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§52 StVZO ist richtig (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5843 Tagen) @ JojoonTour

Hallo Jojoon (oder Jojo)

Aufpassen, die 20€ sind für den ersten Strafzettel. Wenn du dann das Teil nicht runtermachst und kurz drauf wieder und wieder und wieder von der Polizei angehalten wirst (und davon kannste denke ich mal ausgehen sobald grünweiß dich erblickt) wirst du zum Wiederholungssünder, unverbesserlichen Wiederholungssüdner und dann wird's schnell richtig teuer und auch der Führerschein gerät in Gefahr (Stichworte unverbesserlich + Vorsatz).

Das haste völlig Recht...aber ich schrieb ja auch, wenn man die Blaulichter auch richtig benutzen würde, wäre es wahrscheinlich auch Nötigung und zusätzlich Straßenverkehrsgefährdung und genau das wäre es mir überhaupt nicht wert....also lasse ich meine Idee ganz fallen.


Ach was eintragen, schraub dir eine Stange vom Dachgepäckträger drauf und befestige daran (selbstverständlich abnehmbar, mit Spanngurt oder so (kann man ja schön im Kasten liegend machen)) sauber den Blaulichtkasten. Ist ja nicht verboten ein Blaulicht auf seinem Dachgepäckträger zu transportieren :-D
Aber bitte sauber verzurren, nicht daß sie dich dann wegen unzureichender Ladungssicherung dran kriegen :-D


...auch ´ne Idee, aber bevor man sich Gedanken macht wegen Ladungssicherung, sollte man sich erst Gedanken machen wegen Diebstahlsicherung, denn so ein Blaulichtbalken ist Ruckzuck vom Dach verschwunden:-D

Grünlicht?....hm, ich hab noch eine 12V-Sirene mit Kojak-Alarm, US-Highwaypatrol-Sirene und Daueralarmton...das Ding stammt aus einer Brandmeldeanlage aus den 80´ern und das zusammen mit Grünlicht:-D :-D ...au, wie fein:-D :-D

Viele Grüße[image]

Lothar


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