KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]




Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige. (Plauderei)

Drehmomentmal, Monday, 10.04.2017, 12:56 (vor 2563 Tagen)

Bericht von einer Ungeheuerlichkeit und meinem Anmeldestress.

Wie ich schon mitteilte, habe ich mir einen neuen alten Kangoo beschafft
und wollte den für eine Überführung auf den eigenen Rädern mit Kurzkennzeichen (5 Tage) heim ins Reich holen.
TÜV bis Mai 2018 und sehr guter Allgemeinzustand, fahrbereit,
also für eine Rundtour zu Freuden mit Tauffeier und gleich tüchtig in einer Berg- und Tal-Kurvenrallye
längs durch den Schwarzwald austesten, so die Absicht.

Bei der örtlichen Behörde via I-net die Zulassung gecheckt, ok alles paletti,
die Papiere sind kpl., passende Vers.nr. dabei.
Vorher angerufen und bargeldlose Bezahlung geklärt, ja, geht auch.

Jetzt geht's los - hinein ins RL.
Trotz Original-Fahrzeugschein mit Original-TÜV-Stempel wird mir beim Zulassen unterstellt, der Fahrzeugschein könnte (ja, KÖNNTE = Konjunktiv!) gefälscht sein,
die TÜV-Stempel als Kartoffelabdruck nachgefummelt sein.
TÜV-Untersuchungspapiere fehlen damit, also gibt es die Kurzkennzeichen
nur für eine einzige Fahrt
am Wohnort des Verkäufers zum nächstgelegenen TÜV.

Von wg. der zulassende Bürger hat ein Anrecht auf Glaubwürdigkeit.
Nicht bei meiner lokalen Zulassungsbehörde!
Trotz längerer Diskussion bis zum Abteilungsleiter Kfz-Wesen blieb die Behörde
stur bei der abenteuerlichen Begründung,
der Kfz-Schein könnte eine Fälschung sein, sie können es nicht ausreichend begutachten.
Im Zweifel gegen den Angeklagten - jaja, Germanien ein Rechtsstaat.

So, dass es dann leider auch noch die falsche VEB-Nr. von der HUK gab,
denn warumn einfach, es geht doch immer auch kompliziert.
Manche Vers. hat mehrere VEB-Nr. und zB für Kurzkennzeichen gips eine Eigene.

Hiess 10 km Sprint in die Wohnung, um auf die Schnelle noch eine richtige Nr. am Telefon zu bekommen. Denn, wer hat seine Vers.nr. im Kopp oder im Zweithirn.
Besser ja, die Pferde kotzen vor der Apotheke.

So, dann war bargeldlos zahlen auch nur ein Gerücht.
Zuerst war das Gerät nicht betriebsbereit, morgens Akku leer,
dann war die WLAN-Verb. gestört, gings wieder nicht
und dann war meine Karte angeblich nicht zu lesen.

Langlauf Teil 2 zum nächsten Geldautomat, nomma 6 km,
mit der von Behörden unlesbaren Karte dann Bargeld besorgt.
Die Behördendamen meinten lapidar, man müsse doch zur Not IMMER auch Bargeld dabei haben,
es wäre doch normal, dass die Technik versagt.

Raumschiff Orion, wir schreiben das Jahr 1917, die Eisenbahn wartet solange,
bis später Inet und PC erfunden wird.
BTW, bei meinem Zollamt kann nur ein jüngerer Beamter das Kartenlesegerät bedienen.
Da darfste auch mit kleinen Wartzeiten (gemessen in Tagen) rechnen.
Nor ned hudle. :-P

Nebenbei erfuhr ich, dass hierzulande doch noch rote Nummern an Privat ausgegeben
werden, es gibt sogar mehrere versch. Serien,
zB für Oldtimer, Holzvergasermotoren und weiss der Geier.

Er wiehert lauter denn je, der Behördenschimmel, ist meine fast tägliche Erfahrung.
Bürger, schweig und zahl, lass dich gängeln und am Nasenring durch die Manege führen.

Habt Ihr auch so Begegnungen der dritten Art zu berichten,
um zB das Känguruh legal auf die Strasse hüpfen zu lassen.

Feuer frei.


