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der neue Bußgeldkatalog... (Plauderei)

Thomas, (vor 5836 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Thomas,

> Also...Punkte weg und Bußgeld wie oben beschrieben...einzig sinnvolle Lösung.

Einspruch! Aus jahrelanger Strafrichtertätigkeit (hab' früher als Amtsrichter auch mal paar Jahre Bußgeldsachen gemacht) weiß ich, das NICHTS den deutschen Autofahrer so stört wie Punkte, Fahrverbote und Entziehungen der Fahrerlaubnis. Da würden manche wirklich lieber 1000% mehr Bußgeld zahlen. Diese Maßnahmen müssen unbedingt bleiben, denn das tut erheblich mehr weh als auch sehr hohe Bußgelder. Denn der Drängler und Raser ist in der Regel ein echter "Herrenfahrer" und er will selbst rasen und drängeln und sich nicht über seinen "lahmen" Chauffeur ärgern, selbst wenn er sich den finanziell leisten könnte... Das Autofahren hat ja gerade bei Verkehrsrowdys oft nahezu Suchtcharakter und es wird gerade von unbelehrbaren und rücksichtslosen Verkehrsrowdys und Säufern als unveräußerliches Menschenrecht angesehen, das man sich von niemandem nehmen läßt ... daher auch die große Zahl von Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es gibt Wiederholungstäter, die dafür sogar Knast riskieren und verbüßen.
Abgesehen davon halte ich Bußgelder, die das Einkommen berücksichtigen, für durchaus diskutabel. Das wird auch diskutiert und wäre ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Bei Strafsachen gibt's das ja schon seit den 70er Jahren. Da werden keine festen Geldstrafen mehr ausgeworfen wie früher mal (1000 Mark), sondern 30 oder 90 oder 120 oder weiß ich wie viele "Tagessätze". Anzahl der Tagessätze geht nach der Tat bzw. nach dem Verschulden, Höhe nach dem Einkommen. Ein Tagessatz ist Monatsnettoeinkommen durch 30, 30 Tagessätze also ein Monatsnettogehalt. Wer 20 x soviel verdient wie der ALG-II-Empfänger zahlt auch 20 x so viel Geldstrafe (bei gleichem Verschulden). Wird nicht gezahlt, ist für jeden Tagessatz 1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Theoretisch sitzt dann der Großverdiener genauso lange wie der Kleinverdiener, wenn er seine entsprechend höhere Geldstrafe nicht bezahlt.

LG
Thomas


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