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Die besten Geschichten... (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5361 Tagen) @ Nico

Und der Kaufpreis dürfte komplett erstattet werden, denn die ersten 6 Monate sind noch nicht um...die Beweislast liegt also beim Händler/Hersteller und die können nicht beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag *zwinker*

das denke ich nicht. Üblicherweise wird für die Fahrzeugnutzung (gefahrene Kilometer) bei Wandlung eine "Gebühr" berechnet. Soweit mir bekannt 0,30€/km. Macht bei 12.000km also 3.600,- die für die Nutzung vom Kaufpreis im Falle der Vertragswandlung abgezogen würden.

Hi Oliver

Meine Infos lauten anders...ist zwar von Autobild, aber es steht auch irgendwo in einem Gesetzestext *zwinker*

http://www.autobild.de/artikel/bgh-urteil-zu-umwandlung-bei-maengeln-816605.html


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