LG
Drehmomentmal

Avatar

.

sawachika, Rhein-Main, Monday, 10.04.2017, 14:18 (vor 2563 Tagen) @ Drehmomentmal

Muss 'ne komische Zulassungsstelle sein bei euch, aber jeder Landkreis hat da ja so seine Eigenheiten.
Unsere ist da zum Glück ganz anders - Es gibt mehrere funktionsfähige Kartenzahlungsautomaten und die Mitarbieter sind zwar nicht unbedingt immer hochmotiviert, machen ihren Job aber augenscheinlich gut und kundenorientiert. Aber auch in anderen Zulassungstellen in Hessen und Bayern hatte ich zum Glück bisher nie so krasse Probleme.

In meinem Fall (EU-Fahrzeug) war es sogar möglich, das Fahrzeug vorab nur mit dem CoC Papier zuzulassen. Heißt: Ich konnte direkt die finalen Schilder ans Fahrzeug klemmen, habe aber statt Fahrzeugschein nur einen Zettel bekommen, der mich nach Abholung des Fahrzeuges dazu aufforderte, bei der Zulassungsstelle vorzufahren. Dort wurde dann die FIN überprüft und es gab die Fahrzeugpapiere zum mitnehmen.

Ja und die EVB für die Versicherung ist in der Tat für Kurzzeitkennzeichen unterschiedllich, da es sich um einen anderen versicherungsvertrag handelt. Bei mir (ebenfalls HUK) gab es im Online-Antrag ein Feld zum Ankreuzen, ob man auch eine Kurzzeitkennzeichen-EVB braucht. Man bekommt dann zwei EVB-Nummern von der HUK zugesandt.
Aber die zweite Nummer habe ich ja dann erfreulicherweise nicht gebraucht :-)

--
ルノカングはすばらしい!! ^_^
カング1.2/55 (G1/CAMPUS), 80233キロメイトル (08/2009~11/2011)
カング1.5dCi/66 (G2/HAPPY FAMILY), 149800キロメイトル (11/2011~01/2015)
カング1.5dCi/81 (G2/INTENS), 112495キロメイトル (01/2015~01/2019)

Nachgefasst

Drehmomentmal, Monday, 10.04.2017, 16:43 (vor 2563 Tagen) @ sawachika

Muss 'ne komische Zulassungsstelle sein bei euch, aber jeder Landkreis hat da ja so seine Eigenheiten. ....

Wenn es nur die Zulassungsstelle wäre...
als Kunde biste in dieser Provinzstadt (ca. 40 K Einwohner) öfters "Opfer".
Ob Behörden, Geschäfte, Handwerker oder Dienstleister.
Ruppich, fettich - e basta, finito.

Ja und die EVB für die Versicherung ist in der Tat für Kurzzeitkennzeichen unterschiedllich, da es sich um einen anderen versicherungsvertrag handelt. Bei mir (ebenfalls HUK) gab es im Online-Antrag ein Feld zum Ankreuzen, ob man auch eine Kurzzeitkennzeichen-EVB braucht. Man bekommt dann zwei EVB-Nummern von der HUK zugesandt.

Mir hat mein pers. Vers.vertreter im Büro eine ausgesucht, die war dann die Falsche.
Ich wusste das noch gar nicht, seit langer Zeit und erstmals ein Kurzkennzeichen gehändelt.
Bin bei HUK24 und mache bei Vers. fast alles online.
HUK24 hat nur eine einzige Nr. im Angebot, das scheint doch auch zu funktionieren.
AFAIK ist HUK24 die 100%-ige Onlinetochter von HUK.
Schon seltsam.

Behörden mit Geldautomat und freundlicher Hilfsbereitschaft, wo ist denn dieses Paradies?


LG
Drehmomentmal

Avatar

Nachgefasst

sawachika, Rhein-Main, Monday, 10.04.2017, 17:02 (vor 2563 Tagen) @ Drehmomentmal

Behörden mit Geldautomat und freundlicher Hilfsbereitschaft, wo ist denn dieses Paradies?

Ich habe bisher Fahrzeuge in den Zulassungsstellen für BT, WUN, HG (und für HG auch seperat in der Aussenstelle USI), MTK und F zugelassen und bin dort bisher nirgends angeeckt.

Bei der HUK24, findet sich die Option für das Kurzzeitkennzeichen im Versicherungs-Antrag im Register "Weitere Fahrzeugdaten" und wird dort erklärt mit:


Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten Ihr Fahrzeug vor der eigentlichen Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen
überführen?

Um ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen benötigen Sie eine
separate Versicherungsbestätigung. Der Versand einer solchen Versicherungsbestätigung
ist nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug anschließend bei der HUK24 versichern. Nach
Antragseingang übersenden wir Ihnen die Versicherungsbestätigung per E-Mail.

Die technische Plattform der HUK / HUK24 ist ziemlich identisch, lediglich die Tarifierungstabellen weichen voneinander ab um dem abweichenden Vertriebskonzept Rechnung zu tragen.
Es ist durchaus auch denkbar, dass die HUK inzwischen nur noch eine EVB generiert, allerdings wird die EVB nicht für Kurzzeitkennzeichen gültig sein, wenn dies nicht im Antrag so ausgewählt ist. Das wird der Versicherungsberater dann schlichtweg vergessen haben.

--
ルノカングはすばらしい!! ^_^
カング1.2/55 (G1/CAMPUS), 80233キロメイトル (08/2009~11/2011)
カング1.5dCi/66 (G2/HAPPY FAMILY), 149800キロメイトル (11/2011~01/2015)
カング1.5dCi/81 (G2/INTENS), 112495キロメイトル (01/2015~01/2019)

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

meinautoistkaputt, Monday, 10.04.2017, 17:02 (vor 2563 Tagen) @ Drehmomentmal
bearbeitet von meinautoistkaputt, Monday, 10.04.2017, 17:07

Trotz Original-Fahrzeugschein mit Original-TÜV-Stempel wird mir beim Zulassen unterstellt, der >Fahrzeugschein könnte (ja, KÖNNTE = Konjunktiv!) gefälscht sein,
die TÜV-Stempel als Kartoffelabdruck nachgefummelt sein.
TÜV-Untersuchungspapiere fehlen damit, also gibt es die Kurzkennzeichen
nur für eine einzige Fahrt

Fahrzeugschein? TÜV?
Und wenn ich noch garnicht weiß, was es für ein Fahrzueg wird?

Ich bin zu unserer Zulassung und habe mir mit eVB-Kurzzeit ein Schild (zwei) geholt.
Sie fragte, was es für ein Fahrzeug wird. Ich sagte, wahrscheinlich Renault. Sie trug noch 'Renault' ein. Den Rest sollte ich dann beim Händler ausfüllen.
Habe ich zweimal so gemacht. Bei einem dritten Mal haben ich die sogar Zulassungsstelle des Nachbarkreises dafür besucht.

Zum Thema eVB fällt noch etwas ein.
Ich habe eine bei HUK angefordert. Damit dann zu Zulassung. Dort sagte sie mir, die ist aber nicht für Kurzzeit! Verdammt.
Gleich von dort HUK angeklingelt, sie haben mir sofort eine eVB für Kurzzeit gegeben und ich konnte gleich wieder an der Schalter im Amt. Top. *thumbsup*

Avatar

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

Superaxel, Das Herz Westfalens, Monday, 10.04.2017, 19:37 (vor 2563 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von Superaxel, Monday, 10.04.2017, 19:46

Inzwischen werden die Kurzzeitkennzeichen NUR NOCH auf ein konkretes Fahrzeug ausgestellt, pauschal eines mal zum Autoflohmarkt mitnehmen klappt nicht mehr.

In Dortmund reichte der Zulassungsstelle generell erstmal der Fahrzeugschein zur Zulassung, die alte TÜV Frist wurde dann übernommen. Gestern habe ich einen Wagen verkauft Richtung Hildesheim. Die Käufer sagten mir, dass sie dort UNBEDINGT den Prüfbericht brauchen, weil nur dort ein echtes Siegel drauf prangt.

Ganz stumpf: erst informieren, dann meckern! In den meisten Fällen selber Schuld würde ich sagen, da kann das Amt nix zu. Ein Anruf beim Zentralruf der Kommune und alles ist klar.

In Dortmund wird gar kein Bargeld mehr von Mitarbeitern angenommen und nur in der City gibt es meines Wissens einen Zahlautomaten. Alles andere läuft in den Aussenbezirken inzwischen bargeldfrei, aber auch dazu kann und muss man sich informieren. Grundsätzlich hatte die Kollegin recht: in Deutschland herrscht sowas wie "Bargeldpflicht". Wir können NICHT darauf bestehen mit Karten zu zahlen, der Verkäufer kann auf Bargeld bestehen. Momentan noch in beliebiger Höhe.

Nix wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Und vielleicht kommt das Drehmoment auch noch runter.

Axel

P.S.: Ich sehs grade... wenn bargeldlose Zahlung zugesagt wurde, sollte das auch funktionieren. Doof. Ich durfte gestern zuschauen und 20 Minuten warten bis das Restaurant unsere Rechnung ("Zusammen";) geschafft hat. War auch ein Erlebnis.

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

highlight, Monday, 10.04.2017, 21:20 (vor 2562 Tagen) @ Superaxel

Ich hatte das Problem, dass ich bei Zulassung nur den TüV-Bericht in Kopie hatte.
Dann haben sie dort aber angerufen, sich bestätigen lassen, dass das Auto dort war, und alles hat doch noch geklappt.

Nebenbei, ich war dann paar Tage später nochmal da, weil mein vorheriges Auto, welches ich an einen Polen verkaufte, nicht zugelassen wurde. Die Behörde akzeptierte den handschriftlichen Kaufvertrag nicht. Das ist mir zwar neu, schliesslich muss ein Kaufvertrag nicht mal schriftlich bestätigt werden, aber das ging dann auch mit ausgedruckten Verkaufsvertrag.

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

Lotti Karotti, Monday, 10.04.2017, 22:09 (vor 2562 Tagen) @ Drehmomentmal

Moin

Trotz Original-Fahrzeugschein mit Original-TÜV-Stempel wird mir beim Zulassen unterstellt, der Fahrzeugschein könnte (ja, KÖNNTE = Konjunktiv!) gefälscht sein,
die TÜV-Stempel als Kartoffelabdruck nachgefummelt sein.
TÜV-Untersuchungspapiere fehlen damit, also gibt es die Kurzkennzeichen
nur für eine einzige Fahrt
am Wohnort des Verkäufers zum nächstgelegenen TÜV.

Die Behörde hat richtig gehandelt. Der letzte TÜV-Bericht (auch eine eventuelle AU-Bescheinigung) gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002

Auch wenn es dich ärgert ;-)

Viele Grüße

Lothar

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

Drehmomentmal, Tuesday, 11.04.2017, 11:40 (vor 2562 Tagen) @ Lotti Karotti

Die Behörde hat richtig gehandelt.

Das sehe ich, wie im Betreff formuliert, erheblich anders.

Denn ich hatte mich vorher schon bei der Zulassungsstelle online informiert.
Als Bürger darf ich erwarten, dass die aktuelle Vorschriftenlage EINDEUTIG und WAHR
für mich auf der offiziellen Verwaltungsseite meines Zulassungsortes einsehbar ist.

Da stand u.a. wortwörtlich zu lesen (Zulassung Kurzkennzeichen), mitzubringen sind:
...
HU-Formulare (falls vorhanden)
...

Das ist der entscheidende Punkt.
Weder steht etwas von Nachteilen, falls man keine HU-Papiere vorweisen kann/will/mitführt.
Weder steht etwas davon, dass Diese zwingend vorgelegt werden MÜSSEN.

Das lässt nach meinem Rechtsverständnis reichlich Raum für die eigene Interpretation
und auch eine Wahlmöglichkeit.
Genau deshalb schien mir der Original-Fahrzeugschein mit dem Original-TÜV-Stempel
ein ausreichender Beweis, dass das Fahrzeug verkehrssicher war.
Im Weiteren ist ein Fahrzeugschein auch ein echtes Dokument, wenn ich nicht irre.

Das absolute NoGo in der Behörden-Argumentation ist dann,
entgegen der o.g.Info schlicht mein Dokument im Vorwege als möglicherweise
gefälscht zu diskreditieren und mich deshalb bei gleichen Kosten zu benachteiligen.
Denn urplötzlich gibt es wg. des Fälschungsverdachtes eine Vorlagenpflicht
für die HU-Papiere.
Da die dann nicht vorlagen, keine freie Fahrt für 5 Tage für das Fahrzeug.

Und genau dieser Umstand, für mich ist das eine behördliche Rechtsbeugung im Nachgang, lässt mich erzürnt sein.

