Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da (Plauderei)
Das ist sone Sache mit dem Lieferverzug ...
Wenn im Kaufvertrag ein Termin aufgeführt ist, dann kommt der Händler ganz automatisch in Verzug, wenn dieser verstrichen ist. Steht KEIN Termin drin, dann musst DU den Händler anmahmen, d.h. schriftlich eine Lieferung bis zu einem bestimmten Termin verlangen. Sollte der dann verstreichen, gerät der Händler in Verzug.
Ist das soweit, kannst Du möglicherweise enstandenen Schaden (schlechterer Wiederverkauf des alten Wagens wegen mehr KM, Mietwagen, wenn der alte verkauft wurde ...) als Schadensersatz geltend machen.
Die meisten Händler haben in ihren AGB Klauseln zum Verzug. Schau da nochmal nach!
Sollte der Händler unschuldig am Verzug sein (und hier scheint der schuldige Renault zu sein und nicht der Händler) und er sich bemühen den Wagen herzubekommen, dann hast Du erstmal schlechte Karten, ein gewisser Verzug muss akzeptiert werden. Und 3-4 Wochen sind in meinen Augen nicht allzuviel ...
Im Zweifel einfach mal nen Anwalt fragen, als ADAC Mitglied ist eine erste Beratung kostenlos. Oder einer der Juristen hier im Forum korrigiert meine Aussagen entsprechend. Das wäre auch nett!
Gruß
Axel
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