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§52 StVZO ist richtig (Plauderei)

JojoonTour, (vor 5844 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar

Aber wenn man diesen Paragraphen missachtet, droht keine wirkliche Strafe. Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach aktuellen Bußgeldkatalog nur 20 € ( siehe hier )

Aufpassen, die 20€ sind für den ersten Strafzettel. Wenn du dann das Teil nicht runtermachst und kurz drauf wieder und wieder und wieder von der Polizei angehalten wirst (und davon kannste denke ich mal ausgehen sobald grünweiß dich erblickt) wirst du zum Wiederholungssünder, unverbesserlichen Wiederholungssüdner und dann wird's schnell richtig teuer und auch der Führerschein gerät in Gefahr (Stichworte unverbesserlich + Vorsatz).

Wenn man allerdings ein nichtfunktionierendes Blaulicht auf dem Dach montiert ist, braucht man gar nichts zu befürchten. Es muss nur in den Fahrzeugpapieren als zusätzlicher Anbau/Aufbau eingetragen werden, da sich die Höhenmaße des Fahrzeugs verändern und das Teil fest montiert wird. Bei Magnet-Blaulichtern entfällt auch das Eintragen.

Ach was eintragen, schraub dir eine Stange vom Dachgepäckträger drauf und befestige daran (selbstverständlich abnehmbar, mit Spanngurt oder so (kann man ja schön im Kasten liegend machen)) sauber den Blaulichtkasten. Ist ja nicht verboten ein Blaulicht auf seinem Dachgepäckträger zu transportieren :-D
Aber bitte sauber verzurren, nicht daß sie dich dann wegen unzureichender Ladungssicherung dran kriegen :-D

Viele Grüße
jojo

PS: Eigentlich find ich BLAUlicht völlig unccol. Grünlicht wär doch viel schräger. ;-)


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