Kurt Tucholsky:
"Es ist deutsche Lust, hinter einem Schalter zu sitzen,
deutsches Leid, vor einem Schalter zu stehen.°

BTW, passiert Solches leider in deutschen Amtsstuben zu oft.
Als Selbständiger muss ich mich öfters vorauseilend "unseriös, verdächtig"
nennen lassen, das sorgt für gute Stimmung.^^
Natürlich wird schwammig an der juristischen, noch nicht direkt angreifbaren Naht formuliert. Hachja, notfalls das berühmte "Missverständnis".
Im Zweifel steht immer Wort gegen Wort, weshalb sich kaum ein Widerspruch lohnt.

Der letzte TÜV-Bericht (auch eine eventuelle AU-Bescheinigung) gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002


Danke für den Link.
Ist ein interessanter Fred zur Auslegung der STVZO und verhilft zur vertieften Erkenntnis,
dass wir in Germanien so gerne Wortklauberei betreiben.
Nur trifft es für meinen Fall knapp daneben in Bezug auf die o.g. Situation.

@all
Am besten führt der Autofahrer den ganzen Ordner mit allen KfZ-Papieren
in dreifacher Ausfertigung vorauseilend gehorsam dienend für zukünftige Kontrollen
stets mit sich, incl. dem Gang zur Toilette.

Wir meinen es gut, bleiben sie kontrolliert.
Sie könnten doch auch Terrorist sein.
Na dann.


Frohe Ostern und allzeit Gute Fahrt.
Drehmomentmal


p.s.
Grundlos steht mein Zitat in der Signatur nicht. *zwinker*

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

Horst, Tuesday, 11.04.2017, 12:48 (vor 2562 Tagen) @ Drehmomentmal
bearbeitet von Horst, Tuesday, 11.04.2017, 13:03

Hallo,
hmmmm, jetzt mal ganz ehrlich.
Warum sollten die die HU Papiere nur haben wollen wenn man die nicht gerade verbaselt hat.
Man hat die nunmal zu haben, wenn die mal ausgestellt wurden und das ist mit "vorhanden" gemeint.
Beim Neuwagen bei der Erstzulassung sind eben keine vorhanden, daher auch keine mitzubringen.
Anders machts doch gar kein Sinn.
Ich stell mir grad folgendes vor:

Oberzulassungsbeamter:"Guten Tag Herr Drehmomentmal, haben Sie denn den AU Bericht dabei?"
"Nein den hab ich daheim liegen lassen."
"Dann hätten Sie den mitbringen müssen... sie hätten antworten müssen, dass der unwiederuflich zerstört sind, dann brauch wir den nicht"

Das wär doch absoluter Unsinn.


Du hättest aber auch einfach bei der Prüfstelle, die die bereits vorhandene HU durchgeführt hat ne Zweitschrift abholen können, wäre möglichwrweise erheblich preiswerter gewesen, als das zweimal zulassen.

Gruß

Horst

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

waldschrat, 21502 Geesthacht, Tuesday, 11.04.2017, 19:14 (vor 2562 Tagen) @ Horst

Hallo,
ich hatte vor Jahren auch das Problem eines nicht vorhandenen Nachweise der HU. Also bei uns vor Ort zur Dekra und habe für 10,- Euro eine Kopie bekommen, Problem gelöst -somit konnte ich den PKW mit allen Unterlagen verkaufen ( der Käufer hätte sonst eine nochmalige HU Untersuchung von mir gefordert).

Gruß vom Waldschrat

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

Horst, Thursday, 13.04.2017, 20:48 (vor 2560 Tagen) @ waldschrat

Hallo waldschrat,
im Grunde also ganz einfach. Und dein Käufer hat offenbar gewusst, dass es sinnvoll ist das auch zu haben.
Und 10 € ist voll OK für die Dienstleistung.
Gruß

Horst

Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige.

KaeptnFiat, Saturday, 22.04.2017, 12:43 (vor 2551 Tagen) @ Drehmomentmal

Nett!
Ähnlich die Story von jemand, der eine Ente kaufen wollte.
In Deutschland nur zu 5stelligen Oldtimerpreisen erhältlich, in NL noch 'normal'.
Abmeldung in NL in 15 Minuten, incl. vom dortigen Amt von sich aus erstellten Formularen - 'die brauchen Sie in D'.
Zulassung in D mit allem, was man braucht dann läppische 2 Stunden ...

--
[image] 2006er Kangoo Campus, 1.5 dCi, 50kW, Dusel, Panoramadach, erhoehte Bodenfreiheit, Schlafausbau

RSS-Feed dieser Diskussion