sonntags-Anhängerverbot ?

ich hab kein Anhänger

Günstige Steuerklasse 2 Sitze.ca.100€/Jahr

Stimmt - aber aufgepasst mit der Versicherung.

Die Versicherung ist teurer wie beim Benziner Schadensfreiheitsrabatklasse und Regionalrabatt müssen den richten.

Trennwand nur vorgeschrieben wenn überhaupt mit belegter Lädeflache.

Wo nachzulesen ? Wohlgemerkt : Zuverlässig nachzulesen ! Da wird nämlich unheimlich viel drüber geschrieben, Hieb- und Stichfestes habe ich bis jetzt aber nicht gefunden. Ich habe gerade nochmal die Zulassungsordnung durchforstet, aber nachdem ich einen Krampf in der Hand vom Scrollen gekriegt habe, aufgegeben.

Hab ich auch aufgegeben.So aber wenn ich ja Verzurösen in der Lädeflache (Regeln der Technik)hab für Spanngurte den auch noch ne Trennwand?
Nur soviel:

Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und diese sind laut obergerichtlicher Rechtsprechung anzuwenden. Die Diskussion hat sich aber mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 erledigt, denn jetzt lautet der § 22 StVO wie folgt:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Fazit: Laut Gesetz hat die Ladungssicherung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen) zu erfolgen
Gruß Nebel-Jonny

--
DCI 1.5 Diesel 57PS Ex-Post Bj.2003 alles Banane G1Ph2 45000km 07.14 Euro4

Suche Lösung: keine Trennwand

meinautoistkaputt, Sunday, 18.01.2015, 15:50 (vor 3385 Tagen) @ Nebel-Jonny

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Wo stammt denn nun wieder diese Zeile her???

Suche Lösung: keine Trennwand

Nebel-Jonny, Sunday, 18.01.2015, 16:13 (vor 3385 Tagen) @ meinautoistkaputt

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Wo stammt denn nun wieder diese Zeile her???

Von mir steht in meinem Versicherungschein und in der Zulassungsbescheinigung
Gruß

--
DCI 1.5 Diesel 57PS Ex-Post Bj.2003 alles Banane G1Ph2 45000km 07.14 Euro4

Suche Lösung: keine Trennwand

Lotti Karotti, Sunday, 18.01.2015, 17:43 (vor 3385 Tagen) @ Nebel-Jonny

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Wo stammt denn nun wieder diese Zeile her???

Von mir steht in meinem Versicherungschein und in der Zulassungsbescheinigung
Gruß

Seit wann wiegt der Kangoo unter einer Tonne zulässiges Gesamtgewicht?

--
1.6 16V Bj.2007 KC1N mit BRC-Gasanlage
Roter Roadrunner mit 395.000km auf der Uhr verkauft
Nachfolger Clio 5 Tce100 LPG, 32.000km gelaufen und nach kl. Unfall getauscht gegen Volvo V40 T2 (2017)

Zulassung als LKW hat wohl nichts mit LKWs zu tun

meinautoistkaputt, Sunday, 18.01.2015, 17:58 (vor 3385 Tagen) @ Nebel-Jonny

Von mir steht in meinem Versicherungschein und in der Zulassungsbescheinigung

Die Versicherung bzw Zulassungsstelle schreibt, daß der Kangoo nicht vom Fahrverbot betroffen sind?

Das hat aber keinen Gesetzescharakter. Genau wie hier jeder seine Meinung hat. :-P
Kommt jemand mit, du darst das und das, werde ich immer fragen, wo das steht.

Schaut mal im Wiki, was ein Lastkraftwagen ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Lastkraftwagen
An Alle: Wo stammt dieser Text her?

Damit kann dann gesagt werden, daß eine Zulassung als LKW nichts mit LKWs zu tun. Damit wäre das Thema nach wenigen Beiträgen erledigt.

Zulassung als LKW hat wohl nichts mit LKWs zu tun

Lotti Karotti, Sunday, 18.01.2015, 18:08 (vor 3385 Tagen) @ meinautoistkaputt

Von mir steht in meinem Versicherungschein und in der Zulassungsbescheinigung

Die Versicherung bzw Zulassungsstelle schreibt, daß der Kangoo nicht vom Fahrverbot betroffen sind?

Das hat aber keinen Gesetzescharakter. Genau wie hier jeder seine Meinung hat. :-P
Kommt jemand mit, du darst das und das, werde ich immer fragen, wo das steht.

Schaut mal im Wiki, was ein Lastkraftwagen ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Lastkraftwagen
An Alle: Wo stammt dieser Text her?

Damit kann dann gesagt werden, daß eine Zulassung als LKW nichts mit LKWs zu tun. Damit wäre das Thema nach wenigen Beiträgen erledigt.

Hier haben wir schonmal den Gesetzestext zur Gewichtsangabe: http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/Lkw-Fahrv...
Jetzt fehlt nur noch das wegen dem Mitführen von Anhängern, ob gewerblich oder privat.

--
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