Threadstarter beschrieben, ausschließlich für solche Fahten benutzt wird
Da steht fast nur zum einkaufen!
Da steht:
Garagenfahrzeug keine Zuladung keine Steigungsstrecken 50.000km erst(Durchschnitt meist 100.000km mehr).könnte.Fast nur zum einkaufen was ich auch zu Fuß erledigen könnte.550m.
Und warum nicht zu Fuß?? Warum nicht mal akzeptieren, dass bei dir in Sachen Umwelt etwas gar nicht richtig läuft?
Muss da immer wieder etwas provoziert werden?
Lies mal bitte diesen Link genau durch. Dein Verhalten und der Umstand so, wie du es beschreibst, ist es ein vermeidbares und unnötiges hin- und herfahren. Du selbst beschreibst es, dass du es auch zu Fuß machen könntest. Nicht ich habe es getan!
Und nun ist gut....jetzt endlich zurück zum Thema oder soll ich zum Thema Umwelt und Verstöße noch mehr erörtern?
Und falls da jemand zu bequem ist, sich das durchzulesen, dann ein Auszug als Zitat:
"Umweltbelastung durch Luftverschmutzung & Lärm
Laut Verkehrsrecht ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen zu verhindern, beispielsweise durch eine regelmäßige Abgasuntersuchung. Weitere Verhaltensweisen diesbezüglich sind:
nicht den Motor unnötig bei stehenden Fahrzeugen laufen lassen
nicht den Motor unnötig aufheulen lassen / nicht den Motor im Leerlauf „hochjagen“
nicht Fahrzeugtüren o. Motorhaube unnötig laut schließen
nicht unnötig mit quietschenden Reifen anfahren (Kavaliersstart)
nicht unnötig Hupe betätigen und laut Musik hören
nicht zu schnelles Fahren, insbesondere in Kurven
-> nicht unnötig Hin- und Herfahren (innerhalb von geschlossenen Ortschaften)
-> Dies sind nicht nur bloße Anregungen, sondern entsprechende Vorschriften, die laut Bußgeldkatalog Umwelt bei Nichtbeachtung sanktioniert werden. Denn die StVO hat in § 30 „Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot“ die soeben erwähnten Bestimmungen gesetzlich fixiert. Jegliche Verstöße werden mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet."